Pester Lloyd - Abendblatt, September 1862 (Jahrgang 9, nr. 200-224)
1862-09-26 / nr. 221
Seeitog, 26. September. Ar 221. Ve, 1862. (Die einzelne Nummer Koftet A Er. ő. EB.) Abendblatt. *p Heute vormittags um halb 10 Uhr ereignete sich ein Grauen erregendes Unglück. Das durch die Zeit und den Einfluß der Witterung morsch gewordene Gerüste der im Bau begriffenen Ceppo Ipstädter Kirche stürzte nämlich an der Stelle, die sich über dem großen Portal (Dreifronengastenseite) befindet , in der Länge von mehreren Klaftern plöblich zusammen. Auf dem Gerüste befand sich eine sehwere eiserne Maschine , womit das Baumateriale in die schwindelnde Höhe hinaufgewunden wurde. Das Gerüst war offenbar auchwach, um die Maschinen und die dabei beschäftigten Arbeiter ertragen zu können ; es brach plößlich zusammen und unter Entfehen erregendem Cefradie stürzte das ganze losgewordene Gehälfe mit der schweren Aufzugmaschine und den unglücklichen Arbeitern in den Gouterrain des Slirpenbaues. Sechs Leichen wurden unter dem zertrümmerten Gehälfe und der massiven eisernen Maschine gefunden und herausgebracht. Ein Arbeiter ist schwer verlegt. Netztliche Hilfe, soweit diese angewendet werden konnte, war sogleich bei der Hand. Die Beruglücten sind sammtlich Shovafen. Man brachte die einen und den Schwerverwundeten in das allgemeine Arantenhaus. Se. Majestät der Kaiser ist am 24. b. in Brünn eingetroffen, und von der Bevölkerung festlich empfangen worden. Auf die Ansprache des Bürgermeisters haben Se. Majestät Folgendes erneuert : Sah freue Mich in der Mitte der Brünner Bewüsferung zu sein. Die Stadt Prünn hat in guten und bösen Tagen unten Betreffe ihrer Anhänglichkeit und Treue für Mich und Mein Kaiserhans gegeben. Ich rege auf diese Gesinnungen der Stadt Brünn einen um so größeren Werth, als sie rauch ihre Industrie- und Handelsthätigkeit eine der hervorragendsten Städte Meines Reiches ist. Se, Majestät haben noch am selben Tage Brünn ‚sehassen und sind um 9hr 55 Min. Abends in Aladrub eingetroffen . Dem „Sargonye wird aus Wien vom 94. bh getrieben, daß die a. b. Entsihltegung Über die Abliefung der no aus dem Marbarialverbande stammenden Remartentialgründe und der Übrigen, nit Aus dem literarium entspringenden Leistungen nach dem vom Tönigl, ung. Hoffanzler unterbreiteten Borschlage. Bereits er floffend, und folgende Bestimmungen enthalte : 1. Die laufenden Binsen der Ablösungssummen sind durchgängig auf 5 pEt, zu beftimmen: 2. Die Binsen der für die Ablösung der Nemanentialgründe geweglich entfallenden und sorariftmäßig festzugehenden Ablösungssummen sind vom 1. Mai 1848 an zu berechnen ; falls aber andere Leistungen den Gegenstand der Ablösung bilden, so sind die Zinsen der betreffenden Ablösungssummen vom gefeglichen Aufhören jener Leistungen, aber von der Zeit der Vollzugsfegung der Ablösung an zu berechnen. 3. Zur Abtragung des festgesechten Ablösungskapitals, sowie der Sperr. Zinsen bestehden ist im Allgemeinen ein zehnjähriger Zeitraum in der Art zu bestimmen, daß die betreffende Ablösungssumme und deren rüdständige Zinsen in halbjährigen Raten pünktlich abgesahlt werden, 4. Den zum Bezuge der Ablösungssumme Berechtigten wird es freistehen, die auf politischen oder gerichtlichen Wege festgestellte Ablösungssumme durch gebührenfreie grundbücherliche Einverleibung auf die zu entlastenden Gründe sicherzustellen, sowie all diese Stabulation seiner Zeit 7 bührenfrei Löschen zu Iaffen, wobei es den betreffenden Betugsberechtigten auch freigestellt wird, im Falle der Zahlungsverweigerung oder im Falle der Nichtabtragung der verfallenen Raten, im Wege des im §. 43 der provisortschen Justiznorm festgelegten summarischen mündlichen Prozesses stempel- und gebührenfrei einzutreiben. Das in der gestrigen Wiener Abgeordnetenfibung verlesene Schreiben des Grafen Clam-Martinisg, in welchem derselbe die Mortive entwickelt, die ihn zur Niederlegung seines Mandats als Abgeordneter veranlassen, lautet: „Hohes Haus der Abgeordneten! Auf Grundlage eines ärztlichen Zeugentiffes habe ich die Bitte an das schlagen, Saufes nachhaltig ich. Haus gestellt , mir einen einmonatlichen Urlaub zu erthellen. Diese sondern Bitte wurde nicht nur abgeich wurde sogar für die Dauer eines Monats zum Schriftführer gewählt. Der Wortlaut des vorgelegten Zeugnisses Aft so far baf über die Nothunwendigkeit des erbetenen Urlaubes und über die Unmögfigkeit, in welcher ich mich befinde, ohne nachtheilige Folgen für meine Gesundheit dermal an den Theil zu nehmen, insbesondere aber das Schriftführeramt zu versehen, keinen Zweifel obwalten kann. Unter diesen Umständen ist Die Derweigelung des angefschten Urlaubs ein so außerordentlicher und mit der bisherigen Gepflogenheit des h. Hauses so wenig vereinbarer Vorgang, Dab th nicht annehmen kann, das ich. Haus habe sich zu dieser Entscheidung dur Erwägung der Sachlage bestimmen lassen, sondern Igg Fann darin — mit allen Mitteln weißer Thetl berechtigt haben, zu und bestimmt, Berha blungen brő b. in einer gleichzeitigen Wahl zum Schriftführer — nur einen Belvetstehlichin, Daß das h. Haus gemillt ist, dem In der Sigung vom 17.1. M. von dem Herrn Präsidenten ohne Widerspuch von Seiten des h. Hauses Fun gegebenen Nachbruch so fie nament zu verleihen, dem Entschluß nämlich : alle Abgeordneten zur Ane wesenhett und zum Mitsiimmenbetalien Berhhandlungen —also an bei folgende Antwendung der Normen der Geschäftsordnung verhalten zu wollt, an nehmen sie ihm für Böhmen übertragene Mandat als angenommen In der Meherzeugung, ín dei Ber fummüngen des Graniegrundgewebes seine Begrenzung finde, und In der Hoffnung, daß durch dag Zusammenwirfen der Ich in Entschluffe ir unmöglich Durch gemacht , weiter diesen irgend Keende Beherbanlungen des Entschluß aber melden tít ich. Hau;es Überhaupt, Ich habe daz mir von dem Landtage es Antheil zu des Königreichs Reich herathsabgeordneter daß dasselbe