Pester Lloyd - Abendblatt, April 1858 (Jahrgang 5, nr. 74-98)

1858-04-09 / nr. 80

ee“ Pen, 1858.­ bendblatt des Peiter Lloyd, . freitag, 9. April. Nr. so, Politische N Rundihan , 9. April. Aus dem Kreise der haute politique gehen uns heute folgende Nachrichten zu : Die europäischen Kommissäre zu Burk­­reft werden ihren Kollektivbericht am 15. 5. untere­zeichnen; zur Gewinnung eines gemeinschaftlichen Ver­­haltens der beiden deutschen Großmächte in der b­er­ntschedeutschen Trage wird ‚General Willisen in außerordentlicher Sendung von Berlin nach Wien gehen ; der französische Gesandte in Madrid, der si­cher­kanntlich zu sehr in die dortigen Verhältnisse eingemischt haben sol, Hat einen mehrmonatlichen Urlaub erhalten. In England muß die rechte indisch­e Post große Befriedigung hervorrufen , wir Taffen das bereits gestern mitgetheilte Telegramm hier etwas ausführlicher folgen : „Nachdem General Outram am 6. März den Goomty überschritten hatte, erstürmte er am 11., 13. und 14. die Haupt­­punkte Ludnomw’s. Der Feind floh massenhaft gegen No­bile und und wurde von der Artillerie und Kavallerie verfolgt. Der Kommandant Aders flog am 18. März mit 600 Mann den Arabersultan von Adhie und Tehnitt ihm die Proviantzu­­fuhr ab. Der Verlust der Engländer ist ganz unbedeutend, die Ruhe hergestellt.­­ In Balfutta hat ein falscher Auf­­standsaffarın stattgefunden. Nachrichten aus Songfong vom 27. Leber zu Folge bedrohen eine große Anzahl von Ehi­­nesen die Stadt Kanton. Wie bereits gemeldet, hat am 5. b. zu London die Aprilsesition des Zentralkriminalgerichts­­hofes begonnen. Aus der Ansprache an die Jury, mit welcher der Recorder die Sittung eröffnete, heben wir folgende Stelle hervor : „Sie werben sich über mehrere Angelegenheiten von ganz ausnahms­weisem Charakter auszulaffen haben. Ein geriisser Simon Bernard ist angeklagt, sich mit anderen Perso­­nen zur Ermordung des Kaisers der Franzosen verschworen zu haben. Sollte in diesem Falle auch ein Zweifel darüber auf­­tauchen, ob das englische Gefeh das in Rede stehende Verbre­­chen erreichen kann, so darf ein solches Bedenken doch die große­­ Sury nicht abhalten, die ihr vorgelegte Affaire zu prüfen. Ge­­nügen die Zeugenaussagen, um S ihnen die Mederzeugung zu ge­ben, daß das Verbrechen begangen worden ist, so ist es ihre S Pflicht, ein bejahendes Verdikt auszusprechen­­; die Rechtsfrage wird dann vor einem andern Tribunal verhandelt werden. Di­­rekte Zeugnisse dürfen Sie natürlich nicht erwarten, da Kom­­plotteurs nicht öffentlich und in Gegenwart ehrlicher Beute zu Tonspritzen pflegen , wohl aber, soll Ihnen die Aussage eines ei image zus vorgelegt werden, bei der Sie mit Bornfalt zu prüfen haben werden, ob sie durch die übrigen Thatsachen der Kräftige wird. Die Baruntersuchung beschuldigt Bernard , er habe sich vor dem Attentate vom 14. Jänner mit belt zu dem­­selben erforderlichen Branaten beschäftigt, das zu ihrer Zusammen­­fegung­ erforderliche Knallpulver besorgt, und sie durch Belgien nach Yaris transportirt , er habe ferner mit Orfint und Ru­­bio auf vertraulichen Fuße gelebt und ihnen Kaffe auf falsche Namen besorgt. „Die beiden anderen Anklagen sind gegen einen True Los­e,­und, einen Tshernemszt gerichtet, weil sie bos­­hafte und falsche Libelle gegen den Kaiser der Franzosen ver­­öffentlicht und Schriften herausgegeben haben, die zum Morde dieses Fürsten anregen. Es ist augenscheinlich, dag das Belek die Publizirung verleumderischer Schriften gegen einen befreun­­deten fremden Souverän als ein Vergehen ansieht . Die einzige Schwierigkeit des Prozesses.­iegt darin, das Vergehen zu stra­­fen, ohne der Redefreiheit, die stets der Stolz des Landes ge­­wesen ist, zu nahe zu treten. Die Ä­uferste Grenze zwischen der Nebefreiheit und dem Mißbrauche derselben dt schwer festzu­­fielen: es liegt gebildeten und aufgeklärten M­ännern, wie den Mitgliedern der großen Sury ob, in Durchlegung der infri­­minirten Schriften, mit Rücksicht auf 3wed und Absicht­ des Berfassers, diese Frage zu beantworten. Die Aufforderung zum Meuchelmorde ist jedenfalls in seiner Weise zu entschuldigen , und wird sie beiwiesen, so wird es Ihre Pflicht sein, ein Ber­­cht gegen die Angeklagten abzugeben. .. Ueber den Flüchtling Allsopt wird aus New­ York vom 19.v.M.geschrieben:­­ Thomas Allsop , den ein Gericht von Southampton nach New York entweicht sein ließ, ist von einem halben Dutend unserer Zeitungen fon in aller Form Nedtené an Stanfred­ ausgeliefert worden. Ihnen traten andere Zeitungen mit gro­­ßer Heftigkeit entgegen und erklärten, daß, „wenn selbst sich ein amerikanischer Richter sich so tief erniedrigen solte, Alfop’s Auslieferung anzuordnen, das Bolt sich nöthigenfalls der Abe führung desselben mit Gemalt. widerlegen merbet” Bor der Hand ist Allfop noch nicht aufgefunden; aber daß, wenn er hier aufgespürt würde, der­m Versuch, ihn auszuliefern, einen blutigen Tumult herbeiführen würde, dafür sprechen alle An­­zeichen. Die gelinden Sympathien, die­ man hier, vieleicht noch in der Erinnerung an die Zeit, wo die Vereinigten Staa­­ten und der erste Napoleon gleichzeitig Feinde Englands war­­en, für den französischen Si­mperialismus hegte, sind in neue­­ster Zeit fast ganz geschwunden. " Vielleicht werden wir auch schon in der näch­sten Zeit: ein diplomatisches Zerwürfung mit F­ranfreidh haben, das, so geringfüügig auch die Veranlassung, leicht sehr böses Blut machen kann. Das Schiff „Adriatic”, welches von einem französischen Gerichte zur Konfissation ver­urtheilt wurde, weil es in der Nacht, wo es mit dem französi­­schen Dampfer „Lyonnais” zusammenstieß, seine Laternen aus­­gehängt hatte, (wozu es nach amerikanischen ‚Rechte auch gar nicht verflichtet war), das sich alsdann zwei Mal der Wachı­­f amfett französischer Kriegskampfer Durch Fühn bemwertstelligte Flucht entzog, ist gestern glückich in Savannah (Georgia) ein­­getroffen. Sollten die französischen Behörden so unvorsichtig sein, von der diesseitigen Regierung irgend melde Maßnahmen gegen das Schiff zu fordern, so würden sie sich auf eine sehr derbe Abfertigung gefaßt machen müssen, denn in maßgebenden Kreisen zu Washington tít man entschieden der Ansicht, daß sich die französischen Gerichte, indem sie, das französische Seerecht auf ein amerikanisches Schiff an­wendeten, einer Befugnisüber­­schreitung schuldig machten, die fast eben so verlegend ist, als die von England 1812 geltend gemachten Prätensionen, die damals zu einem Kriege führten, . Aus Paris wird unterm 5. b. berichtet : Der Gefegentswurf, wonach sie das Land mit 60 Millio­­nen bei den 180 Millionen betheiligen sol, melche Paris noch für seine Veschönerungen zu verausgaben sich wohl oder übel genötigt sieht, erwedt unter den Deputirten mehrerer­­ Departements fortwährend lebhaftes Mitbehagen. Dieselben Klagen mit Recht, daß ihre­ entlegenen Departements vernachlässigt werden, daß fort und fort das Mark des Landes zu Pariser Lurusbauten verwandt und der Zentralismus immer egoistischer und anspruchsvoller werde; sie meinen, wenn Naris den Muth habe, nach so ungeheuren Anleihen noch weitere 120 Millionen, aufnehmen zu wollen, so werde es zulegt auch seinen Anstand nehmen, den Rest zu borgen, biete 60 Millionen, die bei den Provinzialen , zumal bet bent fandvolle, böses Blut machen wirken. Dessen ungeachtet zweifelt Niemand an einer stattlichen Majorität für den Gefegentwurf, der sich der­ speziel­­len Gunst des Kaisers zu erfreuen hat. Um Frankreich zu sehen, jagen die Verfechter des Gefegentwurfs, fant man aus Rußland und Deutschland nicht nach Orleans, Falaise oder Carpentras, sondern man kommt nach Paris, und deshalb muß die Hauptstadt bevorzugt werden: „Der Gefegentwurf. Über die Jü und hüten hat von dem Prüfungsausschusse bedeutende Veränderungen erfahren und man glaubt allgemein, daß das Ende von Allem eine gänzliche Monopolisirung­ dieses Fabrikates sein werde, indem­ durch die beantragte joe Steuer das französische Fabrikat von 11, Sr, das Tausend auf 13 Bis 14 Fr. kommen würde, während es >

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