Pester Lloyd - Abendblatt, September 1867 (Jahrgang 14, nr. 199-223)

1867-09-19 / nr. 214

»»,· Tr Tg wen Abendblatt des Pester Lloyd. Donnerftag, 19. September. Nr. 214. (Die einzelne Num­mer kostet 4 ff. d. WB.) Die Ausgleichsverhandlungen in Wien. Ueber den Stand der Ausgleichsfrage theilen wir heute die beiden folgenden Schreiben unserer Wiener Korresponden­­ten mit: = Wien, 18. September. Alle die Pläne und Kombis­nationen, welche über die Modalitäten in der Durchführung der Unifisation der Staatsschuld und des Entfalles der Amortisation in den Blättern des Näheren auseinandergefegt werden, entbeh­­sen jeder thatsächlichen. Grundlage. Weder das Unififationspro­­jekt, welches im " Naple" ventieirt wurde, noch dasjenige, welches heute ausführlich das „Tageblatt“ () analysirt, wurden in mi­­nisteriellen Kreisen auch nur einer Erwägung unterzogen. Die Disfussion darüber, ob auch Lose in die erwähnte Finanzmass­nahme mit einbezogen werden, ist heute noch eine voreilige ; doch liegt es in der Natur der Sache, daß, wenn die Staatsschulden­­tilgung einmal aus unserem Budget geschwunden sein wird, die Spielpapiere nicht eine exklusive Begünstigung genießen können, ohne andere Rechte in empfindlicher Weise zu verlegen. — In der diesseitigen Deputation hat heute das Subsomite Sikung gehalten und dürfte morgen scon Bericht erstatten. Die Zweifel, ob die Verpflichtung , welche Ungarn bezüglich der Staatsschuld eingeht, nur für ein Jahr oder für längere Zeit gilt, sind ohne alle Berechtigung. Zu einem Perzentualface von 30 ver­­pflichtet sich Ungarn für den Fall, als in Folge der Unifikation die Staatsschuldenlast geringer wird und zwar für alle Dauer. Um aber auch hiefür eine gesicherte Basis zu haben, erfahre ich I­­ +), Mach dem „Tagesblatt” sollen die verschiedenen Staats­­schuldpapiere in eine sechsperzentige Rentenschuld umgewandelt werden. Um diese Ummandlung rascher zu vollziehen , sol nach einer gewissen Frist die Komponistener der alten Papiere von 7 auf 12 Berzent erhöht werden. Das neue sechsperzentige Baz ‚pier dagegen Toll auf 20 Jahre von der Einkommensteuer befreit und dabei ausgesprochen werden , daß innerhalb dieser Zeit in en dasselbe von einer Zinsen-Reputtion betroffen wer­ "den e. Tel. Depeichen des „Pefter Lloyd‘. Turin, 19. September. (8.­B.) Roffuth erklärt, die Behauptung der Wiener , Presse" sei Verleumdung , er sei niemals nach Dieppe gegangen, habe Graf Stadelberg nie gesehen und werde "auch nie mit Rußland, dem Genfer Ungarns und Polens, dem ewigen Feinde aller Freiheit, in Verbindung­ treten... Auch habe Szilágyi keine Mission von ihm. Dresden, 19. September. (8.-B.) Baron Beust wurde bei seiner Ankunft von dem französischen Gesandten und dem österreichischen Geschäftsträger begrüßt, und reiste sofort auf seine Befisung in Laubegast ab. Darmstadt, 19. September. (R.-B.) Der König von Preußen ist hier angekommen und wurde von dem Großherzog und dessen Familie, empfangen. Wien­ 19.September,11th—Minmten.(K.­B.) .Vorbörse.Kreditak­ien 179.so,1860er Lose81.70,1864er Lose73.70,Staatsbahn·23­7.60,Napoleonsd’or«9.89,steuer-, freies, Ansehen —, Bardubiger —, ungarische Kreditattien 84.75, Salizier 212. Etwas standhafter. Berlin , 18. September. (8.:3.) Böhmische Westbahn 59%, Baltzier 57, Staatsbahn 130%, 414% freiwilliges Aus­lehen 97%, 5%, M­etalliques 46, Rationalanlehen 53%/4, Kredit: Tole 70­­, 1860er Lore 6745, 1864er Lofe 40, Silberanlehen 5974, Preditaltien 731,, Wien —. Frankfurt, 18. September. (8.­B.) Wehsel pr. Wien 96 °/s, Ameritaner pr. 1882 7649, österr. Bantaktien 653, österr. Krevitaltin 173, 5% ‚öster. Staatsbahnaktien 229 ‘,1854er Lofe 57’ 4, 1860er Lofe 681, 1864er Lofe 72 °/4, englische 1859er . Metalliques 59'/,, neues Silberanlehen —, 5% Nationalanle: ben 52° a, 5% Metalliques alte — , neues ftenerfr. Anlehen SAVA Zelt, . Grantfurt, 18. September. (RB) Abenpbörse. Kreditak­ien 171.25, Amerikaner 76.05, 1860er Lofe 671­4, 1864er Lie — , Nationalansehen —, neues steuerfreies Ansehen 47, Badische —, Staatsbahn 227.25. Zlau. Parid, 18. September. (8.8) Schlußkurse 3% Rente 69.05, 44% Rente 98 , italienische Rente 48.55, Staatsbahn 485, Credit Mobilier 236, Humbarden 383 , 1860er — , Oesterreichische per Tag 331, Defterr. auf Zeit 325, 1875er 8. Bons — , 1876er. 2. Bons — , Ronfols 94 °/, , Schwad. Zrieft, 18. September. (RB) Getreidemartt. S­portverlauf 4000 Star Banater Weizen 116/114pfd. mit No­­vember-Lieferung, Kontraktzeftton, zu 8 fl. 30 Er., bosnischer­ Mais prompt 116pfd. zu .5 fl. 25 Er., 1000. Zentner Banater Geyste, Lieferung per Monatläufe, zu. 4 fl. 55 Er. Markt, behauptet: Stansfurt, 18. September. (RB) Getreide­markt Weizen, biesiger effektiv 16, 3 Monat Termin 14, Roggen, effektiv 12, Termin 101 ,. Hafer, effektiv 9, alter 1042, 3 Monate Termin 8%. . Hamburg, 18. September. (R.:B.) Getreidemarkt. Getreide auf Termine 3 niediger, Weizen per September .161%­,, per November 155. Roggen per September 113%, per Oktober. November 11. Hafer behauptet. Del Toto 24%, per Herbst 24%, per Frühjahr 25. Parid, 18. September. (R.:B) Mehlmarktt. 6­ Marten pr. September 85, pr. Oktober 84, pr. November:De­­zember 81.50 ,. 4 Monate vom November 81, Getreideverkäufe schwierig. Baifle 50 Gent. bis 1 dr. , Roggen begehrt, Fr. 26. Marseille 100,000 Huttolitres. gondon, 18. September. (8.:B.) Weizen zu lekten Preisen, für fremden Detailfrage, Hafer, ausgenommen feinster, billiger, Gerste unverändert, aus kompetenter Quelle,daß Ustgarn die Verpflich­­tung übernimmt,in jedem Falle,welches Ergeb­­niß auch die Unifikation herbeiführe,min­­destens die Summe von 32 Millionen zur Staatsschuld beizutragen. Leren bald um ein Beträchtliches mehr, als es bis jeßt geleistet. Für das Jahr 1868, für welches dies Zinsenerforderniß bereits präliminirt ist, zahlt Ungarn 38­ Millionen. I. OO Wien, 18. September. Die Analyfis, welde meh: tere Blätter heute von der ministeriellen Proposition veröffentli­­chen , bestätigt alle die Mittheilungen , die ihr Blatt fon in den letten Tagen der vergangenen Woche zu machen in der Lage war : der Berzentualtag der Duote von 70 und 30 für die aus der pragmatischen Sanktion entspringenden gemeinsamen Verpflichtungen ; der analoge Perzentualtag für die Staats­schule , nachdem von ihr 25 Millionen zur­ ausschließlichen Ber­­astung der Werthälfte und der für Autortisationskosten entfal­­tende Betrag ausgeschieden sein werden ; die Vorlage eines Ge­­legentwurfes für die Unifikation der Staatsschuld an die beiden Reichsvertretungen, und zwar noch im Laufe des kommenden Verwaltungsjahres , und endlich die Einlegung einer gemischten K­ommission zur definitiven ziffermäßigen Rictigstellung der­ bei­­derseitigen Leistungspflicht. Alle diese Momente sind von Lesern ihres Blattes bes­pannt ; er erübrigt mir hier nur, über den heutigen Stand der Verhandlungen zu berichten und von der Kritik Akt zu nehmen, welche die Stimmen der hiesigen Presse an dem Werke der Ver­­einbarung üben. Was die­­ Veröffentlichung des Schriftbtüdes betrifft, so ist sie ein Akt der unverzeihlichsten Indiskretion, be­gangen von Seiten eines Mitgliedes der cisleithanischen Depus­tation. Sie sehen, daß diese Partei, welche die Patronage der uR. Fr. Pr.” bildet, nicht eben wählerisch in ihren Mitteln ist, wenn es gilt, die öffentliche Meinung gegen das Zustandekom­­men des­ Ausgleichs aufzuheben. Wie ich höre, wurde im Ge­sammtministerrathe­­ beschlossen, den Art der ministeriellen Verein­­barung erst dann zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, bis er die Zustimmung der beiden Deputationen erlangt haben wird, &3 ist selbstverständlich, daß die Proposition, da sie ja den­ Des­putationen nicht zur kategorischen Annehme “unterbreitet­ werden konnte, eine Modifikation in den Details nicht "ausschlicßt," fer e3 nun, daß solche Abänderungen jebt [von von den Deputa­­tionen oder von den beiden­­ Vertretungen gewünscht werden. Mit dem Votum der Deputationen erhält das Werk erst seinen vorläufigen Abschluß und aus diesem Grunde sollte das Operat nicht seit Schon zur Veröffentlichung gebracht werden. Gestatten Sie mir: zur richtigen­ Beurtheilung der mom­mentanen und in der That sehr ernten Sachlage zwei Fragen : 1. It das Scheitern des finanziellen Ausgleiches eine Gefahr für die Monarchie und 2. trägt Ungarn nach seinen Kräften dazu bei, einer solchen Gefahr vorzubeugen . Wenn die gegen­­wärtigen Ausgleichsverhandlungen resultatlos bleiben, so ist es allerdings wo immer möglich, was die beiden Vertretungen selbst eine Vereinbarung erzielen. Allein ist es denkbar, da, nachdem heute beiderseits über eine zu große Belastung geklagt wird, daß eine Vertretung ihrem Ländergebiete diese Last noch erschweren werde ? Wir würden es, offen gestanden, für ein großes Unglück, von dem die Monarchie schwer getroffen würde, halten, wenn die Bestrebungen der „NR. Fr. Br.” und Konsorten zum siegreichen Durchbruch kämen und die Verhandlungen der Deputationen ohne Ergebniß verliefen. Wir haben die verhängnißvollen politischen Konsequenzen, die dem Neid­e daraus erwachsen müßten, an dieser Stelle schon einmal gezeichnet ; nur jene Partei, die es bisher nit verírans­ten, ein festes freiheitliches Gebilde dem Neubau der Monarchie einzufügen, deren politisches Sdear eine erfünftelte Suprematie über alle Völkerstämme des Neides it, eine Partei, die eben deshalb, weil der unerbittliche Gang der Geschichte ihr Streben für immer vereitelt und ihre Pläne vernichtet hat, einer ihre Vergangenheit kompromittirenden Ordnung der Dinge mit un­­sähnlichem Grolle gegenübersteht, nur sie vermag, getrieben von der Beschämung ob ihrer eigenen politischen Unfähigkeit, das Scheitern des Ausgleiches mit stiller Freude zu begrüßen, denn dann würde sie einen Bundesgenossen ihrer eigenen Gestaltungs- und Negierungsunfähigkeit gefunden haben. Diese niedrigen persönlichen Motive sind es, welche in diesen Kreisen jede Stim­­mung und jedes Streben nach einem beiderseits befriedigenden Ausgleiche verbittern und vergiften. Die Bundesgenossenschaft dieser Richtung ist dasjenige Element, welches die Repenerirung der Monarchie zu vereiteln strebt, weil es den Konstitutionalis­­mus aus tiefster Seele haßt. Entsprechend diesen Gesinnungen sind die beiden Lager , in welche die bdiegseitige Deputa­­tion getheilt ist. Auf der einen Seite : Winterstein, Plener und Konsorten, auf der anderen Diejenigen — und sie bilden glücklicherweise die Mehrheit — welche von dem Glauben an den Bestand eines konstitutionellen Desterreichs “tief durchdrun­­gen sind und die die Welterzeugung hegen, daß beide Theile bis zur Äußersten Grenze des Möglichen schreiten müssen, um das Merk des Ausgleiches zu sichern. Ungarn kann mit Beruhigung sagen, daß es bis zu die­­ser Grenze gegangen ; seine Verpflichtung, die er heute zu über­­nehmen bereit ist, erreicht nicht nur das Ma desjenigen, was ihr feindselige Regierungen, die im Vollbesige ihrer Machtmittel mit dem möglichten Drude auf dasselbe drücten, zu erpresfen vermochten, sondern die Pflichtleistung, die Ungarn heute übers nimmt, übersteigt dieses Maß. Wir wollen Ziffern reden lassen . Anfangs hieß es, daß Ungarn 25 Millionen zur Staatsschuld beitrage.­­ Wie ist heute der Stand­ der Dinge? Der Ge­­sammtbedarf oder Staatsschuld beläuft sich fürva 3 Zahler 1868 auf 160 Millionen. Sie von abgezogen 6 Millionen, die die vu­­pone steuern hereinbringen. Bondenreiti: enden 154 Millionen ist das Präzipuum von 25 Millionen (über­reffen Berechti­i­gung un­d Natur ich mich ein nächstes Mal des Näheren einlasfen werde) auszuschei­ ven. Die Staatsschuld beansprucht dem­­nach für das Jahr 1868 eine Bededung von 154 Millionen Hinzu trägt­ Ungarn 30 %, d. .i. die Summe von 38.700,009 fl. bei. Um die Größe dieser Last richtig zu beurtheilen , muß noch Fol­gendes angeführt werden. Weder die Summe, welche die Staatss­chuld von Ungarn beansprucht, hat dieses noch für die pragmas­tischen Angelegenheiten 23 Millionen an das Sei abzuführen. Berechnet man die Gesammtverwaltung des ungarischen Aronge­­bietes nur auf 30 Millionen, so hat Ungarn für das kommende Jahr die Summe von 91 Millionen zu beschaffen, während das größte Ausmaß seiner Einnahmen nur 79 Millionen nachweisen, und er daher ein Jahresdefizit von 12 Millionen zu deben hat. Ich erlaube mir, ihre Aufmerksamkeit auf diese Berechnung zu Yenfen, weil alle in dem öffentlichen, bisher aufgestellten Ral­us uns­ichtig sind Kann man nun nach diesem Fazit Ungarn den Borz­wurf machen, daß er nicht nach seinen Kräften und darüber hina­­us an der­ Last: wer Staatsschuld theilnehmen will? Allein diesem Mederschreiten der natürlichen Leistungsfähigkeit muß eine natürliche Grenze gesteht werden, hüben wie drüben, wenn nit zu bald die auch im Gefese für die gemeinsamen Angelegenheiten markirte Cchranfe durch­­brochen werden soll, wenn nicht wieder die Teicptfeitige Mirthihaft des Schuldenmächens von vorne angefangen‘ werden sol. Das Krebsübel des Defizits muß mit Stumpf und Gitter ausgerottet werden, soll" „nicht der M Wohlstand 13 Reiches zusam­­brechen,” soll nicht der Mert­ der Kapitalien der österreichischen Staatgläubiger zur Fiktion zusammenschrumpfen !' Hier möchte man allerdings in jenen Kreisen, in welchen die Mintersteine und Genossen das Mort führen, das Defizit in Permanenz er­­halten, denn man weiß daselbst nur zu gut, dab manche Größen parafptenartig um dem Uebel sich hinangeranzt, an welchem die Monarchie wirtschaftlich und politisch dahin Tiechte. III. Von einem anderen K­orrespondenten wird nun der authen­­tische Wortlaut jener Zuschrift eingesendet , welche der Finanzmi­­nister Freiherr v. Bede an den Obmann der cißleıthanischen Deputation Kardinal Rauscher gerichtet. Nachdem dir Haupts­züge dieser Zuschrift bereits den Weg in die Blätter gefondert,­ glaus ‚ben wir dur die Mittheilung des amtlichen Textes eine Indiga fretion zu begehen. Die Zuschrift lautet : Um für die Verhandlungen der verehrlichen Deputationen eine übereinstimmende Grundlage zu gewinnen und dadurch vom Standpunkte der Regierung zur Förderung des angestrebten Ausgleichs beizutragen, haben sich die beiderseitigen Minister nach eingehenden Unterhandlungen in Absicht auf Jämmstliche im XII. ungarischen Gefegartifel des Jahres 1867 dem gemein­­schaftlichen Einvernehmen vorbehaltenen Gegenstände über be­ ftimmte Grundlage verständigt und ss wechselseitig verbindlich gemacht, dieselben mit allen ihnen zu Gebot stehenden konstitu­­tionellen Mitteln vor den zuständigen Vertretungskörpern zur Geltung zu bringen. Was zunächst die Aufgabe der Deputationen betrifft, nämlich­ die Vereinbarung über das Duotenverhältniß zur Bestreitung der im Sinne der pragmatischen Sanktion als gemeinsame Auslagen anerkannten, in den Artikeln XVII—XXI des vorerwähnten ungarischen Gefegartikels namhaft gemachten , Erfordernisse, so haben sich die beiden Ministerien geeinigt, einen Beitrag von 70 % für die im­ Reichsrathe vertretenen­ Königs­reiche und Länder und von 30 % für die Länder der ungari­­­chen Krone dür die 10jährige Periode vom 1. Jänner 1868 bis zum 31. Dezember 1877 auf das­ Dringenorte zur Annahme zu empfehlen. Im untrennbarem Zusammenhange mit diesem Antrage zur Feststellung des Duotenverhältnisses haben­ sich die beiden Finanzministerien, mit Zustimmung der Gesammts­ministerien , fehr verbindlich gemacht , den betreffenden Bertret­tungskörpern einen gleichartigen Gegebesvorschlag in Betreff­ der gesammten Staatsschuld dahin einzubringen, daß zur Beregung des jährlichen Erfordernisses der Staatsschuld von den­ im R­eichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern eine Vorber­laftung von jährlich 25 Millionen Gulden übernommen und der Rest zwischen denselben und den Ländern der­ ungarischen Krone nach dem obigen Leistungsverhältnisse von 70 zu 30 getheilt werde. Das nac­hdieren Grundlagen zur Erfüllung der­ bes­­tehenden Verpflichtung sich­ergebende Erforderniß wird in den Baranschlag für das kommende Finanzjahr angestellt werden. Da er ferner in der übereinstimmenden Absicht beider Ministerien liegt, die mit 31. Dezember dieses Jahres verblei­­bende öffentliche Schuld definitiv abzuschließen­­ um die rücksicht­­lich derselben von jeder der beiden Reichshälften zu übernehmen­den Verpflichtung mit einer bestimmten , ziffermäßig, richtig,au­fteilenden und einer weiteren Nenderung nicht unterliegenden en Harkagen so wurde weiter vereinbart­." 1) Da 1868 den betreffenden Vertretungskörpern eine gemeinschaftl­ verfaßte Vorlage einbringen, deren Zweck die mö slichsimma. Bea heg die beiden Finanzminister längstens­ bis: 1.0 a . s­­ . Vis En­er SZ Pet, 1867.

Next