Evangelischen Gymnasiums, Medgyes, 1896

MAGrY. AK ADEMI AI KÖNYVTÁRA I Der eyang. Religionsunterriclit an unseren Mittelschulen. Wer einen Blick gethan hat in die reiche Litteratur,1) die sich mit dem ev. Religionsunter­richt beschäftigt, schliesst wohl ganz richtig, dass es an mannigfacher Anregung auf diesem Gebiet somit nicht fehlen dürfte, vielleicht vergisst er aber, dass gerade jener Reichtum die Orientierung sehr erschwert; er vergisst vielleicht, dass der Subjektivismus mit seinen Licht- und Schattenseiten auf diesem Gebiet, wie auf keinem zweiten, sich seines guten Rechtes freut, einheitliche Anschau­ungen somit sich nur schwer entwickeln können. Wenn nun Verfasser, trotzdem seine Orientierung auf die engsten Grenzen sich beschränkt, es wagt mit vorliegender Arbeit an die Öffentlichkeit zu treten, mag der Grund mit in der Überzeugung gesucht werden, die auch von anderer Seite2) schon geäussert wurde, dass der Lehrplan für den ev. Religionsunterricht an unseren Mittelschulen in seiner jetzigen Gestalt den Anforderungen der Gegenwart nicht mehr entsprechen könne. Zur Beruhigung kann uns freilich dienen, dass unsere oberste Kirchen- und Schulbehörde wohl von derselben Überzeugung geleitet wurde, als sie gelegentlich der Einführung der sogenannten kirchenpolitischen Gesetze in jenem bedeutsamen Erlass vom 11. September 1895, Z. 2055. 1895 3) auch die erhöhte Bedeutung des Religionsunterrichtes berührte, ja speziell den Religionsunterricht in der Mittelschule mit als Aufgabe einer eingehenden Beratung für eine Konferenz sämtlicher Bezirks­dechanten, ins Auge fasste Gerade dadurch ist aber die Berechtigung zu einer Stellungnahme in dieser Frage auch mitgegeben; denn seit der Mittelschullehrerkonferenz vom Jahre 1883, auf der unseren Mittelschullehrern Gelegenheit geboten wurde, ihre diesbezüglichen Erfahrungen und An­sichten auszutauschen, sind nun in Deutschland eine Reihe hervorragender Publikationen auf diesem Gebiete erschienen; es erschienen die neuen preussischen Lehrpläne, die nach vielen Seiten neue Anregungen geboten haben, Anregungen auch für uns. So wünscht Haltrich 4) „altbewährter Tradition folgend“ „immer das Bessere und Geprüfte von Deutschlands Bildungsanstalten“ zu benützen, auch diesmal „aus dem neuen Lehrplan für den ev. Religionsunterricht, in den höheren Schulen in Preussen uns das zur Nutzanwendung dienen zu lassen, was uns als Bestes erscheint,“ so formuliert Netoliczka5 6) seine „Forderungen“ im Anschluss an Dr. W. Münchs Aufsatz über „Einige Fragen des ev. Religions­unterrichtes an höheren Schulen;“ und so sollen auch hier jene Anregungen verwertet werden, wobei wir aber zugleich die Ergebnisse8) unserer Mittelschullehrerkonferenz berücksichtigen wollen. Wie die meisten Enuntiationen, die durch unsere Frage hervorgerufen wurden, konstatieren auch die Referenten unserer Mittelschullehrerkonferenz (Referent: F. Herfurth; Correferent: C. Werner) auf Grund der eingelaufenen Konferenzgutachten „die Unzulänglichkeit und Oberflächlichkeit“ des Religionsunterrichtes, die mit als „Quelle, der die moderne Gesellschaft beherrschenden religiösen Gleichgiltigkeit“ angesehen werde. Es soll damit gewiss nicht die Bedeutung dieser stets wieder­ ') Vgl. Dr. Fr. Seyering, Führer durch die Litteratur des ev. R.-U. an höheren Schulen. (1886—1896) Berlin. Reuther & Reichard. 1896 Besprochen von J. Heidemann in der Zeitschrift f. Gymn.-W. 1897, Januarheft. 2) K. Haltrich, Bemerkungen zu dem ev. R.-D. in unseren Gymn. Programm Schässburg. 1892/3. Dr. 0. Neto­liczka, Zum ev. R.-U. Schul- und Kirchenbote, XXX. Jahrgang, Nr. 18. vom 1. November 1895, S. 296 ff. s) Jahrbuch für die Vertretung und Verwaltung der ev. Landeskirche A. B. VII. Bd. S. 22. 4j A. a. O. S. 14. 5) A a. 0. 6) L.-K.-Erlass vom 20. Februar 1885, Z. 409. 1885. 1*

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