Schul- und Kirchen-Bote, 1895 (Jahrgang 30, nr. 1-21)
1895-09-15 / nr. 15
238 öffentliche Meinung es als selbstverständlich ansehe, Daß man es thıte, bak bas öffentliche Urteil denjenigen treffe, wer es nicht thut. Die Gebete selbst enthalten bekanntlich nichts, was diesem entgegensteht. Yaeg ist wiederholt betont worden wind die Durchführungsbestimmungen sagen es selbst : jene staatlichen Handlungen, die mit Eintragung in Matrifes, Chefchliegung u. f. f. verbunden sind, sollen nicht einmal den Schein bei der Bevölkerung erweden, als ob nun die kirchliche Handlung überflüssig wurde. Wir werden also Sorge zu tragen haben, daß die Mitwirkung der Suche in Anspruch genommen werde. Die Behörden werden gewiß daran es nicht fehlen lassen, bei Zeiten zu sorgen, daß die kirchliche Mentrifelführung, was ja selbstverständlichst, aufrecht erhalten bleibe, wie die Formularien bei Tramming und Taufe einzurichten sind. Das ist eine Angelegenheit, die am grünen Zisch erledigt werden muß und die bei der obersten Behörde sich in guten Händen befindet. Die schwierigere Arbeit fällt hier dem Leben zu. Da stellt uns den nun der Zwang der Thatsachen zum ernen Mal vor die Notwendigkeit, daß die Kirche mehr als es bisher geschehen, mit dem Leben, mit den Einzelgliedern der Gemeinde in Verbindung trete. Man kann seit Sahren das Schlagwort in unsern Kreisen, die sich mit kirchlichen Tragen beschäftigen, hören: es missse die pfarramtliche Seelsorge mehr gepflegt und ausgebildet werden als es bisher geschehen. Gewiß ein richtiger Gewanfe, der durchgeführt einen neuen Zusammenhang zwisschen der Kirche und der Gemeinde herstellen wird und besonders in den Städten ein neues Arbeitsgebiet erschließt. Aber auf dem Dorf hat es an dieser Seelsorge nicht gefehlt. Galt es doch als selbstverbindlich, den Heren Vater immer wieder um Not zu fragen und bei ihm anzustopfen, und es giebt Feinzeignis in der sächsischen Gemeinde auch fekt, an dem Pfarrer und Kirche nicht ihren Anteil haben. Und wer nach Zeichen suchen will für die Treue und Hingabe der Arbeit der evangelisch-sächsischen Pfarrer, für den wird in Vergangenheit und Gegenwart das Verhältnis verselben zur Gemeinde ein vollgültiges sein. Der Unterschied zwischen Vergangenheit und Gegenwart aber liegt darin: bisher suchte das Gemeindemitglied den Zusammenhang mit der Kirche — jett soll die Kirche ihm suchen und erhalten. Die Kirche und diejenigen, denen ihre Arbeit in erster Reihe anvertraut ist, werden aktiver einzutreten haben, um eine Abbröcelung zu verhindern. Da tritt man unsere Kirchenverfassung mit ihren Bestimmungen in erfrelzlicher Weise ein und es gilt nur, sie durchzuführen. Sie zieht überall die Gemeinde zur Mitarbeit heran und diese Mitarbeit gilt es nunmehr zu benüten und zu organisieren. Unsere Gesamtkirche zählt 3200 Presbyter und 12.300 Gemeindevertreter! Mechnen wir dazur die 12.000 Mitglieder des allgemeinen evangelischen Frauenvereins, so giebt das schon ein tüchtiges Heer, mit dem die neue Arbeit gewagt werden kann. Im den Nachbarschaften und Brüdern und Schwesterschaften haben wir auch schon die Organisation, die gegeben und alteingewurzelt it, so daß sich durch sie die Verbindung mit der Gemeinde von selbst ergiebt. Auch hier werden die Städte die größeren Schwierigkeiten bereiten, und es wird kaum anders gehen, als daß der Gevante, keinere Gemeinschaften zusammenzufassen, durchgeführt werde; nur sorge man, daß die Kirchengemeinde als Ganzes nicht Schaden leive! Daß hier insbesondere eine moderne Armenpflege nach dem Elberfelder System außerordentlich viel Gutes auch nach der angedeuteten Nichtung stiften würde und auch darumm dort, two sie nicht eingerichtet it,pringend not thut, braucht seines Beweises. Aber auch auf anderes sei hingewiesen. Ganze große