Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1920. Juli (Jahrgang 47, nr. 14160-14185)
1920-07-10 / nr. 14168
lix Siebenbürgisch-Deutsches Hermannstadt, Sonnabend 10. Juli 1920 INWI Wes-MUWMMM Irr-Irrwa- WILL «Wsr.st Fuhrmann-edit MMWM HE»Was-Inwung monail, 31 K . lich....wx ya ladet monatlichh 31 K od. Lei 15:50 17, jährl. 90 K od. Lei 45’ — Einzelne Nummer: 2K oder Sen 1’— ar. 14168 jeder Bettungser[le unsteigenvermittlungsstellen d*8 Ins und Yusla = Altrumänien,Bessarabien obrudidham. Bulowing bei Friedrich 8, Bendsch,Bukarest, Str. Gen, Berchelot 19 Der Hanm einer einspaltigen eile roftet beim jedes» ven Einrüden 3 K. Bei größeren Aufträgen sntsprechender Nadaf. Er mäeint täglig mit Anänahnger und Zeieriapt, 47. Jahrgang Pede des Senators D. Adolf Schullerus gehalten in der Situng des rumänischen Senates am 5. Juli 8.5. Hohes Senat! Indem ig mich dem Abreßentwurf des Ausknffes anfchliege, will ich die Aufmerksamkeit des Hohen Genates nie für zwei Bemerkungen in A Anspruch nehmen, da ich fon in der Sitzung vom 26. März. .. die Stellung der deutschen Volkpartei in Großrumänien gegenüber der neuen Regierung dargelegt Habe und mein Kollege, Herr Brandieh, in der Sammer unsere besonderen Wünsche und Forderungen vorbringen wird, insbesondere was die Einwechslung der Krone im Verhältnis zu 1:1, die Einleitung der Kriegsanteihe, die Heimbringung des Kriegsgefangenen ans Rußland, die Aufhebung des Belagerungsauslandes und der Benfur in den neuen Gebieten, die Einstellung des gesehwidrigen Vorgehend bei Durchführung der Agrarreform, und die Einführung eines vernünftigen und lebendigen Verwaltungs fyRems betrifft. Vorher sei es mir gestattet, kurz auf die Ausführungen eines geehrten Borreduerd, Herrn Bogdan-Duia, bezüglich der Belitit der Siebenbürger Sachsen zu reflektieren. Der Herr Kollege hat in seiner überansichtvollen und eingehenden Darlegung der Barteiverhältnisse in Siebenbürgen unserer fährlichen Volitit den Vorwurf gemacht, sie gehen nir nach festen Reinzipien vor und zeige eine schwanzende Haltung, wobei er als Beispiel die Kronfäbter Wahlen anführte. I bebauexe lebhaft, daß der geehrte Herr Kollege als Grundlage seiner Reitit unserer Politit, einen vorübergehenden Sal, wie eine Wahl dad immer is, genommen hat, und acht das Programm der politischen Partei selbst, der wir um gehorem, wie er hat bei Beurteilung der Übrigen Parteien BRAD -Helsingprogramm 5 gefunden, waß er zum Schlusse seiner Mede verlangt, nämlich 2 7 Richtlinien, mach denen das Volls und Nedtälchen von nationalen Minderheiten in einen modernen und demokratischen Staat fs einfügen lan und zwar, wie ber Here Vorrechner e# selbR verlangt, nit nie für den Augendlich, * Fondern für dawernde Zeiten. & wid darum als Ergänzung die hauptsächiichen Bestimmungen dieses Programmes herausgeben. Am diesem Programm, das von dem am 5. November 1919 abgehaltenen Bollstag des Gichenburger Sadiien einstimmig angenommen wurde, und das ich hier in der Hand halte, wird das am 8. Januar 1919 in der Rationalversammlung zu Mebiarch abgelegte feierliche Bekenntnis des sächsischen Volkes zum sumänischen Staate bekräftigt und wiederholt. 3 wird bei IHlukmähig ausgesprochen, da die Siebenbürger Sachen vereint mit den Deutschen Altrumäniens, des Banats, Bessagabiens, der Dulowina sowie aller anderen Gchiete Großrumäniens in das politische Leben des rumänisäen Staates eintreten (Beifall) und wird erwartet, daß diese Sefäloffenheit für alle Zukunft bewahrt bleibe. Als zuverläßliche und vollberechtigte Staatsbürger glauben wir darum das Net zu haben, nachfolgende bestmmte Biätpartie aufzustellen: „1. Die von der rumäniscn Nationalversammlung in Rorleburg am 1. Dezember 1918 gefaßten grundlegenden Beischlüffe werten im ihrer Wirrang ausgedehnt anf das gesamte Staatsgebiet. 2. Den Denken Grofıumäniens wird der Schaffung eines Staningsundgesehes für alle Zeiten das Medht gewährleistet, sie zur Erfüllung ihrer besonderen Kahzellen, nationalen und wirtschalischen Aufgaben politisch als einheitliche Nation frei zu organisieren. 4. Die deutsche Nation Großrumäniens erhält sowohl für fi als auch für ihre einzelnen lieder (Körperscharten, Vereine und Winzerpersonen) das Net, Schulen und Bildungsanstalten jeder Art und jeden Grades frei zu errichten und die Lehrkräfte für b dieselben selbst auszubilden und zu bereiten. 5. Für die Wahl zu den geldgebenden Körperschaften wünschen die Dentichen Großrumäniens das durch die Karlsburger Beischläffe festgelegte allgemeine, gleiche unb geheime Btadlrecht nach nationalen Landesrater. Ebenso wünschen sie für die Gemeinde- und Wintzipalvertreiung die Einführung des Lienwaplrechtes nach nationalem Kataster. 6. für die allgemeine Verwaltung, und gwaz für die politive Verwaltung wie auch für die Binang und Zustigverwaltung und alle übrigen Zweige der Verwaltung wünftigen die Deutschen Großrumäniens die möglichste nationale Abgrenzung der Verwaltungsgebiete. Für die Munizipals -und Gemeindeverwaltung wünschen sie die Aufrechterhaltung, bezw. Gewährung der vollständigen Geldftverwaltung mit dem Rechte der Wahl der Beamten durch die eigenen Verteetungskörper. Die Beamten in den Gemeinden und Munizipien werden entsprechend dem zahlenmäßigen Stärkeverhältnis der verschiedenen Völker deren Angehörigen entnommen. 7. Im Sinne der Beischläffe von Karlsburg wird den Deutschen Großenmantens das volle Recht auf den Gebrauch ihrer deutschen Muttersprache in allen Zweigen und allen Etufen der Verwaltung und der Rechtsprechung und dementsprechend auch die pflichtgemäße Anwendung der deutschen Sprache durch die Behörden gewährt”. &3 folgen weiter die Forderungen bezfglich der Autonomie der Slirchen, mit dem Recht konfessionelle Schulen zu erhalten, sowie der verhältnismäßigen Unterfragung der konfessionellen und nationalen Schulen durch den Staat. Ferner : 10. Die besonderen Wirtschaftsinteressen der nerangegliederten Gebiete werden bei der Regelung der Wirtschaftsverhältnisse zu Altenmännen und bei der allgemeinen Wirtschaftspolitik de Staates volle Berichtigtigung finden. 11. Im Interesse des allgemeinen sozialen Sortischrittes wünschen die Deutschen Großrumäniens als Mindestmah eine moderne soziale Gereggebung,die das Gebiet der Keanten, Unfalls, Invaliden-, Alters- und Arbeitslosenversicherung usw. zu umschließen hat. 13. Die Deutschen Großrumäniens wänscen die ftante grundgefechliche Festlegung der vollen Religions-, Prob-, Bersammlungs, Vereinigungs-, Lehr- und Lernfreiheit, der uneingeschränkten Freizügigkeit im Besuche ausländischer Hochsäulen und anderer Lehranstalten sowie des freien Seruch- und Beichtwerberechtes,. — Und und gefallen Sie, meine Herren Senatoren, daß ich mich wieder Dem Adreßentionif gumende. _ Meine erste Bemerkung geht dabin, daß ich einen Hinweis darauf vermise, dad bieted Barlamest den Charakter einer Konstirmante trage und daß die Michelien der Verfassungsrevision ehrbalbigst in Augeiff genomm erde iu ae wigdg isle die Ve ea an Andoafle bie Dazu bestimmt sind, augenblicliche Nöte zu beheben, ii auch die Testlegung der Grundrechte des vereinigten Großrumäniensd. Ia vielfach ist diese Revision der Grundrechte geradezu die Vorauslegung für die entsprechende gesechliche Linie von brennenden Einselfragen. Denn die neuen Gebiete sind nicht nur mit ihren Menschen, Wünschen und Gefühlen, mit Befig und Boden herübergekommen, sondern mit ihren besonderen wirtschaftlichen und Eulinxellen Berhältnissen, mit ihrem eingewurgelten Necht und ihren lebenden Bedürfnissen. Da ist es, abgesehen von allem anderen, auch pomoraktischen Standpunkte nicht mdglich, das einfach die bisherigen Einzelgelege Mlirumäniens abgeändert werden u um auf die angeschlossenen Zeile Anwendung zu finden, sondern e83 wo in mehrfacher Beziehung die Grundlage der Konstitution selbst abgeändert werden, damit Raum für eine nitge Beurteilung und Befriedigung der Verhältnisse der neuen Gebiete geschafft werden könne, sonst wird jede berfcgte Shiang immer wieder Anlaß zu innerem Streite und zu Teibungen werden. Um nur einige Beispiele anzuführen: Die Tatsache, das in den angegliederten Zeilen verlegte bemenigten männlcche Völlerstämme als vollbereugte Staatsbürger wit ihren eingeborenen, dazu Dur die Karlsourger Beschlüsse eigens gewährleisteten Sprach und nationalen Lebensrechten wohnen, die Tatsache, daß dort selbständige autonome Khten verschiedener Beknntnisse bestehen, die alle ihre besonderen konfessionellen Schulen aller Stufen haben, während hier im alten Königreiche Higher nur eine Nation, die ru»mänische, vollberechtigt und nur eine Kirche, die griech. orient., die herrigende war, besagt zur Sensige, daß hier der Nahmen der bestehnden Konstitution zu engen, um den neuen Versältnissen und Bedingungen des geeinigten Staates Nehinung tragen zu können. Die zweite Bemerkung betrifft im Verbindung mit dem eben Ausgeführten das Verhältnis zwischen Senat und Kammer. Ich habe nun zum zweitenmal die Ehre, Mitglied dieser hohen Körperschaft am sein, bin aber wie in der früheren, so auch in der jenigen Sejsion oft unter dem Druck der Empfindung gestanden. Daß unsere Verhandlungen Hier zumeist nur eine Dublette der Verhandlungen in der Kammer sind, hab wir darum vielfachhAberflüssige Arbeit leisten, auf jeden Fall viel zu viel Zeit, die zum anderem adliger wäre, vertun. Außer den fragen bedanchgeld, die gemäß den Bestimmungen der Konstitution zuerst in der Kammer ver Handelt werden woiüssen, könmen die anderen Bejebentwirfe alle andy zuerst im Senat, müssen aber alle im Eingelenden Senat verhandelt werden. Wozu diese Doppelarbeit ist, im Tepfer Zeit im bei Erörterung von Beraffungsfragen öfter dem Senat überhaupt das Necht des BDaseins abgesprochen und da Einlammersustem gefordert worden. I flimme b dieser Meinung nicht tıt, da ich e3 für wünschenswert halte, daß in so wichtigen Lebensfragen des Staates, wie seine Begehe e3 sind, aud abgesehen von der Zustimmung der Krone, schon im der gefäßgebenden Körperhaft selbst eine Ueberprüfung der gefaßhten Weichsäfte efolge. Bei der zumeist Hohen Temperatur der parlamentarischen Verhandlungen ist es leicht möglich, daß im ersten, tafchen Anlaufe an leicht Weichsäfte gefaßt und Wichtiges übersehen wird. Die Angabe dieser Medierprüfung fällt nun der ersten Kammer, dem Senat, zu. Das will aber nicht besagen, daß der Senat nochmals die ganze Verhandlung bis ins Einzelnste durchzunehmen oder gar damit zu beginnen habe, sondern seine Aufgabe wird sein, vom Standpunkt der geaundjäßlichen Benrteilung die von der Kammer beschlossenen Gelee zu Überprüfen, sie demgemäß auch grundläglich anzunehmen oder sie zu vermerfen. 3 ist selbsverständlic, da B ex dabei, wie 1:3 auch sonst in den ersten Sammern anderer Staaten gefälscht. Kleinere, mehr Formale Gefege nur summarisch behandelt, dagegen in den großen internen und externen Fragen gemabtägliche und damit entscheidende Stellung nimmt. Eine in dieser Art geführte Verhandlung im Senat tillche aber eine wesentliche Ersparnis an Rett und Lebendfrist bedeuten. Wenn alle Gelegentwürfe zueist in der Kammer verhandelt werden, dort dad pro und contra bis ins Einzelne erdient wird, dort — wa doch auch ein wesentlicher Baltorit — die vom Standpunkt der Parteienschanungen aufgehäuften Bandstoffe ihre Explosion gefunden Haben, dann wird für den Senat eine kürzere Zeit der Beratung genügen, um im xuhiger und abgeklärter Mederprüfung der von der Kammer geschaffenen Gehege feine Aufgabe zum erfüllen. Dadurch wird es möglich sein, den Senat nicht für die ganze Sessionsdauer gleichzeitig zusammenzuberufen, s sondern nur von Beit am Bett, jobelnd von der Kammer genügendes Material vorgearbeitet worden ist. ‚Bad da8 aber für uns am Zeit: a ua. bedeuten wilde, tafiz brand ! b noch ein Stüc Berufs: und Bebenzarden. Da re se « ks."·«"to bellst vollen» tuten ungleidh,hier gezwungen zznfehoft sochrnlang diesen mit leeren Formlitäten und-wsofskönen langen Neben zu verlieren. ne - Andererfettz find sir doöqnch zn seift Mämnirr zu verantwortungsvollen Beruftstellungem Es ist auch natürs lich-ohne ung selbst schneicheln zu wollen,saß an in diese hohe Bekfmmung solche Misner als Vertreter entsendet,dieacchanante durch die Vertrauen der Mitbürgerin führend-Stellungen gehoben erbenId. Von diesess unserer Huptberuf können vir nicht dauernd wochenlang fernbleiben,ohne ihn ganz zu vernachlässig. Wenn alsotust eine solche Einrichtung der Senatgristssen geschassen wird,daß sie nur in größeren Zwifchenrämm stattfinden und sie selbst nur von suszervaner sind,so werdenIU Gevonthfofchwer es ihnen anch fällt,ihr Mandat und SenatorinCtutt ihrem Hauptberuf vereinen können.Sie werden also entweder ihren Berufsefgeben oder in senatihren Platz denna Altergrücksichten aus dem praktischen Leben ausgefriedenen wirklier»Senatoren« einräusen süssemdm«Vollsgreifen«,wie sie Mathotk scherzhaft benervt Er ist aber zu bezweifelm obtai fürss das allgemeine Wohlvorteilhaft-Erzda gerade die fr Vrrs bindiung von praktische-Beruf auf verschiederen Gebieten des Lebergmitterberatendenseitnahmeen der Gesetzs gebung der lieberprüfung der von der kasmer geschasenen Gesetze ihren befordernnert und Inhalt verleihh Eine solche Abtützung der Sungzdauerdiszatei fichtUit der gegemättig insksftendlichen sotsstitntion richtsiderspruch.Irrslbertsmutnuydsß der Senat nicht außerhalb der sissngsianerherkamer tagen darf,verfügtsber nicht,daß er bie garzesisungss niededersKaImtrhis durch auch Stringenznhittriebe.Einesertigung,q fovon Falls-Fall inder vors hinerträhnten srtztst demnach archanfsst und der bestehenden sosftttrtkon gestattet und es bedürfte dazu vivhl nnr eine dahingehenden Beschlufes desserutez Ich hatte diesbstcihbonI-tragzusteenx etnekonstiffton mithe-Studium dieser Ftsge und it’bersusalleims eines EntIukfes derlibsndersngder sudordmmsznbes treuemsdfmtemiåmnhdssfconivu anderer seite dieser isiotdtrdsutordnung unserestt vordeutsM bittebe uürårädikiabri auch die von mir gegebenen Anregungen guber . ." - Jsühreunehseich,irreichfäquarfeuss erllärt habhdrnsdreßetxtwtzrfittrllge seinen ar tsertfallnf allen Seiten der Hanfri.—» ,». Der nachfolgende»iduer,Genatorstodesch,ssettor derllvisersität insularefhrktlätte ausdrücklich,dasssich diesensnstgen ansschließlich ejssrfsiägesfär efund underivsgenit vertkaltr.VetGelesenheits der Revisimn der Konstutition und der Handorditung werde man anf e zwrildzutommen haben, ar v