Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1930. August (Jahrgang 57, nr. 17154-17184)

1930-08-01 / nr. 17154

HWWWHN 57. Jahrgang Hermannstadt, Freite q: Königin Mariastr. Nr. 25, Ternsprecer: Nr. 287. Lei 100 ° —; Ausland: L 135 °— 9 den 1. August 1950 Allgemeine Volkszeitung für das Deutschtum in Romanter Schriftleitung: Hermannstadt, Honterusgasse Nr. 11. Fernsprecher: Nr. 11 und Nr. 130. Berwaltun Bezugdic Kreis für einen Monat: Hermannstadt: ohne Zustelung L 90—: mit Zustellung L 100 °; mit Postversendung: Inland: Nr. 171540 i :; Einzelnummer L 5 °—; Sonntagsnummer L 6 °— . Zur Stellung der Regierung Dani Die Empfänge des Miinisterpräsidenten — Krörungsdatum der 21. September ‚Bukarest, 31. Juli. In den lebten Tagen wurde in politischen Kreisen der Hauptstadt in immer ernsterer Form die Nachricht verbreitet, Daß die Stellung der Regierung erschüttert sei und ein Blatt berichtete sogar, Maniu habe in der Borwoche dem König den Rücktritt des Kabinettes angeboten, der König habe jedoc die Demission nicht angenommen. Auch eine Kombinationsnachicr­t erhielt sich, wonach die Re­gierung binnen kurzem einem Koalitionskabinett Platz machen werde Diese Nachrichten wurden z­war wie­­derholt vom Bressebüro des Ministerpräsidiums de­­mentiert, werden nun aber wie­ Rador berichtet, durch die legten Ereignisse vollständig widerlegt. Der Ministerpräsident erschien, gestern und heute vor dem König in längeren Audienzen, wobei Die Vorbereitungen zur Krönung besprochen wurden. Die Empfänge fan­­den in freundlichter Form statt, wobei ji er­­wies, daß der König an eine Regierungsänderung gar nit denkt. Seine Majestät gab dem Wunsche Aus­­druck, daß die Krönung am 21. September in Karlsburg vorgenommen werde, obwohl Mania vor­­schlug, sie erst im Oktober abzuhalten, damit mehr Heit zur­ entspregenden Vorbereitung zur Verfügung sei. Der König beharrie auf dem gemünschten Da­tum an mit der Begründung, da das Wetter im September günstiger sein werde. A­ngesichts der kur­­zen Zeitspanne bis zum genannten Termin wird nun sein Mitglied der Regierung in nächster Zeit das Land verlassen und wahrscheinlich auf die Auslandreise Manius entfallen. AagrissegegenVaiomVoevod Bukarest,31.Juli.,,Adevserul«,schreibt in ein­em­ Aufrag über die Ergebnisse der Untersuchung gegen die „Eiserne Garde” und die­­Organisation „Erzengel Michael”, daß ih­m bisher überraschende Enthüllun­­­gen vorliegen und die Behörden binnen kurzem alle Fäden des Komplottes aufgedeckt haben werden. Die beiden Vereinigungen waren reine Terrororganisatio­­nen, was schon aus ihren Sakungen hervorgeht, die die Verräter an der Sache der Vereinigung mit dem Tode bestrafen. Das Blatt glaubt, daß infolge der Ergebnisse der Untersagung die Stellung des Innenmins­ters Balda-Voevod erschüttert sei und zwar so­­wohl infolge seiner Schwäche als auch, weil seine Umgebung kompromittiert erscheint. i WE VEREDELTER URSIRREST EBEN KEFERICRESTER BONES Einst und fest Erinnerungen und Vergleiche eines Bukowiner Deutschen Anlänßlich) der auch in der Bukowiner rumänischen B­resse immer wiederkehrenden PB­raten von der ein­­stigen Unterdrückung der Bukowiner Numän­n durch Oesterreich und ihrer Befreiung vom österreichischen So­it­en interessant, einmal einige Erinnerungen aus dieser Zeit herauszugreifen und zu sehen, wie er mit dieser Unterdrückung in Wirklichkeit bestellt war. Auch angesichts des nunmehr für den Herbst in Aus­sicht gestellten Minderheitengesetes wären einige Vergleiche vielleicht nur ohne Wert. In Sie­­benbürgen, in Bessarabien waren die Rumänen unter der früheren ungarischen bezw. ruffiigen Herrschaft in kulturellen und anderen Belangen gewiß stark ent­­rechtet. Ebenso gewich kann man das aber von der Lage der Butomwiner Rumänen unter der früheren österreichi­­schen Herrschaft nicht behaupten, und wenn nur nur die Rumänen im allgemeinen, sondern auch die Bus­sowiner Rumänen dennoc solche Behauptungen auf­­stellen, so ist das nur ein Seitenfuüd zu den Erklärun­­gen der berantiwortlichen Negierungsmänner von heute, in Rumänien in punsio Das wictigste unter den Minderheitenrechten eines Volkes ist das Sprachenrecht Nun bildeten Die Rumänen der Bukowina in der­­ Österreichigen Zeit gewiß nicht die absolute Mehrheit dieser Provinz. An­zahl Höchstens so groß wie die Bukowiner Nuthenen, zählten sie unter den 800.000 Einwohnern der Buko­­wina nach offiziellen Angaben an die 250.000, nach eigenen Behauptungen gegen 300.000. Mit dieser Zahl erfreuten sie sich überall im öffentlichen Leben der pollcten Sprachenrechte. Es ist bekannt, daß die öster­­reichische Regierung im Bucenlande namentlich für das Schulmwesen der Nationalitäten im weitestgehenden Drake sorgte. In jedem national einheitlich bewohnten Dorfe gab es eine Volksschule mit der ausschließ­­lieh Unterrichtssprache der betreffenden Einwohner. In gemischtsprachigen Gemeinden und in Städten war die Unterrichtssprache der Schulen von der Mutter­­prache der Mehrheit der Einwohner ausschlaggebend bestimmt. Wohnten aber neben dieser sprachlichen Mehr­­heit an anderssprachige Minderheiten in halbwegs größerer Anzahl, so wurden aus öffentlichen Mitteln auch für diese Nationalitäten Volksschulen mit ihrer Unterrichtssprache unterhalten. Eigene staatliche Mittel­­schulen — nur nur eine, sondern mehrere — hatten neben den Deutschen auc die Rumänen und die Ruthe­­nen. Ebenso war dafür gesorgt, daß der Behrernach­wuchs der Bukowiner Nationalitäten in ihrer eigenen­­ Muttersprache an staatlichen Anstalten herangebildet wurde. Wie es heute ist, braucht, nicht exit gesagt zu werden. Die traurige Lage der Bulowiner Minderheiten auf dem Gebiete der Schule ist nur zu bekannt. * Im öffentligen Verwaltungsdienste, bei den Regierungsämtern, bei der Polizei, bei Gericht, der Bolt, der Bahn, im Gemeindediente usw. wurden solche Bewerber bei der Aufnahme und solche Beamte bei der Bem­üdung vorgezogen, „die­­ neben der offi­­ziellen deutschen Amtssprache noch eine oder mehrere der anderen Landessprachen beherrschten. Bei den mei­­sten Meibern (so Polizei, staatliche Verwaltungsbehör­­den, Finanz, Post und Gericht) wurde s­ogar ausdrück­­lich verlangt, das der Beamte neben der deuts­­chen Sprache noch mindestens eine Landessprache be­­herrschen müsse. Bei jeder Behörde Formate je­­der Bürger ohne Dolmetsch im einfachen Parteienver­­kehr sowie bei offiziellen Anlässen in seiner Sprache verfehren. Man fand auch in allen Aemtern der Bulowina hohe und heyste Beamte aller Nationalitäten, es sei beispielsweise erwähnt, daß die Czernowiser Stadt­­gemeinde, die Czernomwiger Polizei, die Staatsanwalt­schaft, das Strafgericht und verschiedene Vizir­­aupt­­mannschaften jahrzehntelang von Rumänen geleitet wurden. Beim Militär wurden die Nefeuten zur Abrich­tung nach Nationalitäten eingeteilt und solchen Unter­­offizieren zugewiesen. Die ihre Sprache perfekt be­­herrschen. Eine Anzahl Gemeinden in der Bukowina führen noch heute­­ dieselben rein rumänischen Bezeichnungen, die sie schon in österreichischer Zeit hatten (3. ®. Ar­­bore nach dem Fürsten Luca Arbore). + ‚In meine „Kuriositätenmappe” ist der Zufall eine amtliche Druckorte eines Bulowiner Gerichtes hineingeraten. Sie stammt aus einem Bezirk, in dem die Rumänen vor dem Kriege neben den anderen Natio­­nalitäten in der Minderheit waren. Die Drudforte it ausschließlich in rumänischer Sprache ge­­lten, ich finde in­­ dieser Mappe ferner eine Drud­­sorte eines Bulo­winer Postamtes. Darauf steht ü­ber den einzelnen Rubriken gedruckt: „Angelommen am — A­bgabs-Nr. — Name des Empfängers“ usw., Darunter immer Darselbe in rumänischer, sodann in ruthe­nischer Sprache. Als Gegenstück sei erwähnt, daß es bis vor kurzem auch in der heutigen rumänischen Bulowina no eine offizielle amtliche Drudsorte gab, deren Rubriten auch deutsch vorgedruckt waren und die man in deutscher Sprache ausfüllen konnte: Die Steuerdeflaration.... Und heute noch­er­­einen hie und da bei einem einzigen Anlasse amt­­lic Kundmachungen auch in deutscher­ Sprache affi­­niert: Wenn es sich um Aufrufe für Öffentliche Geld- DEE für das Rote Kreuz oder andere Zivede­andelt. * An der Hochschule in Czernomwik Hatte ich im Jahre 1919 zwei Studienkollegen, beide Bulowiner Deutsche, Söhne kmwabischer Kolonisten, Die weit besser rumänisch als deutsch sprachen. ‚In den Deutschkenntnissen haperte er bei ihnen so ziemlich. Sie stammten aus verschiede­­nen Gemeinden aus dem­ Süden der Bukowina, der in seiner überwiegenden Mehrheit rumänisch ist. In ihren Heimatsgemeinden, kleinen Dörfern — erzähl­­ten sie mir — Sind die Deutschen gegenüber der ru­­mänischen Bevölkerung in der Minderheit und da wurde in den Rolfsschulen dieser Gemeinden in der österreichischen Zeit ausschließlich rum­nisch unterrichtet. Ein Seitenstück: Wir Haben heute unter der Re­gierung Maniu zahlreiche rein deutsc­he Gemeinden in der Bukowina, wo nit ein Rumäne wohnt, wo aber an den Wortfiguren ausschließlich ru­mänisch unterrichtet wird und wo Lehrer aus dem Negat angestellt sind, die nit ein Wort Deut vers siehent. * Hier und da findet si Heute wo ein bergesse­­nes, vom N­oft angetressenes Schild, et­wa an einem Bahnübergang, oder eine Straßentafel, auf der man die Warnung: „Achtung auf den Zug“! wer den Na­men der Straße auf Deutsch, Rumänisch und Ruthenii lesen kann. Die Schilder stammen­ natürlich noch aus der österreichischen Zeit. «­I i Bei der katholischen Fronleichnsamsfeier und zu Ostern rückte in der österreichischen Vukmvnia stets Militär in Paradeuniform als Ehrenwache aus,genau so wie bei der gr.-orth.österlichsen Auferstehungsfeier« und beim gr.-orth.Feste der Wasserweihe(Jord­an,)­und d­ie österreichische Bahnb­ehörde ließ zum gr.--orth­.Feier­­tage des hl.Joan genauso Sonderzüge mit star­ke­r Fahrtermäßigung zum Wallfahrtsorte Suczama fahe­ren, wie zum lath. Ablaßfeste nach Kaczyfa. Heute werden die anderskonfessionellen Gläubi­­gen und Kirchengemeinden gezwungen an der gr.-orth. Kirchenprozession, die am Heldengedenkttage im Mini zum Friedhof hinauspilgert, teilzunehmen. > j Bei einem Besuch im Grundbuchsamt (Kataster) in Suczamma, wo ich etwas nachzusehen hatte, finde ich Die noch von den Österreichhsgen Behörden angelegten Grundbuchsblätter nit nur in musterhafter Ordnung, sondern die Erläuterungen zu den Plänen sind gleicher­­mappen in Deutscher und in rumänischer Sphrade vera faßt. Besonders bemerkenswert ist, daß Diese Grund­buchblätter noch aus dem Jahre 1854 stammen, als man vor Minderheiten, Minderheitenfchuß und er­­wachten Völkern noch nichts wußte, sondern nur daran Dachte, entsprechend den praktischen Erfordernissen der Verwaltung gegenüber der Basilierung g­erecht zu werden. Man kann dazu nie sagen: Wenn Die Bufokviner Rumänen heute von einer Unterdrücung in öster­­reichischer Zeit sprechen, so wünschen wir uns nichts Besseres als eine solche Lage und eine solche Behandlung seitens des Staates, wie sie Desterreich seinerzeit den Bukowiner Ru­mänen zuteil werden ließ. Bruno Strehm­es, (Ezernowib). CTRLPRETNEERCE LA ERSTE SERFERESSETEEESEERESZUNETEEEN SER | U ES EEE } E N E EEE EETEEETTET

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