Pester Lloyd, Oktober 1869 (Jahrgang 16, nr. 227-253)

1869-10-19 / nr. 242

Pest,18.Oktobe­r. (I­I.)Der Herr Finanzminister hat heu­te den Staats­­rechnungsabschluß für das Jahr 1868, und den wichtigsten Theil des Budgets für 1870, nämlich das Budget des Fi­­nanzministeriums, welches nahezu Die ganze Bebehung enthält, dem Abgeordnetenhause vorgelegt. Ferner hat es seinen Be­­richt über das ungarische Staatsvermögen, ein großartig aus­gelegtes, voluminöres Prachtwerk, auf welches wir weiter unten ausführlicher zu sprechen kommen, unter Die Abgeord­­neten vertheifen lassen. Endlisch hat er noch eine Reihe von Gelegentwürfen eingebracht, die bei Leer in unserer heutigen Beilage findet und von denen einige, die jener, über die Kolo­­nisation auf den Staatsgütern, eine über das Gebiet der Finanzpolitik weit hinausgehende soziale und politische Bedeu­­tung befigen. Bei der fast erblüdenden Masse dieser Bei­lagen, welche dem Abgeordnetenhause für einige Dronate hin­reichende Arbeit geben werden, ist es rein unmöglich, dieselben alle sofort einem ins Detail gehenden Studium und einer wahrhaft grünlichen Erörterung zu unterziehen. Aber schon jegt, nach dem ersten Eindruchk glauben wir aussprechen zu können, daß der Herr Finanzminister durch die Naftlosigkeit und Ausdauer, von welcher diese Vorlagen Zeugniß geben, einen gerechten Anspruch auf die Anerkennung der­ öffentlichen Meinung sich erworben hat. Nachdem Mir dieser Anerkennung Anspruc gegeben, wollen wir uns zunächst zu dem interessantesten Theile der heutigen Vorlagen, zum Staatsrechnungsabschluß für das Jahr 1868 wenden, dessen unwichtigste Ziffern wir weiter unten mittheilen. Der Staatsvoranschlag für das Jahr 1868 zeigte ein Defizit von mehr als 10 Millionen Gulden. Das Endergebniß des Staatsrechnungsabschluffes ist nun, daß nicht nur dieses er­­wartete Defizit nicht eingetreten ist, sondern aus der Ge­währung des Jahres 1868 sogar noch ein Ueberschuß von 3.621,990 Gulden in das laufende Finanzjahr herübergenom­­men werden konnte. CS ist dies ein Resultat, welches in unserem Zeitalter, wo das Defizit in ganz Europa fast epide­­misch geworden ist, ein wahrhaft überraschendes genannt wer­­den muß. Und dieser Ueberschuß von 3.600.000 Gulden, welcher aus der Gebahrung für das Jahr 1868 sich ergab, drückt nicht einmal noch die Gesammtsumme aus, um welche sich das Vermögen des ungarischen Staates seit dem Amts­­antritte des Herrn v. Konya vermehrte. Aus dem Jahre 1867 ging ebenfalls ein Kaffarett von 3.602.644 Gulden in das Jahr 1868 über; dieser wurde wohl durch nachträgliche Zahlungen auf Rechnung des Jahres 1867, welche durch nachträgliche Einkünfte nur in sehr geringem Grade ausge­glichen wurden, bedeutend herabgemindert, aber bei dem Schluffe der Nachtragsgebahrung für 1867 zeigte sich immer noch ein Ueberschuß von 2.461,416 Gulden. Rechnen wir nun bieten Ueberschuß zu dem Ueberschuffe des Jah­rs 1868 im Betrage von 3.621,990 Gulden Hinzu, so zeigt es sich, daß Herr von Lóngay seit seinem Amtsantritte bis Ende April 1369 das anständige Sümmchen von 6.083,406 Gulden erwirthschaf­­tet hat. Dieses Äußerst günstige Resultat wurde, wie auch der Herr Finanzminister in seinem Erpols eingesteht, in exhter Reihe durch die außergewöhnliche Fruchtbarkeit der Jahre 1867 und 1868 hervorgerufen, zu welcher sich noch eine sehr günstige Handelskonjunftur gesellte. Es wäre jedoch ein SIrr­­thum, wollte man verfem­en, daß auch die günstigsten Jahre und die vortheilhafteste Handelskonjunftur solche Resultate hervorzurufen nicht vermocht hätten, wäre nicht ein Mann an der Sorge unserer Finanzen gestanen, der mit unnach­­sichtlicher Strenge für die künstliche Vollziehung der Steuer­­gefege zu sorgen wußte und in allen Branchen der Staats­­verwaltung ununterbrochen auf die größtmögliche Sparsam­­keit drang. " Unter allen Ministern war es der Finanzminister, der die größte Umsicht und Energie nöthig hatte, um die großen Schwierigkeiten der Uebergangsperiode, welche für den jungen ungarischen Staat besonders auf finanziellem Gebiete verhängnißvoll zu werden drohten, glücklich zu überwinden ; und Herr von Lónyay hat diese Umsicht und Energie besoffen, wie — leider — seiner seiner Ministerkollegen. Mit Be­ruhigung kann er auf die Ergebnisse seiner zweijährigen Thätig­­keit hinweisen, mit Zuversicht kann er der Zukunft entgegen­­leb­en. Die Arbeit war schwer, sie hat viel Sorge, viel Mühe gefottet, aber die Anerkennung seiner Mitbürger und das Bemwußtsein, seine Pflicht unter schwierigen­ Verhältnissen mannhaft erfüllt zu haben, ist wohl ein Preis, Der solchen Kampfes­werth erscheint. Der Staatsrechnungsabschluß beginnt mit der Bilanz der Raffagebahrung, welche die gesammten Beträge enthält, die auf Rechnung des Jahres 1868 in die Kassen des Staates eingetroffen sind und aus denselben hinausgezahlt wurden. Hierauf folgt die Bilanz des gesammten Arfen­­und Raffinvermögens des ungarischen Staates. Sodann kommt die Bilanz der wirklichen Staatsein­künfte­­ und der wirklichen Staatsauslagen. Diese genaue Unterscheidung zwischen Einkommen und Einnahmen, sowie zwischen Auslagen und Ausgaben bietet uns Garantie dafür, daß bei der Anfertigung dieses Staats­­rechnungsabschlusses der nicht zu entschuldigende Fehler, bloße Eingänge als wirkliches Einkommen ersceinen zu lassen, vermieden wurde. Außer den erwähnten drei Bilanzen enthält der Rech­­nungsabschluß vier Beilagen zur Vermögensbilanz, ferner das Summarium der gesammten Finanzgebahrung für das Jahr 1868 nach Kapiteln und Titeln, endlich die Vergleichung des Staatsvoranschlages mit dem Gebahrungsresultate und mit dem KRaffaresultate, ebenfalls nach Kapiteln und Titeln. Die weiteren Beilagen des Rechnungsabschlusses, welche vom Herrn Finanzminister in Aussicht gestellt wurden, werden, wie wir hoffen, noch weitere Aufklärungen auch in Bezug auf all’ jene einzelnen Positionen geben, bei denen dies noch weiter nöthig erscheint. Der kurze Nachtragsgebührungs-Termin von vier Mo­­naten, welchen Herr v. Leonyay in das ungarische Staatsrech­­nungssystem einführte, ist entschieden ein Bortheil desselben. Nur dadurch wird die rechtzeitige Vorlage der Rechnungen er­­möglicht, nur so folgt die Kontrole der Legislative Der Ge bahrung des Ministeriums auf dem Fuße nach. Mit Recht hebt der Herr Finanzminister die Vortheile dieses Syitems in seinem Exporé hervor ; wir billigen seine Ansichten vollständig und bedauern nur, daß dieselben von Seiten des gemeinsamen Ministeriums nicht ebenfalls nach Gebühr gewürdigt und ber­folgt werden. So kommt es, daß und nun in Bezug auf die ungarischen Staatsauslagen und Einkünfte ‚ein ganz tert­ierter Rechnungsabschluß vom Jahre 1868 vorliegt, während die Rechnungen in Bezug auf die gemeinsamen Auslagen des Jahres 1868 erst im Finstigen Jahre vorgelegt werden sollen. So wissen wir denn auch nicht, ob trog der größten Ord­­nung in unserem inneren Staatshaushalte sich nicht auf anderer Seite Rüden zeigen werden. Das Erfreulichste an den Resultaten des Rechnungsab­­schlusses ist, daß die Zunahme der Einkünfte sich hauptsächlich bei den indiveften Steuergattungen zeigt. Wäre diese Aus­nahme bei den diveften Steuern zu Tage getreten und von einem Nacgange der indirekten Steuern begleitet gewesen, so wäre Dies ein Zeichen der Verarmung, „während die umge­­kehrte Erscheinung einen nicht zu unterschägenden Anhaltspunkt für die Behauptung darbietet, daß der Aufschwung, den Un­­garn in den legten Jahren nahm, nicht blos ein Ieinbarer gewesen. Die Zunahme der Konsumtionsfähigkeit bildet ge­­wissermaßen den Maßstab der Zunahme des Wohlstandes der Bürger eines Staates. Für das Einkommen des Jahres 1870 stellt denn auch das Heute vorgelegte Budget ein günstiges Horoftop ; diesel­­ben werden vom Heron Finanzminister auf 140.716.785 Gulden veranschlagt, eine Ziffer, welche nicht unbeträchtliche Steuerermäßigung ermöglichen würde, wenn man annehmen könnte, , daß­ die Staatsausgaben im folgenden Jahre nicht bedeutend größer sein werden, als sie bisher getreten sind. Diese Annahme würde inpeffen leider jeder Berechtigung entbihren. Das Erforderniß für das Jahr 1870 ist bis jeßt noch nicht vorgelegt und sie es scheint auch noch im Schoße des Mini­­steriums nicht definitiv festgestellt, vaher können wir und nach dieser Richtung hin in seine ziffermäßigen Erörterungen ein­­laffen. Es ist jedoch nicht im mindesten zweifelhaft, daß die Durchführung der vielfachen dringenden Reformen, die Justiz­­und Munizipalreform, die Verbesserungen auf dem Gebiete des öffentlichen Unterrichts, des Kommunikationswesens 2c. sehr bedeutende Summen beanspruchen werden. Große Ueber­­schüffe zu hoffen sind wir also seinesfalls berechtigt, selbst wenn die bisherigen Steuern nicht ermäßigt werden. Anderer­seits müssen wir aber im Interesse der Steuerträger wüns­­chen, daß unsere Ministerien auch bei der Durchführung der nöthigen Reformen die Gebote der höchstmöglichen Sparsum­­keit nicht aus den Augen verlieren. Die Beseitigung der Mauthen, welche der Herr Finanz­­minister zu beabsichtigen scheint und die, wenn auch geringe Ermäßigung der Grundsteuer, welche er vorschlagen zu können glaubt, werden im Lande gewiß einen guten Eindruck herbei­­bringen, natürlich nur insoferne, als man darin den Ans fang zu weiteren Erleichterungen­­ erblichen wird, welche auch der durch die neue Einkommensteuer so schwer getroffenen städtischen Bevölkerung zu Gute kommen würden. Solche eine Erleichterung in größerer Ausnehmung ist wohl nur im Wege einer allgemeinen Steuerreform möglich. Daß Herr v.Lónyay gleich am Anfange seiner Amtirung nicht mit vortrinärem Leichtsinn das bestehende Steuersystem umstürzte und durch fühne finanzielle Experimente die Gefah­­ren der Uebergangsperiode nicht vergrößerte, das wollen wir ihm ebenfalls ganz entschieden als ein Verdienst anrechnen. Er hatte in der That weder Anhaltspunkte für den wahrscheinli­­chen durchschnittlichen Bedarf des ungarischen Staatshaushal­­tes, noch konnte er über die Bedingungen und ziffermäßigen Resultate irgend­einer finanziellen Nefern ein annäherndes Urtheil bilden , bevor er sich durch eine große Steue-Enquete die nöthigen statistischen Details verschaffte. Jetzt ist jedoch die Situation eine andere. Das Niedergangsstadium unserer Finanzen muß mit der Vorlage ds Rechnungsabschluffes für 1868, welcher ein so günstiges Ergebniß lieferte, als been­dig­t angesehen werden. Für 1870 muß jedenfalls noch das alte System beibehalten werden, aber er­st zu w­ünschen, das man die günstige Situation dazu benüge, die Reform unseres Steuersystems wenigstens für das Jahr 1871 mit Ruhe und Umsicht in Angriff zu nehmen. Damit dies möglich sei, muß die Arbeit bald begonnen werden. Herr d. Vanyan, der mit dem gegenwärtigen unvollkommenen Apparate so günstige Re­­sultate aufzuweisen vermochte, würde mit dem u­ollkommeneren­ Apparate eines rationellen Steuersystems viel leichter, und zwar, was die Hauptsache­n­, auch für die Steuer­­zah­ler leichter, wasselbe leisten. “ In der heute um 7 Uhr Abends abgehaltenen Konferenz der Dealp­rtei entwickelte zuerst der Herr Kultusminister B. Eöt­­vös die Gründe, warum er den Gefegentwurf, welchen 3rányi über die Religionsfreiheit eingereicht hat, zur Annahme nicht geeignet findet, um so weniger als er selbst von Seite der Regierung ein Geieg über venjeiven Gegenstand, mit Rücksicht auf die Verhält­­nisse aller Glaubensgenossenschaften gegenüber dem Staate, vorbereitet hat und nur noch einige Zeit abwarten wolle, wie die in Angriff genom­­mene Regelung der Autonomie der römisch-katholischen Kirche sich ge­­stalten dürfte, um jenen Gefegentwurf dann dem R­eichstag zu unter­­breiten, ohne darin Ausnahmen Pla geben zu müssen, welche gegen­­über einer nicht autonomen Kirche geboten wären. Deáft und Zsed6nyi sprachen hierauf über denselben Gegenstand, erklärten, daß sie den im Szänyi’schen Entwurf ausge­­sprochenen allgemeinen Prinzipien vollkommen beistimmen, jedoch in der speziellen Anwendung derselben solche Mängel erbliden, daß der Vollzug des Gefeges in der vorgeschlagenen Form rein un­möglich wäre ". Deát hob besonders hervor, daß wenn Ungarn in ähnlicher Lage wäre wie 3 B. Nordamerika, als es sich zu einem unabhängi­­gen Staat konstituirte, er die Verhältnisse der Glaubensgenossenschaf­­ten nach diesem ($ranyi’s) Ent­würfe zu regeln, si nicht bedeuten würde — aber wo seit Jahrhunderten eingebürgerte Verhältnisse be­­stehen, können diese nur so einfach und plöglich — wie Jranyi es vorschlägt — umgeän­dert werden. Deät erklärte fi als Partisan der Givilehe, meinte jedoch, hab es wenig Büße, die Heirath für einen Givilvertrag zu erklären, wenn man nicht zugleich die Art und Weise, wie dieser Vertrag in Ungarn als rechtskräftig zu handhaben sei, be­­stimmt ; eben­so wäre es voreilig, die Prozesse von den geistlichen an die bürgerlichen Gerichte zu verweisen, wenn die letteren nicht mijen, ob sie nach den kanonischen oder bürgerlichen Gehegen urtheilen sollen, welch lettere aber erst geschaffen werden müßten. 3fedenyi vermißte unter Anderem in dem Entwurfe die Regelung der Ausübung des Hoheitsrechtes der Krone in Betreff der obersten Aufsicht, ohne deren Regelung jede Kirche, der Willkür der je­­weiligen Negierung ausgelegt, zum wahren Genuß der wirklichen Frei­­heit nie gelangen kann. Nahrdem noch die Minister Graf Andraffy und Horváth gesprochen hatten, vereinigte sich die Konferenz in der Meinung, von Sektionen sei die Ueberweisung des Gejegentwurfes an den Kultusmi­­nister mit dem Bedeuten vorzuschlagen , daß von Geite­ves Ministe­riums über denselben Gegenstand ein Gefjegentwurf eingereicht werden möge, wo dann derselbe zugleich mit dem Svángvíden Entwurf in Be tathung gezogen werden solle. Justizminister Horváth benützt h­ierauf die Gelegenheit,um auf die Inkonvenienz h­inzuweisen,welche daraus entsteh­t,wenn Ge­­setzentwürfe einzelner Mitglieder,ohne die nach der Hausordnung nö­­thige Vorfrage,ob dieser oder jener Entwurf in Betracht zu ziehen und so ven Sektionen zuzuweisen sei,—allsogleich auf den Antrag des Verfassers,an die Sektionen­gewiesen werden,—worauf man sich dahin einigte,daß in dieser Hinsicht immer nach den Vorschriften der Hausordnung vorzugehen sei. Nun hätte Ministerpräsident Graf Andreissy die verspro­­chene Mittheibung m­achen sollen,welche Gesetzentwürfe und in welcher Reihenfolge das Ministerium dieselben in dieser Sitzungsperiode dem­ Hause vorzulegen gesonnen wäre.Nachdem indessen die Mitglieder der Partei noch nicht so vollzählig eingetroffen sind,um mit dem vollen Bewußtsein der Zustimmung der Gesammtpartei das zu beobach­­tende Verfahren schon jetzt bestimmen zu können,glaubte Dedik Den Vorschag machen zu müssen­,daß der Ministerpräsident erst nach Ab­­lauf einiger Tage die angekündigte Mittheilung zur Kenntni­ß der Partei bringe,da es sich wohl ereignen könnte,daß eben die später an­­fangenden Mitglieder beachtenswerthe Bemerkungen zu machen hätten, welchem Vorschlage gemäß Graf Andrassy sei US Mittheilung das­ wagte­­.Heute Frishbat bei der k.ung.«General-In­spektion für Eisenbahnen und Schiffahrt unter dem Vorsitze des Sektions-Ratl­es Hermn Langer,Leiters dieser Behörde,und im Beisein deskaif Rathes Lederek als Abgeordneter der k.k.österr.General-Inspektion,ein­e Ver­­sammlung von Vertretern der ungarischen Eisenbahnver­­waltungen zu dem Bwede getagt, um eine Einigung sämmtlicher Administrationen in Bezug auf die zur Signalisirung des Zugs­verfehrs anzuwendenden Mittel zu erzielen, nachdem bis fest in dieser Richtung eine große Verschiedenheit auf ven “bestehenden älteren Bahnen bereit, und im Interesse der Sicherheit eine Gleich­­förmigkeit in der Wahl der Signal, Mittel und in der Anwendung der­selben schon höchst dringend geworden ist. Die Versammlung hat aus ihrer Mitte ein Komite, bestehend aus ven Vertretern der Staatsbahn, Südbahn, Theißbahn, Kaschau-Overberger Bahn und Siebenbürger Bahn, gewählt, und dieses mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für eine gleichmäßig auf allen Bahnen einzuführende Signalisirungs-vor­­schrift betraut. Dieses Komite wird sich nun unter dem Vorsilde des General Direttors ver Karchau,Overberger Bahn, Herrn ve Maistre, versammeln, und werden wir seinerzeit die vom Komité gefaßten Be­­ischlüfse zur Kenntniß bringen. Unserer General-Inspektion für Eisen­­bahnen und Schifffahrt, respective deren Vorstande Herrn Sektionsrath Langer gebührt das Verdienst, in dieser im allgemeinen Interesse der Sicher­­heit gelegenen wichtigen Angelegenheit die I­nitiative ergriffen zu haben, und hoffen wir, was das Resultat ein besseres sein wird, als jenes, welches in der andern ReichShälfte erzielt wurde, wo bis zum heutigen Tage noch seine Einheit in dieser Richtung unter den verschiedenen Bahnen hergestellt werden konnte.­­ Der Bericht über das königl. ungarische Staatsvermögen, welcher in Form eines Vortrages an Se. Majestät heute im Abgeordnetenhause vorgelegt wurde und welcher zwei starre Duartbände mit einer Unzahl von Tabellen und graphischen Darstellungen umfaßt, tritt ganz und gar aus dem Rahmen gewöhnlicher Negierungsvorlagen. CS ist ein großartiges Werk, das nicht nur Zeugniß von einem wahrhaft riesigen Weiße gibt, sondern auch von seltenem und namentlich bei und nicht hoch genug zu veranschlagenden wissenschaftlichen Werthe ist. Der aus seinen literarischen Leistungen früherer Zeiten so vor­­theilhaft bekannte national-ökonomische Schriftsteller Melchior Lónyay hat hier dem Finanzminister Melchior Lönyay tüchtig unter die Arme gegriffen und ihm ein Werk schaffen geholfen, das von bleibendem Werthe ist und weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus Verbreitung und Aner­­kennung finden wird. Wir werden uns, — wenn uns gleich der Raum nur gedrängte Auszüge gestattet, — doch noch öfter mit der für die Kenntniß unserer finanziellen und volfswirth­­schaftlichen Zustände so beventsanen Arbeit zu befassen haben ; für heute wollen wir nur die interessante, die Anlage des Ganzen beleuchtende Einleitung vollinhaltlich mittheilen: Kaiserliche und apostolisch königliche Majestät! A­llergnädigster Herr z­wei Jahre sind verflossen,­ seitdem Cure Majestät mit der Leitung des Finanzministeriums allergnädigst mich zu betrauen ge­­rubten. Während dieser zwei Jahre lasteten außer­ der Lösung der staatsrechtlichen Fragen an noch die Sorgen zahlreicher anderer bob: wichtiger Angelegenheiten aus dem treugehorsamsten Ministerium Curer Majestät. Die Vereinbarungen, welche, die Quote der gemeinschaftlichen Auslagen, den Beitrag zur Staatsschuld, das Zoll­ und Han­delsbünd­­niß betreffen, insbesondere aber die gewegliche Regelung der bestehenden öffentlichen Lasten, die Zusammenstellung der finanziellen Verwaltungs­­vorschriften, die Sicherstellung der Staatseinkünfte, der Vorschlag und die Durchführung von Reformen bei einigen Steuerarten, sowie die den Ansprüchen der Amtssprache angepaßte Umgestaltung des gesamm­­ten Finanzdienstes gestatteten es kaum, daß für die Verfügungen, melche das Staatseigenthm­ erheirscht, genügende Zeit und gehörige Sorgfalt verwendet werde. Die Erfahrungen jedoch, welche während der abgelaufenen z­­ei Jahre gemacht wurden, sowie die Resultate der getroffenen Berfügun­­gen haben — nach meinem Dafürhalten — den Weg gezeigt, bei dessen Einhaltung der allmälige und rationelle Entwicklung und Sierstellung der Rentabilität jenes Einkommen des Staatsvermögens erzielt werden kann, welches man nach seinem wahren MWerthe zu er­­warten berechtigt ist. Bevor ich auf die Maßnahmen übergehe, welche nach allerhöchster Genehmigung Eurer Majestät der Legislative vorzulegen wären, erachte i­ es als meine Pflicht, den Stand des Staatseigenthbums­­ darzulegen, die Verfügungen kurz zu berühren, welche ich hinsichtlich der Verwal­­tung desselben getroffen, das durch meine Verfügungen bisher erreichte Resultat zu zeigen, sowie die Gründfäße zu kennzeichnen, durch deren konsequente Anwendung ich das erwünschte Ziel erreichen zu kön­­nen glaube. Die Staatsgüter in den zur heiligen ung. Krone gehörigen Ländern bestehen : a) aus den Krone und Kameral-Domänen, welche je nach der Art der Bewirtsshaftung wieder in landwirthschaftliche, forstiwirth­­schaftliche und Gestüte-Domänen zerfallen. b) Aus dem Vermögen, welches das ANerarialmontanunwesen aus­­wacht, und endlich c) aus den Staatsgebäuden. Die Ausdehnung der einzelnen Domänen, sowie das Resultat ihrer Rentabilität in den der Errichtung des königl. ung. Ministe­­riums unmittelbar vorangehenden fünf Jahren und seit dem Bestande dieses Ministeriums i­, soweit es die herbeigeschafften Daten ermög­­lichten, in den weiter folgenden Beilagen detaillirt ausge­wiesen. Nach den zur Verfügung stehenden Daten ist der Flächeninhalt der Krongüter, das Krongut Gödöllő mitinbegriffen, zusammen 147.147 Kat.,oh und 85 ,Quadrat­flatter, ungerechnet das 30 Quadrat: Meilen große Areal des Theiß-Kronbezirkes, welcher noch Gegenstand eines Prozesses it, so daß es von dem zu fällenden Urtheil abhängt, wie viel von diesem Fläc­henraum Urbarial- oder Gontrastualgrund sein, und wie viel von den gemeinschaftlichen Ländereien nach Durch­führung der Besigregulirung auf die ungarische Krone entfallen wird. Die Kameral:Domänen haben eine Ausdehnung von 1,24­­.884 Kat.oh und 40 Quadrat-Klaftern, wovon jedoch 194.581 Kat.­Loch, nämlich die Domäne Gropfifinda, in Erbpacht gegeben sind. Das Areal der Montanforste beträgt 1.302.880 hat.­Joch. Drei Domänen, jene von Bábolna, Kisber und Mezöhegyes, welche zur Pferdezucht benüßt werden, stehen unter der Verwaltung des fön­­ung. Acerbau­ und Handelministeriums , deren Flächenin­­halt betrug: 46.007 SKat.­oh und 237 Klafter, wobei bezüglich der Domäne bishér zu bemerken ut. va; bezüglich dieser die Verhandlun­­gen über den Vertrag, der in Folge der allerhöhten Entschließung Euer Tf. £. Majestät abzuschließen it, noch nicht beendet sind. Das Areal der siebenbürgischen Staatsdomänen kann noch nie festgestellt werden; nachdem jedoch diese zumeist aus Forsten bestehen, deren Flächenmaß­nach ven vorhandenen Aufnahmen 45.530 Kat.: 304 ausmacht, so kann der Flächeninhalt dieser Domänen mit Sicher­­heit an in dieser Größe veranschlagt werden, wobei die verpfändeten Staatsgüter mit einem Areal von etwa 197.197 Zoch nicht in An­­schlag kommen. Die Ausdehnung der zwei krroatischen Domänen it 75.921 Kat.: 9304 und 696 Quadrat.Flatter. Die unter Verwaltung der kön­ ung. Ministerien der Finanzen und des Aderbaues stehenden Staatspomänen machen somit, ohne Hin­­zurechnung des Theiß-Strombezirkes, zusammen 3.500.566 Hat.:Joch aus; rechnet man hiezu no die Militärgrenzforste (1,194.300 Kat.:$odh), so kann man das Areal der auf dem Gebiete der heil­­ung. Krone befindlichen Staats­­güter auf 4.694.866 Kat.:‘Joch, oder beiläufig auf 470 Duaprat­-Meilen veranschlagen, was ungefähr dem zwölften Theile des ungarischen Staatsgebietes gleichkommt. Diese Staatsgüter können vom unwirthischaftlichen Standpunkte, der Natur der Befißungen gemäß, in landwirthschaftliche und forst­­wirtscchaftliche Domänen eingetheilt werden. Zu den Ersteren gehören die Ländereien, welche für den eigentlichen Aderbau geeignet sind, wie Aeder, Wiesen, Weingärten, Weiden u. dgl. ; diese verhalten sich zum Gesammtareale der Staatsgüter beiläufig wie 1: 9; den überwiegend größeren Theil der Staatsdomänen bilden die Waldungen. Das Areal der landwirtsschaftlichen Domänen betrug vor 1867 412.709 Kat.:$oh und 50 Quadratschlafter, deren fünfjähriger Dur­­fschnittertrag in den, der Errichtung des j­ ung. Ministeriums unmit­­telbar vorangehenden fünf Jahren, 0. b. von 1862—1866 ist in einer Beilage detaillirt ausgewiesen ; das Ergebniß it in Kürze folgendes : 1. von den ungarischn a) größeren Domänen betrugen : die Einnahmen . . . . 2,939.891 fl. die Auslagen . . 1,607,217 fl. Reinertrag 1,332,674 fl. Theilt man diese Summe in die Jochzahl der größeren Do­­mänen, d. i. mit 412,790, so entfallen auf das Joch 3 fl. 22 fl. als Rleinertrag. b) Bon den kleineren Refisungen betrugen­­ die Einnahmen 232.891 fl. die Auslagen . , . 118.—61 fl. Reinertrag 114.430 fl. 2. Bon den kroatischen Domänen betrugen ; die Einnahmen . . . . 40.385 fl. die Auslagen . 22.519 fl. Neinertrag 17.866 fl. ‚Auf 24.057 Rat.:Joch vertheilt, ergibt sich demgemäß auf ein Joch ein Neinertrag von 74 Kreuzer. Die Reinerträge dieser drei Volitionen, als: a) aus den ungarischen größeren Domänen b) aus von kleineren Befigungen c) aus den kroatischen Domänen 17.866 fl. betragen somit zusammen : 1.464.970 fl. und obwohl die Ausdehnung der landwirthschaftlichen Domänen, welche vieles Neinerträgniß lieferten, eine verhältnismäßig geringe ist, über­­raschte sich dennoch die Geringfügigkeit des ausgewiesenen durhschnitt­­lichen Neinertrages, da die Güter zumeist in den fruchtbareren Ge­­genden des Landes liegen. Bei Uebernahme der Leitung des Königl­ ung. Finanzministeriums hielt ich es daher für meine erste Aufgabe, die Ursache dieser geringen Rentabilität zu erforshen und die wahrge­­nommenen Gebrechen ehemöglichst zu beseitigen.­­ Das System der Bewirtsschaftung, welches bei Verwaltung der Staatsgüter in der der Errichtung des fünf ung. Ministeriums vor­­angehenden Zeitperiode bestand, war ganz verschieden von dem Sosteme, welches vor 1848 befolgt wurde. Da nämlich vor 1848 bei Benügung der Urbarial-Arbeitskräfte und Einlieferung des Siebente die herrs­schaftlichen Güter ohne größere Auslagen in eigener Regie verwaltet werden konnten, so wurde auch das Staatsvermögen, mit Ausnahme der ausgedehnteren Pußten, welche auch in früherer Zeit verpachtet wurden, zum größeren Theile ın Nerartal:Negie verwaltet. Mit Rück­sicht auf diese Aerartal-N­egie war das gesammte Staatsvermögen in mehrere Domänen:Direktorate — Präfek­uren — eingetheilt, an deren Er zur Besorgung der Rechtsgeschäfte sogenannte Aerarial-Fistalate erfanden. In Folge der Aufhebung der Urbarialverhältnisse mußte jedoch auch das System der Bewirthschaftung sich ändern, und so wurden im Jahre 1850 die genannten Domänen-Präfekturen sammt den Domänen, Fistalaten )aufgehoben; der Fundus instructus wurde verkauft und ein allgemeines Pactsystem eingeführt; die Verwaltung der gesammten Staatsdomänen wurde den Finanzorganen, beziehungsweise den Finanz­­bezirksdirektionen anvertraut. Später, im Jahre 1863 wurde der werthvollste Theil der Staats­­domänen vom bestandenen k. f. Finanzministerium im Verordnungs­­wege der Wiener Nationalbank übergeben; da aber im Jahre 1866 der Staat den größeren Theil seiner bei der Nationalbank kontrahirten Schulden getilgt hatte, kamen die Staatsgüter neuerdings unter die Benwaltung des K. f. Finanzministeriums: Die Ursachen der unbefriedigenden Ertragsresultate, melche ich ehrfurchtsvoll zu schildern wage, sind einerseits im einseitigen Bewirth­­schaftungssysteme, andererseits in der mangelhaften Anwendung und Durchführung dieses Systems zu suchen. Von einem rationellen Bacht­­fosteme kann jedenfalls ein heilssames Resultat erwartet werden; wenn jedoch die Grundmüße desselben mit den bestehenden heiisrechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht im Einslange stehen, so führt das­­selbe Nachtheile herbei und zieht außer Ertragsverminderung auch noch die Herabgehung des Kapitalwerthes nach sich. Die Durchführung die­ses Wirthspaftssystems, beziehungsweise die Verwaltung der Staats­­güter, wurde den Finanzbezirköpireftionen, daher sollten Behörden an­­vertraut, welche, weil ihrem Berufe und ihrer Bestimmung gemäß auf ein anderes Gebiet angewiesen, die so wichtige Verwaltung der Staats­­güter nur als eine Nebenpflicht betrachteten. Für den Zweck der Re­­sisregulirungen, Kommafsationen und Weiterheilungen wurde far gar sein Schritt gethan, obwohl diese nicht nur auf die Hebung der Rentabilität, sondern au­­uf die Erhöhung des Kapitalmert­es von wesentlichem Einflusse sind. Da die verfügenden Behörden die befikrechtlichen und wirthschaftlichen Lokalverhältnisse nicht näher kannten, so wurden nachh­theilige Wachverträge abgeschlossen, die angestellten Beamten konnten aber, da sie nicht jadhmänner waren, die vorkommenden Gebrechen und Mibbräuche weder erkennen, noch beseitigen ; die alten Fehler blieben, ja es kamen noch neue hinzu. Die Pachm­aplätje waren auf der Tages­­ordnung, die Forderungen konnten größtentheils nicht realisirt werden, die Badtradstände waren in stetem Wahlen, so daß sie Ende 1866 die Summe von 9.491.168 Gulden 69 Kreuzer erreichten. Wenn zu­­fällig auch zweckmäßige Verordnungen und Instruktionen erlassen wur­­den, gereichten diese in den meisten Fällen den Interessen des Notars, statt dieselben zu fordern, nur noch zum größeren Nachtheile, weil die Vollzugsorgane, der Natur des Kollegialen Behördesystems entsprechend, für die Versäumnisse, Ordnungswidrigkeiten, Mißbräuce und für die Schäden, welche hieraus erwachen konnten, seine persönliche Verant­­wortung traf; daher gebrach es bei der Durchführung an der nöthigen Strenge und gewisenhaften Pünktlichkeit, von welcher allein Gedeihen und Erfolg­­ erwartet werden kann. Sieht man alle diese Mängel in Erwägung, so kann man sich nit wundern, wenn das Erzeugniß der Staatsgüter, statt sich zu heben, von Jahr zu Jahr abgenom­­men hatte. Wie ich­ bereits ehrfurchtsvollst erwähnte, künnen die Staats­­befigungen nach ihrer natürlichen Wesenheit in zweierlei, namentlich in land- und forstwirthschaftliche Domänen eingetheilt werden; da nun auch in der Verwaltung derselben ein verschiedenes Verfahren zu bee fd­gen ist und verschiedenartige Verfügungen getroffen werden müssen, so werde ich mir erlauben, zuerst von der Verwaltung und Renta­­bilität der land­wirthbchaftlichen Domänen um von den theils bereits in Angriff genommenen, theils exit in Angriff zu neh­­menden Maßregeln zu sprechen, welche die Hebung der Rentabilität derselben bezweden ; dann aber werde ich auf die Rentabilität der forstwirthchaftlichen Domänen und auf die Maßregeln übergehen, welche in Bezug auf deren Verwaltung bisher getroffen wurden, oder für die Zukunft in Aussicht genommen sind. Aus dem Staatsrechnungsapsc­hlusfe für Das Jahr 1868. Die ziffermäßigen Resultate des Staatsrechnungsabschlusses für 1868 sind größtentheils in dem Erpose des Herrn Finanzministers ent­­halten, welches wir im jüngsten Abendblatte vollinhaltlich mittheilten Sedo wollen wir unseren Lesern zur größeren Uebersicht Die drei Bilancen in Kürze vor Augen legen, da die Bilancen unstreitig den wichtigsten Theil des Rechnungsabschlusses ausmachen. 1. Rafla-Bilanz. Ueberihup » 8,621.989 » »« 1,332.674 fl. 114.430 fl. Zu

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