Oedenburger Zeitung, 1886. August (Jahrgang 19, nr. 174-198)

1886-08-01 / nr. 174

Zeile­ge zu Ar. 174 der „Oedenburger Zeitung.“ Fahrt nach Gastein fort,wo die Ankunft zwischen 1X29 und 9 Uhr Abends erfolgt.Die Kaiserin­ Hünigin reist im strengste­nkognito und hat sich jeden offi­­ziellen Empfang verbeten. Wien, 31. Juli. Kronprinz Rudolf und Kronprinzessin Stefanie werden sich am 15. Aus­gust nach Brus a. d. Leitha begeben, woselbst ein vierzehntägiger Aufenthalt in Aussicht genommen ist. Budapest, 31. Juli. Der 22 Jahre alte Handlungsgehilfe Armin Király nahm gestern Nachmittags ein Zimmer im Hotel auf dem Waigner Boulevard und Tief, zum Fenfter hinausbildend, einen vorübergehenden jungen Mann, seinen Freund und Geschäftskameraden, durch einen Dienstmann zu fit) hinaufrufen. Unmittelbar nachdem der Freund ihn verlassen, erschoß er sich mittelst eines Revolvers. Die Ursac­he des Selbstmordes ist unbekannt. Brünn, 31. Juli. In der Nacht von gestern auf heute drangen zwei bermummte Individuen in das Wohnzimmer der Hausbesrgerin Marie Smu­­tek in Ruspig und schlugen dieselbe mit einer Hade auf den Kopf, so daß die Smutek blutüberströmt bewußtlos niedergefunden is. Auf den Hilferuf des Dienstmädchens, welches die Fenster aufriß, flohen die Mordgesellen. An dem Aufkommen der Schmutet wird gezweifelt. Amsterdam, 31. Juli. Die Beerdigung der Opfer der Emeute war um 11­­. Uhr beendigt, und wurde die Ruhe nicht ge­­stört. Obwohl eine große Zuschauermenge fi auf dem Wege zum Friedhofe und auf legterem befand. Weder Polizei noch Militär war auf dem Friedhofe anwesend. Am Grabe eines Sozialisten wurde im Namen der sozialistischen Liga eine kurze Rede gehalten. Briefl, 31. Juli. Nach einem Stillstande von einigen Tagen sind in Rizmanje vier neue Scholerafälle vorgenommen, einer bei der Frau eines beim Bahnbau beschäftigten Mineurs, die drei anderen bei Dorfeinwohnern, die nicht Bahn­­arbeiter sind. SE » Lokal-Beitung. Bericht aus der Sigung der Oedenburger Handels- und Gewerbekammer vom 29. Juli 1886. Der erste und wichtigste Gegenstand der dies­­maligen Sigung ist jenes Gutachten der Handelskammer, welches dieselbe über Aufforderung des kön. ung. Ministeriums für Oberbau und Handel vom 21. Juni i. %. über den Gefegent­­wurf wegen Verbot der Fabrikation und 98 V­ertriebes von Kunstweinen erw­stattet. Da dieser Gegenstand wohl bei dem Publik­­um, namentlich bei den Weinproduzenten, größeres Interesse erregen dürfte, lassen wir einen Auszug des ziemlich umfangreichen gutachlichen Berichtes der Handelskammer hier folgen. Die Kammer ist der Ansicht, daß das ge­­plante Verbot der Fabrikation und des Vertriebes von Kunstweinen in Ungarn nur not abwendig sei, indem bei der großen Quantität und den minderen Preisen der ungarischen Naturweine, eine festspielige Fabri­­kation von Kunstweinen so nicht lohnt. Mit Rücksicht auf diesen Umfstand erleint das geplante Verbot nur nur als überflüssig, sondern auch ab­­­ HAdDLIich und zwar schänlich erstens von betreff des Verkehrs, indem es das Vertrauen des­ Auslampdes auf unsere Weine erschüttert, zweitens auch auf den Weinhandel felöst, weil der Unverstand, dem die Begriffe einer systematischen Kellerwirthshaft und die Manipula­­tion, welche zur Veredlung des Weines führt, un­­zugänglich sind, in allen den Ansprüchen der mo­­dernen Wissenschaft entsprechend eingerichtete Kelle­­reien, wahre Höhlen der Weinfälschung erblicht, und dann dur feine Verationen, gejragt auf das Weinfälschungsgefeg, hindernden Einfluß ausübt. Nun aber bedürfen unsere Weinhändler, in deren Händen der Vertrieb der heimischen Weine in überaus größtem Maße gelegt ist, während die Produzenten sich in sehr geringem Maße mit dem Weinhandel befassen, einen ausgiebigen Schuß des Gefetes. Jede veratorische Verfügung, welche den Weinhandel trifft, schädigt in zweiter Linie auch den Produzenten. Da­ss aber die Strömung einmal für ein solches Gefäß auf das entschiedenste manifestirt, was selbst im Abgeordnetenhause zum Ausdruc gelangt ist, kann sich auch die Kammer allein dieser Strö­­mung nicht widerlegen und erstattet somit ihren Bericht in folgender Weise. Der $. 2 des Gelegentwurfes nennt Kunst­­wein jene Wein genannte Slüffigkeit, welcher im Zustande als Most oder Wein solche Stoffe bei­­gemischt worden sind, welche nach rationeller Wein­­manipulation nicht beizumischen sind, — oder welche gar nicht aus Trauben oder Wein bereitet worden ist. Dieser Definition kann die Kammer nicht beitreten, denn dieselbe ist weder hinlängst präcis, no erschöpfend, denn was versteht man unter rationaler Weinmanipulation? Wo fängt diefelde an und wo hört sie auf? Es kann dies übrigens nicht Wunder nehmen, denn all die großen Chemiker Deutschlands konnten seine erschöpfende Definition des Kunst­weines geben, weshalb man dort auch das Gefäß gegen den Kunfts­wein fallen ließ. Die Kammer empfiehlt daher folgende Vertirung : „als Fünftliher oder Kunstwein­ ist jene Flüs­­sigkeit anzusehen, welche aus der unrationellen Ges­chaffung bei der Weinverbesserung in Folge Uns­wiffenheit oder ungezügelter Gewinnfucht hervor­­geht, und welche weder vermöge der Qualität wo bezüglich der Quantität ihrer Bestandtheile innerhalb jener absoluten und relativ mit Zahlen­­verhältnissen steht, wilde dur die chemische Analyse von Naturweinen ionstatirt wurde.” Diese Definis­tion empfiehlt die Kammer weil sie erschöpfender ist, und Deigdeutungen und Verationen nicht zuläßt. Sollte jedoch auf der ursprüngligen Tertirung verharrt werden, so wird als zweite Alinea zum $. 2 folgende Umschreibung in Vorschlag gebracht: „Unter rationeller Weinmanipulation wird die alte praktische Kellerwirthch­aft, sowie die den Er­­fordernissen der Wissenschaft entsprechende pasteuri­­firen, haptalifiren, galifiren, und petiotifiren ver­­standen.* Diese Präzisiru­ng ist im Interesse der Wein, wirthschaft unerläßlich. Auch jene Stelle des 1, 2, m wonach die Eigenschaft des Weines als Kunstwein durch Sachverständige fonstatirt werden sol, wird von der Kammer beanstandet und wird statt dessen folgende Zertirung vorgeschlagen : „Der Umstand, ob der Wein als Kunstwein anzusehen sei, " wird durch diplomirte von Fall zu Fall zu beeidende Chemiker als Sachverständige fonstatirt.* Diese Tertirung wird für entsprechender ge­halten, weil das Gejäß weder darüber, wer als Sachhverständiger anzusehen sei, noch aber darüber inwieferne die Behörde an das Gutachten derselben gebunden ist. Klare Bestimmungen enthält, was zu verhängungvollen Konsequenzen führen künnte. — Die Bestimmung der 3. Alinen, daß die Herstellung von Rothwein, der Beimengung von fremden, nicht aus Trauben gewonnenen Färbestoffen zum weißen Weine, al Kunstweinfabrikation anzusehen sei, billigt die Kammer, während der Schußtag aus weiter zu erörternden Gründen wegzulassen wäre. Bei dem $. 3 des Entwurfes nämlich erlaubt sich die Kammer folgenden Parfus vorzusglagen : „Suchen Wein und Most ist esn ge­stattet mindestens 8­90 gradig endemisch reinen Sprit und reinen Zuder zu mengen.“ Dieser Antrag wird nachfolgend motivirt. Der Gelegentwurf gestattet unbescränkt die Verwendung von Sprit, sowohl bei Wein, als auch Most, während die Beimengung von Zuder als Kunstweinfabrikation erklärt wird. Dies ist ein­­seitig und ungerecht, denn der Most mit Sprit gemischt liefert eine Slüffigkeit, welche dem Natur­­weine ferner steht, als die Mischung von Wein mit Rruder. Die erstere Mischung macht seinen äh­­rungsprozeß durch, um sich die Eigenschaften und Bestandtheile vom Wein anzueignen z. B. Wein­­steinsäure, Öffyzerin u. s. w, das Resultat der zweiten Mischung hingegen macht diesen Gährungs­­prozeß durch und erhält die Eigenschaft des Weines. Der 8. 7 Klingt wie Ironie, wenn gejagt wird, die fonfiszirte Slüffigkeit wird in Spitälern, Versorgungshäusern und für Ortsarme verwendet. Obwohl bemerkt wird, „insoferne dieselbe nicht ge­sundheitsschädlich ist.­“ Denn gerade für Patienten sol ja, wenn Weingenuß verordnet ist gute Qualität zur Verwendung kommen. Die Kam­mer empfiehlt folgenden Text: $. 7 Die ingolgerechte kräftigen Befcheides F konfiszirte Slüffigkeit ist zu vernichten. (Syluf folgt.) ‚Lokalnotien * Meber den Bartheil gründlicher Brun­­nenreinigung erhalten wir nachstehendes Schreiben, das wir vollinhaltlich veröffentlichen : „Ohne Absicht irgend einer Weflame für die derselben wahrlich ohnedem nicht bedürfenden Firma 3% Seltenhofers Söhne, bloß mit Hinblick auf deren Annonze in Ihrem gefrägten Blatte, erlaube ich mir Ihnen Nachstehendes mitzutheilen . Obwohl der Geschmacverbesserungs-Fähigkeit meines start [aliterhältigen Brunnenwassers wenig Vertrauen schenkend, entschloß ich mir dennoch, um mein Gewissen,Angesichts der uns bedrohenden Cho­lera,5reinzuhalten,zur Reinigung meines Hausbrunnensz TJ bei welcher Gelegenheit mir die genannte Firma, separate Vereinbarung, in die Verbesserung des Wasfers in Aussicht stellte, indem ich vorher einen Ber­­­uch mit Kiesel und Holzkohle beantragte. Nachdem nun mein Hausbrunnen, Dank der efz 4 restvoll wirkenden Handpumpe besagter Firma in faum einer halben Stunde von einem 2"­­ Meter messenden Wasserstande befreit wurde, ist nach vorheriger Reini­­gung des Brunnens in denselben ein durch die Firma eigend hinzu konstruirter Holzbehälter gebracht worden, welcher mit Schichten von Kies und Holzkohle gefüllt,­­ einen natürlichen Filter abgibt, so, daß nunmehr dem Brunnenventile ein filtrirtes Wasser zufliegend, ich dar dur in die erfreuliche Lage verfegt bin, ein gesundes teinsbares Wasser zu befigen, welches nur mehr ge­­­ringe Spuren mineralischer Stoffe enthält. Mit der konservirenden und defü­h­renden Eigen­­schaft von Kies und Holzkohle ist zwar nichts Neues gesagt, aber die Frage liegt eben in der Anwendung derselben, welche die Heren Fr. Seltenhofers Söhne in ebenso einfacher als plaktischer Weise zu A­löffen verstehen. Die sich für die vollkommen gelungene Reine ging meine Hausbrunnen­ und dem nunmehr erziel­­ten Wohlgeschmach des von ihm gelieferten Wassers in­teressiren sollten, können sich hievon in meinem Hause Naaberstrage Nr. 4 persönliche Ueberzeugung ver- St. Schaffen. * Das Gras vom Rathhausplage. Wieder­holt werden wir mündlich und briefli aufgefordert, wie schon To often diesen Blättern, es abermald der Stadtkomminne nahe zu legen, doch endlich dafür Sorge zu tragen, daß der üppige Graswuchs, der sich zwischen den Pflastersteinen des Rathhaus­­plages entwickelt, beseitigt werde. Wir haben uns diesbezüglich am kompetenten Orte informirt, weß­­halb man dort der verunzierenden Vegetation so freien Lauf lasfe und erfuhren, daß das Reinigen des Nathhausplages vom Grasmwuchse die Aufsteluung von zirka 40 Kindern erfordern würde, die 30 fl. per Tag erhalten und die sodann mit dem mühe­samen Ausrupfen der Grashalme mindestens vier Tage sich beschäftigen würden ; das aber verursacht also 48 bis 50 fl. Auslagen, wofür seine Bededung vorhanden ist. Ist nun die Ausjätung beendigt, so muß, um den durch das Entwurzeln des Unse frautes entstandenen Staub zu löschen, der Rath­­hausplag bespingt werden, was wieder mit Kosten verbunden ist. Die Bewässerung begünstigt jedoch wieder die Vegetation und nach vier bis fee Wogen müßte die Prozedur von Neuem begonnen werden. Gesundheitsschädlic ist der Graswuhß auf bezeichnetem Plage natürlich nicht, im Gegentheile, er vermindert wesentlich, daß dort Staub aufge­wirbelt werde und die Kosten der Säuberung stehen dargaus nir im Verhältniß zu dem dur sie er­­reichten Beschönerungszweck. Berart lauten die und ertheilten Aufschlüsfe und es läßt sich ihnen eine gereiste Logit nicht absprechen." * Brennberg” Die Statue der heiligen Barbara, (Schu­ßpatronin der Bergleute) in Brenn­­berg, befand sich schon seit Jahren in ziemlich ver­­wahrlostem Zustande. Nun Hat die Brennberger Knappenschaft den löblichen Entfehlun, dieselbe zu res­­oviren, ausgeführt. Herr Steinwegmeister 8. Hild, wurde mit der Reparatur beauftragt, welcher seinen Gehilfen Shatovitse, mit der Ausführung be­­traute, unter dessen kunstgeübter Hand die Statue bald vollendet prangte. Heute Sonntag, Vormittag, wird die feierliche Einweihung derselben stattfinden. Man darf seine Anerkennung diesem schönen Werke der täglicher Boftverkehr zwischen den Schn­eer­berghäusern (Baumgarterhaus) und Payerbach stattfinden. Abgang der Bost 7 Uhr Früh nach Bayerbach, von Payerbach 10 Uhr 30 Minuten vormittags nach Schneeberg, vom Schneeberg Bergm­appen nicht versagen, wenn man bedenkt, daß sie ohnehin nicht mit überflüssigen Geldmitteln gesegnet sind, und do der Ehrerbietung für ihre Schulfrau selbst von ihrem Wenigen freudig opfern. * Die Milgbrandfeude Heim Hornpieh, welche in Hofing am 13. v. M. ausgebrochen, und in den­ dortigem Mayerhofe fünfzehn Stüd Zugochfen im Oberlaufe von 24 Stunden dahingerafft, und wo bis zum 25. v. M. aus den verbliebenen neun Stüd franken, noch drei Stüde verendet sind, kann nun der schleunigst eingeleiteten Prophylaris und pünklichst durchgeführten veterinärpolizeilichen Maß­­regeln zufolge, als beendet angenommen werden. * Die Esornaer freiw. Feuerwehr veran­­staltet Sonntag, den 8. August im Gasthofgarten zur „Krone“ eine gescloffene Z Tanzunterhaltung, deren Neinerträgung dem Unterfrügungs-Fonde der Feuerwehr zugewendet werden sol. Der Eintritt per Person ist auf SO fr. festgelegt. * Für Storrespondenz Defligene. Bon heute 1. August an bis 15. September wird fortan ein auf = u See RE A ira Hase as te za hal nipgee u; vor BER Te a De NE RR m EI T N „ re ET £ are LER ER RC Sr

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