Pester Lloyd - Abendblatt, September 1865 (Jahrgang 12, nr. 201-225)
1865-09-01 / nr. 201
-k.-»«-...«... g,.S».« «. (Die einzelne Nummer kost-tEtr.Z.W.) En « Pest,1865. -Wien,:31.August.Heute Vormittags hatte,—wie ich-Ihnen telegraphirte—eine Deputation der Pest-Lososiczer Eisenbahngesellschaft unter Führung des Grafen Forgách- Deputationsmitglieder B.v. Xkorizmics Gustav v. Suttner, Bofaun u. w. eine Audienz bei Sr. Majestät in Gegenwart des ungarischen Hofkanzlers und des Grafen Feketics. Graf Forgách führte das Wort und unterbreitete Sr. Majestät die Bitte um Zinsengarantie und namentlich Fortlegung der Schienenlieferung. Se. Majestät versprach eingehende Erwägung. Wie ich vernehme , hat das Finanzministerium zur Bereifung und Inspizierng der ganzen Bahn einen Fachmann entsendet, der morgen hier eintrifft , von seinem Votum dürfte das endliche Schickal der Bahn abhängen. Die Deputation wurde auch von dem Hofkanzler und dem Finanzminister empfangen. Spätereslant ist eine Aeußerung des Sektionärers v. Bee zur Deputation, die ungefähr lautet : „Dan könne in diesem Augenblicke, wo alle Welt die Kommunikationsmittel vermehre und namentlich der Ausgleich mit Ungarn mit aller Entschiedenheit angestrebt werde, vie Bahlen nicht fallen tat em = Da Schreiben des ungarischen Hofkanzlers an die Obergers»äne wird heute vom „Bon“ besprochen. Der Artikel beginnt : Se. Erzellenz, Der Hoffanzler wünscht den provisorischen Stand der Komitate bi zum Neiddtage aufrechtzuerhalten. Was jedoch den gegenwärtigen Beamtenkörper betrifft , so will er denselben ebenfalls beibehalten, mit Ausnahme Derjenigen, die nicht gehörige Unparteilichkeit üben, die nicht gehörigen Takt und gehörige Befähigung befiken, und die sein Vertrauen verdienen. Wenn die betreffenden Herren Beamten hierauf noch nit zum Bewußtsein heffen kommen, was sie zu thun haben , wenn sie nach diesem noch immer nicht begreifen, daß der Weg vor ihnen liegt, auf welchem sie als konstitutionell gesinnte Landessöhne si in der öffentlichen Meinung ihrer Mitbürger wieder herstellen und durch eine entschlossene That bag rehabilitiven fünnen,, was für sie das Theuerste sein sollte; wenn sie vielmehr abwarten wollen, bis die Klagen des Bublitums wie ein MWoltenbruc fich über sie ergießen und man mit Jingernf auf Diejenigen zeigen wird, die als Angehörige einer oder aller vier Kategorien verzurtheilt werden dürften : wann freilich, oleum et operam perdidtimus, wir, die wir bisher zu ihrem Besten das Wort erhoben haben. Dem wegen seiner eigenen Schuld entfernten Beamten gebührt sein gleicher Antheil mehr an gewissen bürgerlichen Hechten Durch die Entlassung Derjenigen, die si im Liebe duch die oben aufgezählten vier Kategorien nicht halten können, werden die Obergespäne genöthigt, geradezu zur Netablirung zu greifen; denn so reich an Kapazitäten sind wir doch noch nicht, daß wir, besonders nach einer echzehnjährigen Pause der rechtlichen Praxis, drei verschiedene Samtenkörper stellen könnten : einen Konstitutionellen, einen topisorischen und dann noch einen dritten, zwischen beiden. Je Obergespane sind daher genetigt, unverzüglich die Beanenkörper von 1861 aufzusuhren und diese zur Wiedereinnahme ihrer Bosten aufzufordern. Ob dies gelingen wird ? das willen wir nicht. Wem es gelingt, dann haben wir das Proviorium mit retablictem Beamterörper. v0. Nach unserer Ansicht hat der Kanzler mit dem Exlaß,woriner die fernere Beibehaltung des Provisoriums unter solchen Klauseln angeordnet,dasCundeebet dieses Provisoriums unterschrieben »Hon«meint nun:wenn die Obergespane s schon an eine solch ausgedehnte Restauration der Beamtenkörper gehen,so hätte man mit kaum größeren Schwierigkeiten die Komitate gantz und gar restaurireri können,—und schließt mit der Bemerkung,daß die Obergespäne,der Instruktion zufolge,einen derart großen und wichtigen Wirkungskreiss haben,daß sich schwer gleichzeitig ihre Sitze im Oberhause werdencnnehmen können. »Naplc3«weist in einem längeren Artikel die neuesten ,,Lustkandeleien««der,,N.Fr.Pr.«ini der siebenbürkischeni Frage zurück;wir-behalten ungvoxy seinen wesenklinge anhalt auch unseren Lesern vorzufüchren. »Kolozsv.«Közl.«äußert sich gelegenheitlich seiner Erörterung dieser Frage dahin:Zu1n Glut wurde auch inmitsten der jüngsten Angriffe auf das positive Mehr durch den Monarchen ein mächtiger Anknüpfungspunkt für die Legitimität darin gerettet, daß der kaiserliche Wille die Frage der Union Siebenbürgen? mit dem Mutterlande unberührt zu erhalten wußte. Dies sei nun der Anknüpfungspunkt, welcher heute der Restitution zum Ausgangspunkte dienen, mit welchem eine der wichtigsten Fragen der Monarchie , die Integrität der ungarischen Krone, gelöst werden kann. Nach einer Mittheilung der „Deiterr. 3." ward der Sachsengraf und Reichsrathsabgeordnete, Konrad Schmidt, bisher noch seiner Konferenz in der siebenbürgischen Hofkanzlei zugezogen. “ Einer Meldung der „Hermannst. 3." zufolge hat der griechische orientalische Metropolit, Shaguna, sich vor: eltern auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers nach Wien begeben. v. Kaiserfeld’s Nede liegt uns jeht im genannten Wiener Blatte ausführlich vor ; demzufolge sagte er : Mohl stehen wir heute noch vor einer, Sphinz, aber statt die Syphing zu befragen, scheint es zweckmäßiger, eine Umschau zu halten über das, was seit 5 Jahren geschah und was unabänderlich besteht. Wir werden da man dem Bundes gewoffen begegnen, der immer tieber auf uns hinweist, abnimmt und auf andere Schultern mnäht, eines Gefetes. Sollte, so oft man glaubt, es entbehren zu können, der mächtigste dieser Bundesgenossen ist wohl die finanzielle unwirtsbchhaftliche Lage des Reiches. Das Kapital ist vorsichtig und daher auch konstitutionell geworden. Jede neue Schuld des Staates bedarf der Kontrasignatur einer weichsräthlichen Kommission , jede Steuererhöhung der Zustimmung des Neichsrathes, jede Dezentralisation,, die dem Neiche Laften ichh daher an ven Willen nicht bezweifeln, die Unmio g= lichreiten , melde venselben vinge umstarıen, würden eine Beruhigung gewähren. Gewisse Schlagwörter und Parteibenennungen hat man seit den ersten Tagen unseres Konstitutionalismus bewußt , um uns oppositionelle Anmwandlungen zu verleihen,, und man bes nüßt dieselben auch heute now, um uns unwomöglich "ein pater peccavimus zu entreißen , aber viele Worte üben schon lange ihre Wirkung nicht mehr. Wohl mögen die Männer, welche heute an der Spike der Regierung leben, der Schule jener Dortobermänner angehören, welgen man so viel Schlimmes zutragt ; wohl mag man hinweisen, was die Entwicklung , welche 6 o. ‚ . luhomwift den Diplom zu geben versuchte, bent Buchstabert desselben entsprach — und das tteben feine Ohrenrettung für besagtes Diplom. Aber jener Versuch mußte dem allgemeinen Unwillen gegenüber aufgegeben werden, und man wird zugeben müssen, waß auch das zeberpatent mit wenigen Ausnahmen jenem Diplome nicht misderspricht — waren ja doch ein Neidhsrathsstatut, und Landesordnungen 'ansprüchlich vorbehalten worden — die Berfaffungsentwicklung des Oberpatentes hat aber vor jener Goluhomsti’ihen ven Vorzug, daß sie von allen Landtagen die 5. seite der ‚Leitha angenommen wurde , daß Neiderath und Landtage davon Befig ergriffen haben, daß sie seit 5 Jahren zwischen ung und der Krone in anerkannter und wununterbrocheneer Ausübung steht, daß sie in 10 vielen Thronreden, in so vielen entgegengenommenen Adressen, in so vielen Erklärungen der Regierung, in so vielen proflamirten Gesethen, in so vielen feierlichen Akten ihre feierliche Bestätigung fand, daß sie sich bereits tief eingegraben hat in das B Vohsbewußtsein als ein Recht des Wolfes, daß sie daher für uns ein’ lebendiges Staatsrecht geworden ist, welches wit zi modifiziren bereit sein können, das aber einseitig weber geändert, noch einseitig uns entzogen werden kann. 2 Das, meine Herren , it unsere Rechtskontinuität, die wir beanspruchen, und es freut mich , zu finden, daß man auch bin Ungarn fühlt, daß es Gewordenes gibt, mit dem man tranfigiren muß, dab man dort fühlt, es gelte zwischen Ungarn und Desterreich ein Kompromis zu schließen, bei welchem auch uns eine Stimme gebührt‘, da man dort fühlt, es gebe für seine Phase vortiger Verfassungsentwicklung einen dauernden und gesicherten Belisstand , wenn derselbe unter Mißachtung unserer konstitutionellen Rechte erfolgte. Man mag alerdings in Ungarn auf Grund der Rechtskontinuität nur mit dem Könige über staatsrechtliche Fragen verhandeln , aber dennoch wäre es ein theoretisch vergebliches und praktisch ein gefährliches Bemühen, in dem Könige von Ungarn von jenem Kaiser von Oesterreich zu abstrahiren , wer doch das Diplom und das Federpatent allen seinen Völkern gegenüber Verpflichtungen übernommen hat, bereit js vollständig bewußt zu sein er nicht aufhört zu beweisen. Das Bolt, welches bei sich selbst Rechtskontinuität und Legalität so hoc hält, wird und muß wollen, daß dieselben all dann zur Geltung kommen, wenn mir sie in Anspruch zu nehmen haben denn diese Grundfäße sind nicht minder heilige, weil es sich dort um die Uebung von Necten, welche nach Jahrhunderten , hier um foldbe handelt, welche nur nach Jahren zählen, und geradezu mie eine Beleidigung erschiene mir die Annahme, die ungarische Nation, welcher Ostrockungen, die im Zuge waren, durch das Verhalten des Reichsrathes erspart blieben, werde nicht Alles daran liegen , ein solches Geshhch von und abzuwenden , wenn wirklich ernstlich daran gedacht werden künnte. In der Solidarität der Bölker itung sonad ein weiterer Bundesgenosse erwachsen, auf den wir bauen künnen. So haben wir denn, indem wir die Ersten diese Solidarität praktisch werden testen, die abgelaufene Session und mit ihr in uniürdiger und erfolgreicher Weise ein Wirken zum Abschluffe gebracht, in welchem wir, oft getavelt, oft verhöhnt, lange mit der Gleichgiltigkeit der Völker, mit der Unvollständigkeit unserer Verfassung und mit unseren eigenen Jerthümern singend, dennoch immer die Grundsäbe des Konstitutionalismus wie ein heiliges Belta:Feuer Hüteten, bis in die Ueburg derselben nun augene eintraten, in welche ein versehrtes System so lange zum Schweigen verurbeilt hatte Gedenfeih nun noch des Kompromisses mit Ungarn und der staatsrechtlichen Gestaltungen, welche aus demselben hervorgehen müssen, und kann ich mie nur ein solches Kompromise denken, aus welchem die Macht und die Größe weiterreich3 und die Grundfäche des Konstitutionalismus unversehrt hervorgehen, dann finde ich auch hier einen dritten Bundesgenossen in dem Geiste des Fortschrittes, in der zwingenden Macht der Verhältnisse und unzerreißbarer Untrefsen, in jener Ehe, womit man so gern das Verhältnis Ungarns zu Oesterreich vergleicht, in welcher ich keine Thrile Vieles abgesondert vorbehalten haben mögen, in welcher es aber doch gemeinsame Pflichten und überhaupt eine Gemeinsameit geben muß, weil ohne diese Das Verhältnis aufhören würde, eine Che zu sein ; ich ,