Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1862 (Jahrgang 9, nr. 126-148)
1862-06-30 / nr. 148
pragmatischen Sanktion zwischen uns und den Erbländern beliebt verstehen können und sollen.Es ist vielleicht überfällig zu bemerken,daß die Wiener Theorie von den»gemein Angelegenheiten” und „gemeinschaftlichen Interessen” mit jener Deutung unvereinbar ist, die wir dem „gefeglichen Verhältniß” geben, und melde die Grenzlinie der Personalunion nicht überschreitet. Es würde demnach genügen, dem Artikel der „Don.3.” gegenüber auf diese unsere früheren Bemerkungen hinzuwerfen und läge für uns keine Notwendigkeit vor, darüber in einem eigenen Artikel unsere Bemerkungen zu machen, wenn das ministerielle Blatt nicht beantragt hätte, daß der Fünfzige ungarische Reichstag irgendeinen Vorschlag über „die Art der gemeinschaftlichen Berathung gemeinschaftlicher Interessen” machen soll. Was die geieglichen Beziehungen des Landes zur Monarchie betrifft so hat der 13. §. des III. ®.X. von 1848 Thon für ein Organ gesorgt, welches die hierauf bezüglichen Verfügungen zutreffen hat, indem dieser Gelegartitel dem an der Cette des Monarchen befindlichen Minister das Recht übertrug, bezüglich der diplomatischen Vertretung, der Ernennungen in der Armee und der Verwendung des ungarisgen Militärs außerhalb der Grenzen des Landes die nüthiga petakésés zu treffen. Die Legislative von 1861 ist in vieser Hinsicht noch weiter gegangen, Indem sie bezüglich der ‚vor die Legislative gehörenden Angelegenheiten” das Prinzip der Verständigung von Fall zu 9 alt mit den konstitutionellen Belfern der Erbländer aufstellte. Wir sind überhaupt nicht ermächtigt, die Sippen jenes Staatsmannes zu verdolmetschen, welcher jenes Prinzip aufstellte, hb Fünnen wir daran nicht zweifeln, daß ihm, als er dieses Prinzip aufstellte, auch die Korm Har vorfhmente, in welcher es sie aussprechen sollte. In die Art und Woise, tote er Dieps Prinzip umschrieb, ist eine derartige, das es ung unmöglich it, darin die übliche Form der Regnisolardeputationen zu erkennen, Wenn mir die lange Reihe jener Gegenstände überbilden, an deren Berathung der Reichsrath während seiner schon fett länger als ein Jahr dauernden Seifion ging, die er wieder bei Geite legte, die auf dem grünen Tisch herumgeworfen wurden, so finden wir Feinen einzigen, der eine gemeinschaftlige Berathung notwendig gemacht hätte. Auch das Budget bildet seine Ausnahme von dieser Behauptung, da der Melderati selbst den die Hofkanzleien betreffenden Theil desselben, (in seinen Details b. Red.) als nicht zu seiner Kompetenz gehörend erachtete. Wozu wäre also die gemeinsame Berathung, wenn selbst die wichtigste Frage, das Budget, — M welches di die Basis der auswärtigen Vertretung, der Finanz- und Militärangelegenheiten it, — recht gut durch zwei verschlecme Negierungen erledigt werden kann, und inwiefern sie auf diese Art nicht erledigt werden könnte, bleibt ja no immer zur Berathung dieser Frage die Verkündigung von Fall zu FA übrig. Daß das, was wir berausten, sein Sophisma sei, geht gerade aus der Schonung und Zurückhaltung hervor , welche die eine Regierung (das Staatsministerium) den anderen Regierung (der ungarischen Soffanzlei) gegenüber beobachhtet. Diese Zurückhaltung war eine aufchhweigende Anerkennung dessen , daß unser Budget sein Gegenstand der" „gemeinschaftlichen Berathung“ tít. Wir erkennen es an, wenn es an dh „Donau-Ztg.” nicht wirfen würde, daß die oberste Leitung der auswärtigen, der V Finanz- und Militärangelegenheiten in eine Hand zu konzentriren ft, nur daß diese Hand unserer Ansicht nach nicht die Hand des Staatsministeriums, sondern jene des ungarischen Königs sein sol, welcher jenes höchste Verfügungsrecht im Sinne der Konstitution und unter Gegenzeichnung eines ungarischen Ministers ausübt. Nicht in der Formalität liegt daher die zwischen uns bestehende Differenz, wie die „D.3.“ behauptet, sondern im Wesen, welches in der Vertheidigung der Autonomie des Landes besteht. Mir vertheidigen nicht einzelne Rechtsformen, sondern die ganze Konstitution, welche uns bhewertst wie unser Augenlicht, Das mwelder bag Budget unserer ne, und , Naple" kommt auf die Belchluffassung des Wiener Abgeordnetenhauses Über das Budget der drei Hoffanz Ieten gurüd und bemerkt : dafür, daß die Neidsrabhsfigung vom Domestitalfaffa sontnommen wurde, nit im Geringstener, sie das Budget der ungarischen Administram prüft und nach ihrem Belieben umgestaltet pár gegen hier auf das Prinzip das Gewicht, und nit Pfennige; und wir fünnen jenen Tag nit mit roten Buchstaben bezeichnen, an welchem es nach unserem beinahe neunhundertjährigen konstitutionellen Leben zum ersten Mal geschah, daß Andere über die Ausgaben unserer Komitate, über die Besoldung unserer eigenen Richter berieten und Beschlüsse faßten.” Der Pester Korrespondent der „Presse” will wien, das man sich in politischen Kreisen vielfach mit der Trage beschäftigt, wie man sich gegenüber der Ausschreibung vor Neuwahlen zum näcften Reichstag verhalten soll, und schreibt darüber Folgendes : „Der Landtag hat gegen seine Auflösung, als im Widerspruche mit den Gelegen von 1848 stehend, protestirt. Die Landtagsabgeordneten von 1861 betrachten sie demnach noch als die gesehhlichen Vertreter der Nation. Die meisten Komitate haben dem Proteste beigestimmt, somit das Mandat ihrer Deputirten für nicht erloschen erklärt. Dem gegenüber fordert die Würde der Krone, daß Neuwahlen stattfinden. Wie also hier einen Konflikt vermeiden? Es it wohl möglich, daß man mit einem Nud über diese Schwierigkeit hinwegkommt, wie dies im vorigen Jahr bei den Landtagswahlen gescieben. Die Negierung erlieg — um die Anerkennung des Gefekes von 1848 zu vermeiden — eft." „Wahlordnung“, welche scheinbar oft rogirt, wörtlich aber das: 7. bezügliche Gefeg von 1848 warf; das Land [eß die Hülle ber Seite und wählte nach dem Gefeke von 1848, .Auch diesmal ist es möglich, in solcher Weise durchzuglüpfen. Die zur Neuwahl berufenen Wähler Wenuchen bins, durch Atlas matton zu erklären, daß ihr Deputirter der Herr &. vom 90" rigen Sabre set und die Neuwahl kann als gesheben betrachtet werden. Nun ist es aber einerseits möglich, mag die verschiedenen Standpunkte, welche Regierung und Landtag In dieser Beziehung einnehmen, dog anträglich, zu irgend einem störenden Monflifte Anlad bieten, andererseits ist es nicht *" verkennen, daß dieser Modus weder der Würde der Kri noch der des Landtages entspricht. Um nun aus dem Dilemma herauszukommen, ist hier ein Gedanke angeregt zu den, der vieles für sich hat. Man sagt: Der vorjährige Landtag war so unglücklich, daß er sich unwohl verpflichtet fühlen konnte, der Nation die Frage vorzulegen, ob er ihr Vertrauen noch besiße, und ob sie ihn für geeignet hält, neuerdings das Werk des Ausgleiches in die Hand zu nehmen. Und aber auch der skrupuldierten Gefeslichkeit gegenüber eine orbentige Neuwahl vornnehmen zu künnen, sei es wüns dienstwerth, daß alle Mitglieder des Landtages unter Anführung dbersor erwähhnten Motiweihr Mandbat niederlegen und sich freiwillig einer Neuwahl unterziehen. In den Treffen der Deäftsten sol dieser Gedanke vielen Anklang finden, weniger bei den Männern der Betchlußpartei, deren große Mehrheit bei den Erfahrungen, welche die Nation mit ihr gemacht, nicht so ganz sicher ist, das Mandat, welches sie nie verlegt, wieder in die Hand zu bekommen.” “on der Zentralleitung des ungarischen Sprftvereines geht uns Folgendes zu: Die königl, ungarische Statthalterei zu Oftn hat für gut befunden, mit Erlaß vom 17. Sunt I. S. 3460 3792, s präf. ddo. 27. Sunt I. S., die Abhaltung der für dend. und 5. Sul 1. 5. nach Schemnis einberufenen außerordentlichen General-Versammlung des ungarischn Forstivereines zu untersagen. Presburg, den 27. Sun 1862. Der Präses : Gustav Graf Königsegg-Aulendorf, Der Bereingsekretär: W. Romland,. Politische Rundschau, 30. Juni. Trot aller derLiberalen Gesinnung und Verfassungstreue können die burherlischen Minister nicht einmal so viel Vertrauen erlangen, da die Bevölkerung ihre ersten Afte erwarten wollte, um sie zu richten. Der Stadtrath „Bir 26, Sunt, Halten in Sicherungen ihrer und [9 Bürger . " ° 3 ag