Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)
1850-10-26 / nr. 170
- 3390 Nr.308.Dert Erlaß des Ministeriums deanner uTLom 29.Juli 1850,i·wodu»rch—sbestimmt 1 wird daß zur Amortisirung der von ss landesfürstlichen Versatzämtern ausgestellten Obligationen jene Landesgerichte berufen sind an deren Amtssitze sich diese Versatz-Lleiter befinden. «s iici)kantliiier« Theil Telegraphische Depeschen. Turin, 17. DE. Die „Exoce dir Savoia“ widerspricht der Nachricht von dem Abschlusse eines Handelsvertrages zwischen England und Piemont. — Die angeblich beabsichtigte Parlamentsvertagung wird widersprochen. Vinelli ist eingetroffen. Rom, 15. Ost. Eine Gewerbe- und Handelsszene ist verordnet worden. Kardinal Wiseman, zum Erzbischofe von Westmünster ernannt, ist nach England abgereist. Florenz, 17. Ost. Ein großherzogliches Dekret beauftragt, den Generalmajor Ehigi zu Livorno, S Kriegsmarine und Hafensanitätsreformen vorzuschlagen. Nach dem „Statuto“ solle die Beziehung mehrerer Gerichtsbeamten bevorstehen. Hermannstadt 26. Ost. Die heutigen Bosten brachten nichts Erhebliches. Die meisten Wiener Blätter gaben pro Exstenfum das galizische Landesstatut und beleuchten es. Von den Berfaffungen der Übrigen Kronländer weicht dasselbe wirklich ab, da die Landesvertretung zunächst in Drei abgesonderte Kurien auseinanderfällt, welche sohin erst in zweiter Linie eine Gesammtvertretung Durch Ausschüsse aus sich hervorgehen lassen. Durch viele Blätter läuft das Gerücht von der bevorstehenden Greifung eines Reichsrathes und einer Bairskammer. Die Oftd. Bost will dieser Sage bezüglich der Bairskammer seinen Glauben schenken und schließt mit den Worten: Ein solcher Bau wäre gerade stark genug, Die Wellen der Geschichte an sich empor zu fuen, nicht aber ihnen zu widerstehen. Wer wird aber zum Umsturze bauen? und wer fann sagen,‘ iwo Dieser einmal entfesselt sein. Ende hat? — Die Nachricht von der Entlassung Haflenpflugs und der Bildung eines neuen Ministeriums in Kuxhessen, bedarf noch der Bestätigung. Geschieht Dieser Schritt, so „wird „Die Stellung der Negierung Dadurch “gewiß eine günstigere und man hat für das Prinzip unendlich viel gewonnen. —. Vom schlesiw. -holsteinischen Kriegsschauplage nichts Neues. « "————«-..- enge Inland: Wien, 16. Ost. Der Berein gegen Mißhandlung der Thiere hat an das Ministerium des Immern eine Vorstellung überreicht, das die Ausschrotung des Mferdefleisches gestattet werde, indem «8 Der ärmeren Wolfsklaffe bei den hohen Fleischpfeifen der jegigen Schlachtab nicht möglich sei, sich den Genuß desselben zu verschaffen. Dasinisterium hat nun bei der Schwierigkeit der dermaligen Improvisierung und der noch anhaltenden Viehseuche in der Moldau, Walachei und in Bessarabien auf die Genehmigung dieser Vorstellung eingerathen, und wie ıyir vernehmen, eine eigene Norm hierüber aufgestellt, welche folgende Punkte in sich faßt: Da der Genuß des Pferdefleisches durch vielfältige Erfahrung als gesund und nahrhaft jr herausstellt, und nur durch Vorurtheile und Gewohnheit dasselbe der allgemeinen Schlachtung entzogen wurde, so sei sein Grund vorhanden. Diese wohlfeilere Sleifchgattung noch länger dem Genuße vorzuenthalten, und es haben die Behörden nur darauf zu achten, daß jede Schlachtung eines solchen Thieres im vollkommen gesunden Zustande und unter strenger Handhabung der Sanitätsvorschriften stattfinde, so wie auch das Publikum in angemessener Weise hierüber belehrt und aufgeklärt werde. Um jedoch Mißbräuche zu verhindern und die bestehenden Vorsschriften genau überwachen zu können, soll die Ausschrotung nur in Form von Konzestionen, welche von den hiezu berufenen Organen ertheilt werden können, gestattet werden. Bleibt eine solche Erscheinung in einem Lande wie Oesterreich immerhin eine traurige, so können wir Doch bei den resigen Verhältnissen nichts dagegen einwenden und mur winschen. Diese Maßregel möge von günstigen Erfolge sein. Aber so weich wir an Naturerzeugnissen, eben so weich sind wir auch an DVorurtheilen, und es wird großer Anstrengungen bedürfen, um sie zu besiegen. In Paris und anderwärts wurden vor Jahren große Pferdefleisch - Festessen veranstaltet, e8 wäre sein unfruchtbarer Gedanke, auch hier den Genuß dieses Sleifches in ähnlicher Weise en Anderfeitd müßte e8 aber auch wirklich in einem sehr niederen PBreife ausgeschrotet werden. (u. a.8.) — &sei ursprünglich, als die Bestimmungen über Anwendung der PBostmarken zur Brieffransirung ins Leben traten, wurde die Absicht ausgesprochen auf die möglichst allgemeine Verbreitung b derselben unter den Bewohnern der Städte, wie des flachen Landes im Lied- . Dienlicher Weise Hinzumirfen. Obwohl nun die bisherigen Nice zeigten, daß die Vortheile der Briefmarkirung auch auf dem flachen Lande zu immer größerer Geltung gelangen, so fand sich doch die Postbehörde zu der Verfügung veranlagt, daß die, eben in neuer Auflage erschienenen „Bestimmungen über die Briefmarken“ nicht nur durch die f. Postfommissäre gelegenheitlich, ihrer Dienstreisen,, allerwärts wo es denselben nöthig erscheint, vertheilt, sondern auch, Seitens der Postdirektionen im Wege der Berufshauptmannschaften, den Gemeindenorlanden zugemitteltt werden. = = war nn... Wien, 17. Ort. Das Ministerium des Innern, hat angeordnet, daß alle mit Nachsicht auf die allerhöchst genehmigten Grundzüge zur provisorischen Organisation der öffentlichen Medizinalverwaltung entfallenden Dienstesporten sogleich «zu belegen sind, und die»Statthalter seien angewiesen. Die bezüglichen Konkurte bis Ende d. M. auszuschreiben. · Wien,18.Okt.Dassieuigkeits--Bureau meldet:Heute wird großchlinisterrath gehalten,und wie man hört,handelt es sich um definitive Schlußfassung über das Organisations-Stadttlngarns.Der Trrg ders Abreise des Minister-Präsidenten nach Warschau ist noch nicht festgefeßt."—.—Die i!Grundzüge desprouisgesetzes über Aufhebung und Ablösung der Grundlasten im Kronlande Ungarn sind bereits entworfen, und dürften kurz nach dem Gesetze über politische Organisation des Landes erscheinen »» —Sicherem Vernehmen nach ist es beantragt,die k.k.Ossifiex«e in gleicher Art wie dies bei den Beamten der Fall ist,mit Quartiersgeldern zu betheilen,von welchen dieselbet die Wohnungen außer der Kaserne zu bestreiten hätten,und es bliebe so nach jedecn mit einem Naturalquartier nicht betheilten Offizier die Wahl der Wohntungsele überlasfen. . —Deanernelmen nach ist der iier Versammteltettserbisch-bischöflichen Synode der Antrag gestellt worden,dahinzuwirken,·daß die Piromanen Oesterreichs ihren selbstständigen Metropoliten erhalten,welchem alle romanischen Dicheten untergeordnet sein sollen. In anderer Richtung ist aber wieder beantragt, den Romanen wohl einen Metropoliten zu geben ihn aber in Dogmatischer Beziehung dem serbischen Parthachen unterzuordnen.” AS unnöthiger Wunsch der Romanen wird dagegen geschildert sie von jeder fremden Suprematie zu befreien und die Unabhängigkeit der romanischen Kirche zu sichern. Landesverfassung des Kronlandes — „D. 53. a. B.“ Binnen einigen Tagen werden die Sigungen der Bischöfe des griechisch - nichtemirten (sogenannten orientalischen) Ritus beginnen. ‚— Die Hauptmomente Der Galizien sind: Das ganze Ländergebiet der Königreiche Galizien und Lodomerien mit Zator, Auschwig und dem Großherzogthume Krakau, welches ein unter einem Statthalter stehendes Kronland bildet, und in Drei große Verwaltungs-Gebiete, Regierungs Bezirke, mit den Hauptorten Krakau, Lemberg und Stanislaus eingetheilt ist, erhält seine Landes Vertretung in den drei Regierungs-Gebieten entsprechenden Landtags-Bursen, welche abgesondert in den Hauptorten der Regierungs-Gebiete zusammentreten, verhandeln und beschließen, und zwar in gewissen Beziehungen auch in dem Generalausschusse zu Lemberg. Mit Berücksichtigung der Bevölkerungs - und Besteuerungs-Verhältnisse des Landes, sowie der geringeren Entwickklung des Städte Elementes, wird den abgeordneten der Landgemeinden, wie Dies auch in Tirol der Fall ist, ein verwaltendes Gewicht gegenüber den Abgeordneten den Höchstbesteuerten und Städte beigelegt. « Sonach wird die Lemberger Curie aus 11 Abgeordneten der Höchstbesteuerte 11,11 Abgeordneten der Städte und 28 der Landgemeinden, also aus 60 Mitgliedern,die Kralauer Curie aus 14 Abgeordneten der Höchstbesteuerten,9 Abgeordneten der Städte und 25 der Landgemeinden,zusammen aus 6s Mitgliedern,und die Stanislauer Curie ause Abgeordneten der Höchstbesteuerteey 8 Abgeordneten der Städte und 24 Abgeordneten derandgemeindert,zusammen aus 42 Mitgliedern bestehen . Die genannten drei Curien bilden in den ihrer Wirksamkeit verfassungsmäßig zustehenden Angelegenheiten,das Organ des bezüglichen Regierungsgebietes,sind zur Theilnahme an der Landesgesetzgebung berufen,und haben für jene Angelegenheiten,welche das ganze Kronland betreffen,und worüber in den einzelnen Curien kein übereinstimmender Beschluß zu Stande kam,behufs der Erzielung eines das ganze Land umfassenden Gefeges, einen aus ihrer Mitte hervorgehenden Gentral-Ausschuß zu bilden, ohne daß ein Zusammentritt der drei Eurien selbst in der Gesammtheit jemals stattzufinden hätte. Diesem Gentral-Ausschuß werden noch einzelne Angelegenheiten insbesondere angewiesen. Zur Besorgung der Tausenden Geschäfte hat in Lemberg ein permanenter Landes-Ausschuß zu bestehen, gebildet aus drei Curial-Abtheilungen, zu denen jede Curie die gleiche Anzahl von je fünf Mitgliedern zu senden hat. : - cn,