Pester Lloyd, Januar 1879 (Jahrgang 26, nr. 1-31)
1879-01-13 / nr. 13
···-···-,,«».».»......».,»» = Manuskripte werden in Reinem Staffe zurückgefiehln Sir, in allen Verschleisslokalen | Monfag, 13. Iänner. | “ Abonnement für Die österr.-ungar. Monaräte Kür den „Wester Lloyd" Morgen (Erfgeint an Montag Frih und am Morgen nach einem Feiertage.ür Mudnyeft: Mil Vortverfendung: Ban zagrich nee Bierteljährl, fl. 5.50 ! Sanziäher, ff. 24.— Bierteljährl, Setsanlig „ 11.— Monattidh = 2. — Gatbussk, n 12.— Monatlich Mi fegarakır Wortverfendung des Abendblattes . . A. 1.— vieriehjägrlig megre Sur be Ifafriite Slawenzeitung . . . . . a az, Zlagen » gé das Zzodjenetall für Jand m. ARorAoitikígafi 11.— er Mon prämmerirt für Sudapclk in der Administration des „Berker Lloyd, Dorotheagaffer Ei ja, T. Stod, außerhalb Budapest mittelst Bottamweilung dur) alle Bottimter, er ( und Abendblatt) Laferate und Einschättungen für den Offenen Sprechsaal Insertionspreis nach aufliegenden Tahf. 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Postamte Oberhausen 2 IT 8 Bi für Novteise anwåets im bet uns-Ich beiiämmnlichen doktigen Maximen quxskr.»ür die Schweiz bei und 10 fl. 50%r., bei den Postämterm. ff... ·treter Budepeft, 12. Säumer. sz Wenn die Pforte in der That, wie es Türzlich aus Paris gemeldet wurde, den Mittag gestellt hat, es möchte die Thätigkeit der ost-rumelischen Kommission auf drei Mionate über den ursprünglichen Termin verlängert werden, so sind wohl in den Umständen alte Motive für einen follen Antrag gegeben. Ja, es ist nicht unwahrscheinlich, daß derselbe in Schoße der ost-rumelischen.. Kommission selbst geboren wurde. Wir haben kürzlich gelesen, daß die Kommission von den 14 Kapiteln, welche das Organisations- Statut Ost-Rinekens bilden, bisher erst zwei berathen hat und daß es fraglich sei, ob die Kommission mit den noch auszuarbeitenden zwölf Kapiteln bis zum 1. Mai 1879 zu Ende kommen werde. Mit der Berathung des Statuts im Schoße der Kommission ist es übrigens wo nicht abgethan; die Gesammtheit der für Dort Rumelien getroffenen Dispositionen hat den Gegenstand eines kaiserlichen Fermans zu bilden, welcher von der Pforte zu veröffentlichen und von ihr den Mächten mitzutheilen ist. alucj dazu ist eine gewisse Zeit nöthig. Der Berliner Beitrag hat allerdings im Artikel XVIII vorgesprichen, daß die Kommission „Die Gewalt und die Befngnisfe des General-Gouverneurs, ebenso wie die administrative, gerichtlte und finanzielle Verwaltung der Provinz innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten" zu bestimmen hat, allein die drei Monate sind schon verstrichen, ohne daß die Kommilston ihre Aufgabe gelöst hätte, es wäre also vollkommen ataixtisc), wenn sie in der That eine Fristerstrebung bei den Mächten beanspruchen würde. In den Blättern war kürzlich von dem nahe bevorstehenden Zusammentritte einer Botschafter- Konferenz in Konstantinopel wie von einer selbstverständlichen Sache die Rede. En Wiener Korrespondent schreibt uns hierüber, daß vorläufig gar kein Anlaß zu einer derartigen Konferenz gegeben sei. Eine solche Konferenz it vertragsmäßig im Artikel VI der Berliner Traktates vorgesehen. Dort heißt es mit Bezug auf die Kontrole des provisorischen russischen Regimes in Bulgarien: „Im Falle des Meinuungs-Bittespaltes zwischen den delegirten Konsulm wird die Wenjorität entscheiden und im Vale der Meeinungsverschiedenheit zwischen dieser Majorität und Dem Kaiserlich aufsuchen oder dem Faiserlich ottomanischen Kommissir mitijen die Berner G Signatarmächte in Konstantinopel in einer Konferenz vereinigt Darüber entscheiden.” Der Fall, der hier vorhergesehen, ist bisher noch nicht eingetreten und steht auch gar nicht in Aussicht. Meinungsverschiedenheiten zwiscen der provisorischen Regierung des Fürsten Dondutoff-Korjafoff und den Kontrollvenden Konsuln sind so nicht vorgekommen, nicht etwa deshalb, weil das Regime des Türsten Dondutof-Borjafoff vom europäischen Gesigtspunktte nit anfechtbar wäre, sondern wohl deshalb, weil Die Konsuln, von welchen übrigens nir zwei auf dem Plate sind, bemitten Manches doch Die Singer sehen, ihn gewähren lassen, wie es eben mag. Außer dem erwähnten Artikel VI enthalten noch zwei Artikel des Berliner Vertrages direkte Hindeutungen auf die M Wirksamkeit der Botschafter in Konstantinopel. Es sind dies die Artikel XXXIII und XLH. Dieselben designiren die Vertreter der Mächte in Konstantinopel zur Bestimmung jenes Theiles der öffentlichen ottomanischen Schuld, welcher auf die an M Montenegro und Serbien abgetretenen Gebietstheile entfällt und demgemäß von den beiden genannten Fürstenthürmern übernommen werden muß. Auch diese Trage ist gegenwärtig, da mit Montenegro der gegenseitige Gebiets- Austausch noch niiht stattgefunden, nicht weif zur Lösung und so ist denn auf Teimer Seite ein Anlaß für den Zusammentritt einer Botschafter-Konferenz in Konstantinopel zu entdecken. Arne nern sinne szz Yleher das nemefte Ansehensgeschäft der ungarischen Regierung sind Die verschiedensten und mitunter ziemlich ungünstige Versionen im Anlaufen 3 heißt, man habe gar seine Summe firirt und all die wesentlichsten Bedingungen offen gelassen, so daß die Regierung in allen wesentlichen Punkten von der Gnade des Konsortiums abhänge, mithin das ganze Geschäft weniger ein Anleihevertrag, al vielmehr ein einfaches Borsehupgeschäft sei ; — ein oppositionelles Blatt geht heute sogar so weit, von einem Fiasl des neuen Ansehens zu sprechen. Dem gegenüber geht uns aus verläßlichster Diebe die bestimmte Mittheilung zu, Daß die neue Anleihe Sein Fiasto erlitten habe, Dieselbe ist vielmehr ganz ordnungsmäßig Durch ein Uebereinkommen zwiscen dem Finanzminister und dem Rotschild-Sonsortium abgeschlossen worden, und auf Grund Dieses Uebereinkommens wird der betreffende Defegentwurf schon in nächstergeit dem Abgeordnetenhaufe unterbreitet werden. Ebenso ist es ein Strmm, wenn gesagt wird, der Finanzminister habe nicht den ganzen Bedarf zu präliminiren vermocht; denn der Betrag, welcher durch diese Kredit-Operation gedeckt wird, it in dem Medereinfommen präzise festgefeßt; auch die Bedingungen sind in dem Uebereinfommmen, welches dem Gefegentwurf zur Basis dienen wird, genau umschrieben Somit ist nichts der „Gnade“ des Konsortiums überlassen, und es entfällt auch die weitere Behauptung, daß seine Anleihe, sondern nuwin Borschußgeschäft abgeschloffen worden sei. — Yu der übermorgigen Sikung des Finanzausschusses wird der Finanzminister den Motivenbericht zum Voranschlage des Finanzministeriums unterbreiten. Die „Bud. Korr.” theilt aus demselben Folgendes mit: „Der auf 112 Seiten fiderstrebende Motivenbericht begründet Detaillivt die einzelnen, auch noch so geringfügigen Ueberschreitungen. Erwähnenswerth ist, daß für Taggelder eine größere Summe mit der Motivirung veranlagt wird, daß an Stelle der mobilisirten Beamten viele Diurntiten beschäftigt werden mußten. Bezüglich der Einnahmen sagt die Motivirung, daß für Grundstener, nachdem die uncimführten Kataster-Arbeiten ihre Wirkung bereits 1878 gezeigt, für 1879 seine Erhöhung stattfinden könne. Für Hausftener wird ebenfalls weniger präliminirt, weil die Hauszinse im ganzen Lande niedriger wurden. Für Erwerbsteuer wurde weniger präliminirt , obwohl auf eine ähnliche Summe wie 1878 zu zehnen sein Die SSen die Mobilisirung und große Elementarschäden bei Vielen den Erwerb verringert haben. Für die Spiritussteuer wird 1.100.000 fl. mehr präliminiet, da die Erfahrungen von 1878 bien, namentlich bei den Kleinen Brennnereien, berechtigen, uud außerdem die Wirkung des neuen Spiritussteuergewebes in Rechnung zu ziehen ist, weil ferner in Siebenbürgen die Begünstigung aufgehört hat und eine sehr gute Pflaumen-Ernte zu erwarten sei. Beizüglich der Investitionen sagt der Bericht, daß es unumgänglich nothwendig erscheine, Tabakmagazine zu errichten, da sonst das Tabakmaterial, das bereits bis zu 100.000 Zentnern rebt im Freien liegen muß, zum großen Theile, zugrunde gehen müßte. Deshalb werden für Tabekmagazine in Er-Mihályfalva, Nakamazon, und Tentesvár 48.000 ft., ferner für die Hduptirung des dem Zerfalle nahen Fabrikgebäudes in der Theresienstadt in Budapest 50.000 ft. prälinitiet. Das Nanfer Bad konne bisher nicht verkauft werden . Für die Adaptirung und Erhaltung der dortigen Gebäude müsse demnach eine entsprechende Summe verwendet werden. FE ERFURT AERELESENE = m RE EEE a REN ELET Et = Die Vereinigte Opposition besprach in ihrer heutigen Konferenz mehrere, mit dem Budget in Zusammenhang tehende Fragen aus Anlaß des Ihmstandes, daß der Finanz-Ausschuß demnächst die Budget-Berathung beginnt und die der Partei angehörenden Mitglieder des Ausschusses Orientirung erlangen wollten über die Stellung der Partei zum Budget. C3 wurden auch die zunächst auf die Tagesordnung gelangenden Details des Budgets begaten, bezüglich welcher die zur Vereinigten DOpposition gehörenden Mitglieder des Finanz Ausschusses sich mehrfach äußern werden. · =Ueber die abschwebenden Verhandlungen der·Negierungwächst-Direktion der Waagthalbahn veröffentlichen die Blätter verschiedene einander·w·idersprechende·Mittheil:11tgen.Dxe.,Vud.Korr.«·«kann über den jetzigen Stand dieser Angelegenheit Folgendes mittheilem Die Gramerösuner und Erdödy haben,1t1 den Ausbau dieser ihn zu ermöglichenc,die nöthigen Gelder beschleift und dadurch bei der OestexreichischejtSparkasse (Präside1·1tGeskra)eine·Schxudenlast von 6,800.·000fl.koxtrahert, welche die Gifterder beidethrafenbelasten DteSparkasse ist im Sinne·der getroffenen Vereinbetrung nur noch zwei Jahre verpflichtet, mit einer etnmaigen Crelation zuzumarten. Davon, dab der Berieb der Bahn infolge dieser mißlichen Lage eingestellt werden soll oder Tönnte, ist Feine Jede. Um sich frei zu machen, trachteten die genannten Herren, die Waagthalbahn zu veräußern. Die Dirertion der westerreichischen Staatsbahn erklärte sich zum Ankaufe der Bahn bereit und schhob einen Präliminarvertrag mit der Bedingung ab, die ganze Schuldenlast zu tilgen, wenn die ungarische Regierung den Kauf nicht nur bestätige, sondern auch die Konzession zum Ausbau der ganzen Bahn bis Gillein, resp. mit Anschluß an die Kaskau-Oderberger Bahn ertheie. CS istar zu ersehen, daß Damit den ungarischen Staatsbahnen eine ganz außerordentliche, nicht zu bezwingende Konkurrenzbahn geschaffen wide und die Negierung hat infolge dessen den Kaufvertrag der Oesterreichischen Staatsbahn bisher nit genehmigt. Nachdem aber irgendeine Lösung dieser Angelegenheit gefunden werden muß, er Härte sich jüngster Zeit Die Dirertion der Oesterreicischen Oparfajse bereit, den Grafen Bräumer und Erdődy eine 1L0jährige_eifung in der Weise zu gewähren, wenn diese Herren vom Staate eine Garantie der regelmäßigen Bezahlung der zehnjährigen N Raten erhalten. In diesem Stadium befindet sich heute diese Angelegenheit. — In den Telegrammen des heutigen Morgenblattes haben wir nach einer Meldung der „N. fr. Breffe” den Zweck und die Zusammenfegung der militärischen Konferenz, welche am Montag unter dem Borsite des Fehmarschalls Erzherzog Albrecht in Wien zusammentritt, mitgetheilt. Diesen Mittheilungen ist noch nachzutragen, daß auch der Landes Kommandivende von Schlesien, 999. Baron Ningelsheim, den Berathungen beigezogen wurde. Dieselben sollen acht bis zehn Tage dauern. — Feldzeugmeister Freiherr v. Philippovics wird in der zweitnächsten Mode nach Prag zurückehren. = Der Landesvertheidigungs-Minister hat die Vertheilung des Kontingentes der pro 1879 vom Landtage bewilligten 40.933 Presenten und 4093 Erfag-Reservisten sämmtlichen Jurisdiktionen bekanntgegeben. Dennach hat Ungarn (mit Siebenbürgen) bis März [. 335.979 Mefruten und 3598 Erfas-Reservisten; Kroatien und Slavonien 4917 Nefruten und 491 Erjag-Reservisten und die Stadt Fiume sammt Litorale 37 Mann und 4 Grfaß-Reservisten zu stellen. Je übrigen, als tauglich befundenen Stellungspflichtigen werden der Honosdschaft zugewiefen werden. — Neber die bis zur Stunde de facto durchgeführte, polite Organisation von Bosnien und Der Herzegovina beingt die „Bosnische Rorr." in ihrer jüngsten Nummer eine destaillirte Darlegung, auf Die wir ausführlicher zu und zusommen geschenten: Slie heute gestatten und die Naumverhältnisse in diese kurze Anzeige. Minister Txefort: ES ist unbestreitbar, daß ohne entsprehende Gymmnasialvorbildung die juridtige Fakultät ihrer Aufgabe nicht zu entsprechen vermag und die Negierung befaßt sich denn auc mit der Ausarbeitung eines bessern Gymnasial-Systems. Im Allgemeinen darf man aber doch nicht über die Gymnasien den Stab brechen; es gibt wohl solche, die bezüglich der Lehrkräfte und der Verwaltung ärmlich bestellt sind; allein wir haben aber au) Institute, die Fühn mit ähnlichen Anstalten des gebildeten Auslandes . Unterricht mangelhaft Set. Die Engutte in Angelegenheit Der Reform der juridisschen Studien hielt gestern ihre zweite Litung. Der exile Mednyy war Anton Ezergery, dessen in vielfacher Beziehung bedeutende Enunziationen im Wortlaute nachtragen werden. Weder den weiteren Verlauf der Berathung ist Folgendes zu berichten : Sulins Raub: Ein gutes Unterrichts-System, und näher sondere ein System des Unterrichts in den Rechts- und Staatswissenschaften bedarf einer gewissen Stabilität; häufig wiederkehrende Renderungen geweichen dem Unterricht und der Wissenschaft zum Nachtheile. CS gibt kein Land, in welchem die Organisation des rechts- und staatswissenschaftlichen Unterrichts so viele Bhasen durchzumachen gehabt hätte, als bei uns seit 1850 bis auf den heutigen Tag. Dazu formt, dab bei und die Universität nicht ausschließlich vom Gesichtspunkte ihres idealen, wissenschaftlichen Berufes organisixt werden kann, bei uns darf man nicht außer Acht lassen, daß die Hochschule eine zweifache Bestimmung hat: die eine i die Pflege und Repräsentation der Wissenschaft, die andere die Ausbildung in den Fachlerntnisfen. Die Sänglinge, die bei uns die Hochchhule beziehen, bringen nun sehr mangelhafte Vorbildung und wissenschaftliche Grundlagen mit. Unsere Jugend ist in Folge des bestehenden Gymnasialsystens in den historischen, philosophischen und Haffischen Disziplinen jeher, zurun geblieben, die zum erfolgreichen Studium der Rechts- und Staatsvotienshaften erforderliche, formelle Bildung it sonad bei einen großen Thetle der Studirenden nicht vorhanden. So lange wir diesem Uebelstande nicht abgeholfen haben, wird auch eine gründlichere Seform der Hochschulen kaum zum Ziele führen. ·· Weiter fehlt bei unserer Jugend·zumThetxjctterwahre Wissensdurst und jener unbeugsame Fleiß,welche die deutsche und die englische Jugend charakterisiren,es mangelt das gehörige Pflichtgefühl,2 welch es atlanx bedeutende Erfolge z11fighern vermag Der idealen AuffassungQ seuger1’s fehlen unter unserengegebenen Verhältnisse1n sichrere wichtige Vorbedingungen.Als der Minister das dermal bestehende Prüfungssystem aufstellte,welches eine noch weiter gehende Beschränkung der Lehrfreiheit nach sich zog,wollte er insbesondere den von den Eltern ausgehendencigen zuvor kommen Redner gesucht die Behauptung Eseigery’sztt,daß das dermalen bestehende System der Fmidamer«Itals b’rufungen den Lehrern die eigentlich wissenschaftliche Beschäftigung erschwere,aber andererseits ist auch die fundirende Jugend so sehr mit Prüfungen belastet,daß die wahrhaft wissenschaftliche Ausbildung hie durch Einbuße erleiden muß-Damuß unter allen Umständen Abhilfe·getroffen werden. Was die Modalität eieer Abhilfe betr·ifft,so ist die erste Frage die: Ob die Hauptkollegien beizubehalten seien·nn·dobes genüge,über die Gegenstände der Prüfungen ein·halbxähriges Hauptkollegium zu hören.Meine Ansicht ist diesbezüglichte,daß«entweder die bisherige Norm aufrechterhalten und dadurch erzwettert werden müsse, daß aus den wichtigeren Gegenständen,wie z.B.a1,1s dem römische 119iecht,axcs Nationalökonomieu.s.1·v.auch Spezialkollegien zu hören seien oder zu«erkläre·n,daß ihre Stundenzahl·manche·r Hauptkollegien zu vermehren sec oder endlich,den Unterschied Wiktschen Haupt-und Nebenkollegien aufzuheben unId das,dem Prizp der Lehrfreiheit besser entsprechende Syst·e·111 einzuführen,daßems jedem der Prüfungsgegenstände euske gewcsse Stundenzahl zu·hören wäre-Redner seinerseits ist für den erster p Modus;bezüglich der übrigen Fragen behält sich Redner vor,stehtm Laufe der Enqueste später Mäuseer- Karl Kerkapoll).Zur entsprechenden Berathung muß nIas sisch Zeit lassen,andererseits aber ist es nothwendig,daß man in den Berathungen in einer Weise vorgehe,um sich die Möglichkeit, bald ein Resultat zu erlangen zu sichern.Die Fragen müssen daher getrennt und auf diese Weise die Aufgabe Peremjachtx werden Er läßt sich demnach nicht in die Erörterung deyseuem,wie die Prüfungs-Kommissionen zusammengesetzt sein sollen,sondern beschränkt sich auuf die eine der von Csengery ausgeworfenen Fragen ob die Fundamental-Prüfungen beibehaltet werden sollen?Wenn diese Frage verneint wird,ist auch die Berathung darüber nutzlos,wie die Prüfungs-Kommissionen zusammengesetzt zu·sein·he«itten·.Die Fundamentale Prüfungen wurden eingeführt,weil·ein Theil der Jugend den Studien nicht in entsprechender Wolfe oblag-Die Schuld liegt zum Theil auchatt den Eltern,die ihre Söhne nur einschreiben lassen,nicht aber auch für deret kuztterhalt sorgen-Solce Studenketc gehen dann auch nach der Interptwu nach hause.Dann gibt es Studenten,die wohl in1 deertptstadt,aber nicht an den Hörsälen zu sehen sind.Gegen diese wollte man es 11 Zwangsmittel anwenden;eines war das Kataloglose ist,das andere die FmIdamenbeck-Prüfung Das erstere ist eine unglückliche Methode.Der Hörer macht sich bald lustig über die eitle Anstrengung,wenn der Professorj nicht die Gabe hat,die Physiognomien zu erkennen,und si1m·t,·a1·xcd1·e1"b·regenBorschriften in derselbe1 Weise zu mitgethx.Kaum gleichlicher ist die Methode den Vergleich bestehen. Was die Forderung betrifft, daß das Prüfungsioften mit dem praktischen Leben in Einklang zu bringen sei, und namentlich die Frage der von den Verwaltungs-Beamten zu heiichenden Dualifikation, so hat das Unterrichts-Ministerium das Ministerium des Innern zur Ableitung der nothwendigen Verfügungen aufgefordert. Karl Esemegi: Die Fundamental Prüfung wäre beizubehalten, bis sie nicht durch etwas ersegt werden kan, was wenigstens dasselbe oder ein bedeutenderes Resultat zur Sorge hätte. Kornel Emmer: Gr wünfeht den Lehrplan für alle vier Jahre möglichst präzis festzustellen ; die Fundamentalprüfung wäre aber beizubehalten, wenn auch nicht in ihrer gegenwärtigen Gestalt, so doch isn einer solchen, Die Der Reihenfolge der Studien entspricht. Nikolaus Szabó theilt die Ansicht Kant, daß der Gymnasial- Solchen - jungen Leuten kann man es nicht überlassen, den Plan festzustellen, nach welchen sie in den vier Universitätsjahren die Gegenstände hören wollen. Seiner Meinung ach wären für die beiden ersten Jahre die Jahres-Prüfungen unter allen Umständen beizubehalten. Karl Barkay: Das jebige Prüfungs und Studiensysten ist nicht aufrechtzuerhalten. Der Fehler liegt nicht darin, daß unsere Säuglinge zu wenig Willen besigen; sie missen sehr viele Details, doch willen sie nicht, was mit dem Material anzufangen; es fehlt die Berstandes-Disziplin. Die Quelle des Möbels liegt, dem Neoner zufolge, in dem Studiensysten der Gymnasten. Schon mit 9—10 Jahren steht das Kind 5—6 Professoren gegenüber, von denen jeder Einzelne bestrebt ist, als seine Wissenschaft in das Kind Hineinzuschüttern, ohne sich jedoch, direkt mit der Geziehung desselben zu befarfen. So verbreitet sich bloß das sogenannte „Büffen“. Ein zweiter Fehler des Gymnasiums ist, daß daselbst nicht Philosophie unterrichtet wird. Der Mangel der Lyceal-Erziehung it fühlbar. Gegen so mangelhaft vorbereitete Kandidaten hat die Universität Schwer anzukämpfen, die Universität hat zwei Aufgaben. Die eine besteht darin, den Jüngling an selbständige unwissenschaftliche Arbeit zu gewöhnen, die zweite, die Sachbildung zu entwickeln. Beide Aufgaben müssen aufgegriffen werden und die Reform hat nicht bei den Prüfungen, fordern bei den Studien zu beginnen. Redner hält es für unabweisbar, daß in den ersten zwei Jahren, da der aus dem Gymnasium kommende Süngling über seine Aufgabe noch schlechterdings nicht orientirt ist, geleitet werde, und darum sind die obligaten Lehrgegenstände vorzuschreiben. Doch möchte Nedner nicht die jenige Reihenfolge beibehalten. Namentlich würde er definitiv begraffen die bei uns neu geschaffene Disziplin: Die aus der Darstellung der vergleichenden Methode der deutschen Rechtsgeschichte entwickelte europäische Rechtsgeschichte. Diese widerx und die Entwickungsgeschichte des ungarischen Not, die nach der vergleichenden Methode vorzutragen wäre, ersehen. Der zweite obligatorische Hauptlehrgegen-stand märe das römische Recht als europäisches Mutterrecht. Auch die jährlichen Fundamental-Prüfungen wären dem Renner zufolge auf rechtzuerhalten. Das erste und zweite Jahr würde dazu dienen, damit der Hörer sich die eigentlichen Fachkenntnisse aneigne. Hiezu muß Zeit gelassen werden und warum widerlos zum Schluffe des zweiten Jahres eine Prüfung abgehalten werden, deren Anlegung bewiese, daß der Süngling die nöthige Vorbereitung für die eigentlichen, im praktischen Leben nöthigen Studien besigt. Dieses System ist bei ung fein neues. Diese System wird auf der Volytechnik und auf den österreichischen Universitäten befolgt. It diese Prüfung vorüber, wäre die Bifulation ftvenge durchzuführen. Das dritte und vierte Studienjahr hätte in zwei Richtungen zu erziehen: Hörer des Rechts in der einen, der Staatswissenschaften in der andern Richtung. In dieser Beziehung hätte die Universität, beiden Aufgaben entsprechend, zu wirken. In den Haupt-Slollegien mache der Brofesfor die Hörer mit dem ganzen Systen der einzelnen Disziplinen befamt. Er würde es deshalb dem Brofessor , zur Rise machen, zwar nicht alle Details der betreffenden Disziplin,, wohl aber das ganze System in der Zeit vorzutragen, welche er hiezu für nothmendig erachtet. Außerdem sollen die Säuglinge durch die Spezial- Kollegien zur wissenschaftlichen Behandlung des Unterrichts-Materials gewöhnt werden. Die legteren hätten Serie zu absolviren, welche den Doktorgrad erlangen wollen; die Haupt-Kollegien aber sollen blos für die Staatsprüfungen vorbereiten. Dem Redner zufolge wäre blos eine Staatsprüfung nach Beendigung der Studien abzulegen. Der Surist hätte sie daher blos der Prüfung aus der Rechtswissenschaft zu unterziehen, die ihn befähigt, im Staate als Surist die praktischen Laufbahnen zu betreten, und auch für die Erlangung des Doctor juris Grades würde er nicht die vorgängige Ablegung der Staatsprüfung aus den Staatswissenschaften als Borbedingung fordern; ja er hält gerade diesen Auswuchs destetigen Systems für einen solchen, welcher die gänzliche Bernachlässigung des Studiums den positiven Not verursacht hat, im Zusammenhange mit jener zweiten nicht glücklicheren Berfügung der Legislative, wonach die Anvolutors-Berechtigung von der Erlangung eines Universitäts- Grades abhängig gemagt wurde, was uus dahin führte, daß Die Professoren bei Beurtheilung der Resultate der Nigerofen gezwungen sind, sich auf eine unter dem wissenschaftlichen Niveau liegende Stufe zu begeben. Minister Tresort: Das hier Vorgebrachte bietet so viel Stoff zum Nachdenken, daß er den Schluß der Enquete-Sibung für zweckmäßig hält, umso mehr als er nicht die Absicht hat, Die Besprechung der Fragen sehr zu übereilen. Zu dem über die Gymnasien Gesagten muß er jedoch eine Bemerkung machen. Die Ursache der Erfolglosigkeit der Gymnasial-Erziehung und des Unterrichts liegt nicht nur in dem mangelhaften Lehrlysten, sondern auch in den schlechten Gewohnheiten unserer Gesellschaft, im ihrer realistischen Auffassung und in der Antipathie, welche auch, bei den gebildeten Klafsen gegen die Hafftigen Studien eriftiet. Nicht nur gegen Die griechische, sondern auch gegen die lateinische Sprache kann man eine Antipathie auch in den gebildeten Kreisen bemerken. So lange die allgemeine Bildung sein höheres Niveau erreicht, besonders bei den rauen, insolange wird der Unterricht bei allen Reformen unserer Gymnasien seinen gehörigen Erfolg haben, denn, wenn das Kind beständig von seiner Mutter hört, daß Dieter und jener Gegenstand unnützer, kann in ihn die Luft zum Studium nicht erwachen. Der Tag der nächsten Gina wird den Gnquete Mitgliedern in der üblichen IWerfe dura den Minister bekanntgegeben werden. Die EHER Mittheilung einiger Blätter, daß die Berathung morgen, Montags fortgefeßt wird, tt nicht richtig. Aus den Szentofpllen der vstrumelischen RBrmmission. Es liegt aus nunmehr das vollständige Protokoll je 11 einer 11satix1 nellen Sitzung der ost-r11melischen Kommissionztes Philippopelv012.Dezember wog in welcher die Finanzlage der Provinz und der famise mit dem Maler Marschal abgeschlossene Kontrakt zur Erörterung kam.Der britische Kommissär. Herr Drummond Wolff war es,welcher die Aufmerksamkeit der Versammlung auf jenen Kontrakt lenkte.Die russischen Vertreter 111 der Kommission gaben keinen Aufschluß über den Sachvekk»halt;sie beschränkten sich darauf zu erklären,daß die Komission’ nicht das Recht habe,Informationen über irgendeins auf die Ver««waltung Ost-Ruknesiens bezügliche Maßnahme,die vordn Zusammentritte der Kommission getroffen wurde,311 verlangen und daß sie, nicht die Befugniß habe,ein Urtheil über die Gebahrung des russischen Finanz-Direktors in jener Zeit,in welcher die Provinz Imtser»H russischer Verwaltung stand,auszusprechen Der Kontrakt,der zwi.’ schen Herrn Marachal unnd General Domantovics abgeschlossen,welch Legterer auf Befehl des Fürstens Dondukoff-Korsakoff gehandelt,trage das Datum des II SeptemberlsTs(respektive des s.Oktober)1itds, die europäische Kommission habe die finanzielle Administration Ost- Rumeliens nicht vor dem 17.Oktober übernommen.Prinszeretleff und Oberst Schepeloff bestreiten dem gemäß der Kommission jedenc· fugniß neuen Kontrakt in Erörterung zu ziehen. Dagegen thebi H.Drummond Wolff hervor,daß gemäß dem Berliner Vertrage und den in der achten Sitzung deerferetz zu Konstantinopel aufgestellten Gesichtspunkten,die ersten Eingänge von den öffentlichen Abgaben zu verwenden seien zur Rückerstattung an die Russen für ihre auf die Organisation aufgewendeten Kosten daß aber darüber hin caxts Alles der türkischenswnierung gehörte.Die Kommission habe ihre Aufgabe von Europa erhalten und die Delegirten haben auch das Recht,Aufklärungen zu verlangen über alle finanziellen Arrangements der Provinz vorIt Tage der Ratifikation des Berliner Vertrags am Der österreichisch-ungarische Delegirte Herr v.Kallayer achtet es als nutzlos,darauf einzugehen,was vor dem 17.thobergeschehen,erklärt aber,daß,was den von Drummond Wolff erwähnten Kontrakt betrifft,es nöthig sei,daß dieser Kontrakt der Kommission vorgelegt werde,da die Kenntniß desselben unerläßlich sei zur Beurtheilung der finanziellen Lage der Provins zu ehedem und von jetzt. In dieser Anschauung wurde er von dem Vertreter Frankreichs unterstützt und das Resultat war,das"zdieraffiregen Delegirten nach einer kurzen Unterabredhung der Sißung die Dokumente vorlegten Die Einflut in die Kontraste erwies die enorme Differenz zwischen den Breiten, zu welchen die Nuffen ursprünglich den Verkauf des Zehent ausboten, und den Marktwerthe. Eine weitere Differenz war zu Konitativen zwischen den Breiten, die Herr Marécal ursprünglich bot, und jenen, welche er fließlich zugestand. Damit ist auch ermiesen, waß gegen die legale Praxis, der Behent privatim aufgeboten war, anstatt daß er doch Auktion dem Meistbietenden zugeschlagen worden wäre. Here Drummond Wolff gab folgenden Protest zu Brotokoll: „Die wuffischen Kommissäre glauben, daß wir nicht das Net haben, die Gebahrung der rufsischen Finanzverwaltung in De Rumelien vor dem 17. Oktober einer Brüfung zu unterziehen. Ich erfäre hingegen, daß dem Berliner Vertrage gemäß die Leitung der ostrumelischen Finanzen uns zusteht vom 30. September an, Demt Tage unserer ersten Sigung. Wie konnte darnach Fürst Dondukoffs Korfatoff, da ihm bekannt war, Daß wir bereits versammelt waren, über den Zehent der Provinz noch am 3. Oktober disponiren? Wie konnte er um jene Zeit vorhersehen, daß wir Die aktuelle Übemahme der Finanzen bis zum 17. aufschieben werden? Wie konnte Fürst Donduloff-Korsakoff einen Kontrakt abschließen, dessen Konsequenzen notwendig über die Zeit seiner finanziellen Verwaltung hinaussreichen? Mie konnte er über Geldsummen verfügen, meldhe Die finanziellen Bedürfnisse der Brovimy bis zum März 1879 zu Deden bestimmt waren? Ich Constative, daß diese Handlungsweise nicht gerechtfertigt war und protestire formell gegen Dies Borgehen Des faiserlich wuffischen Ron mij vel « .fers.11-In Berlin, 10. Sänner Drig.-Korv) Der Antrag de Fürsten Bismarck beim Bundesrath, betreffend die Strafgewalt des Neidetags über seine Mitglieder, bildet natürlich den Mittelpunkt der Diskussion. Dieser Antrag hat, wie ich höre, seine Gesichte, da er einen Gedanken vernwirklicht, welcher dem Kaiser Wilhelm persönlich seit Fahren an Herzen gelegen. Schon im Jahre 1872, kurz nachdem Bebel im Reichtage seine fulminante Rede zur Berberelichung der Romemine gehalten, hatte der Sailer sein Bedauern darüber ausgesprossen, daß der Reichstag nicht im Stande sei, solchen Ausschreitungen einzelter seiner Mitglieder wirksam entgegenzureten. Seit diesr Zeit war die Angelegenheit vom Kaiser Wilhelm beständig im Age behalten und in minnzigfachen Gesprächen mit Finst Bismarc, wie mit sonstigen Nachgebern der Krone eingehend behandelt worden. Schon gestern erinnerte ich an das Schreiben des Kaisers aus Wiesbaden an den Reichskanzler, welches gelegentlich der Sozialistent: Deba fe dasselbe Thema anregte und das damals in der beeinflußten Breite ein so bereitwilliges Echo fand. Noch ganz neuerdings endlich, als der Kaiser den jedigen Ober-Bürgermeister von Berlin, Haren v. Fordenbed, empfing, sprach er in dieser Sache seine Ansicht aus. Herr v. Fordenbed, so meinte der Kaiser, müsse an in seiner neuen Stellung als Ober- Bürgermeister der Reichshauptstadt seinen Bolten als Präsident des Reichstages behalten. Er habe gezeigt, daß er Energie befite, um die Ordnung der Debatte aufrecht zu erhalten, alle oratorischen Ausschreitungen hintanzuhalten gewesen wären, so mache er, der Kaiser, den deren v. Fordendbet nicht Ddafin veranwortlich. Er habe stets gethan, was seine Befugnisse gestattet hätten. Es sei riet seine Schuld, daß die Präsidialmacht nicht weiter weiche. Deshalb müßten die Befugnisse des Präsidenten erweitert werden, und die Reichsregierung werde es so besonders angelegen sein haffen, ihm Dieses erhöhte Machtgebiet zu Achern. Der jeit dem Bundesrat unterbreitete Negierungs- Antrag entsernt somit durchaus den Kontentionen des Kurparlamentarifen. Kreisen konnte man Tcherschaft das Wort vernehmen, man werde den Antrag bewilligen, wenn er die Macht des Präsidenten und der eventuellen Nebenrdnungs-Konmission auf alle Bänke des Hauses ausdehne, 5. bh. also, auch auf die Ministerbant. Diese Ansicht, mie gesagt, machte sich Tharzweife gehtend. Sm Gruft aber in den Parlamentariern gar nicht so scherzhaft zu Muthe. Man theilt sich von Hand zu Hand die Abídgist einer Depesche von London mit, die einen Artikel der „Daily News“ über diesen Gegenstand analysirt, der unter unseren heutigen Brekverhältnissen in Deutschland durch den Druck nicht wiederzugeben ist. Diefux -Artikel enthält eine so herbe Verurtheilung des Gelegentwurfes, das es patriotifegen Gemüthern hart ankommt, das Baterland im Auslande aus diesem Arlaffe so Tegwer mitgenommen zu sehen. nein Wenn nit immer mein