Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)
1846-09-17 / nr. 74
1846. Siebenter Nr. 74. Hermannstadt am 17. September. Jahrgang. — Landtags-Eröffnungsreden. I. Eröfffnungsrede Sr. Ercell. des Hrn. Ständepräsidenten. Hochgeehrte Landesstände! Durch die Gnade der göttlichen Vorsehung und unseren die Gesetze ehrenden allerhöchsten Landesfürsten ist mir das Glück zu Theil geworden, die versammelten gereggebenden Landesstände Siebenbürgens abermals zu bewillkommen, und sie auf der schönen Laufbahn, auf welcher das Ziel unserer edlen Bemühungen, die Befestigung der von unsern Ahnen ererbten bürgerlichen Verfassung , die Vermehrung des Glanzes des königlichen Thrones und die Bewirkung des Glückes unserer geliebsten Landsleute i, unter den frühesten Hoffnungen zu leiten. Wenn die Reihe jener segenreichen Einrichtungen groß und beinahe unzählbar ist, mit welchen unsere Vorfahren, als sie unser Vaterland mit dem Schwerte erworben, dasselbe durch die Kraft ihrer Weisheit dauernd und im Wohlstand blühend zu machen trachteten, so beginnt hochgeehrte Landesstände der gegenwärtige Landtag mit nicht minder wichtigen Gegenständen, dieser Landtag, welcher in den Jahrbüchern Siebenbürgens auf alle Fälle eine ausgezeichnete Gebe Gott auch eine ruhmwürdige Stellung einnehmen wird. Ueber die aufrichtige Handreichung unseres erhabenen Fürsten zu dem gewünschten Ziele, sind wir schon durch die ersten beiden Punkte der höchsten Propositionen versichert, in welchen uns derselbe freiwillig zur Ausübung eines unserer schönsten verfassungsmäßigen Rechte auffordert, und uns dadurch thatsächlich darüber beruhigt, daß nie mehr davon die Rede sein kann, jene Rechte, in deren fortlaufendem Besige unsere Vorfahren durch Jahrhunderte waren und deren Ausübung wir von neuem errungen haben, in Zweifel zu ziehen. Lassen Sie uns daher dieser königlichen Aufrichtigkeit durch Treue, durch Zuvorkommen in den Wahlen entsprechen. Das Vaterland kennt seine Männer und ich bin vollkommen überzeugt, daß die hofgeehrten Landesstände durch freie Wahl, im Einklang mit der Gnade unseres erhabenen Landesfürsten, eines der wichtigsten Aemter, und mehre andere der Wahl des Landes anheimgefallene Bedienstungen, durch solche verdienstvolle Männer besetzen werden, auf welchen das gemeinschaftliche Zutrauen der Regierung und des Volkes ruht, deren unverbrüchliche Aufgabe die ordnungsmäßige und zum Gemeinwohl führende Leitung der Geschäfte sein, und in welchen die Verfassung und das allgemeine Wohl eine neue Bürgschaft finden wird. Bei dem vielen Schönen und Segensreichen,, wel<es wir durch unsere von unsern Ahnen ererbte Verfassung besißen, ist uns auch eine schwere Schuld auferlegt, deren Ausgleichung durch Jahrhunderte der fortwährende Gegenstand der Bemühungen unserer alle Classen ihrer Unterthanen mit gleicher Batterliebe umfassenden erhabenen Könige war. Das schwankende Rechtsverhältniß zwischen der durch Bildung, Befug und Vorrechte überwiegenden Classe und den Übrigen weit zahlreicheren und gedrückten einigermaßen zu erleichtern, hat schon früher der Zeitgeist, der niedere Entwicklungsstand unserer Oekonomie und das Beispiel unserer Umgebungen für beide Theile wünschenswerth gemacht. Allein die veränderten Zeiten und Verhältnisse dringen gegenwärtig gebieterisch darauf, und es ist uns weder erlaubt, noch möglich, in dieser Hinsicht weit hinter dem Beispiele unseres größern Schwesterlandes zurüczubleiben. In der That eine wichtige, vielseitige und verwickelte Angelegenheit, welche sowohl der glänzenden Beredsamkeit, als der läuternden Prüfung ein weites Feld darbietet. Daß es sich hiebei um Opfer handle, kann nicht geläugnet werden , aber vor welchen Opfern haben sich wohl jemals Siebenbürgens begeisterte Söhne gescheut, wenn sie von ihrem geseßlichen Fürsten, TRANSSILVANIA, Beiblatt zum Siebenbürger Boten.