Glasul Minorităţilor, 1936 (Anul 14, nr. 1-12)
1936-01-01 / nr. 1-2
V GLASUL MINORITĂŢILOR LA VOIX DES MINORITÉS DIE STIMME DER MINDERHEITEN AN UL ANNÉE JAHKGANC Von : Imre Prokopy. In dem von Ungarn losgetrennten Gebiet („Wojwodina“) wurden die Ortsnamen schon in den ersten Tagen der neuen Ordnung ausnahmslos serbisiert und seither dürfen die alten ungarischen und deutschen Namen der Städte und Gemeinden nicht einmal in Klammern hinter der amtlichen Benennung gebraucht werden. Dieses Verbot gilt ebenso für die minderheitliche Presse, wie auch schlechthin für Bücher, den geschäftlichen Verkehr und die Anschrift der Privatbriefe. Die südslawischen Behörden geben sich indes selbst mit dieser radikalen Regelung nicht zufrieden. So hat u. a. das Banalamt der Donaubanschaft bereits im Spätherbst 1935 die in seinem Verwaltungsbereich gelegenen Städte und Gemeinden aufgefordert, ihre Ortsnamen neuerdings abzuändern, damit man aus der anfangs 1919 verfügten Benennung, die in vielen Fällen bloss eine wortwörtliche Übersetzung der alten ungarischen und deutschen Ortsnamen ist, ja nicht auf ihren ungarischen oder deutschen Ursprung und auf ihre unter ungarischer Herrschaft erfolgte Gründung schliessen könne. Ein Teil der Städte und Gemeinden hat sich dem behördlichen Zwange notgedrungen gefügt, wie z. B. auch die von einer ernannten Vertretung verwaltete und bis zu 94°/0 von Ungarn bewohnte Stadt Magyar- oder Ókanizsa, die gleich nach dem Umsturz auf „Stara Kanjizä“ serbisiert, jetzt aber der Banalverordnung gemäss auf „Pavlovgrad“ umgetauft wurde. Dass die launenhafte Serbisierung der Ortsnamen zuweilen geradezu ins Lächerliche ausartet, zeigt u. a. auch der Fall der Banater