Oedenburger Zeitung, 1891. Januar (Jahrgang 24, nr. 1-25)
1891-01-02 / nr. 1
ei Staufierhandel und Wandergewerbe, an der ‚„» wurde die Aus‚ent3. Hauptsächlich der sus. foreet, der Nihılismus wirkt aber noch immer und macht den Grafen zittern. In Deutschland faßte der Kaiser die Arbeiter- und Sozialistenfrage, dann das Schulwesen mit fester Hand an und initiirte Konferenzen zum allgemeinen Viesten. Er empfing Besuche von unseren und den russischen Monarchen, die er früher besucht hatte. Mit England wurde ein Abkommen geschlossen, welches Deutschland gegen Abtretung afrikanischer Gebietstheile Helgoland einbrachte. Na Bismarck erzwungenem Abtritt wurde Caprivi Kanzler des Reichs, der in dem Sinne des Kalsers weiter regiert. Die Niederlande verloren ihren König Wilhelm III. und regiert statt der jungen Königin , deren Mutter Emma, während Luxemburg endlich an den Herzog von Nassau fiel. In Bulgarien nahm die Agitation gegen das Heritale Ministerium noch sein Ende und kommen viele Arbeiterunruhen vor. England hatte viel mit den Iren zu thun, wo jeit die Situation durch die Spaltung der beiden nationalen Parteien ihren Höhepunkt erreicht hat. « Frankreich hatte seine Boulanger-Epoche, die mit dessen Verbannung endete und auch der Herzog von Oklkane mußte sein Auftreten gegen die Republik mit 4 monatlichem Gefängniß büßen. Die Allianz mit Rußland läßt die Revanchegelüste nicht erhalten. In Portugal hat die Regierung einen schweren Stand,da sich republikanische Regungen verspüren lassen,die auch nach Spanien hinüberreichen. Italien hält bisher zum Treubunde, und die Irredentisten finden an Crispi einen festen M Widerstand. Die Türkei trachtete die Aufruhrstuaden in Creta und Armenien zu dämpfen. Griechenland unterminit aber fortwährend, unterstübt von Rußland die Bestrebungen der Pforte. Serbien hat mit dem Getreite der küniglichen Familie fortwährend zu thun, schwimmt aber sonst ganz im Fahrwasser Rußlands, ebenso Montenegro. In Bulgarien war das Leben des Fürsten aach Banita’s Verschwörung bedroht. In der neuen Welt wurde Brasilien zur Republit, Dom Pedro penfionirt und kämpfen feit die Usurpatoren in den vielen Heinen Republiken unter sich und gegeneinander. Nordamerika nahm feindliche Stellung gegen Europa durch die MacKinley-Bill und strenge Einwanderungsverbote. Im Ganzen genommen, haben wir dem Jahre 1890 nichts besonderes Schlechtes nachzujagen, als daß er an seinem Ende der allgemeinen Noth sein Ende zu machen verstand und hoffen wir dies vom nächsten Jahr dem wir vertrauensvoll entgegenschreiten. Auf Wiedersehen im neuen Jahrgewerbe bereit durchberathen. Der Gelegentwurf erklärt als Wandergewerbe in erster Linie den Hauserhandel, unter welchen der ohne bestimmten Berlaufsprag, von Haus zu Haus wandernd, stattfindende Handel verstanden wird; ferner Solche ‚Handelsleute, welche sein ständiges Geschäftsetablissement befigen und nur vom Marktfahren eben, dann reifende Agentien insoferne dieselben Detailbestellungen auf ihre Waaren annehmen und sammeln, schließlich das im engen Sinne des Wortes genommene Wandergewerbe, oder Häufirgewerbe (Drahtbinder, Schleifer, Kesselflider, Regenschirmflider, Schleiderpuger, Krautschneider, Rattenvertilger u.. w.) wo der Betreffende sein ständiges Geschäftslokale besigt. Haufirbewilligungen können nur auf die Dauer eines Jahres an Inländer ertheilt werden, die das bdreißigste Jahr erreicht haben, moralisch untadelhaft sind und die Hauslistexer im Vorhinein bezahlt haben. Diejse Bewilligung kann nicht auf andere Personen übertragen werden und darf weder betreff der Zeitdauer noch aber Hinsichtlich des Territorium, innerhalb dessen der Hausehandel dem betreffenden Bewerber gestattet wurde, überschritten werden. Der Inhaber des Wandergewerbes darf weder Gehilfen, noch Hilfsarbeiter oder Lehrlinge halten, ja er darf auch seine Kinder mit auf seine Geschäftsreisen nehmen ; nach Eintritt der Nacht darf er nicht in Privathäuser Haufiren gehen und es ist ihm nicht gestattet, seine Waaren auf Ratenzahlungen zu verkaufen. In Solchen Gemeinden welche mindestens 5000 Einwohner haben, kann das Wandergewerbe (Haufiren) gänzlich durch Statuten untersagt werden. Als geplante spezielle Verfügungen betreff der Haustrend man erwähnt werden, daß der Haus fizhandel mit einemtändigen Geschäfte, weder in der Person des Geschäftsinhabers, noch aber in der Person der in einem Haushalte mit demselben lebenden Familienmitglieder vereinbar ist. Lastbiere oder Wägen dürfen nicht dabei verwendet werden und es darf daher der Haufirer nur so viel Waaren mit sich nehmen, als er selbst zu tragen im Stande ist. Vom Haufirhandel sind folgende Waaren ausgeschlossen, als : Waffen, Explosivstoffe, Feuerwerkkörper, Medikamente, Gifte, Duedsilber, Gummi und gesundheitsschädliche Waare, kosmetische und Parfumerieartikel, diätische Mittel, gegen die Sittlichkeit verstoßende Artikel, Spielkarten, Uniformen und Militär-Ausrüstung, Wäsche, Bettzeug, Spiritus, geistige Getränke, Essig, Material und Spezereiwaaren, Steinöle, Edelsteine, Gold- und Silberwaaren (wenn auch imitirte), Taschenuhren, Kirchengefäße, Medaillen, Werthpapiere, Zopfe, Antheil- Scheine, Bromelien und Pfandzettel, Salz, Tabak und Salpeter, schließlich solche Gegenstände deren Ausschließung fi)cher Handelsminister aus sanitären und Sicherheitsgründen vorbehält. Im Laufe der Verhandlungen kam auch das Reisen von Wiener Geschäftsleuten nach Budapest, respektive das periodische Erscheinen Wiener Firmen in den Budapester Hotel zum Behufe de Sammelns von Massenaufträgen zur Sprache. Der Gewerberath erhielt diesbezüglich vom Minister die Aufklärung, daß obwol laut Abschnitt 14 de Zollvertrage die österreichischen Gewerbeleute bei und Befreiungen anzunehmen und zu effertuiren berechtiget sind, die in den Hotels etablirten Wiener und DOssterreichischen Filialgeschäfte dennoch den Anordnungen des $. 51 desjebigen Gewerbegeseßes unter« stehen, so daß die bei uns auf „Gastrollen“ befindlten Vertreter der Wiener Höuser eine förmliche Konzession von unseren Gewerbebehörden erster Instanz benötigen, hiefür die Tore zu entrichten, über ihre Verläufe Buch zu führen und ein zehntel der Einnahme in die Gemeindekarse für Yacıunterrichtszweck abzuliefern und außerdem die Erwerbssteuer zu zahlen haben. Daß diese Umstände der Aufmerksamkeit der Gewerbebehörden erster Instanz entgangen sind, sei bedauerlich genug für die betreffenden stabilen Kaufleute und Gewerbetreibenden, wenn sie aber vorkommenden Falles die Aufmerksamkeit der Gewerbe-Behörden auf solche Fälle senken und nicht ruhen biß dieselbe ihre Pflicht bhat, dürfte es ihnen gelingen eine lästige Konturrene loszuwerden. Allerhöchste Auszeichnungen. Durda. 5. Entschließung wurde, in Anerkennung ihrer duch treue und eifrige Dienstleistung erworbenen Verdienste, verliehen, dem Staatssekretär-Stellvertreter im Ministerium um die Berson des Königs Johann Barthos v. Szigettar frei das Komthurkreuz des Leopold-Ordens und dem mit Titel und Charakter eines Sektionsrathes bekleideten Präft Idial-Sefretär. Ladislaug Nikolicd v. Szerbo dem eigenen Herzen, und so jet und willkommen, willkommen, willklommen neues Jahr! E. M. Der Gemwerberath hat den Gejegentwurf über die Regelung v8 Haufir handeln und das Wander betrübt sie — bald er zerstiebt und im nichts sich auflöst — mehr, als wenn er nie vor ihren Bliden gegaufelt hätte, nie in die Lüfte gestiegen wäre. Wir aber sind Alle, mehr oder weniger, große Kinder: eine Erwartung, die nicht erfüllt zu werden versprach, ein Traum, der seiner Verwirklichung nahe schien und die dann beide, kaum gegrüßt, ent»shwinden, verwunden unsere Seelen mehr, als wenn sie niemals vor unser geistigem Auge getreten wären, als wenn wir stets nüchtern und freudenlos die Tage kommen und verrinnen hätten sehen müssen. Neues Jahr! nein! dir seiest nicht unbescheiden gebeten, daß du jedem Herzen ein zweites, jeder Liebe eine Gegenliebe, jeder Empfindung ein Echo, jeder edlen That ein Monument und jeder wohlthätigen Handlung eine Denksäule bringen sollst, allein das sei ung freundlich gewährt, daß du das Herz der Zarten bewahren mögest vor dem Anfassen der Rohen, daß du jegliche Liebe behüten mögest vor. Undanf und Bekennung, daß du jede Empfindung bejhüßen mögest vor der Deutung der Verdorbenen, daß du jede edle That beschirmen mögest vor dem Kommentar des Pöbels, und daß du jede wohlthätige Handlung umfrieden mögest mit ‚einer ewig grünen Tarıewand von Bewußtsein in Dem Tage, or ‘ arad tariei der Orden IH. Klasse. — Ferner waren Johann Schönbo, Reichstags-Abgeordneten & Szentmitle3 sowie dem Präftianten Grafen Heitorfrei die Kämmererwürde. Gensdarmerie-Oberlieutenan 2osdorfer tarfrei den Rittmeisters. O Spenden des . hat der Schulgemeinde Militischen Bezirke Obder-Holle anläßlich des durchgeführter eine Unterstüßung von 20 mentar-Ereignisse geschädig darf im politischen Bezirk reich zur Linderung ihrer 100 fl. aus der Privatkaff 3ur Dezentrafis Wie wir erfahren, hat Zuläggi anläßlich seiner A: der zu ernennenden 11 der königlichen Tafelnernehmigung unterbreitet. © Steuererleichter Weferle hat im ganzen treibungen für die eingestellt. O Die Stadt Mbung in die Reihe der m Jurisdiktionsrechte der lebten, am 30. Dezer versammlung der stadt" einhellig beschlossen, eine Petition um die Regierun Der junge 61 Großes Aufsehen erregt Sproßen eines der Magnatengeschlechter bei dem Grafen Pista Karolin des Bolfstheaters, Ne einer Israelitin, aus den Graf Karolyij zwanzig Jahren steht, gab er nach Szolnof zu einer fi) bereit3 vor mehr . Budapest. Da seither Fi jungen Grafen in Budapet Anfragen in Szompferga gar nicht gewesen sei, wo de3 Grafen bei der Polizeierschwinden des Sohnes ,langte aber an die Polizei Borissa Frank, welche Budapest sich entfernte um wandte in Naab besuchen eingetroffen und abgängig sich offenbar in’s Ausland O Octave Fenillet der Telegraph den Tod ein fruchtbarsten französischen |fer. Doctave Fenillet im 68. Jahre seines an li Erfolgen reichen Lebens ver O Graf Bela Giri zum Hofratheim Minister bevorsteht, wurde am 23. $ bereng im Weißenburger KR Seine Gymnasialstadi Privatschülerei den Biaris Maturitätsprüfng bestand er das juristische, richterliche liche Examen abgelegt, wurde zept3prastisanti im Austizzum Konzipiren im Ministeramt. Stets von Interessi wejen erfüllt, ging er 1874 mund Szehayi und Alois Stantinopel, wo er an ders thätig war. Zurückgekührt, bereng niede und nahm regen Antheil. Im Jahre mit der Konterte Maria Es Grafen Ladislaus Esterházy Kämmerer enannt, 1882 Feuerwehrvebandes gewählt folgte seine Ernennung zum Benburger $mitats. Center Wien wird reihnhen V tente dürfte von Bernthuinen zufolge minister dar der fünfperze verzinslichen