Oedenburger Zeitung, Mai 1924 (Jahrgang 56, nr. 100-124)
1924-05-01 / nr. 100
# « « . . - ,.- « . — , «. . .. .. « » FHLMIMMOVCWMMMLWZC "H«langtmätAs9-Imtmtevaowaud LisöemTaczmaZUbkvachchZUbO Is. Fahr-. Folge 100. . . Leiertagen an zur Ausgabe. Landmaiijralle Stände _Yonnerstan, den 1. Mai 1924, sowie auch Anruf: Sch istgeschäft Grabenrunde 72 angenommen. ng 25, Verwaltung 19, Geschäftssieke 6. Einzelblatt: K 900 per englische Gesandte iandapest abberufen. Budapest,30.April.Der englische Gesandte in Budapest Ssir Hohler wurde von seiner Regierung abberufen. Dem Vernehmen nach ist er mit einer besonderen Mission in Mexiko betraut worden. Generalkommissär Smith trifft am 1. Mai in Budapest ein. Budapest, 30. April. Der vom Völkerbund bestellte Generalkonmissär ' für Ungarn Smith trifft am 1. Mai, 'aus Genf kommend, in Budapest ein.' In seiner Begleitung befindet fi dag’ gewesene Mitglied des Finanzkomitees des Völkerbundes Taylor Mit deinemselben Züge kommt auch Baron Friedrich Korandyi in Budapeit an. , { , Die Rückzahlung der ungarischen Nelefschuld an Amerika. Bashington, 30. April. Das berweils gemeldete Abkommen * über die Formolierung der ungarischen Schuld an Amerika sieht die Rückzahlung der Gesamtsumme innerhalb 9 Jahren vor. Ungarn zahlt Zinsen auf die jeweils noch ausstehenden Beträge, und zwar 3 Prozent in den ersten zehn Jahren und danach 31 Prozent, « sumgzuchvrucksiskeiting zuvapen Budapest,30.April.Den sozialdemokratischen Abgeordneten ist es doch gelungen,soviel Unterschriften zu sammeln,dass die Nationalversammlung noch diese Wochse einberufen werden wird.Der Präses der Nationalversammlung hat für Freitag das Haus zusammenberufen. Auf der Tagesordnung stehender Buchdruckerstreik und die Einstellunst der sozialdemokratischen Tageszeitung,,Nep,Bava«.——In eingeweihten Kreisen spricht man davon,daß Freitag der Buchdruckerstreik sein Ende finden wird." Die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien wird diesmal Oberpulizeihauptmann Hetenyi führen. 100 Milliarden für Wohnbauten. Budapest, 30. April. Die Vierung hat beschlossen, um die Bautätigkeit in neuen Fluß zu bringen, für die Gewährung de Staatskrediten den Betrag von 50 Milliarden auf 190 Milliarden Kronen zu erhöhen. Die Summe kommt meist für private Wohnbauten in Betracht, da die Baufen, die ich zu Wohnbauten verpflichtet haben, Diesen Kredit wirht in 60. en ger Parteitag der Seutichen In Berlins Durch fertiliche Nationalisten gesprengt. Weberfall auf die wehrlosen Bersammelten mit Reboldern und Suchtwaffen. Neu-Berlins, 30. April. Eine Vertrauensmännerversammlung der Partei der Deutschen, zu der Delegierte aus dem ganzen Königreich erschienen waren, nahm eine Enttäliehung an, in der die Haltung des Abgeordnetenklubs einmütig gebilligt wude. Als Abgeordneter Dr. Minjer zur Berichterstattung über die parlamentarische Tätigkeit des Klubs das Wort ergriff, einholten Rufe: „&& lebe Großserbien, nieder mit dem Blod!“ Einzelne Aufertörer drangen auf die Niednertribüne, um die es ein förmlicher Kampf entspann. Auf das Ansuchen um Schuß, das der Obmann Dr. Kraft an den anmwejenden Vertreter der Behörde stellte, antwortete dieser, er sei machtlos, da er nur vier Gendarmen hätte. Wo die Versammlungsteilnehmer fi vor den Störern schüßen wollten, zogen diese Bistolen, mit denen sie auf die wehrlose Menge schoffen. Sie drangen auch mit Stichwaffen auf sie ein. Zwei deutsche Landwirte aus der Umgebung von Verbas wurden schwer verlegt, mehrere leicht. Die Versammlung wurde hierauf von dem Vertreter der Behörde aufgelöst, die neue Wohnungsber prönung. Dedenburg, 30. April Eine Sonderausgabe des „Budapest“ unter Zahl 3333/1924 eine neue Wohnungsverordnung, welche schon am 1. Mai in Kraft tritt. Da die Mietzinse der Wohnungen duch das Sanierungsgesäß neu geregelt wurden, und von nun an auf Grund der Goldfronenbahn zu entrichten sind, war der Erlaß einer neuen Wohnungsverordnung notwendig. Nachfolgend teilen wir unseren Liefern die wichtigsten Bestimmungen der neuen Verordnung mit. Laut dem Sanierungsgejäß ist der Mietzing nach solchen Wohnungen und gemieteten Zofalen und Räumen, die sich in Gebäuden befinden, über die der Befiger nicht frei verfügen kann, vom 1. Mai d. J. an dem Goldmwert entspreend zu entrichten. AS Grundlage gilt der Mietzins vom 1.November 1917. Die Quartalsmiete vom 1. November 1917 prozentuell erhöht und in Goldmert umgerechnet, ist an reine Quartalsmiete für das Maiquartal 1924 zu betraten. Und zwar beträgt diese für Wohnungen, also nur Geschäftslokale, sieben Prozent und für Räumlichkeiten, welche Geschäftszine dendierten, achtzehn Prozent des Novemberquartals 1917. Diese Goldfronenziffer ist noch mit der amtlich festgesegten, der Papierfront entsprechenden Umrechnungszahl zu multiplizieren, wonach man dann die reine Miete für das Maiquartal 1924 erhält.Diese Summe erhöht sich so durch öffentliche Betriebszuschläge (Wasserleitung, Kanalisierung, Mietabfuhr, Kaminfeger), von welcher Summe der Mieter auch ein geriisses Prozent zu entrichten hat. Ferner war eine prozentuell festgesegte Entlohnung der Hautbesorger. War die im Frage kommende Mahnung am November 1917 nicht vermietet oder aber war der damals ausbedungene Mietzins höher oder niedriger als an dem betreffenden Orte für eine ähnliche Wohnung entrichtet wurde, so wird al Grundlage bei einstellung desjebigen Mietbetrages ein Betrag angenommen, welcher für eine ähnliche Wohentrichtet wurde. Der Eigentümer ist verpflichtet, Die hi35 Mai mung am 4. November 1917 I Srumdmiete dem Mieter bekanntzugeben. Bei Mieteverhältnissen, Anspruch nehmen und nur Steuerfreiheit verlangen, weldde nad dem Inslebentreten diejer Verordnung geschlossen wurden, innerhalb acht Tagen. Der Mieter ist verpflichtet,an dhie Mitteilung des Eigentümers ii innerhalb acht Tagen Schriftlich zu halbjährige ; Mözlöny“ bringt mit dem Heutigen Tage äurern, ob er die ihm mitgeteilte Grundmiete annimmt. Kommt sein Ueberein‚ fommen zustande, entscheidet das Gericht, ‚welches die Grundmiete feststellt. Heukert sich der Mieter innerhalb ‚acht Tagen auf die ihm zugerungene Mitteilung nicht schriftlich, so wird Die ‚ihm mitgeteilte Summe als Grundmiete | betrachtet. Verlangt der Eigentümer auf Die ‚schriftlich eingelangte bemängelnde Meußerung des Mieters die gerichtliche Sejtießung der Grundmiete inerhalb jacht Tagen nicht, so ist die vom Mieter j vorgeschlagene Summe als Grundmiete zu betrachten. Die am 1. Mai 1924 fällige Miete kann bis zum 15. Mai entrichtet werden. Die Berordnung zählt auch ach, eingehend jene Räumlichkeiten auf, welche vom Gesichtspunkte der Miete als M Wohnung zu betrachten sind, wie die, bei Stleingewerbetreibenden, Sleinhändlern us. vorkommen kann. Eingehend erörtert sind in der Verordnung auch alle öffentlichen Betriebszuschläge und die Entlohnung der Hangbesorger und Hilfshausbesorger. An öffentlichen Betriebszuschlägen sind ab 1. Mai 1924 zugleich mit der fälligen Miete zur entrichten: An Provinzstädten, welche Wasserleitung und Kanalisierung besiten, also auch in Oedenburg, 5 Prozent der Goldgrundmiete. De arabsche Nußgbeteiligung beträgt, wie bisher, 25 Prozent der fälligen Miete und ist der Mieter verpflichtet,diesen Betrag dem Hauseigentümer abzuliefern. In Zinshäusern sind die Mieter verpflichtet, san Hausmeistergeld 2% Prozent des fälligen Mietzinses. Für die Wassjfermanipulation 33 Prozent pro Quartal und für das KRehrichtsammeln und Abtragen nach dem ersten immer monatlich 1000 RK, nach jedem Weiteren Zimmer monatlich 500 K zur bezahlen. Nebenlotalitäten sind bei Berechnung des Kehrichtgeldes nicht in Betracht zu ziehen. Diese Beträge sind vierteljährig im vor hinein mit der Miete zur entrichten. An einem Beispiel wollen wir unseren Lesern vor Augen führen, wiebiel sie am 1. Mai 1924 an Miete und Nebengebühren zu bezahlen haben. Hat jemand am 1. November 1917 « — jährlich 1000 K für seine Wohnung bezahlt, so betrug seine Quartalsmiete 250 K, er hat demnach an reiner Miete 7 Prozent dieses Betrages, also K 17,50 in Goldfronen, 5 Prozent der Quartalgemiete von 1917 als öffentliche Betriebszulage K 12.50 in Goldfronen, 25 Prozent der jegt zu zahlenden reinen Miete, also von 17.50 Goldfronen, mithin K 4.375 Goldfronen mitariher Nußbeteiligung zu bezahlen. Das Hausbesorgergeld beträgt 2 Prozent der fett zur entrichtenden reinen Miete von 17.50 Goldfronen, also 0.35 Goldfronen, Wassergebarung 1a Prozent der reinen Miete, also 0.0875 Goldfronen. E 3 ergibt sich somit für eine Wohnung, deen Jahresmiete im Rorember 1917 1000 Kronen betrug, für den 1. Mai 1994 der folgende Betrag in Goldfronen der Diartal3miete, wobei der Gesamtbetrag mit 16.000 zur multiplizieren it, wenn man die Summe in Ranpierfronen errechnen wils. Goldkronen : Insgesamt 34.8125 a 16.000. Papierfronen = 557.000 Papierfronen. Reine Miete 17.50 5% öffentliche Betriebszulage 12.50 25% ärarische Nußbeteiligung 4.375 2% Hausbesorgergeld 0.35 13% nach Wassermanipulation 0.0875 So viel schadet dem Geschmach daher nehmen Sie von Imperialfeigen Kaffee mit der Krone um die Hälfte weniger als bei anderen Sabritaten. Durch seine hervorragende Qualität hilft er der geehrten Hausfrau sparen. erh Bo A , -s.- ·«.---.-s,-. Eh RT, - s» ar er ae ... Ye Pelämpfung des Ttaubentiers. (Hen: und Sauerwurm.) . Seit dem Auftreten der Neblaus hat wohl sein tierischer Schädling die Existenz des Weinbaues derart bedroht, wie der Reu- und Sauerwurm. Ganz besonders ii e3 das Geogebiet, das von diesem Schädling am ärgsten heimgesucht wird. Wehnliche Verhältnisse finden wir in Deutschland am Rhein und in Niederditerre im Kremser und Zangenloifer Weinbaugebiet., Im eine erfolgreiche Bekämpfung eines Schädlings überhaupt ins Werk zu seßen, bildet Vorausjebung die genaue Kenntnis der Lebensweise des Schädlinge. Der Traubenwidler erscheint in zwei Arten: als einbindiger und als marmorierter. Beide Arten unterscheiden sich in ihrer Lebensweise für den Prattifer nur wenig voneinander. Die Weberwinterungsform ist die Ruppe. Man findet sie wohlgeschüßt durch ein dichtes Gespinnst in den Strohbändern, Nebpfählen und am alten Holz unter der tiefigen Rinde. Im Frühjahr, je nach den berriehenden Witterungsverhältnissen, früher oder später (im Jahre 1923 Mitte Mai), entwickelt sich durch die Einwirkung der lebenserwedenden Frühjahrssonne aus der Puppe der Schmetterling oder die Motte. Sie ist verhältnismäßig flein, 6—8 Millimeter lang, Flügelspannung 12—14 Millimeter bindigen Widlers zeigt an den Vorderflügeln eine breite dunkle Binde, daher der Name „einz Die Mitte des ein OTTOMAN Zigarettenpapier u. Hülsen 3ACOBI Antinicotinhülsen überall zu Hause, überall bekannt,