Pester Lloyd, Juni 1871 (Jahrgang 18, nr. 127-150)

1871-06-03 / nr. 129

— — — 3­ ­. ja — ·­­, » I Pest,2.Juni. »Aus den«Augen,aus dem Sinn!«...Nein,nein,. »"so ganz ohne Sang und Klang,ohne ein herzliches Wort­­"s­ei.Abschiedes,ohne einen warmen Druck der biederen Hand, so könnem so dürfen wir ihn denn doch nicht scheiden lassen,­­den braven Mann,der vier Jahre lang gestrebt und gear­­­beitet mit all dem Enthusiasmus, dessen seine auch heute noch — fast jugendliche erregbare Natur fähig it, mit all der Ehrlich " feit, die ihm sein makelioser "Sharnstor­ fon oder uneigen­­— nütiger Patriotismus als selchtverstännliche Pflicht stets vor die Seele rückte. Wir haben seinen Nachfolger Herzlich be­grüßt, aber nicht nun u­r die Lebenden haben echt, und selbst wenn dem so wäre. Balthasar Horváth gehört ja doch nach Wie vor dem politischen Leben an, und Fünfzighin vielleicht in noch höherem Maße als bisher, da er sich nun frei fühlt von manchem Zmange, der schwer auf ihm hastete, da sein ganzes t­ealistisch angelegtes Wesen nicht mehr auf Schritt und Tritt mit sogenannten „taatsmännischen" Nachichten zu tranfigiren genöthigt ist. Sollen wir lang und breit über die Wirksamkeit reden, die er hinter sich hat? Wozu? Könnten wir denn noch irgend etwas sagen, was nicht ohnehin schen aller Welt be­­kannt wäre? Es war ja die herrlichste Tugend des Men­­schen und der größte Fehler des Ministers Horváth, daß sein ganzer Charakter, als sein Fühlen und Denken vor aller Welt Her und offen da lag, wie der See, durch dessen reine Was­­ser jedeg Auge bis auf den Grund hinab zu bilden vermag und bei ihm brauchte man gar nicht erst bis auf den Grund hinabzusteigen, denn­­ er trug ja­ das Herz auf den Lippen. Wenn dieses Herz voll war, sei es vom Freude, sei es von Leid, dann überströmten auch diese Lippen und was hundert Andere an seiner Stelle sorgfältig, im die tiefsten Tiefen der Brust verschlossen hätten, er b­at es mit der Harmlosigkeit des Kindes vor aller Welt fand , denn er fühlte nichts und dachte nichts, dessen er sich zu schämen hatte, das er nicht vor Aller Augen hätte bloßlegen dürfen. Man warf ihm Schwächen vor. Gemwiß, der Vorwurf war berechtigt ; wir selber haben ihn oft genug w­iederholt und mir gestehen es unummunden, er ist unpaffend für einen Minister, daß er — wir erzählen ein Faktum — eine halb mahnsinnige alte Lü­­din, die ihn in einer Prozehsache bis in seine Billa verfolgt und als man den Minister verleugnet , vor dem Hausthore wartet, weil er da doch einmal aus oder ein müsse, daß er nicht das Herz hat, diese arme, alte, halb verrücte Frau durch­­ einen Lafaien hinaus­werfen zu lassen, sondern selber durch das Fenster eines Hinterstübchens Hinausfriecht und sich auf einem Seitenwege davon stiehlt — das, sagen wir, ist sicherlich un­­­paffend für einen Minister, allein wird nicht jeder Mensch von besserem Gefühle diese Schwäche höher anschlagen, als die für genannte Stärke von hundert Anderen und wird er nicht Dies­­em „schwachen" Meanne entzüdt zurufen : „Steige herab von deinem Meinsterfige und komm’ — an mein Herz !" E Es fällt uns nicht ein, aus Balthasar Horváth einen Märtyrer machen zu wollen. Das ist er nicht — aber höchstend nur im physischen, aber nicht im politischen Sinne. AL seine Freunde sind darüber einig, daß der Moment sei­­nes Rücktrittes so fehlecht als möglich gewählt war. Wir reden nicht davon, daß dieser Rachtritt in einem Momente erfolgte, wo Horváth von dem weichen Ministerfauteuil un­­mittelbar auf den eben­so weichen Präfidentenstuhl einer reich Hotirten Bank niederfiel. Andere mögen dies mißdeuten und dahinter eine Absichtlichkeit suchen , wir und mit uns alle in die DBerhältnisse Eingemeihten willen, daß das reiner Zufall war, daß das rasche Zustandekommen jener Bank von Niemandem, auch nicht von den Nächstbetheiligten vorhergese­­hen werden konnte, und daß Horváth in dem Momente seiner Resignation zwar wußte, er werde für die Erhaltung seiner Fa­­milie wieder Arbeit suchen müssen, aber daß er nichts weniger als Gemeißheit darüber hatte, ob und wie er seine Arbeit zu verwerthen im Stande sein werde. Davon — sagen wir reden wir nicht, aber es steht fest , daß ein politischer Grund für seinen Nicktritt gerade jet nicht vorhanden war ; derselbe hätte einen Sinn gehabt, als die Regierung das 2der Operat verwarf, mit dem sich Horváth — nachdem er Schritt für Schritt bar gegen gesümpft — schließlich doch geriissermaßen identifizirt hatte. Allein nachdem er auf die Intentionen seiner Kollegen eingegangen, nachdem ihm eine Ermächtigung, wie sie sein­­ ungarischer Minister vor ihm befefen, botirt worden war — dann waren politische Gründe zum Rücktritte für ihm nicht mehr vorhanden. . . . politische nicht, aber andere ! Die fort­­währende Aufregung hatte seinen ganzen Organismus aus Mann und Band gebracht ; seine Tage verliefen in unsügbarer E­rregtheit, die Nächte verbrachte er schlaflos im Fieberpara­­gramue und entjegt forchten seine Lieben auf, wenn er in diesen schlaflosen Nächten mit sich selbst heftige­n Debatten über diesen oder jenen Geseesparagraphen führte. Es handelte sich um die Rettung jener physischen Existenz und dieser mußte die­­ politische zum Opfer gebracht werden. Das ist ein sehr ein­facher, sehr prosaischer Grund für den Rückkritt, aber es it der einzig wahre, einzig richtige und nicht in das Gebiet der­­ Martyrologie, sondern in jenes der Pathologie gehört die Geschichte unserer jüngsten, eben abgeschlossenen partiellen­­ Ministerkrise. Es liegt darin ein großer Trost, nicht nur für die per­­­sönlichen Freunde Balthasar Horvath’s, sondern für alle Bewunderer seines Geistes, für alle Verehrer seines Charakters. Er hat sich nicht politisch, sondern nur ähnlich abgenügt ; die Ruhe des Körpers, die des Gemüthes wird die versiegte Kraft wieder erregen und bald, sehr bald hoffen wir, wird dem öffentlichen Leben, wenn auch in veränderter Sphäre, jener bedeutende Geist, jener edle Charakter wiedergegeben werden, den wir — bei dem so fühlbaren Mangel an wahr­­haft hervorragenden Männern — für die Dauer wahrlich nur schwer entbehren könnten. Und darum ist es nur ein Abschien für kurze Zeit, wen wir heute von Balthasar Horváth nehmen ; unsere Achtung uud unsere Liebe, sie geben ihm heute das Geleite, Ja er von uns geht, um für einige Zeit nur sich, sich allein zu leben ; sie werden ihm jubelnd entgegenfliegen, wenn er einmal gez frästigt wie verfehrt, um wieder ung, der Gesammtheit, dem Vaterlande zu leben, das dem scheidenden Sohne — einem der Besten, den er hat — nichts zu bieten vermag, als die einfache, prunflose Bürgerfrone, die es ihm nicht [denft, — sondern die er sich weplich und weiblich verdient hat, auszuscreiben und einzuheben, aus welchen die Auslagen der Regu­­lirung und Beschönerung bestritten werden, hat bei ung die *egisla­tive — bdurderungen von der Nothunwendigkeit und Wichtigkeit einer Hauptstadt, welche allen gerechten Anforderungen entspricht und auf dem Niveau der heutigen Zivilisation steht und überzeugt, dab die Schwesterstädte ihrer materiellen Lage und finanziellen Verhältnissen nach, nicht genug Kraft haben, den erwünschten Aufschwung zu erreic­hen — die Hebung von Pelz:Ofen al allgemeines Staatsinteresse er- Härt und see Erholung MD DLY-a­­­n: Annaban Dort allgemeinen Staatssteuern, mithin auch auf Kosten der entferntesten Provinzbewoh­­ner, Millionen bemilliget. Und gerade mit Ricksicht auf die nun erwähnten Steuerträger konnten die vollrten Summen nicht ganz einfach den beiden Stadtkom­­munen zur Verfügung gestellt werden, denn abgesehen von der Schwie­­rigkeit der Auftheilung, mußte bezüglich der Modalität der­­ Verwen­­dung, der parlamentarischen und verantwortlichen Regierung nur al­­lein die Niederwachung, sondern auch ein direkter Einfluß gewahrt wer­­den, umso mehr, damit das bewilligte Geld nicht vielleicht zu Gunsten irgendwelcher partieller oder totaler Interessen, sondern zur Erringung jenes Bieles verwendet werde, welches in dem Aufblühen und dem Auf­ Ihmwunge der Hauptstadt im großen Ganzen besteht. Dieser Einfluß der Regierung würde mit Rücksicht auf die Ver­antwortlichkeit derselben auf das Einfachste gewahrt sein, wenn mit dem Vollzug der im 6.A. X vom 3. 1870 umschriebenen Agenten ein Departement der Fön. ung. Ministerium3 für öffentliche Arbeiten und Kommunikation betraut worden wäre; doch die Legislative hat, eben mit Berücksichtigung des Nechtekreises der Munizipien, anstatt vefjen den hauptstädtischen Baurath ins Leben gerufen, weil in dieser Korpos­­ation neben Wahrung des aus den obigen Gründen unumgänglich nothwendigen Einflusses der Regierung, auch der Einfluß der Munizi­­pien beinahe im gleichen Maße gewahrt werden konnte. Und in der That befinden sich in vieser Korporation gegenüber dem durch die Regierung ernannten P­räsidenten und 9 Mitgliedern, 9 gewählte Mitglieder der städtischen Kommunen, und außerdem noch mit berathender Stimme je ein Magistratsrath und der Oberingenieur der Stadtbehörden und je 2 Repräsentanten der Baukommissionen. Bei diesem Organismus erschien die Hoffnung vollkommen ge­­rechtfertigt, daß, indem die städtischen Vertrauensmänner auf Grund­­lage ihrer totalen Erfahrungen und Kenntnisse die nöthigen Aufklä­­rungen geben und die durch die Negierung Ernannten den Intentio­­nen derselben Anspruch verleihen, auch solche Fragen in­ kurzem Wege, mit Umgehung des so langen schriftlichen Verzehres auf Grundlage der unmittelbaren Berührung erledigt würden, bei welchen die schein­­bar unwiderstrebenden Unteressen der Stabtkommune und der Regierung ‚Auszugleichen waren. 63 war vorauszusegen, daß sowohl die Stabtkommune, als die Regierung in den Beischlüfsen des Baurathes kompromittiren würden, da in dem Kreise der ersteren die gewählten, ver­leteren die ernann­­ten Mitglieder dieselben vertreten und erklären würden. Bei dieser Zusammenstellung des Baurathes ist er schwer zu be­greifen, wie man denselben zu einer zwischen Regierung und Dtmniziz­­ium eingefeilten Macht stempeln will, wo doch eben dieser Organismus demselben den Charakter eines Bindegliedes, eines neutralen Bovens verleihte. — — — Wir wollen nun zu dem Berufe des Baurathes übergehen,denn derselbe wird thatsächlich auch bezüglich solcher Angelegenheiten inter­­petiert und verantwortlich gemacht,welche mit demselben in gar keinem Zusammenhange stehen. Einerseits erwartet man von ihm,den Bau der Donauquais und der Brücken zu beschleunigen,obwohl sie mit derx.G­­ A.vom J.­1870 das k.ung.Kommunikationsministerium betraut,andererseits macht man ihm aus dem schlechten Zustand des Pflasters dieser oder jener Gasse einen Vorwurf,obwohl im Sinne des eben zitirten Ge­­setzes in diesen Angelegenheiten nicht nur die Initiative,sondern auch die Exekutive der Stadtbehörde zukommt.—­Es mag der Beispiele ge­­nug sein,obwohl wir manche Fälle anführen könnten,bei welchen die mit Pathos vorgetragenen Anklagen manchmal in mißlungenen Spe­­kulationsgelüsten,meistens aber­ In solchen Sonderinteressen ihre Quelle haben,welche sich auf Kosten des Gemeinwohles geltend ma­­chen wollten und in diesem Bestreben Schiffbruch leiden mußten. Und doch ist der Beruf und Wirkungskreis des Baurathes im G.­A.X.dest.1870 klar vorgezeichnet und besteht darin,dahin zu wirken,daß Pest-Ofen zu einer wahren,daß es zu einer solchen Großstadt werde,in welcher sich niederzulassen und anzukaufen,sowohl der Handwerker und Industrielle,als auch der Rentier,der erstere we­­gen des sicheren Verdienstes,der letztere wegen der in Aussicht gestell­­ten Gewüsse — Grund und Reiz finde. Die Aufgabe, welche viel Zeit und Mühe erfordert , kann nur mit allgemeinem, weiten Weberbild auf Grundlage einheitlicher Prin­­zipien gelöst werden ; freilich werden auch hiebei, wie bei jedem Unter­­nehmen, das längere Zeit erfordert, nicht diejenigen das Vergnügen der Ernte genießen, welchen heute die Vorarbeit des Pflügens und Säens zufällt. Diese Aufgabe läßt sich in ihre einzelnen Theile nur schwer zer­­legen, aber die Hauptrichtungen dürften doch folgende sein : a) Die Belserung unserer sanitären Verhältnisse und biemit in Verbindung allgemeine Kanalisirung und öffentliche Reinlichkeit ; b) bequeme Kommunikation ; c) eine zweckmäßige Eintheilung, damit die nach Lebensweise und Beschäftigung verschiedenen Klassen und Individuen einander in der Verfolgung ihrer Ziele nicht hinderlich seien ; d) Schöne öffentliche Gebäude und öffentliche Vergnügungsorte. Aber selbst diese verschiedenen Hauptrichtungen sind mit­einan­­der auf das Innigste verwebt wid verbunden, denn selbst jeder Laie wird es anerkennen, daß z. B. breite, mit Bäumen bepflanzte Straßen eben­so sehr zur Befseiung der sanitären Verhältnisse, als zur Erleich­­terung des Handels und Beriebtes dienen, daß ferner die Errichtung öffentlicher Gärten und Belustigungsorte nicht nur aus Verschöne­­rungsrücksichten und wegen der damit verbundenen Gewüfse wünstens­­werth erscheinen, sondern auch für den Gesundheitszustand der Bevöl­­kerung nur von größten Naben sein können. An diese mit­einander in steter Wechselwirkung stehenden Fak­­toren sind jedoch in Best-Ofen entweder gar nicht, oder nur in so pris­mitivem Zustande zu finden, daß dieselben nur als Frucht unausgerech­­ter, kombinirter Thätigkeit in Aussicht stehen. Wenn dem Baurathe die nöthigen Geldmittel auch wirklich zur Verfügung stünden, um als das Fehlende plölisch herzustellen und durchzuführen, würde ihm die hiezu nöthige geistige und physische Kraft mangeln, und dennoch muß andererseits bei der Erledigung jeder einzelnen Frage und Angelegenheit die Aktion zu gleicher Zeit alle Richtungen umfassen, weil sonst die so nothwendige, einheitliche Harmo­­nie verloren ginge. Der Baurath ist demnach verpflichtet, die Hauptstadt immer in ihrer ganzen Größe, ihrer ganzen Wesenheit und Augwehnung vor Augen zu halten und seine gesammte Thätigkeit auf die Verwirklichung und Sicherung des öffentlichen Interesses des großen Ganzen zu rich­ten, vor welchem öffentlichen Interesse dann alle Privatinteressen, seien , die eines Stadttheils oder eines Einzelnen, in den Hintergrund tre­­ten oder ganz verschwinden müssen. — — — Und nun wollen wir in Kurzem die bisherige Wirksamkeit des Baurathes ffizziren. Baris, 27. Mai. Bo. Man hat während der furchtbaren Kämpfe in den Straßen sehr deutlich die bedeutenden Momente, die Ereignisse, welche für den Ausgang maßgebend waren, wahrnehmen und unterscheiden können. Die regellose Flucht der Förderirten von­ den Remparts in das Innere der Stadt, die Einnahme des Montmartre, der hartnädige Miverstand auf den großen Linien und Boulevards, um das Zentrum zu debken, der Angriff auf das Zentrum und die Flucht, oder eigentlich der verzweifelte Rückzug auf die Anhöhen von Belleville. Aber all’ diese Momente brachten eine Fluth von Szenen, von ungeheuerlichen Erscheinungen zu Tage, welche kaum von der Feder oder vom Griffel festgehalten werden können. Die Einprüche waren derart zahlreich, derart hastig aufeinander folgend, derart furchtbar, und betäubend, daß man eher ein instinktartiges Bedürfniß fühlte, sie 108 zu­­ werben, sich ihrer zu entledigen, als sie festzuhalten. Mit der Flucht der Fe­derirten von den Thoren und Mauern, mit den Beginn ihrer’ ver­zweifelten Arbeit in der Stadt, mit dem beschleunigten Barrikadenbau, mit den Vorbereitungen zum Widerstand bis an’3 Meier, mit den 2 a — Der hauptsächliche DBanrath, dessen Beruf und si­ ijerigegairtis amtiert. (Von einem Mitgliede des Baurathes.) I A In der jüngsten Zeit begegnet man sowohl in einzelnen Kreisen des groben Bublitums, als auch in den mächtigsten Organen der öffentlichen Meinung, den Tagesblättern, so vielen Fragen, Bemer­­kungen, Kritiken bezüglich des hauptstädtischen Baurathes, dessen Wir- Vorgehens, daß in dieser Richtung ganz überflüssig erscheinen. Der Pest-Ob­erhauptstädtische Baurath wurde zweifelsohne nach dem Muster der Londoner welchen die englische Legislative mit weitem Recht! Wirkungs­­­treife im verflossenen Jahrzehent, also zu einer Zeit errichtete, ab­ Lon­­don, sowohl bezüglich der Größe und des als auch bezüglich der darin „Metropolitan "Board of Works" gebilvet, gewinlt auf einer höheren Stufe stand, als das heutige Belt:Ofen. Und doch gibt es zwischen dem Londoner und Bet:Diner haupt­­städtischen Baurathe einen MUnterschied, — wurde und darin besteht, dab in London hauptstädtischen der schon sämmtliche 98 . .. , und Reinlichteit Mitglieder des "Rathes ihre Stelle in Folge der Wahl einnehmen, bei uns aber die Hälfte der Räthe dur die Regierung ernannt wird. Doch dieser Unterschied erscheint vollkommen gerechtfertigt, denn während in England der Staat zur Hebung der Hauptstadt nicht einen ei bemeilligt und gerade ver Baurath ermächtigt s­­­eparate Steuern Fumgolfreis und EGEK heffen einige, ganz allgemeine, bisherigen objektive Aufklärungen vielleicht nicht­­­ herrschenden Ordnung und Charakters, sehr oft erwähnt Die Pariser Schrekenssage. (Original-Bericht des „Wester Lloyd“)­ ­aufsteigen­dem­ Feuerzeichen am Place de la Concorde, die den Beginn des Verfolgungskampfes anzeigten, Hörte auch in der Stadt die legte Ahnung, der rechte Rest von persönliger Sicherheit, von Eigenthums­recht, von Biversicht und Selbstständigkeit auf. Man war in der vollen Gewalt einer Kraft, die selbst dem Schicsal, dem Tode höchst wahrscheinlich verfallen, für das Leben und die Existenz Anderer weder Gefühl no Rücksicht hatte. Vielmehr hoffte sie vielleicht noch eher ihrem Schicsal entrinnen zu können, je mehr Genossen sie demselben gewaltsam entgegenführe. Die Zahl der Opfer sollte dasselbe erreic­hen, und damit war die­­ Selbstbelügung und Selbsttäuschung ver­­bunden, daß der Schein des größeren Anhanges der Gegenpartei imponiren und noch im legten Augenblick zur Umkehr und Vermitt­­lung bringen könnte. Am Grunde waren diese Beziebungen über­­flüssig und sie halfen nur die Kräfte der legten Vertheidiger zu zer­­splittern. Ihr wirklicher, ergebener Anhang war immer groß, stark und bedeutend genug: er hatte nicht nöthig noch zum Schluffe ein falsches Spiel zu versuchen. Jedenfalls war die Zahl der entschlossenen und kräftigen Männer, die mit der Kommune bis zum Neußersten ausharren wollten, nicht geringer als 50—60.000. Meistens Hand­­werter, Kunsthandwerfer, Gesellen bei verschiedenen Branchen , eine Maffe von verwegenen Fremden , eine sehr große Zahl von überge­­laufenen Soldaten, eine wahre Kollektion von den verzweifelten Ele­­menten von Paris. Es waren die eigentlichen Marschbataillone der Kommune, die Truppen, die man beim "Vorbeimarsch Turzweg hie "Belleviller" nannte. Das Kriegsmaterial, über welches diese Armee verfügte, war in der That ausgezeichneter Art. Abgesehen von den Gefchüsen und dem Material, welches bei dem milden Rackzug auf den Remparts, in den Forts und in den Bastionen gelassen wurde, hatten sie eine Sammlung von Feldgeschüben, welche nach Hunderten zählte und die eine Muster-Kollektion von Zerstörungsmaschinen ge­­nannt zu werden verdiente. Man sah in ihren Reihen nicht weniger als 5 verschie­dene Gebhässysteme; die amerikanische Revolverkanone, eine achtläufige und eine fünfläufige; die sogenannte amerikanische Mitrailleufe mit einfachem glatten Laufe; eine Mitrailleufe mit oblongem Rohr; eine feine Mitrailleuse mit einer Schraubenlaffette,­­die ich nicht Gelegenheit hatte, näher zu betrachten. Die meisten der Geschüse waren leicht handzuhaben, mit Blendscheiben versehen und damit für den Straßenkumpf wie geschaffen. Woher die Geschüße stammen , ist noch nicht völlig aufgeklärt ; es sind viele, welche von­ den Bürgern von Paris und von den ver­­schiedenen­ Korporationen während der deutschen Belagerung gestiftet wurden und die aber nach der Kapitulation nicht abgeliefert worden sind. Doch behaupten die Anhänger der Föderirten an, daß nch fort und fort bis zu den Kämpfen in den Straßen in ihren Waffenetab­­lifsements gearbeitet worden sei und daß die tüchtigsten einheimischen und fremden Mechaniker bei der Konstruktion der Mordwaffen thätig waren. Daß dasselbe der Fall war in den Munitionsfabriken, haben wir nur zu deutlich erkannt, als zwei derselben mit nicht weniger als 600 Menschen (die ursprünglich angegebenen Ziffern sind alle nicht richtig, es waren 600 ! !) in die Luft flogen. Ich kann nur beiläufig bemerken, daß zuweilen verlautete, die „Internationale Gesellschaft” habe ganz besonders bei der Waffen- und Munitionsfabrikation die Hand im Spiele gehabt. Ueberhaupt aber mwäre ohne außerordentliche auswärtige Geld, und physische Hilfe ver­lange, kraftvolle Widerstand gar nicht möglich gewesen ! Auch der Straßenkampf würde, statt 8 Tage, 8 Wochen lang gemauert haben, wenn das „große, alte Heer“ der Föderirten nach dem Auftauchen der Truppen auf dem ZTrocadero sich nicht aufgelöst hätte. Alles was gezwungen marscirt, was nit völlig mit der Kommune tirt war, löste sich ab und suchte auf Ummegen die Heimstätte, oder einen Schlupfwinter. Man fan für wahr auch nicht sagen, daß alle Männer, melche blieben, welche treu bei dem Banner der Kommune auszuharren ge­willt waren. gab es schlechte Männer gewesen. E 3 hatte hier so gut überzeugungsstarke, begeisterte, opferfreudige Charaktere, wie unter dem Baume der Frei­heit, welcher von ihren Vorvätern über die Alpen und über den Rhein getragen wurde. Der eigentlich neue und furchtbare Charak­­ter dieser Kommune-Revolution liegt aber in der Mischung ihrer Ele­­­mente ; es war mit einem Wort die erste allgemeine euro­päisdhe Arbeiter- Revolution Gie hatte ebenso ver­zweifelte, als fanatische Vorkämpfer und sie konnte absolut auf Fei­­nem andem­ Terrain zum Ausbruch kommen, als in Paris, fest, two sie besiegt it und im Angesicht der Verwüstung, welche sie in ihrem Sturze angerichtet hat, muß man mit größerer Bestimmtheit und selbst mit Selbstverleugnung darauf hin­weisen. Wenn man ihre riesigen Anstrengungen gesehen hat, die Mittel, über welche sie verfügte, vie BZäbhigkeit, mit welcher sie kämpfte und die Begeisterung von tausenden ihrer Anhänger, dann kann man nicht glauben, daß selbst nach taufen­­den von Opfern und Füfilladen viele soziale Revolution sei ein: für alle Mal in ihrem Keime und zwar in den blutigen und rauchenden Straßen von Baris ersticlt und erwürgt worden sei. Wenn man nicht andere Mittel anwendet, als die der Gewalt und das gilt vorzüglich für England, Belgien, Deutschland und Frankreich, dann wird man in zehn Jahren wieder mit ihr zu kämpfen haben. Der große nationale Historiker von Frankreich wird es vielleicht nicht erler­ben, aber es sieht aus, als habe er sei bereits eine Ahnung, daß seine Hartnädigkeit , sein Sträuben gegen jede Transaktion mit der Kommune, einen Theil der Schuld dieses himmelschreienden Unheils trägt. Während des Kampfes im Zentrum der Stadt Tas­id die „Rede“, in welcher er der Nationalversammlung anzeigte, daß er Ba­ris gesehen und das ganze Elend daselbst: es war die Rede eines Mannes, der sich nicht ganz frei von Schule fühlt. — Der unendliche Haß und die Verachtung , die man auf der andern Seite dieser Partei immer zu zeigen sich beeilte, trugen viel dazu bei, die Bestie, den unmenschlichen Haß bei dieser zu entfachen. Die Wuth steigerte si mit jedem Tag, je höher die Flammen emporstiegen von den Zui­­lerien bis zum Hotel de Bille, je mehr Barrikaden und Straßen ver­­loren gingen. Alles war in die Hände der hab: und wuthtrunfenen Menschen fiel, was nur in irgend einer Beziehung zu "den Leuten in Bersailles" zu stehen schien, war verloren. Die Weiber und das un­beschreibliche Gesindel und Anhängsel branpfc­agten und plünderten und sie brannten zulegt aus reiner Vertilgungsluft,, bis sie hinaufge­­trieben waren nach ihrer „Heimstätte” (aber doch nur die Heimstätte eines geringen Theiles), wo sie ihren legten wilden Verzweiflungstampf kämpften . . . Aus dem Reichstage.­ ­Schluß de Berichtes über die a des Abgeordneten­­autes. 3 erfeßt : er Antrag wird angenommen. ind. 17. Die Oberaufsicht über die Erhaltung der bestehenden oder in Zukunft zu erbauenden Schuldämme kommt dem Kommunikations­­minister­ zu, der dieselbe im Sinne, der bestehenden Genese ausübt.“ Bleibt unverändert. „S. 18. In den Amtsfigen der Staats-Flußingenieure sind auch auf Staatsunkräften Pegel zu errichten, damit zur Zeit einer Weber:­­­ns. 15. Die Verlegung der im §. 14 aufgezählten Verbote durch Unachtsamkeit ist durch das im S. 93 des Gef.-Art. 54 v. 3. 1868 bez ra Gericht auf fummarischem Wege laut Gef.-Art. v. 3. 1840 zu ertrafen. ·Im Wiederholungsfalle erleidet der Thäter eine Kerkerstrafe,die sich bis aufs Monate erstreckt.E­ s Daniel 3­rányi beantragt, daß der Schluß der ersten Alinea von „auf fummarischem Wege” angefangen, folgendermaßen laute:­ndi „nem Schadenerfaße mit einer Strafe bis 100 Gulden zu ahnden. Die zweite Alinea werde weggelassen und "der folgende „Im Wie­derholungsfalle jedoch wird der Thäter außer dem Schadenerfhaß mit einer Strafe bis 300 fl., beziehungsweise 60tägigem Gefängnisse belegt." Die Berufung auf den Gef.Art. 9 : 1840 kann nicht bleiben, weil dort auch Leibesstrafen festgestellt werden und das Haus diese kaum gejeglich erneuern will. Andreas Halmoffy beantragt, daß in der zweiten Arinea statt des Mortes „Kerkerstrafe” gerecht werde : „Gefängnißstrafe”. Minister Gorove billigt die Beweggründe Sranyi’s, der 3wed wird aber auch durch folgende Modifikation erreicht: Es heiße zum Schluß der ersten Ah­nea nach „Gel. Art. 9 : 1840” : „mit Aus­­schluß der Reichesstrafen.“ Koloman Tiba und Ignaz Hajdu beantragen Wortände­­rungen, die im Deutschen nicht ersichtlich sind. Das Haus nimmt den Paragraph mit den Modifikationen Gorone’s und Halmofiy’s an. „Ss. 16. Im Falle absichtlicher Beschädigung, oder wenn jemand während der Mederschwenkung, oder während des Schußes gegen die Mederschmemmung den Schubkdamm durch- oder einschneidet oder die Schleuse beschäßigt, so hat ein Kriminalverfahren stattzufinden, und der­­ Thäter erleidet eine Kefferstrafe, die sich bis auf sechs Jahre erz jtreben kann.” Julius Györffy beantragt, daß auch hier statt „Kerker­" „Gefängnißstrafe” gefest werde. «. fnwennung der Wasserstand nach diesen dem Kommunikationsminister gemeldet werde, melde Meldungen auch im amtlichen Regierungsblatte A zu en so be sinns has Julius Györffy beantragt, hab e“ statt „i­m Regierungsblatte”, „im Amtsblatte” Dei, f „een, anmeLicpen Der Antrag wird angenommen. Ko Die 98. 19-31 werden ohne Bemerkung angenommen. Sie „s. 19. Staatsingenieurämter üben ebenfalls Aufsicht über den Stand der Schuldämme, erstatten darüber an die Zentralregierung Bericht und mein nöthig, machen sie die Gesellsc­haft, beziehungsweise die Aufsichtsbehörde auf das zu Geschehende aufmerksam" nr. 20. Sobald auf den Pegeln das steigende Wasser von Britt erreicht, welcher bei jeder Station besonders festzustellen ist, so ist der Direktor, Bevollmächigte oder Ingenieur der Gesellschaft gehalten, bieven sowohl die kompetenten Vert­ebehörden, als auch den Staats­ingenieur zu verständigen.”­­ »» ,,§.21.Die Bezirksbeamten der Jurisdiktion Find der Ausschuß der Gesellschaft haben im Vorhinein IMOSISMIS festzustellen und zur Öffentlichen Kenntniß zu bringen, durch welche das Steigen des Mas­­ters und das Wachsen der Gefahr anzuzeigen ist.“ „Ss. 22. Der Ausschuß der Gesellsschaft oder deren Direktor Laßt durch sein technisches Organ die Schubdämme begehen, verschafft ich von den eventuell gefährdeten Orten Kenntniß und insofern deren Sic erung durch Erarbeiten nicht zu bemwerk­telligen wäre, so sorgt er für die Hinbeförderung des Schugmaterials und die Sicherung der gefähr­­deten P­ünfte mit demselben. »Er theilt die Schutzdämme in Abschnitte,beordert zur Bewachung eines öden Abschnitte seinen Betrautem einem besonderen Betrauten aber eruchnet er den Mittelpunkt,von wo aus die übrigen stationirten Betrauten Unterftügung und Insteuftion erhalten.“ . 18. 23. Wenn die Flut den Punkt erreicht hat, da das Wasser bereit den Vorraum überflutet und den Damm erreicht, auf Grundlage erhaltener Berichte aber noch ein Höhersteigen erwartet werden kann, so beordert der Betraute der Gesellschaft neben jeden Damm Wächter zur fortwährenden Aufsicht und zu sofortiger Ausbesserung ft­teigender are unter Oberaufsicht des Gesellschaftsingenieurs das nothwen­dige ersonale. nd. 24. Wenn die Üb­erschwendung sich dem Britte nähert, bei welchem sie bereits den Dammkörper erreicht, sc­haffen die Betrau­­ten in Fällen der Dachweihung, des Wagenpralls, Einsturzes oder anderer ähnlicher Borktammrisse auch doch ihre aufgenommenen Ar­beiter den Schuß ausführen und sorgen für all’ das, was im Falle des Eintretens noch größerer Flut den Damm sicherstellt. In solchen Fällen ist gegen Bezahlung des Arbeitslohnes durch die Gesellschaft die vom Betrauten der Gesellschaft angegebene Zahl der Arbeitskräfte auch behördlich herzustellen.”­­ §. 25. Die Betrauten sorgen für einen Modus, welcher zu einer Verbindung mit den Vorständen der Gemeinden des­ Inunda­­tionsgebietes sowohl als auch mit den Bezirksbeam­ten und endlisch mit­ Runher und zu einer raschen Mittheilung ihrer Berichte an dieselben ührt. n§. 26. Wenn jedoch der Schugdamm nicht start genug erschei­­nen oder der Mog­nprall denselben zu bedeutend beschädigen sollte, als daß die Kraft der Gesellschaft ihm fhügen könnte, oder endlich wenn sich die fortwährend, steigende Flut der Krönung des Schußdammes nä­­herte, so ist zu dessen Schuß jedes Mittel bis zum Neußersten anzu­­menden und sind hievon duch den Betrauten dieses Abschnittes der Zentralbetraute, der betreffende Bezirksbeamte, die interessirten und­­ be­­nachbarten, Gemeinden eiligst zu verständigen." 8: 27. Der Bezirksbeamte verfügt im Vorhinein bei den Ge­­meinden dem betreffenden Inundationsgebiet, daß sie von ihren Botz­stehern Einen bezeichnen, der mit voller Macht über die Gesammtkcaft der betreffenden Gemeinde und über das nothwendige Material dispo­­niet und dieselben auf Ansuchen der Behörde oder der Gesellschaft so­­fort bestellt." „8. 28. Im Falle des §. 26 ist der Bezirksbeamte verpflichtet, sofort an Ort und Stelle zu eri­heiten, über den Gehorsam der Arbei­­ter die Aufsicht zu üben und unter eigener V­erantwortlichkeit vie­l unter die nöthige Aufsicht und den nöthigen Schub zu neh­men. „Ss. 29. In solchen Fällen hat der Bezirksbeamte oder bis zu dessen Eintreffen der Betraute der Gesellsschaft das Recht, die Beschlag­­nahme des im Bestze einzelner Einwohner, Grundheffer und DOrtschaf­­ten befindlichen Materials und Werbeugs zu verfügen und dasselbe zum Schuß zu verwenden. Er hat ferner das Recht, die gesammte Ar­­beits- und Hugkraft der Interefsirten an den Ort der Gefahr zu beor­­dern ; und insoferne al’ das nicht genügen sollte, so sind im Sinne des §. 20 des 6.A. IX . 1844 auf sämmtliche Bewohner der Nach­barschaft verpflichtet, ohne Einrechnung und ohne Pause mit all ihren zur Arbeit tauglichen Wehrmitteln, Zugrindern und Knechten die nör­thige Schußarbeit auszuführen. In Zeiten solcher Gefahr ist der Bezirksbeamte verpflichtet, die zum Schu nöthigen Verfügungen nach dem Gutachten des Jurispdik­­tions- oder Gesellshaftsingenieurs zu treffen und die Verfügungen die­­ses Beamten sind unbedingt zu vollziehen. n§. 30. Mach Ablauf der Fluth faßt der Bezirksbeamte unter Mitwirkung des Betrauten der Gesellschaft und der interessirten Par­­teien binnen 8 Tagen in einem Ausmeise die, die Gesellschaft belasten­­den Kosten der Vertheidigung gegen die Flut, die Menge der zur Ver­­theidigung verwendeten Materialien und den Werth der durch die Schularbeiten verursachten Schäden zusammen, er versucht den Aus­­gleich zwischen den betreffenden Parteien und der Gesellsshhaft, und wenn derselbe nicht gelingt, so feicht er den Ausweis dem Vizegespan oder dem in ähnlichem Range stehen­den Beamten der Jurisdiktion binnen 8 Tagen ein. ‚Der Vizegefpan läßt, wenn er auf Grund der vorgelegten Al­­ten seinen Beichluß fallen kann, doch eine Expertenkommission diese Kosten abshägen und stellt auf Grundlage veilen die Summe der von der Gesellschaft zu erseßenden Kosten fest, welche die Gesellschaft unter der Last sonstiger Evolution binnen 15 Tagen vom Tage der Beichluß­­fassung zu zahlen verpflichtet ist. ‚Die mit diesem Beschluffe nicht zufriedene Partei kann extra dominium auf dem ordentlichen Prozeßmege Rechtshilfe suchen.“ ns. 31. Wenn der Minister auf Grundlage der einlangenden Berichte es für unot­wendig erachtet, nach irgend­einem besonders ges­fährdeten Orte einen Ministerialfommissär zu entfernen, oder wenn irgend eine Gesellshhaft um die Entsendung eines solchen einkommt, und denselben erhält, so sind sowohl die Untereflirten, als auch die Gesellschafts- und Jurispistionsorgane verpflichtet, die Weberschwem­­mungsabwehr-Verfügungen dieses Ministerialsekretärs zu vollziehen.” » §32.Wenn allen Abwehranordnungen zum Trotz in irgend einem Ueberschwemmungstayon der Damm durchbrochen und die gegen die Slut geshüsten Territorien mit Wasser bedeckt werden sollten, so kam zum Swede der unmittelbaren Zurückleitung vieses Wassers ins Wasserbeden auf Grundlage des Gutachtens der Jurispistions- und Staatsingenieure nach Vernehmung der als Parteien der Vizes gespan oder der in gleichem Range stehende Beamte selbst die Durch­­ziehung des Schußdammes amoronen , nach dem Vorüberziehen der Gefahr, jedoch verpflichtet er die Gesellschaft zur Wiederherstellung beg­ jeiben innerhalb eines Bräflufinterming.” Koloman Tiba hält es für sehr bedenklich, die Erlaubniß zum Dammodurchstich zu ertheilen und beantragt eine neue Fassung des Pa­­hen welche die Fälle stipulirt, in denen der Duchhitich zu gestat­­en ist. ... * » « ER = Minister Gorove ist derselben Meinung wie Tiba und ver­­spricht, daß diese Frage bei Feststellung des Wasserrechts eine ganz eingehende Lösung finden soll. » Koloman Tisza gibt sich mit diesem Versprechen zufrieden und zieht seine Modifikation zurück. · Börg beantragt,daß in der zweiten Zeile des Paragraphes die Worte»der Damm durchbrochen und««weggelassen werden sollen. Der Antrag wird angenommen. „8. 83. Diejenigen Dämme und Schußbauten, welche von ein­­zelnen Befisern oder Gemeinden aus eigenen Mitteln zur Sicherung ihres Befistririums im Sinne der §§. 5, 6 um 7 des GM. X .1840 errichtet wurden oder werden, werden einzig der Obsolge der betreffen­­den Befiser oder Gemeinden anvertraut, allein auch deren Beschädigung wird nach den §S. 15 und 16 dieses Geseßes bestraft.” Bleibt unverändert. „S. 34. Mit dem Vollzug dieses Gefebes wird der Minister für Kommunikation und öffentliche Arbeiten betraut.“ Bleibt unverändert. Damit ist der Geseentwurf erledigt , dessen dritte Lesung mor­­gen erfolgt. Schluß der Sikung um halb 1 Uhr. ; * Mir tragen hier versprochenermaßen den Wortlaut des Hajdus­chen Antrags nach, der im Gelegentwurfe über die Flußregulirungs­­gesellsshaften statt des ursprünglichen $. 3 angenommen wurde. Er lautet: vege Interefsirten — wenn sie eine Regulirungsgesellscaft gründen wollen — sind verpflichtet, einen allgemeinen Ausweis über die Zahl der­­ Sache des betreffenden Grumbbefikes, einen allgemeinen technischen Plan und­ Kostenüberschlag der Regulirung anzufertigen, und, nachdem dieselben der betreffenden Jurigpiltion vorgelegt­ wurden, sämmtliche Betheiligte zu einer Generalversammlung einzuberufen. An dieser Generalversammlung sonstitwirt sich die Gesellschaft nach $. 2. Sie wählt einen Präsidenten und MAusschuß, stellt ihre Sta­­aten fest, verfertigt die detaillirten technischen Pläne, bestimmt die Reihenfolge der Arbeiten und Termine der Ausführung und unter­­breitet das Alles der kompetenten Jurisdiktion und dann dem Kommunikationsministerium zur Genehmigung und zum Vorgehen nach §­ 12. Die thatsächliche Bann ihrer­ gesellschaftlichen Schät­tigkeit jedoch kann sie erst nach be­erer Genehmigung beginnen.“ Best, 2. Juni. Präsident Majláth eröffnete die Sitzung des Oberhauses um 1 Uhr Nachmittags. Von der Regierung anwesend : Graf Jul. S­apäary, Un­terstaatssekretär im Kommunikationsministerium , in Vertretung des Refsortministers Gorove. Der Schriftführer des Unterhauses M. Bujanovics über­bringt ein Nuntium, betreffend die im Abgeordnetenhause bereits votlrs­ten Gelegentwürfe über Wafferregulirungsgesellscchaften und Damme­polizei. Dieselben werden verlesen und der betreffenden Kommission zur schleunigen Berichterstattung überantwortet: ·« .-.«-----·." - .."s..·s.s...-.’...·-.«T.s

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