Jahrbuch des Siebenbürgischen Karpathenvereins, 1914 (Jahrgang 34)

, JlMgausch­almungen des sievenk­ingismenl­arpavenoecen­ss. Aus $ 1. Der Zweck des Siebenbürgischen Karpathenvereins ist, die Kar­­pathen Siebenbürgens und deren angrenzende Teile zu erschliessen, sie in wissen­­schaftlicher Beziehung zu erforschen, zu beschreiben und die so gewonnenen Resultate weiter zu verbreiten, ihren Besuch zu erleichtern, überhaupt das Interesse für diese Gebirge zu beleben und zu verbreiten. Aus $ 4. Mitglied kann jede unbescholtene Person, Körperschaft und juristische Person werden. Die ordentlichen und gründenden Mitglieder werden von den Sektionen derart aufgenommen, dass die Angemeldeten nur durch Aufnahme in die be­­treffende Sektion Mitglieder des Siebenbürgischen Karpathenvereins werden. § 6. Jedes ordentliche Mitglied zahlt jährlich den von der Hauptver­­sammlung festgesetzten Beitrag zuzüglich des Sektionsbeitrages, die indessen zusammengenommen nicht mehr als zwanzig Kronen für das Jahr ausmachen dürfen, in die Sektionskasse und erhält dafür die als Quittung und Legitimation dienende Jahresmitgliedskarte. Jene Mitglieder, die mehreren Sektionen ange­­hören, üben ihre Rechte, falls sie den Vereinsbeitrag nicht mehrfach leisten, nur durch jene Sektion aus, die sie mit der Einhebung des Vereinsbeitrages betrauen, jedoch müssen Mitglieder, in deren Wohnsitz sich eine Sektion befindet, in erster Linie dieser angehören und an sie ihren Vereinsbeitrag entrichten. Aus $ 7. Wer ein für allemal einen Beitrag von wenigstens 120 Kronen an die Sektionskasse zahlt, wird gründendes Mitglied des Vereins und der Sektion erhält die Gründungskarte und ist von der Zahlung der Jahresbeiträge befreit. Der Gründerbeitrag ist, wenn das gründende Mitglied nicht anders verfügt, zu gleichen Teilen der Kasse des Siebenbürgischen Karpathenvereins und der der Sektion zuzuweisen, darf jedoch für keine der beiden Kassen weniger als 60 Kronen betragen. § 8. Die Mitglieder erhalten das Jahrbuch unentgeltlich; sie können an den gemeinschaftlichen Ausflügen und geselligen Zusammenkünften teilnehmen, haben beratende Stimme in den ENRENENENN­ES DM und geniessen alle Be­­günstigungen des Vereins Aus $ 10. Der Verein besteht aus Sektionen. Die Bildung einer Sektion im Rahmen der Vereinssatzungen erfolgt, sobald ihr 30 Mitglieder beitreten. Im gleichen Orte kann nur eine Sektion bestehen.­­Gegenwärtig besitzt der Verein folgende Sektionen: Akademische Sektion, Bistritz-Naszód-Rodna, Broos, Foga­­rasch-Großschenk-Agnetheln, Hermannstadt, Kronstadt, Mediasch, Mühlbach, Sächsisch-Regen, Schässburg, Schieltal und Wien.­ Die Zwecke des Karpathen-Museums in Hermannstadt kann jedermann fördern und unterstützen durch Beitritt als Gründer (K 200 °—), Stifter (K 40 °—) oder Mitglied (jährlich K 2—) sowie auch durch geschenkweise Ueberlassung von Gegenständen, die in den Rahmen des Museums passen. Zum­ Eintritt in den Siebenbürgischen Karpathenverein sowie zur Unter­­stützung seines Museums wird hiemit höflichst eingeladen. Der Ausschuss des Siebenbürgischen Karpathenvereins.

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