Pester Lloyd, Januar 1875 (Jahrgang 22, nr. 1-25)

1875-01-14 / nr. 10

v­ji supapest,13.Jänner. Ly.Die Gravamina der Siebenbür­­ger Karl Hicken sollen——einer auch in unserem gestrigen Morgenblatte mit getheilten Nachricht gemäß­— im Auftrage Sr.Majestät dem Finanzminister überwiesen worden sein,unc­ wäre eine befriedigende LösungIn Bälde zu erwarten. Die Frage scheint auf den ersten Blick lokaler, par­­tieller Natur zu sein, und auf die in dem bezeichneten Communiqus angeführten Geldbeträge sind nicht so Hoc, um selbst in unserer gebrahten Lage eine größere finan­­zielle Bedeutung zu besigen. Cody missen wir bezüglich des finanziellen Punktes bemerken, daß es sich hier nur um die bloße Wiederflü­ssigmachung eines Jahresbetrags, son­­dern auch um Restituirung jener Summen handelt, welche vom Verar­theils seit dem Jahre 1868, theils seit 1871 den fraglichen Stiftungen entzogen oder aus fremden Fonds, wie die des G Siebenbürger­­ Religionsfonds und des (Katholischen) Elementarschulfonds, willkürlich erregt wur­­den. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, erwachsen die jährlichen 30.000 fl., um welche es sich hier handelt, zu ganz beträchtlichen Summen an, deren Bestreitung dem Tistus Heute wohl nicht so Leicht fallen dürfte. Doch viel hervorragender ist die prinzipielle Seite dieser Angelegenheit. Es handelt sich hier im fün freien Falle praktisch zu entscheiden über die Natur einer alten Kategorie küniglicher und staatlicher Schul- und ichenstiftungen und Dotationen: ob sie den Fiskus un­­abänderlich als kün­gliche Donation binden ; ob sie theil­­weise als einseitige Verwaltungsverfügungen auch im Wege staatlicher Verwaltungs-Erlässe und einseitiger Unterhaus­­(nit Barlaments-) Reihpläfje zu fiftiren sind ; endlich aber, ob die Kompensation dieser Verpflichtungen aus anderen, war zu gleichartigen Beweden gegründeten, doch aus anderen Quellen erflossenen Stiftungen und Fonds ge­­stattet sei ? Diese Tragen mögen auf dem kompetenten richter­­lichen Wege oder durch Regierungsentschluß entschieden wer­­den — immerhin wird die praktische Entscheidung, betrifft sie auch blos die relativ in geringeren Dimensionen sich bewegende I­nteressen der Siebenbürger Katho­­liken, und mag sie wie imm­er geartet sein, ein ge­wich­tigeres, weil thbatsächliches Eräzedens für die Entscheidung dieser Fragen in Ungarn bilden, als alle etwaigen Entwürfe und Berichte der parlamentarischen Kommissionen. Es dürfte wohl von allgemeinerem Interesse sein, die Tonfreien Grundzüge der vorliegenden Frage mit einigen positiven Details zu kennzeichnen, eine Aufgabe, welche bisher versäumt wurde. Ein definitives Urtheil auf Grund dieser Daten zu füllen, müssen wir uns wohl ent­­halten. E53 würde dies ein viel zu weitgehendes Ein­­dringen in das Wesen und die Einzelheiten des Gegen­­­­standes erfordern, als dies mit der Aufgabe und Aus­­dehnung eines Journals vereinbart werden konnte. Die wichtigste der Beschtwerden, welche der im Früh­­jahr 1873 zu Karlsburg seit Jahrzehnten wieder zum erstenmale versammelte Kongreß der „Siebenbürger katho­­lischen Stände” (kath. statusok) anregte, betrifft das Hermannstädter Waisenhaus De Ini­­tiative eines Weltpriesters (Theophil Delphni) entsprungen*), verdankt es sein Dasein der Großmuth unserer edlen Königin Maria Theresia. Schreiber dieser Zeilen hatte Gelegenheit, das Original Dokument des Königlichen Stiftungsbriefes zu lesen. Die Königin weist daselbst für ewige Zeiten jähr­­lic Antheile königlicher, aber auf rein staat­lich­er Einkünfte dem humanen Zweckk zu. Den bedeu­­tendsten Theil bilden­­ Antheile an den Einkünften der Zehnten des Königsbodens. Diese Zehnten standen immer unter unumfhränzter Verfügung der Siebenbürger Für­­sten. Die fächstischen lutherischen Geistlichen erhielten z. B. von Gabriel Báthory auf Grund derselben Donationen, deren Redentablösung nach Berechnung der Siebenbürger Grund­­entlastungs-Direktion im Jahre 1871 den Nominalwerth von 7,8­0.000 fl. repräsentirte. Doch finden wir auch Kosten, wie z. B. die Anweisung von 4000 fl. aus der OPprovinzial-­ Landestaffel 840 fl. aus dem Lotterie-Ertrag. Das unabänderlich Bindende der Schenkungen aus könig­­lich­en Einkommen it eben­san von allem Anfang an in der Natur dieses Einkommen» begründet. Doch auch für Antheile rein staatlicher Natur waltet nunmehr ein fester R Rechtstitel vor , nämlich die nahezu hundertjährige Verjährung. Das Ministerium Huldigte einer anderen Auffassung. Der Erlaß vom 14. Oktober 1869 3. 17.803 des Kultus­­ministers fü­tirte die weitere Aufnahme von Waffenzög­­lingen. Dem folgte im Jahre 1869 (Sigung vom 5. Au­­gust) ein gleichartiger Beschluß des Unterhauses, in Folge dessen nach manchen Wandlungen für die Jahre 1873 und 1874 zu diesem Zweckk überhaupt gar sein Posten im Budget präliminirt wurde. Das Waisenhaus verlor in Folge dessen von 1869 bis 1874 bedeutende Summen, so daß im vergangenen Jahr die Schließung des Instituts bevor­­stand, wenn nir Herr Trefort mit einem Borsduk von 7671 fl. aus dem ungarischen Religionsfond ausge­­holfen hätte. Ein gleiches Schicsal traf die Dotation der Karls­­burger Dombherren-Stallon im jährlichen Betrag von 5589 fl. Den größten Theil dieser Summe bilden eigentlich­ die Syuteressen solcher Kapitalien, welche von Siebenbürger Bischöfen fundirt, der Krone als Find­­bare Anleihe zeitweilig anvertraut wurden. Der Kultusmini­­ster strich ebenfalls im Jahre 1868 diese Beträge aus dem Landesbudget und stellte dieselben zu Lasten des Siebenbür­­ger fatholischen Religionsfonds , was im Laufe von sieben Jahren eine Belastung von 41.895 fl. ausmachte. Nun dient aber der Siebenbürger katholische Re­ligionsfond einer ganz anderen Bestimmung , nämlich zur Erhaltung der Pfarrämter. Nebenbei bemerkt, hat dieser Fond eine höchst interessante Geschichte. Er stammt nämlich aus dem sogenannten lusitanischen Fond, welcher dur) die österreichischen Sesuiten zur Unterftügung der großen Sefuiten-Mission in Indien gesammelt und bei der geschichts­ berühmten Geschäfts-Assoziation der Sefuiten in Lissabon angelegt wurde. Nach Vertreibung der Sefuiten duch Grafen Pombal aus Portugal wurde der Fond­sopfiszirt. Durch­ Maria Theresia auf dem Prozeßwege zu­­rückgewonnen, auf Bitte des Bischofs Bajtai dem obigen Zweck zugewendet und später aus anderen kirchlichen Fonds und der Munifizenz von Laien und Bischöfen (unter Anderen auch Haynald, Yogarafjy) vermehrt. Da muß hier bemerkt werden, daß der ganze Extrag Dieses Fonds, aus welchem eine bedeutende Zahl Siebenbürger katholische Pfarrämter erhalten wird, si auf 31.656 fl. beläuft, daher eine Belastung von nahezu 42.000 fl, desto schwerer fallen mußte. Untergeordneter Natur sind die entzogenen Dotatio­­nen der Hermannstädter Ursulinerinen(5100fl.)und der Kronstädter und Hermannstädter Franziskaner(1960fl.), welche theils aus dem Siebenbürger Religionsfond, theils aus dem (katholischen) Elementarschul-Fond gedeckt wur­­den und prinzipiell mit den obigen übereinstimmenden Charakters­ sind. Die Beschwerden der Siebenbürger Katholiken führe­t auch die Beschränkung der staatlichen Unterstützung setker 333 Pfarrämter unterärar­alischem Patronate an.Hier kann dem Staate gegenüber absolut sein posi­tiver Rechtetitel vorgehalten werden, und man daher von einer Negtsberg merte eigentlich gar nicht die Mede sein. Blos das große Anrecht der Billigkeit­egen die katholische Kirche Siebenbürgens kann hier in Betracht kommen — ein Anrecht, welches bei Entscheidung aller dieser Beschwerden den Ausschlag geben sollte. = Ende September vorigen Jahres haben mir die Nach­­richt gebracht, daß in Wien bezügli­cher wichtigen Militär­­bequartierungs- Angelegenheit Berathungen gepflogen wer­­den “Sollen, an­melden die Vertreter des gemeinsamen Kriegs­­ministeriums, sowie des ungarischer und österreichischen Landesver­­theidigungs-Ministers und der beiden Minister des H3nnern theil­­nahmen. Die Verhandlungen währten fast drei Monate, wenn auch mit Unterbrechungen, und schließlich wurde ein ausführliches Glaborat vereinbart. Diese, die ganze Bevölkerung besonders interessirende An­­gelegenheit, trelche schon wiederholt Anlad zu Petitionen und Mer­kliminationen bot, wurde nun, wie wir erfahren, heute in einer gemeinsamen Konferenz unter dem Borsik Sr. Majestät in Bera­­thung gezogen und das erwähnte Glaborat, welches von den Ministerien beider Reichshälften im Prinzip acceptirt wurde, verhandelt. An dieser Konferenz nahmen der gemein­same Minister des Reunkern Graf Julius Andräaffy, der gemeinsame Kriegsminister G. b. R. Freiherr v. Koller, der österreichische Ministerpräsident Fürst Auersperg, der österr. Landesvertheidigungs-Minister v. Hor­st, ferner der unga­­rische Ministerpräsident Stefan Bittó, der Honvedminister Bela Sende und der Sektionschef im gemeinsamen Kriegsministerium Früh­theil. Die Angelegenheit sol, wenn wir gut unterrichtet sind, mit dieser einen Konfrent noch nicht erledigt sein, die aus Wien hier weilenden Minister Sollen aber von morgen Früh Bett verlassen. — Unserem Berichte über die heutige Sigung des Ab­­geordnetenhauses haben wir no Folgendes nachzutragen : P­räsident meldet die Petitionen des Szathmarer Ko­­mitats, um Kolonisirung der Bufominaer Magyaren in Ungarn, um Aufhebung der Institutionen der Schulinspektoren und um Entziehung der Diäten der ohne Urlaub abmefenden Abgeordneten, an. (Lebhafte Zustimmung.) Er meldet ferner, daß der Abgeordnete Yulins B­ö­m­de­r in Folge seiner Ernennung zum Richter der königlichen Tafel in Maros-Báfárhely sein Mandat niedergelegt hat. — Das Präsidium wird ermächtigt, die Neumahl auszuschreiben. Karl Ze­pt überreicht die Petition der Klausenburger Han­­dels- und Gewerbekammer in Angelegenheit der Apahid-Sächsisch- Neener Randstraße. Alexander Máda­y überreicht das Gesuch des Sofef-Poly­­technikums, um Zusendung der Druckkorten des Abgeordneten­­hauses ; Alois Degré ein Gesuch gegen die neuen Steuergesethe ; Adam Lazär ein Privatgesuch. Sr Sämmtliche Gefüge melden, dem Petitionsausschusse zu­ gemieten. Edmund Szenicyey legt als Referent des Zentral­­ausschusses den Bericht über die Modifikation des Wahlgefeges ( Jási Altofens zum Wahlterritorium der Hauptstadt t­. s. w.) vor. Alexander Mádan überreicht als Referent des Zentral­­ausschusses den Bericht desselben über die Gefegentwürfe, betref­­fend Die internationalen Veiträge mit Italien, Rußland und Griechenland. Die Drudlegung wird angeordnet und die Verhandlung der eingereichten Berichte für morgen auf die Tagesordnung gerecht. Anton Molnár überzeigt die 58. Liste der Petitionen, deren Drudlegung angeordnet wird. Da Im Hinblick auf die gestrigen Verhandlungen im Fi­­nanzausschuß findet „Rezerdef”, daß man die Größe der Gefahr, melde unsere Finanzen bedroht, nicht gebührend unwürdige, und obíolgen man ihr Vorhandensein auch nicht in Abrede stelle, doch den Zeitpunkt Für den Eintritt derselben in eine mög­­lichst ferne Zukunft — etwa gegen Ende des Jahres 1876 — verlege. Diese Auffassung — sagt , Rezérdet" — beruht auf einem Irrtfum. Mach den Bericht des Finanzministers sind allerdings von den Kapitalien der Anleihe noch 32 Millionen Gulden vorhan­­den, und zwar nach Einlösung der 97, Millionen beanspruchenden Jänner Coupons ; ja außerdem sind aug nog die auf 12 Millio­­nen sich belaufenden­ Kaffenvorräthe da. Demgemäß würden also 44 Millionen Gulden baares Geld dem Staatsärar zur Verfügung stehen. » . Vor Allemalauben wir«hervorheben·zuzwürfen,daß«die 17 Millionen Kassenvorrath keineswegs dispomibles Geld sind, welches man bis zum letzten Kreuzer ausgehen kann;derselbe ent­­spricht vielmehr der normalen Dotation der Staatskassen.Eine ungefähr­­ so große Summe muß näm­­lich in den Staatswaffen vorräthig sein, damit ‚feine, Manipula­­tions-Berlegenheiten eintreten. ALs eigentliche disponible Dedung können daher nur die 32 Millionen aus der Anleihe betrachtet werden. Und zu dieser Dedung muß man sofort greifen, und war in so hohem Maße, daß die annähernde Erschöpfung dieser Deckung in der ersten Hälfte des ersten Jahres nicht zu den Un­­möglichkeiten gehört. u Ben Die Staatseinnahmen sind nämlich, wie eine lange Erfah­­rung zeigt, im ersten Quartal am kleinsten, nehmen, dann gradatim zu und erreichen im vierten Quartal ihren Höhepunkt. Dem gegen­­über sind die Staatsausgaben beinahe in jedem Quartal die gleiden. Auch wenn im Haushalte des ganzen Jahres sein Defizit wäre, so­llde sich selbst dann in den zwei ersten Quar­­talen ein enorm großer Kaffen-Abgang zeigen, den erst die eber­­shülfe der späteren Quartale ausgleichen mülden.­­ Am ersten Quartal ü ber legten drei Jahre schwank­ten die Einnahmen der Staatslasten zwischen 23 und 25 Millionen , ohne die leitere Summe je voll zu erreichen. Im zweiten Quartal waren sie schon etwas besser und schwankten zwischen 27 und 28 Millionen. Noch besser waren die dritten (Sub­-September) Quartale ; hier waren schon 31 Millionen das Minimum und 35%, Mill. das Maximum Das­ beste war immer das vierte Quartal mit einer Minimal-Einnah­me von 437, und einer Maximal-Einnahme von 46 Millionen. Nicht so die Ausgaben. Während der besten drei Jahre gab es sein einziges Duartal, in­n welchem die faktischen Ausgaben 38 Millionen nicht überschritten hätten; in einzelnen Fällen er­­reichten sie die Höhe von 49, ja in einem alle gar von 50%, Mil­­lionen. Wenn wir die Rassengebührung der lesten drei Jahre über­­bliden, so finden wir, daß die Ausgaben in der ersten Hälfte dieser Jahre ungefähr gleich waren mit den Ausgaben des zweiten Se­­mesters. 1874 belief sich der Kaffe-Abgang des ersten Quartals auf 25, das des zweiten auf 18 °, Millionen. Der gesamnte Kaffe- Abgang des er­sten Semester betrug 1874 43", Millionen, 1873 in runder Summe 39, im Jahre 1872 15 Millionen. » Nachfolchan­tecedentien können wir auf erhebliche·Kaste·n­­abgän­ge in den ersten Quartalen des Jahres 1­875 vorbereitet sein·1, die eventuell größer sein werden,als das ganzjährige Defizit.Die Nothwendigkeit,den Kassenabgang zu ersetzen tritt daher nicht zu Ende,sondern gleich zu Anfang des Jah­resen.Es wird der größten Anstrettgung bedü­rfen,daß die Einnahm­en schon in der ersten Hälfte des Jahres in einem solchen Maß e vtermkhrt werden­, daß die bedenkliche Verminderung der Ansehenskanktalten möglichst vermindert werde. — In der heutigen Vortregung seiner Artikelreihe „Sein oder Nichtsein“ bemalt Csernontony über Die gemein­­sam­en Angelegenheiten : Die Abschaffung der gemeinsamen Angelegenheiten ist eine Aufgabe, auf welche das Gelbst bewußt sein und echtegefühl der ungarischen Nation nie verzichten wird, aber gleichzeitig eine Auf­­gabe, die reifen muß, um lösbar zu sein; und zwar muß sie nicht nur bei uns gereift sein — denn das könnte rasch geschehen — sondern auch in Oesterreich. Und sie wird reifen, denn es Liegt dies im w­ohlverstandenen nieresse beider Staaten der Mon­­archie und ihrer ganzen Zukunft. Sehr aber ist sie noch nicht an jenem Punkte, wo die Engländer die Grenze der „praktischen Frage“ zu bezeichnen pflegen, und weil sie nicht an jenem Punkte ist und man auch nicht weiß, wann sie dahin gelangen wird, so wäre es seine vernünftige Politik, sondern eine Thorheit, die Lösung der brennenden Fragen und die Sani­ung der existenzgefährdenden Übelstände des Landes von den Eventualitäten jener unbestimmten Zeit abhängig zu machen. — Mehrere österreichische Agenten begannen in Ungarn ein Geschäft mit den österreichischen Metermaßen und es ge­­lang ihnen auch, an mehreren Orten Käufer zu finden. Da aber bei ung nach dem Gefege nur die mit dem Zeichen der ungarischen Krone versehenen Metermaße giftig sind, so hat das Handelsmi­­nisterium, „Közerdef“ zufolge, gegen die Feilbietung der österreichis­­chen Maße hierzulande einen Zirkulaverla an die Jurisdiktionen und an die Handelskammern gerichtet­ werden. Nach den Plänen des Finanzministers würde auch das nächstjährige gedecht werden. Der Minister finde, daß man weiter nicht zu gehen brauche. Das ist ein sehr bequemes Argument, doc könne es Nehmer nicht billigen. Das Sparen habe Grenzen ; auf diesem Wege könne die Herstellung des Gleichgewichts nicht er­­reicht werden. Die Steigerung der Einnahmen sei zweifelsohne nothwendig, doch könne dies nur auf dem Wege der­­ Steuer­­erhöhung erreicht werden. Die Erhöhung der direkten Steuern ist bei uns ein sehr gefährliches Experiment ; die indirekten könne man ohne Zweifel erhöhen, aber mir haben dieselben nicht in unserer Gewalt. Die geplanten Steuern werden in dem größeren Theile des Landes nicht einzuheben sein. Er halte daher das Präliminare des Finanzministers nicht für genügend, weil das Defizit größer als 25 Millionen sein würde. Die Vorlage des Finanzministers ist nicht als Bededung in den Bericht aufzunehmen, denn sie ist noch sein Gefeg und weil sie den Steuerausschuß präoffupiren würde. Er unterzieht die einzelnen Steuergefeg-Entwürfe einer eingehenden Kritik und findet in densel­­ben feine Bededung. So lange bei und Millionen versehminden, ohne daß man untersuchen würde, auf melde Weise, wird unser Kredit vor dem Auslande nicht wieder hergestellt. Das Gifte ist, daß man mit der Wirthschaft breche, die uns so weit gebracht ; dazu ist­ es aber nothunwendig, daß wir den Fehlern der Vergangen­­heit nachforschen und deren Urheber beitrafen. Ungarn hat so so viel intaftes Vermögen, daß man dar­­auf größere Geldoperationen baffren und hiedurch dem Uebel ohne Steuererhöhung abhelfen kann. Gr m wünscht die Ordnung unserer Kreditverhältnisse im Vereine mit der strengen Untersuchung der Mißbräuce , ferner die Revision der Gefege über die gemeinsamen Angelegenheiten , denn ohne dieselbe ist seine Ordnung möglich. Hinsichtli­cher Bededung würde er im Allgemeinen dies betonen, und daß für 1875 das Defizit durch das Ansehen bedeckt ist ; bezüglich der Zukunft sorgt der Finanzminister durch Steuer­­gefeg­ent­würfe, Somsfid mill sih furz äußern und fi ftrene an den Gegenstand halten. Was sol in dem Berichte bezüglich­­ der Bez­iehung erwähnt werden ? Der Finanzminister sagte diesbezüglich seine Meinung und berührte auf das Jahr 1876, was uns das Recht gibt, auch darüber zu sprechen. Die Erklärung des Ministers pro 1876 befriedigt ihn nicht ganz Wenn wir vom Hause ein großes Opfer erwarten, fan dies nur in der Anhoffung eines Erfolges geschehen ; für etwas Un­­gemehltes, für ein zweijähriges Dahinvegetiven sei er nicht geneigt ein sohdges Opfer zu bringen. Durch geschichtete Bewüsung der vor­­handenen Faktoren und Abfrelung von Mißbräuchen könne man ohne Steigerung der LZasten die Einkünfte erhöhen, und dies sei die Hauptaufgabe der Regierung. In den Srsparungen haben mir noch nicht die äußerste Grenze erreicht. Die gemeinsamen Ausgaben können herabgelegt werden, die Lösung der Bankfrage würde gleichfalls dem Staate eine Revenue verschaffen; bei den Staatseisenbahnen, Staatsdomänen, dem Tabakmonopol u. s. mw. könnten bei strengerer Gebührung die Erträgnisse noch in Vielem gesteigert werden. Die Vorlage des Ministers beruhigt nicht darüber, wie es im Jahre 1877 sein wird. Für die in Anwendung zu bringenden Mittel muüsse nicht Später, sondern auf der Stelle gesorgt werden. Im Berichte müsse gesagt werden, daß pro 1875 ein Defizit von 25 Millionen vorhanden ei, welches nicht gedecht ist, der Minister aber hat erklärt, daß die N­efte der Anleihe dies Defizit deben. Weiter mürde er nicht gehen. Finanzminister Gh Yc39 ermidert auf die Bemerkung der Barredner nur für. Er gibt zu, daß das nette Ansehen unter schweren Bedingnissen kontrahirt wurde, doch wie hätte er es gün­­stiger abschließen körnen, nachdem die Nation früher nichts zur Berbefferung, ihrer finanziellen Lage gethan hat. Dieses Ansehen gewährt uns Zeit, für die Heilung unserer Miebelstände Sorge zu tragen. Während der anderthalb Jahre gewinnt die Nation Zeit, Mittel zur Hebung der Steuerkraft zu finden, die Lösung der Bankfrage 2c. durchzuführen und Redner hält es für gewiß, daß, falls die Nation nicht vor den dur einige der neuen Steuergesäße ihr aufgelegten Kaften zurückb­richt, das Gleichgewicht im Staat3­­haushalte hergestellt werden kann. Wenn­ die Opferwilligkeit nicht fehlen wird,dann sei es gewiß,daß in der näch­­sten Zukunft das Gleichg­ewicht im Staats­­haushalte,und der Kredit des Landes wie­­derhergestellt sein werden,dafür hät­te er mit seinem Kopfe,wenn es an Opferwilligen­ fehlt,dann werden wir freilich unser Ziel nicht können.(Lebhafte Elfenrufe.) "Somifich gibt seiner Freude darüber Ausdruck,daß er vom Minister eine so entschu­edene Erklärung vernommen.Wenn der Minister schon früher eine so energische Aeußerung gethan hät­te, so märe der Gang der Debatte ein ganz anderer ge­­besen. 2 a. erreichen Finanzminister Ghyc3Y freut sich, wenn seine Neu­erung beruhigend gewirkt hat; nur besorge er, obschon er für die Her­­teilung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte selbst mit seinem Kopfe gutstehe, — seine geehrten Freunde (er zeigt auf die Mit­­glieder der Opposition) werden ihm doch nicht glauben. Somffidh, Uns, beruhigt die Erklärung. Wenn sie die Mitglieder von der Opposition nicht beruhigt, so liegt die Ursache hievon in der Verschiedenheit des­ Standpunktes.­­Wiederholte, herzliche Eljenrufe. Der Finanzminister und Bani Somffih drüden einander warm die Hände.) Mu N­slag betrachtet die vom F­inanzminister geplante allgemeine Einkommensteuer für eine einfache Ergänzungssteuer. Ungarn sei start genug, auch diese Steuererhöhung zu ertragen, aber die Ungleichheiten der einfü­genden Steuern werden so große Schwierigkeiten hervorrufen, daß deshalb ein bedeutender Theil des aus den neuen Steuern erwarteten Eeträgnisses unwegbleiben wird. Bevor er die Erhöhung der direkten Steuern votirt, be­trachtet er als eine Hauptfrage, ob es nicht ein anderes Mittel gebe. Unter den angeführten Mitteln scheint ihm nur eines mit Stfolg ausführbar, die Newten- Einführung; er glaubt nicht, daß durch dieselbe unser Kredit gefährdet würde und empfiehlt, diesen Weg einzuschlagen. Uebrigens sei er auch zu den größten Opfern bereit, um zu verhindern, daß der Staat zahlungsunfähig werde. In den Bericht wünscht er die tat léket einer Vermin­­derung des gemeinsamen Heeres, und die Betonung des Staats­­güterverlaufes und der dringlichen Lösung der Bankfrage, sowie einer Abänderung des Zollbündnisses aufgenommen. Horn. Die erste Frage ist die: wie deben wir das De­fizit ? Die zweite, was hat für die Zukunft zu geschehen? Er wolle sich nur auf die erste Trage beschränken. Alles, was er bis­­her gehört, ‚habe seine Meberzeugung nicht erschüttert, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen das Bolt eine neue Last von 17 Millionen nicht zu ertragen im Stande sei. Auch habe bei dem Umstande, als viele Millionen von Steuern aller Art rückständig sind, die Legislative wohl gar nicht das Recht, neue Lasten aufzu­­erlegen, bis diese Nachstände nicht getilgt sind. Er hat nichts da­­wider, daß auf Grund der vom Steuerausschuß schon angenomme­­nen Gefegentwürfe 5 Millionen in die Deckung eingestellt werden, aber der Einstelung von 3 Millionen nach dem vom Minister jept projektirten Gefegentwurfe könne er nicht beitreten. Diese 3 Mil­­lionen können wir leichter beschaffen, wenn mir unsere Aufwert­­samkeit auf die indirekten Steuern richten. Er Stelle folgenden Antrag : Nach dem 16. Artikel 1867 §­ 22 können einzelne Bestimmungen des Standelsvertrages mit Oesterreich nach den ersten 5 Jahren seines Bestandes geändert wer­­den und der betreffende Theil Taun die Verhandlung über die an­­getragene Veränderung nicht zurückweisen. Wenn eine Vereinigung hierüber binnen 6 Monaten nicht erfolgt, so müssen allsogleich die Verhandlungen über einen neuen Beitrag beginnen. Nun trägt die Verzehrungssteuer von Spiritus Oesterreich 8,100.000 ff. ein, Ungarn aber nur 6,390.000 ff. ; vom Wein 4 Millionen und für Ungarn 2,900.000 ; für Bier 25 Millionen, für Ungarn 1,800.000 ; für Zuder 11 Millionen, für Ungarn nur 1,100.000 ff. ; also partizipirt Oesterreich an dieser Steuer mit 48, Ungarn blos mit 12 Millionen. Wenn jedoch der Repartitions­­schlüssel nach der Bevölkerungszahl angenommen würde, kämen mit 1 fl. 67 fl. per Kopf auf Desterreich 34,071.000 fl., auf Ungarn 25,829.009 fl., wenn aber in Berücksichtigung der wohlhabenderen österreichischen Bevölkerung noch "a für Deiterreich zugeschlagen würde, kämen auf Oesterreich 39, auf Ungarn 21 Millionen, also um 9 Millionen mehr, welche die Stelle der vorgeschlagenen Einkom­­mensteuer ausfüllen würden. Er beantragt daher, daß das Haus im Auss­chußbericht aufgefordert werde, dem Minister die betreffende weil zum Beginne der Verhandlungen im angedeuteten Sinne­­ geben. 3fedenyi kennt sich mit dem 1875er Budget nur in dem Falle einigermaßen befreunden, wenn das ordentliche Erfor­­derung durch die laufenden Staatseinnahmen gedecht würde, denn ein Staat, welcher seine laufenden Bedürfnisse nicht aus eigener Kraft deben kann, wird nie im Stande sein, seinen Staatshaushalt zu ordnen. Nachdem indessen die Mehrheit des Finanzausschusses dieses leitende Prinzip nicht durchführte, muß Hedner im Hause selbst bei der Generaldebatte seinen diesfälligen Antrag stellen. Da indessen der Finanzausschuß das erwähnte Marim noch im Jahre 1873 in seinem Budgetbericht aufstellte und die Gereggebung in Folge dessen auch mehrere Steuergattungen namhaft erhöhte, so daß das damalige ordentliche Defizit von 8.380.000 fl. auf 3.700.000 fl. berabjant , um aber sogleich für 1874 auf 7.700.000 zu steigen, worauf der Finanzausschuß sich genöthigt sah, die Aus­­sendung des 2ler-Ausschusses zur endlichen Ordnung des Haus­­haltes zu beantragen , könne der Finanzausschuß nun, wo troß die­­ser Anträge, troß des 2ler- und Yer-Ausschusses das Budget von 1875 mit einem Defizit von 25 Millionen abscclieft — also um ganze 9 Millionen mehr als der Ier-Ausschuß berechnete — diesen Umstand nur mit Stillschweigen übergehen, sondern sei verpflichtet, in seinem Berichte die Gründe hervorzugeben, von welchen geleitet die Mehrheit des Ausschusses den früheren M­rinzipien un­­treu wurde. 3 Was den weitern Inhalt des Berichtes betrifft, so müsste verfehle natürlich die Erklärung des Ministerpräsidenten betreits der Umänderung des Verwaltungssystems ihrem Wortlaute nachh, sorvie auch die jüngste Erklärung des Finanzministers hinficglli­ der Bededung des Defizits dem Hause unterbreiten, und zwar erstere ohne Bemerkung, da der Ausschuß zur Beurtheilung derselben nicht berufen sei, legiere jedoch mit dem betreffenden Gutachten, dabei habe aber nicht die Nachsicht auf die Steuergelegentwürfe des Fi­­nanzministers, über welche der Steuerausschuß zu berichten hat, sondern die Rücksicht zu walten, ob der Staatshaushalt für 1875, 1876 und 1877 duch das jüngste Ansehen und die in Aus­­sicht genommenen Steuern vollkommen geftgert sei; der S Finanz­­ausschuß könne die heutige Grklärung des Ministers allein, daß, wenn das Land seine Opferunwilligkeit thatsächlich befunden wird, er die Bürgschaft für die Ordnung des Staatshaushaltes über­­nehme, nicht als beruhigend betrachten, denn jede Opfermilligkeit hat ihre bestimmten Grenzen. Redner fan z. B. nicht See daß, indem nach dem ministerielen Crpofé die am 1. Jänner I. $. vorhandenen 12 Millionen Kaffebestände und der Rest des An­­lebens mit 32 Millionen, also zusammen 44 Millionen schon Ende a$uli verausgabt und mit dem 1. Jänner 1876 nur mehr 6 Mil­lionen Kaffevorrath, 7 Millionen in den rüdgezahlten Borshüflen und 13 Millionen von den neuen Steuern, also 26 Millionen vor­­handen sein werden, daß mun diese Summe für 1876 die Auslagen deden sol, für melde im laufenden Jahre ein Zuschuß von 44 Mil­lionen EI­ED. J »rönnelesum»so weniger begreien,als er 1876 auch die Bauten der Verbindungs-Otfenbahn ar Sieht u deden kommen, jedenfalls daher, wenn nicht bedeutende Erm­arnitte eintreten, ein Defizit zu besorgen wűre. Nedner erachtet es daher für nordwendig, daß der Bericht des Finanz-Ausschusses sich jeden­­falls auf die Nichtigstellung des zukünftigen Bedarfes für 1876 und 1877, dessen legtes­ Defizit der Neuner-Ausschuß mit 876.000 fl. Defizit beziffert, eintreben müsse. — In Betreff der von Wahr­­mann gestellten Anträge stimmt Redner denselben, in so weit sie die Heeres-Erfordernisse und Die erh bL berühren, vollk­omm­en bei, kann jedoch die Idee der kleinen entenschulden nicht für opportun halten, da der Kredit Ungarns noch nicht von der Art sei, um gegen 6 oder 7 Perzent Kapitalien gegen einige Rente erhalten zu können. Endlich müsse er statt des Verlaufs der Staats-Domänen, melche da einige Millionen tragen, den Verlauf der Staats-Eisenbahnen beantragen, melche seinen Kreuzer der Staatswaffe einbringen und für meldhe sich in letter Zeit schon einige Käufer zu zeigen beginnen. Die Fortlegung der Debatte wurde auf morgen Nachmit­­tags 5 Uhr anberaumt. Aus dem S­teuerausschuffe. allgemeinen Gentommensteuer Die neue Steuer würde zumeist jene treffen, denen durch die bisherigen Steuern relativ geringere Zeistungen zufallen. Als Basis dieser Steuer gilt, daß jeder Steuerträger, der aus mobilem oder immobilem Vermö­­gen ein Einkommen bezieht, für 1875—76 der Einkommensteuer Ausgenommen wären die in die erste Klasse der Ermwerksteuer Fallenden und Diejenigen, welche als Familien­­mitglieder Steuer zahlen, ungefähr 5 Millionen Seelen. Als Basis für die Feststelung des Einsommens soll angenommen werden : bei Modifikation, Kulturzweige provisorisch daß die berücsichtigt werden, als umbebaut aufgenom­­menen, fest jedoch außbringenden steuerfreien Felder und die werden mit ein­­bezogen die Felder; bei verpagteten Geldern gilt das Pachtertragung als Einfommen­­zinssteuer die Zinssumme, teuer könnte gen. bei der Kapitalszinssteuer (1874) besteuerte Einfommen. Von dem derart festgestellten Ein­­fommen wäre die Steuer des legten Jahres abzuziehen und unter Beibringung genauer Ausweise auch die in das Grundbruchh ein­­­getragenen Lasten. Die Umlegung hätte theils vision seitens der Steuerämter, durch unter, theils auf Grundlage der Fassion zu geschehen, Steuergefegen neuen Steuer — in Verhandlung, wenn sie mit angenommen wirde — etwa 8 Millionen, mithin zusammen 13 Millionen. Nachdem­ diese Mittheilung zur Kenntniß genommen worden, nahm der Ausschuß den&rmwerbsteuer-Gelegentwurf. »§.1,»»welch­ er die der Erwerbsteuer unterworfenen Oden­­­stände auszahlt,wird angenommen«—§·2»präzisirt die vier läs­­sen der Erwerbsteuen Falkthp ist mich in dem Gesuche der Hauptstadtwerpe gebeten,daß»die Gewerbetreibenden der Haup­t­­stadt,welche mit einem Gehilfen arbeiten,in die erste Klasse aufge­nommen werden mwögen,e­rfindet dieses Verlangen billig und empfiehlt unterthwets auf die Miethzinse in der­ Hauptstadt die Annahme des Antrages.—Ghyczy wollte hier insbesondere den Handwerkern auf nicht, daß in der Hauptstadt jedoch, welche identisch verbiteter man 1%, Millionen ging, R Kapitalesteuer unter dem dem Lande zu Hilfe eilen, und glaube er die­­ Begünstigung auch auf die mit Sehilfen arbeitenden Gewerbetreibenden ausgedehnt werden müsse. Kerlapoly und Tipa sind der Ansicht, die Frage könne besser später bei Berathung der Steuerfä­ge entschieden werden. ‚Sennyey bemerkt, daß bei der Klassifizirung die Hausirer gänzlic Ü übergangen worden seien. a Ausschuß wird hierüber bei der Bemessung der Steuern Szontägh nicht in der Besteuerung der bei der Land­­wirthschaft Bediensteten eine Erhöhung der Gru­ndsteuer, und halte er dafür, daß dieser Punkt zu streichen sei. — Ghyczy: Wenn man alles dies als Erhöhung der Grundsteuer betrachte, man kaum eine Stuer finden, von der werden könnte. Diese Steuer habe übrigens auch bisher schon bestanden. Baczolay ist nicht gegen diese Steuer, nachdem dieselbe infolge des Gesetes über den Grundsteuer- Kataster ohnedies in die Produktionskosten einbezogen werden solle. — Kant sich gleichfalls in diesem Sinne, und möchte er eher Einmendung dagegen erheben, daß die zweite Klasse (4 Berzent von der Grund, Gebäude- und Rentensteuer) in dieses Gefeb aufgenommen wurde. Kapitalssteuer, Gewinn gestehen möchte. Erhöhung angeführte Steuerkategorie dem die Legislative diese Steuer einmal darauf befehrenten, so wäre es nicht am Plage, diese Bost, hält es nicht für unmotivirt, daß die Post hier stehe, weil abzielende Beschäftigung, in welcher welcher sidh­emand war auch, damals sein Freund werde nicht dasselbe behauptet Steuer überwälzen lasse. Kolomaxt Tipa kann in Anbetracht der­ Schwierigkeit der Finanzla­ge die Wegl­assung der Personalsteuer für das Gesinde nicht befürworten , die als II. Klasse der Grund, der Gr­­­aus- und und da man Kerfapoly Jemand auf seinen eigenen Feldern obliegt, seine andere sei als diejenige Beschäftt­­auf, gepachteten Gründen widme. Tipa bemerkt, daß er nicht die Einnahmen des Staates verrin­­gern, wolle, sondern nur die Finanzminister Ghyczy wiederholt, daß wenn man fallen soll, welcher die Staatsfaffe eventuell um Millionen verkürzen könnte. Baron Simonyi tritt den Ansichten Tipa’s bei. Baczoıag dieser Steuererhöhung, ala Mad als zu meldet die auf auch gegen die Hinreihung dieser Klasfe in­ die Eximwerbsteuer prinzipielle Hinwendungen machen könne, man seinen solchen Beschluß dieselbe vom Hause zum erstenmale beschlossen wurde, er stimmt aber als nicht der Uebertragung derselben in die Grund-, Haus- und Kapi­talszinssteuer zu und ist eher, damit zufrieden, wenn dieselbe hier verbleibt. Szontägh Stimmt für die Weglassung Falk glaubt ebenfalls, daß diese zweite Klasse nicht der Erwerbsteuer unterliegen soll, er spricht aber nicht aus dieser Ursache, sondern weil Einige behauptet haben, daß hier eine Erhöhung der Steuer um 4 Perzent vorliegt, während die Erhöhung z. B. bei der Rentensteuer nur­­ 6 Berzent beträgt, da nicht 4 Perzent vom Erträgniß, sondern 4 Perzent von der Steuer zu rech­nen sind; man könnte diese Bost übrigens auch bei der projektivten Einsommensteuer einfügen. » Baron Senn·eyba»tnie ein Votum so bereut,wie dasjenige,mittelstde jen er dieser Steuergattung zustimmte,­der Grund dessen liege übrigens darin,daß die Erwerb-und Korps­­steuer miteinandr verguft wurde,un­d auch in dem gegenwärti­­gen Gesetzentwurf können wir jenes Raisonnement Kerkapoly’s auffinden,welches den Grundbesitzer und die geistige Thäc­keit des Grundbesitzers abgesondert besteuert.Trotz alledem undowohl es gegen die Logik verstößt,stimme er für Beibehaltung der II.Klasse, denn er wolle nicht,daß es den Anschein habe,als ob wir,während wir die Lasten aller anderen Staatsbürger erhöhen,sie den Grund-,Haus-und Kapitalsbesitzern erleichtern wollten trangi theilt zwar nicht Sennyey’s Ansicht,daß das Bodenerträgniß nur das Resultat der Bodenbearbeitung, hält es aber dennoch nicht für richtig, daß der Grund und Boden hier t:tulo der Grunwerb­­steuer besonders besteuert werde, und pflichtet gleichfalls der Weg­­lasfung der Klaffe II bei. Ghyczy erklärt, daß die Meg­­laffung eine solche Lüde in dem Gefegentmurfe hervorbringen „, daß er die Beranmwortlichkeit dafür nicht übernehmen­önnte. Der Ausschuß läßt die Position einstweilen stehen und wird das Weitere bei der Beratung über das Besteuerungsausmach ergriff der mit zu Beginn unterworfen der heutigen Ghyczy, nachdem er erklärt hatte, duellen Ansichten Stelle des 54 igen » darlegen, würde. Grundsteuer der das das die Gstung entreidelte Finanzminister Grundprinzipien der von ihm an Steuern projestirten der ausgeworfenen Steuer als Bei nußbringenden Beschäftigun­­das im legten Jahre er werde Zuschlags zu den direkten der Ermerbsteuer sei mit einer unter Erhöhung die Einkünfte Zehnfache Schlüsfel angenommen werden, und aus da sich schließlich verdechten bedacht sein müsse, erwartet, ferner bei der Nah diese Steuer, nach Berzenten falfuh­rt, für je von 2.000.000 fl. bringen. 4 p&t. blos feine in di­­­­Haus­­und aufrichtig ein­­Grundsteuerfatafter-Glaborat jede sei hier jedenfalls wegzulaffen. 1 p­&t. dem Schilde der Grund», hier wegzulaffen. ihr eigenthiümlichen Titel , 909 veränderten die Steuer­, bei der Hau 8.­­Lausftlaffen­­5 Millionen, acceptirt, eher zu steigern von unter Rez Redners Berechnung würde ein Erträgniß Er erwartet aus den bereits erledigten Ghyczy, aus der erklärt ’ " *) Die geschichtlichen Daten entnehmen mir zum Theil der die bezüglich im Sommer vorigen Jahres erschienenen Schrift des Karlsburger Theologie-Professors und, Direktionsrathes des Sie­­­benbürger fath. Kongresses, Dr. Karl Éltes: Az erdélyi­r, kath. „status sérelmes ügyei jogi és történeti szempontból, Aus dem Binanzausschusse. In der heutigen Sigung des Finanzausschusses zunächst Ernst Simonyi das Wort, Das Defizit — sagt er bei­­läufig — könne in diesem Jahre leicht aus dem Ansehen gedecht HU * FR N

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