Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)
1850-10-19 / nr. 166
3 « + _ 4 Use-Ins ..,«L«» Erscheint wörbend. 4 mal, Montag, Mittwoch, Breistag u. Samstag. Kofte: für das halbe Jahr 4 fl., das Biereljahr 2, ren Monat A0 fl.. Mit Postversendung halbjähr. 4 fl. 30 fr., vierteljähr. 2 fl. 20 kr: Hermannstadt anı 89 Sftober Siebenbürger Bote. == Ä j + » j ”® Inferare alter Art Werken inter v. Occmeister fen Buchbanel. angenommen. einer einspaltigen Werkzeile fortet 3 fr., für eine zweite und dritte Wiederholung 2.1r.C. m. M durch Kfeh>) 42. Ottober Antlicher Theil. wurde in der E. in Wien das LXXV. Stab des allgemeinen Reichsgefeg- und Negierungsblattes, und zwar deutscher Doppelausgabe ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält unter: Nr. 238. Die über. EM. aus dem Staatsfchage auf die Dauer von ruthenisch-deutiche, f. Hof- und Staatsbruderei im böhmischs deutscher, polnisch-deutscher und Honenstehdie fernere Leitung und Ueberwachung der Theiß-Regulirung durch und zur Ausführung derselben eine die Staatsverwaltung genehmigt jährliche Beihilfe von 100.000 , 5 Jahren bewilligt wird. Von diesem Stüde wurde am 21. Juni 1850 vorläufig die deutsche Allein-, am 26. August 1850 die italienisch-deutsche, Frontisch- (ii und am 11. September 1850 die magyarisch-deutsche, serbische Cillixisch-) deutsche und romanisch-deutsche Doppelausgabe ausgegeben und verwendet. An 13. Oktober wurde in der Ef. Hof und Staatsbruderei in Wien das CXXXXIV. Stüb des allgemeinen Reichsgeiegund Negierungsblattes, und zwar in der deutschen Alfein- und in der magyarisch*Frontisch- (illieische) und serbisch- Cillirische und romanisch-deutschen Doppelausgabe ausgegeben und verwendet. Am 14. Oktober 1850 erscheint, Dasselbe enthält unter: Nr.380.Den Erlaß des Ministeriums des Kultu und Utterrichts vom 4.Oktober 1850,womit die mit a..h.Entschließung vom 29.September 1850 genehmigte provisorische Vorschrift über die Rechtsakademie für Ungarn kundgemacht wird. · Nr.881.Den Erlaß desselben Ministeriums Von gleichem Datum, womit die a.h.Entschließung vom 29.September 1850 genehmigte provisorische Vorschrift über die Rechtsakademien zu Agram kundgemacht wird. Mit diesem Stück wird das zweiundfünfzigste Beilageheft ausgegeben und versendet. im OXXXIV. Stüce des Neichsgefegblattes unter Nr. 380 / 381 enthaltenen Erlässen. Ebenfalls dem allgemeinen Neichsgefeßvorläufig Die Dasselbe enthält stets des Kultus und Unterrichts zu vorstehenden beiden, April 1850 am 13. Oktober blos mif dhtdeutsche Doppelausgabe. Dasselbe enthält unter: Nr. 144. Den Erlaß in vom 29. März 1850, wodurch Foren und Universität. 1850 den wird a.u. Vortrag des Mini, ebenda das XLVI. Stück der deutschen Allein und magyarischdeutschen Doppelausgabe erschienen war, in Kroatische, Cillixit-, serbisch- (ilfieifeh-) und romanisch-deutscher Doppelausgabe ausgegeben und versendet. Am 14. Oktober 1850 erscheint von Diesem Stüde die böhdes Ministers des Kultus und Unterrichts die für Unterrichts vom 31. März 1850, welches am 26. die übrigen österreichischen Universitäten mit Ministerial-Erlag vom 10. März 1850 eingeführten Universitätszeugnisse auch an der PBerther Universität eingeführt werden. Nr. 145. Verordnung Des Ministeriums des Kultus. und betreffend die Aufhebung der Divesder Defane und des Nestors an der’ Beither Dresden: Der Schriftsteller Theodor Delders it von den sächsischen Gerichten zu lebenslänglicher,Robert Windermn«"riger Zuchthausstrafes verurtheilt worden. . Stehliche Kopenhagen:Prinz Christian Von Glücksburg und Graf Meffen, sind von Kopenhagen nach Warschau abgereist um dort dem rufsis fchen Kaiser zu begegnen. Paris: Unangenehme Sensation macht in Frankreich der neue von Admiral Lepredour mit dem Diktator Nofas abgefehloffene Vertrag und man glaubt nicht, daß die Nationalversammlung ihn ratifisiren wird. Brüssel: Die Königin der Belgier, bekanntlich die Älteste Tochter Louis Philipps, it am 11. Oktober mit Tode abgegangen. Hermannstadt, 17. Oktober, keit Interesse ist ee und 2 Lloyd Recht so, wenn, Die ohne Zorn, ohne Haß! auch, diesmal einen schweren Kampf zu bestehn haben; doc Ohrfeig um Ohrfeig, jagt Louisens, Vater in Kabale und Liebe. — Die Wiener Blätter prehßen noch immer viel von den „Bekenntnissen eines Soldaten.” Wir sind überzeugt, daß der Inhalt dieser Broschüre für unsere Leser haben aun, denn er ist der Ausdruch jener Bartei, welche die alten Zustände um jeden Preis restauriren möchte. Dennoch geben wir einen kurzen Ablag dieses Machwerks-zum- Besten. Als Beweis heffen was wir so.eben sagten: „Verantwortlichkeit, dr Hirngespinnst! Wer wirds dem Minister nachweisen, «wie viel von dem Glanze des Thrones, wie viel von der Staatsehre, wie viel des Menschenwohles, er verschwendet? — it. seine Freiheit, seine Habe, sein Leben für solche Güter ein Erlag? — Wil ein Minister auch das verantworten, wenn Grfenntlichkeit ich zwingt, Den „Bezeindern jenes Glückes” treubewährte Diener des Staates zu opfern, weltliche Beamte dem Elende, freizugeben, oder ,bessern Falles den Staat zu einer Versorgungsanstalt von Müffiggängern umzuwandeln? — will der Minister auch das verantworten, wenn er um das Neic dem Rahmen eines Phantasiegemäldes anzupassen, Hand an die Geschichte der Völker, an die Rechte der Stände, an das Eigenthum der Familien legt? — Will ein Minister auch das verantworten, wenn er ‚duldet, Daß alles Ehrwürdige und Heilige mit Füßen getreten wird, damit ihm der Vögel den Namen des „Sreisinnigen“ votite ? Wahrlich, Hätten unumschränkte Herrscher sich Eigenmächtigkeiten erlaubt, zu denen das Wort „verantwortlich” den Minister berechtigt, es hätte in der Welt kein Friedensjahr gegeben. « Wie viel Der Willfür bietet der leere Schall „Verantwortlichkeit“ — wie wenig der Beruhigung! — it dieses Wort bei einem Ministerbedürfniß, der würdig feiner Ahnen für den Kaiser geblutet, — dessen Namen das Ausland mit Achtung, Die Heimat mit Stolz, die Armee mit Liebe nennt? — Und ist bei Ministern, die sich Dieser Ehren nicht rühmen künnen, die Sucht vor der Strafe zu unserer Beruhigung genug ? „88 _gibt wohl Persönlichkeiten, Die in sich selbst, in ihren ungesterbten Namen sichere Garantien, wenn auch nicht des Klingens, doch des redlichen Wollens tragen; — aber welche Bürgischaft leistet ein Minister, den nicht eine thatenreiche Vergangenheit, nicht sein Verdienst, sondern die Welle der Empörung auf die Oberfläche treibt, und den nicht das Vertrauen, sondern eine traurige Notwendigkeit in eines Monarchen Kabinet beruft? Welche Gewähr haben die Millionen, daß der Liebling des Pröbels, dessen Namen er unabweislich dem Monarchen zuheult, das Herz, den Beistand, den Muth habe, der Lenker ihrer Gefühice zu sein ? „Vor dem glorreichen März dachten wir uns den Landesfürsten und die Regierung als eine ehrwürdige Einheit; das Jahr 1848 löste auch dieses Band und wir mußten Regierung, d.h. Ministerien zertrümmern, um den Monarchen, die Monarchie zu retten. Wir wollen nicht be forgen , daß Diese Netzwertigkeit wiederkehre, aber auch nicht so schnell vergeffen, daß eine solche Nothwendigkeit möglich sei.. Am deutsche von diesem Stücke Faiserliche Verordnung vom 16. Juni 1850, verschiedene Bestimmungen und die böhmisch-deutsche Doppelausgabe, die Ernennung und Negieriungsblattes, in wo» die Berfaffungsmäßigkeit in solchen Fällen Leuten nicht zu Stande, der Waffenstillstand sieht ; icht Jedem wieder schlagfertig die Wahrheit Die Banf ‚wird der Verordnungen dazu bestimmte, die Berathung mit den Vorgefegten. ist Ruhe auf, vergömnt! Das dem Kumpfplage. und Gesicht jagen; Doch umd empfiesstt Ba Pitch italienische Darlehn Fn Nichtamtlicher Teil Telegraphische Depeschen. Raffel: In dem fürhefflichen Angelegenheiten ist noch seine Entscheidung erfolgt. Man scheint sie, von beiden Seiten hinausschieben zu wollen. General Haynau hielt seine erste Wachtparade und wurde fast empfangen. Einzelne Entlassungsgesuche sind noch nicht nach Wiler gelangt. Eine Ordre des Generals legt die Rücknahme der Eche denjenigen Offizieren ans Herz, welche etwaige Zweifel über “ s nun Din 25