Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1881. Dezember (Jahrgang 8, nr. 2420-2445)

1881-12-08 / nr. 2426

Seite 1142 Hermannstadt, Donnerstag Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt. ·" Boritliche Nebersicht. Hermannstadt, 7. Dezember. Wie es seit Tange nicht der Fall gewesen, war zu der Situng des Österreichischen­­­ Reichsrathes vom 6. d. M., in welcher Die An­­­gelegenheit, Justizminister Dr. Prazaf und die deutsch-böhmischen Abgeord­­­neten verhandelt werden sollte, der Andrang des Publikums in den Zuhörerraum ein großer. Ein außerparlamentarischer Vergleich war vergeblich angestrebt worden, die Unterhandlungen scheiterten, der Ministerrath beriet­, was zu thun sei, — unter diesen Auspizien nahm die Sigung ihren Anfang. ALs Referent des Majoritätsantrages in dem sogenannten „Mißbilligungs­­­ausschusse“ fungirte Graf Hohenwart. Derselbe erklärte Namens der Majorität, daß, da nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauche eine D Be­­­leidigung darin nicht gefunden werden künne, wenn man Denjenigen der Sefepesübertretung zeihe, der sich als verantwortlicher Urheber einer von den Gerichten als ungejeglich erkannten Handlung befenne, so habe die Menjorität auch in der beanstandeten Rede eine Beleidigung überhaupt nicht ernannt und entfalle daher jeder Grund zu einer weiteren Erörterung des Gegenstandes. Graf Hohenwart bittet, diesen Bericht zur Kenntniß zu nehmen. Im Ausschusse Hatte, vertreten duch den Abgeordneten Dr. Kopp, die Minorität ein gegentheiliges Votum angemeldet. Nach Graf Hohenwart ergriff dann Dr. Kopp das Wort, um den Standpunkt der Minorität zu vertheidigen. Der Antrag der Minorität lautet: „Das hohe Haus spreche seine Mißbilligung darü­ber aus, daß der Abgeordnete, Minister und Leiter des Justizministeriums Dr. Parazaft in der Sigung des Abgeordnetenhauses vom 3. d. M. die in Böhmen gewählten Abgeord­­­neten deutschen Stammes als Gefegesübertreter bezeichnet hat." Der An­­­trag der Minorität wurde bekanntlich vom Hause abgelehnt. „Interessant it, daß die Abgeordneten Schönerer, Zürnkraut und Krona­­­wetter sich gegen das Minoritätsvotum erklärten. Zu Gu­nsten der Steuerträger hat das österreichische Abge­­­ordnetenhaus einen bedeutsamen Schritt gethan, indem es eine Refolition auf Aufhebung der Institution der Steuererecutoren und die Reform der Steuereinhebung auf billigerer Grundlage annahm. Graf Kalnoky ist von Petersburg abgereist, wird seinen Ritcweg über Berlin nehmen und daselbst vom Fürsten Bismarc ıund vom deutschen Kaiser empfangen werden. Iun dem Besuche unseres Ministers bes Auswärtigen in Berlin wollen politische Kreise ein Correlat zu der Wiener HKeife Bismarck’3 im September 1879 erblichen, die bekanntlich zu dem Abschlusse der deutsch-österreichischen Allianz geführt hat. Nach einer officiösen Meldung habe die Aktion Oesterreich- Ungarns gegen Rumänien einzig und ausschließlich denswech Genugthuung für den die Monarchie verletzenden Ton der rumän­ischen Thronrede zu erlangen.Um die materielle Seite der Donaufrage handele es sich hiebei ganz und gar nicht,­diese Angelegenheit werde die Monarchie im Vereine mit Europa regeln.Während die italienische­­­,Opinionen betreffs der Donaufrage kurz erklärt,die italienische Stimme solle mit Oesterreich-Ungarn abgegeben werden,sind die Berliner Blätter bis noch in der Besprechung des Zwischenfalles in den diplomatisch Be­­­ziehungen Oesterreich-Ungarns zu Rumänien ziemlich reservirt. Der deutsche Kaiser empfing am 4.d.M.das Präsidium des deutschen Reichstages und betonte bei dieser Gelegenheit,daß die Botschaft den vollsten Ausdruck seiner innersten Ueberzeugung wiedergebe; er könne nur wünschen,daß die Arbeiten des Reichstages in dieses­ Rich­­­tung zum Heile des Vaterlandes und zum Wohle der Nation ihre Er­­­ledigung finden möchten.Nach der.,Kreuz-Zeitung«hat der Kaiser an­­­­geblich auch geäußert,daß die Verfolgung dieser Ziele die Aufgabe aller Derjenigen sei,,,welche das monarchische Prinzip stützen wollen.« Die Glossen welche die ungarische Presse zu der Bildung des Allge­­­meinen deutschen Schulvereines gemacht hat,haben in Deutschland eine Böse Stimmung gemacht.Das»Berliner Tageblatt«schreibt unter Ans­­erem: »Die ganze Hohlheit des sogenannten magyarischen Liberalismus tritt mehr und mehr zu Tage.Die öffentliche Meinung ist heute eine Macht. Wenn vierzig Millionen Deutsche für ihre gemißhandelten Landsleute die Stimme erheben,so wird das den Herren Magyaren auf die Dauer wahl nicht gleichgiltig sein.Ein Bundesgenosse,werden ihm von Deutschland garantirten Frieden dazu benutzt,um im Innern deutsche Kulturs mit Füßen >30 treten, dürfte eines Tages belehrt werden, daß Deutschland für solche Freundschaft dankt. Und sein Staatsmann, er sei so groß er wolle, wird heutzutage gegen den Willen seines Volkes Bündnisse schliegen. Darum, ihr . Magyaren, ehrliche offene Anerkennung­­sver G­leichberechtigung des Deutschen in euerem Lande. Wo nicht, so mag die Geschichte Richter sein zwischen euch und ung.” · . «In Rom wurde unter die Cardinäle und Bischöfe eine vom Papst inspirirte und im Vatican gedruckte Broschüre,,Italiaedi, Rapa in Italien und das Papstthauert heilt Die Broschüre fordert die Eckgabe um, an den Papst­ verschiedensten Seiten betont. Der deutsche Verein fr öffentliche Gesund­­­heitspflege genehmigte im Herbst 1877 folgende Thesen: „1. Das rügige Unterrichtssyften in den Schulen wirkt nach verschie­­­denen Seiten hin — insbesondere durch zu frühzeitige und zu geschärfte Anstrengungen des kindlichen Gehirns bei verhältnismäßiger Niederhaltung der Musfelthätigkeit — störend auf die allgemeine Körperentwickklung, be­­­sonders auf das Sehorgan. 2.­­­3 erscheint daher erforderlich mittelst einer Verminderung des Lehrstoffes die tägliche Unterrichtszeit und die häuslichen Arbeiten zu be­­­schränken, so wie eine mehr harmonische Ausbildung, innerhalb welcher auch der Individualität ihr Recht werden kann, zur­­erstreben.“ Die Hauptschwierigkeiten würde bei Errichtung von Schü­lerwerkstätten der Mangel an geeigneten Lehrkräften bilden. In Schweden hat man verfu­cht dem Arbeitsunterrichte in die Lehrerseminare Eingang zu verschaffen. Die Direktoren dieser Anstalten haben einstimmig beschlossen, beim Reichstage um die obligate Einführung dieses neuen Unterrichtsgegenstandes zu peti­­­tioniren. An zwei Seminarien, in Karlsbad und in Calmar sind bereits Versuch­e gemacht worden. Wo man sich für diese Angelegenheit so weit interessirt, daß man den Versuch wagen will, muß man die Schülerwerkstatt dem Vollsschul­­­lehrer anvertrauen künnen. Dazu ist dann allerdings nöthig, daß er im Seminar die nothunwendige technische Gewandtheit oder wenigstens das Verständniß sich erworben habe und daß tüchtige Handwerker für die Schule genommen­­­ werden. Auch in unserem Volke interessirt man sich schon seit einiger Zeit für die Schülerinwerfstatt. In Kronstadt sind bereits im Jahre 1878 Bersuche gemacht worden die Handarbeiten am Seminar — allerdings­ nur in be­­­schränkter Ausdehnung — einzuführen. Q Tüchtige Handwerker, denen die Angelegenheit von der Seminarleitung and Herz gelegt wurde, erklärten sie, in uneigenmäßigster Weise zum Unterrichte bereit, ebenso fachverständige Lehrer. Auf ihr Ansuchen gab die Schulbehörde die Mittel zur Anschaf­­­fung der nöthigsten Werkzeuge. Mit den Arbeiten des Kindergartens, Flechten, Falten ı. dgl. wurde der Anfang gemacht, dann folgten Rapp- und besondere Buchbinderarbeiten, Sägen, Hobeln, Drechslen. Daß, wie jeder Anfang, so auch dieser mit vielen Schwierigkeiten verbunden ist, wird Niemanden wundernehmen. Wenn einmal das projectirte Erziehungshaus, in welchem auch die Schüler des Seminar Aufnahme finden sollen, ins Leben tritt, so wird man gewiß nicht hinterlassen die Werkstatt dahin zu verlegen; dort wird sie als Pro­­­hibitivmittel doppelten Noten gewähren. .­­­ Gedanken über eine Reform der Volkserziehung. II. Sprechen die voraufgeführten Gründe entschieden dafür, Hand ans Werk zu legen, so fehlt es doch auch nicht an Einwänden dagegen, welche dies zu widerrath er scheinen. Vor allem wird eingewendet,man solle den Knaben die freie Zeit, die sie haben,durch den Arbeitsunterricht nicht schmälern,man solle sie auch einmal sich selbst überlassen.Darauf ist zu erwidern,daß es viel­ mehr gilt,dem Knaben Gelegenheit zu verschaffen sich mit Lieblingsarbei­­­­ten zu beschäftigen und seine Individualität frei zu entfalten als ihn zu langweilen und ein zu engen Freilich ist die praktische Beschäftigung,da sie erziehen will,kein willkürliches Spiel keine bloße Händelei,aber sie ist doch auch keine strenge Arbeit im Sinne­ desandwerks und der Un­­­terricht in ihr ist ein anderer als in der Schulezie ist weder Handwerksis­­arbeit noch Schulleistung,oder wenn man will,sie ist beides zugleich,nur freiwillig übernommen und mit Lust betrieben. Die Schülerwerkstatt soll denen,die ihre Muße gern durch practise Arbeit ausfüllen möchte,die aber dazu weder Werkzeuge noch Anleitung haben,beides verschaffen.Sie sollen nicht überbürdet werden,man will ihnen ihre Freiheit nicht rauben,sondern sie dieselbe nur mit wahrem Genuß gebrauchen lehren. Ein ande­ter Einwand fordert,daß man die Volksschule nicht mit neuen Vorschlägen belästige;sie könne den bisher an sie gestellten Anfor­­­derungen kaum genügen. Darauf ist zu erwidern: die Bildung des Auges und der Hand sind schon Lange betont und gefordert worden, die diesbezüglichen Vorschläge also nicht absolut nen. Außerdem wirde die organische Verbindung des Arbeitsunterrichtes mit der V­olksschule nicht überall möglich sein. Es fehlte ja an Lehrkräften und an einer durch Erfahrung sicher gestellten Methode für diesen Unterricht. Wenn aber die V­olksschule gestatten wollte, daß da, wo es sich thun füßt, neben ihr ein Gebiet bebaut werde, welches ihr vielleicht dermaleinst grace trägt, so wäre schon viel gewonnen. Vielleicht ist gerade in dem­­rbeitunterrichte der Keil zu erblicken, der die Masse des feigen Unter­­­richtsstoffes auseinander zu treiben vermag. Man klagt allgemein, daß unsere Schüler mit Lehrstoff überbildet werden. Hier ist ein Mittel zur Abhilfe. Ergreifen wir es und die geistige und körperliche Gesundheit der Kinder wird dadurch nicht wenig gefördert und gebessert werden. Daß das jügige Unterrichtssystem am mancherlei Schäden tranft, wird von den 8. December 1881. ro. 2426 Aus der fächrlichen Nationsuniversität. Hermannstadt, 7. Dezember. Die Verlesung des Protokolle der legten Generalversammlung durch den Universitätssekretär Schneider giebt Veranlassung zu einer kleinen De­­­batte mit Bezug auf die Beschwerde Oberts in der lechten Situng, da die­­­selbe im Protokolle nicht erwähnt ist. Borsigender erklärt deren Berücsichtigung als mit den Statuten nicht im Einklange stehend. Arz Hofft, daß dann wenigstens die heutige Besprechung des Gegen­­­standes Plab finden werde; er war der Meinung, daß die Generalver­­­ammlung zu bestimmen habe, was in’3 Brotofoll kommen solle, da sie dies zu verifiziren habe. Nunmehr folgt der wichtigste Gegenstand der heutigen 15 Nummern starren Tagesordnung, zugleich wohl der wichtigste der ganzen Session. Er­­st die Frage der Entsendung einer zweigliedrigen Deputation an den In­­­nerminister mit Bezug auf die Renderung der momentan geltenden Univer­­­sitätsstatute. Veranlassung hinzu giebt der erste Gegenstand der Tagesord­­­nung: Erlaß Sr. Excellenz des Herrn Ministers des Innern auf die 1880er Generalversammlungsprotokolle. Als Referent verliert Arz den genannten Ministerialerlaß , zuerst (auf Wunsch des Vorfigenden) im Originale, dann in der vom Zentralamt angefertigten Ueberlegung. E 8 wird­ darin die Universität in Kenntniß gelegt, Daß sie bei Leihung uneinbringlicher Pfosten in Zukunft strenge Sorge auf Dislock­ung der Kapitalien mit voller Sicherheit zu verwenden habe, weil sonst angeordnet werden würde, daß der Enngang durch Die bei­­­stimmenden Mitglieder getragen werden müßte; ferner erfolgt die­­­ Verstän­­­digung, daß, weil die Funktionszulage für den Obergespan­stomes nicht in das Budget aufgenommen wurde, der Boranschlag in Hinkunft bei ähn­­­lichem Vorgehen zurückge­wiesen werden würde; endlich wird mitgetheilt, daß über die 1881er Schlußrechnung und da 1882er Budget eine beson­­­dere Verordnung herausgegeben werde. — Die Finanzkommission hat mam beschlossen, zunächst einen Punkt dieses Erlasses zur Erledigung vorzubringen und einen Antrag zu stellen. Der Sektore lautet: Die Finanz­­öionom. Commission stellt, indem sie sich die entsprechenden Erledigungsanträge für den übrigen Inhalt des Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 30. Januar 1881 3. 3030 vorbehält, rücksichtlich des Ablages dieses hohen Erlasses, welcher­ folgenden Inhalt hat: „Nachdem ich ferner aus den unter Post 71 des Protokolles der Uni­­­­versitäts-Generalversammlung enthaltenen Budget der Universitätslaffe er­­­„Sehe, daß die Aufnahme des Gehaltzuschusses des Sachsenlomes in­ das „Budget auch diesmal, troß der in meinem Erlaß vom 23. Febr. vorigen „Jahres 3. 6736 ausgesproc­henen Warnung (figgelmeztetss) unterlassen „wurde, so daß das Präsidium gezwungen war, denselben nachträglich einzug­­estellen, so mache ich das Publikum der Universität auf die ernste Verant­­­­wortung, die mit solchem gefäßwidrigen Vorgange verbunden ist, neuerdings „aufmerksam, und erkläre zugleich, das ich fünftig, wenn die Universität den „Gehaltszuschuß des Sachsenfomes in ihrem Budget nicht ordnungsgemäß “feststellen sollte, was Budget sen werde." — folgenden EL Die eben zitirte Anordnung des Heren Ministers beruht auf der Vor­­­auslegung, daß die Organisationsstatute der Universität und namentlich jene, „Ueber von Personalstand, die, Bestellung­­­ und Besolbung der Bediensteten­­­ der Universität“, in dessen $ 7 dem V­orfiger der Universität eine Funktons­­­zulage von 2000 fl. zugesichert erscheint, rechtsverbindlich sei, während andererseits die Universität der Ueberzeugung ist, daß diese Statute und in­­­besondere auch das speziell genannte in illegaler Weise zu Stande gekommen sind, indem sie nicht auf Beischlüffen der Generalversammlung beruhen. Die Universität hat schon in ihrem am 8. Dez. v. 9. gefaßten Be­­­schlüsse, Kraft dessen diese Statute einem Spezialausschuß zur neuerlichen Vorberathung und Antragstellung zugew­iesen wurden, dem Wunsche Anspruch gegeben, durch gelegmäßige Feststellung von Organisationsstatuten einem Zu­­­stande ein Ende zu machen, den auch Se. Ercellenz der Herr Minister in seinem Erlaß vom 19. Nov. 1877 3. 45968 als einen Ausnahmezustand bezeichnet hat. Dieser Wunsch hat für den Eingangs bezogenen hohen Erlaß einen neuen Impuls erhalten, da in demselben ein Verlangen erneuert wird, belsen Erfüllung, unter den gegebenen Verhältnissen der Universität unmöglich ist. Damit also die Universität je eher in die Lage komme, eine gefeßmäßig geregelte feste Ordnung in der Vermögensverwaltung herzustellen, und das im XII. ©.­A. von 1876 normirte Verfügungs- und Verwaltungsrecht der Universität, wie an das Aufsichtsrecht der Hohen Neuierung in allerseits als rechtsgiltig anerkannten Organisationsstatuten zum Anspruch gelangen zu lassen, wird in weiterer Ausführung des Beschlusses vom 8. Dez. 1880 eine Deputation von zwei Mitgliedern an Se. Ercellenz den Herren Minister des Innern mit dem Auftrage, entsendet, doch demselben die eben umgeweutete Absicht der Universität darzulegen und seine wollwollende Unterfrügung zur Verwirklichung dieser Absicht zu erbitten. Dieser Deschluß ist Sr. Ereellenz dem Herrn Innerminister in einer duch die Deputation zu überreichenden V­orstellung zur Kenntniß zu bringen. Der Entwurf dieser Vorstellung liegt bei.“ Nach­ Verlesung des Berichtes wünscht Bacon auch die soforti­­gerlesung der Vorstellung. E38 geschieht. Dieselbe lautet S ERBE Euere Excellenz ! Mit dem hohen Erlaffe vom 30. Januar 1881 3.3030 Haben Euere Ercellenz die ehrfurchtsvoll gefertigte Universität nenerdigs aufgefordert, die durch $ 7 des Statutes Über den Personalstand, die Bestellung und Befor­­­bung der Bediensteten des Centralamtes der sächsischen Universität dem Vor­­­figer der Generalversammlung und Oberhaupt des Centralamtes zugesicherte Sanktionszulage von 2000 fl. in das Budget der Universität ordnungsgemäß einzustellen. Zugleich bezeichnen Euere Excellenz die seitherige Weigerung der Universität, diesen Betrag in ihr Budget aufzunehmen, als einen gefek­­­widrigen Vorgang. Dem Verlangen Euerer Excellenz zu entsprechen, wurde die achtungs­­­voll unterzeichnete Universität gehindert, durch die auf den XII. G.­X. von 1876 fußende Welterzeugung, daß die Organisationsstatute nicht in legaler Weise zu Stande gekommen, indem dieselben nicht auf Beschlüssen der Gene­­­ralversammlung beruhen. Daß die Universität das lebhafte Bedürfniß empfindet, einem Zustande, don welchem Euere Ercellenz in dem hohen Erlasfe vom 19.Nov. 1877 3.45968 selbst zu bemerken gerubten, daß er durch ein Ausnahmsverfahren herbei­­­geführt worden sei, je eher ein Ende zu machen, das beweitet sehen der am 8. December v. a. gefaßte Beschluß, Fraft dessen die Organisationsstatute Spezialausschüsse zur Vorberat­ung und Antragstellng zugewiesen wurden. Dieser Wunsch, der durch den eingangs bezogenen hohen Erlaß einen neuen Impuls erhalten hat, hat die ergebenst gefertigte Generalversammlung zu dem Verschluffe geführt, eine Deputation, bestehend aus den Mitgliedern — — mit dem Auftrage zu entsenden, Euere E­xcellenz die angedeutete Absicht der Universität ehrerbietigst darzulegen und Ihre wohlwollende Unterfragung bei Verwirklichung derselben zu erbitten. In der vertrauensvollen Hoffnung, daß es der Universität auf diesem Wege gelingen werde, je eher in die Lage zu kommen, eine gefeßmäßig ge­­­regelte feste Ordnung in der Vermögensverwaltung herzustellen, und das im XII. ©.-4. von 1876 normirte Verfügungs- und Verwaltungsrecht der Universität, wie auch das Aufsichtsrecht der hohen Regierung im allerseits als rechtsgiftig anerkannten Organisationsstatute zum Anspruch gelangen zu lassen, stellt die achtungsvoll unterschriebene Generalversammlung die erge­­­benste Bitte: Euere Excellenz gerude von diesem Beschlusse der Universität Kenntniß zu nehmen und die Deputation derselben Halbvoll zu empfangen, Hermannstadt, am 7. December 1881. Die Generalversammlung ver fäh­rlichen Universität. . Bakon findet die Entsendung einer Deputation für überflüßig, da bereits am 8. Dezember eine Kommission zur Revision der Statute bes­­­tellt worden sei; eine solche Entsendung würde etwa aussehen, wie das Einrennen einer offenen Thüre. Auf den Inhalt der Vorstellung überge­­­hend, findet Redner darin nicht einen einzigen Wunsch der Universität präcisirt; jene enthalte daher die Aufstellung einer unbedingten Vollmacht an zwei Deputirte und mi­sse wirkungslos sein. Er beantragt, die obe­­le Kommission zur Vorlage ihres Berichtes binnen 8 Tagen an­­­zumelfen. Obert beantragt die Wahl der Deputation in heutiger Sigung und die Flüssigmachung eine Taggeldes von je 10 fl. und der a­­entschädigung für die zweite Kaffe. Zu Bakonz Ausführungen bemerkt er, die Deputation sei nicht überflüßig, denn es handle sich darum, Informa­­­tionen an die maßgebende Stelle zu bringen und um das Verfügungsrecht der Universität. ... Rapp weist den Irethum Balkon nach, daß die vorjährige Kom­­­mission noch fortbestehe, da ihr Mandat im Augenblick des GSejsiong­­­schlußes erloschen sei. Würde die Versammlung recht­­lich in Berathungen einlassen und Beischlüße rafen, so sei nach den bisherigen Erfahrungen nicht auf eine willfährige Genehmigung derselben zu hoffen, und so mög­­­licherweise eine ganz­­mäßige Arbeit vollbracht. Um nicht für den Papier­­­farb zu arbeiten und um Stlafheit in die Lage zu bringen, wolle man in mündlichen Verkehr mit Sr. Ercellenz treten. &3 sollen dem Minister unsere Absichten dargelegt und seine freundliche Unterfrügung erbeten wer­­­den. Iit Diese zugesagt, so kann mit Ruhe, Ueberlegung und Aussicht auf Erfolg an die Arbeiter gegangen werden. Pacurariu spricht im mehrfach erheiternder Weise. Formel hat der Schäßburger Deputirte Unrecht, materiell ist er im Necht. E38 hätte eine Kommission für die Behandlung des vorliegenden Gegenstandes bestellt werden müüssen. Der mündliche Kontakt Tieße fs in verballkommneter Weise dur­ Transportirung der gesammten Generalversammlung in die Hauptstadt bewerfstelligen. Dies sei aber nicht nöthig, da die Universität ihre Tähigkeit zu schreiben, was sie durch den Mund zweier Deputirter jagen wolle, jattsam erwiesen habe, indem sie Europa mit unrichtigen Nachrichten allarmire. Auch dürfe das Vermögen nur zu Kulturzwecken verwendet werden, ein solcher sei eine derartige Deputation nicht. Endlich, müsse der Minister einen derartigen Beschluß ‚vor seinem Vollzug, die jeden anderen, genehmigen. Er greift derselbe in die Kaffe der Universität hinein und wenn die Deputirten in die Lage fämen, aus eigenem Beutel beitragen zu müssen, so wü­rde das die Autorität schädigen. Sein Antrag geht auf Medergang zur Tagesordnung, Budaker hält sich verpflichtet, Bacurarin’s Vorwurf, man allarmire Europa mit Unrichtigkeiten, besser Gerüchten, zurüczutreisen, „damit man nicht noch vielleicht einmal darauf hinweisen könne, es sei dieser Vorwurf in offener Signig­­ung ins Gesicht geschleudert worden, und er habe Niemand dagegen seine Stimme erhoben." — Die Deputation könne sehr wohl ohne ministerielle Genehmigung aktivirt werden, da sich diese nur auf meritorische Beschlüsse beziehen künne, nicht auf einleitende Schritte zu solchen; sonst dürfte auch keine Finanz­ und Schulkommission gewählt werden. Die Entsendung einer Deputation und dann seinerzeit die Kreirung einer Kommission, sei die Einleitung zum Meritum der Revision des Statute. ‚Bacurariu glaubt, man künne auch divekt an den Minister schreiben oder ihn durch „das Tageblatt“ informiren (Heiterkeit). Daß die Deputirten mit dem Meinister Statute machen, dagegen müsse er sich ver­­­wahren (Heiterkeit), dies sei ein Recht der Generalversammlung (Rufe: so ist’3); er bleibt bei seinem Antrag. Bakoı zieht seinen Antrag zurück. Ar­­z Konstatirt, daß die Meinu­ngs­­­verschiedenheiten über die Kardinalfrage der Statutenrevision im Wesent­­­lichen geschwunden seien. Differenz herrsche bloß bezüglich der Mittel und Wege zur Erreichung der gemeinsamen Ziele: der Schaffung von allen Seiten als rechtsgültig anerkannter Statute, welche dem Geld und dem Bedürfnis der Verwaltung entsprechen. Es werde seine Vollmacht in bianco ausgefeilt. Die Deputation müsse über die Aufgabe und die Art ihrer Lösung einen Bericht an die Versammlung erstatten, das Plenum werde also wie immer in der Lage sein, Beischlüsse zu fassen. Die Depu­­­tirten sollen nicht definitiv abmachen und die Herren dafur schweigen. „Ich glaube, Herr Pakurarin wird nicht schweigen" (große Heiterkeit). Der Skrupel, daß die Auszahlung der Diäten seine Verwendung zu Kultur­­zwecken enthalte, habe Herrn Pakurarin nicht verhindert, seine Diäten als Konflugdeputirter zu beziehen (große Heiterkeit) und mit Recht. Benn beider Diäten seien Kulturzwecken gewidmet, weil sie die Verwaltung ermöglichen,­­­­­­ a

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