Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1882 (Jahrgang 29, nr. 124-147)

1882-06-03 / nr. 126

— Das Abgeordnetenhang führte in der heutigen Ligung die General- und Spezialdebatte über den Gefegentwurf betreffend den Verlauf der Leberlandsfelder zu Ende. An der Debatte bet­eiligten sich Paul Daniel, Eduard Krißtinksovnich, Baus Urbán Alois Unger, Dito Herman, der Referent Stefan Raksovpiy und Finanz­minister Graf Szapáry. Zum Schlusse der General­debatte wurde der Gelegentwurf bei namentlicher Abstimmung mit 118 gegen 76 Stim­men, also mit einer Majorität von 42 Stimmen zur Basis der Spez­ialdebatte angenommen. Tagesmenigkeiten. Ernennungen­ Mit a. b. Entschliegung vom 27. Mai wurden ernannt: Der Richter am Steinantangerer Gerichtshofe Ladislaus Bardoffy zum Präsidenten dieses Gerichtshofes ; der Bezirks-Unterrichter von Kafdan Franz Bodnár zum Richter am Kajdjaner Gerichtshofe; der Bezirks-Unterrichter von Sarvar Nikolaus Stuon zum Richter am ns rtádie Gerichtshöfe; die Notare an Budapester Gerichtshöfe Fuk­us ettstein und Alexander Sammibfy zu Unterrichtern an Budapester V. Bezirksgericht ; der Notar am Budapester Handels und Wechselgericht Franz Bubla zum Unterricter am Budapester Bezirksgericht VIII—X , der praktische Advokat Karl Barandy zum Vize-Staatsanwalt in Steinamanger. (Baron Anton Radvánstfy,) der in Ber biensten ergrante Obergespan des Sohler Komitats, ist — wie „Veftt Maple" erfährt — Ihrer erkranft. Der 7Trjährige Greis genießt auf seinem Schlosse zu Radvany die liebevollste Pflege und it dessen baldige Wiedergenesung zu erhoffen. (Graf Albert Appony­i) reist, wie „Petit Napló“ werdet, heute nach Yupbereng, um morgen vor seinen Wählern zu sprechen. Graf Apponyi wird sich nahezu ausschließlich mit der · (Einzelne Nummern 3 kr. knallen «"Werfel).b­ißlokafett. LOYD, | Samstag, 3. Suni,­­­­­­­ ­­­­­­­­­­­­­ Ic­h file Diesen et allgemein anerkannt wird, e Budapest, 4. uni, = Die politischen Auseinanderlegungen, die Minister- Präsident Tipa gestern in Wien mit Herrn v. Kállay und mit dem Minister des Reußern Grafen Kälnot g­epflogen hat, so­wie die Audienz, die der Minister-Präsi­­dent beim Monarchen hatte, galten Hauptsächlich der Frage der Befegung des Postens des gemeinsamen Finanzministers Herr v. Källay, dessen Ber heint die definitive Uedernahme des verantwortungsvollen mtes von der Genehmigung eines Programms abhängig emacht zu haben, welches seine Ideen über die Methode er Verwaltung der offupirten Provinzen wiedergibt und „vielleicht auch bezüglich des Kompetenzkreises des gemein­­samen Finanzministers auf diesem Gebiete Meanchexlei mithält. Dies Programm mag nu wohl den Gegenstand der gestrigen Besprechungen gebildet haben.­­ Die Details des Programms sind nicht bekannt, aber nach der ganzen Individualität Kalay’s ist nicht vorauszusehen, daß Herr D. Fißa Namens der ungarischen Regierung in die Lage fo­rmen könnte, Bedenken irgend­welcher Art gegen das­­selbe zu erheben. Die Geneh­migun­g des Pro­ur? aber ist gleichbedeutend mit er Ernennung des Herrn­­ v. Kallay zum gemeinsamen Finarrzminister, deren formeller Bollzug nunmehr wohl­­ länger auf sich warten lassen wird,­­ der Botschafter- Konferenz in Konstantinopel zu Stande korm­en wird, ist die erste Frage, was sie zum Wege bringen wird. Die zweite Frage, die gegenwärtig Die Diplomatische Welt in­ Athen erhält. All das Zustandekommen der Konferenz ist wohl nicht zu zwei­feln. Die Anregung dieses Gedankens an sich bedeutet eine Belehrung der Westmächte, eine Belehrung zum ‚europäischen ‘Standpunkt und es liegt im I­nteresse der­­ übrigen eu­ro­­päischen Mächte, der Französischen und englischen Regierung diesen Uebergang so leicht als möglich zu machen. Auch die Pforte dürfte seinen ausreichenden Grund haben, dem Konfe­­renz-Protekte beharrlichen Widerstand entgegenzuteen; sie muß ich am Ende doch wohl des Vortheils bewußt werden, der für sie in Aussicht steht, wenn “ihre Rechte und ihre LJnteressen auf der Konferenz beredte An­wälte finden werden, und daß mehr als eine Macht zu Dieser Rolle bereit ist, ist eine evidente Thatsache. Was die Kon­ferenz zuwege bringen wird, darüber läßt sich vorderhand ein Urtheil nicht leicht abgeben, aber man muß nicht von unbedingter Vertrauenzseligkeit für den europäischen Areo­­pag erfüllt sein, um jagen zu können, daß die Konferenz jedenfalls mehr ausrichten wird, als der bisherigen Aktion der Westmächte nachgesagt werden kann. Auf allen Seiten haben die Westmächte die Aktion eröffnet, auf feiner jedoch sie zum Abschluß gebracht. Sie haben eine Flotten-Demon­­stration ins Werk gefegt, die rein in den Sand verlaufen und ohne jeglichen Effekt geblieben ist. Sie haben dann eine Art Ultimatum an die egyptische Regierung gerichtet, mit der ver , daß Arabi Wacha aus Egypten verb­iesen, seine Helfershelfer in das Innere des Landes verbannt werden,­­ aber wiewohl von diesen Forderungen seine erfüllt worden ist, ist von dem Ultim­atum nicht die Nede mehr. Sie haben Teitlich bei der Biorte angepocht und sie zu bestimmen ver­­sucht, Arabi Bajdja zur Rechtfertigung seines Verhaltens nach Konstantinopel zu bescheiden, aber auch von dem Er­folge dieses Schrittes ist bisher Nichts bekannt geworden. Nach all diesen Erfahrungen ist es wohl begreiflich, daß Frankreich und England wenig in den Schoß des europäischen Konzertes zurückkehren und Das Fompes tente Wort Europas anrufen, wo ihr eigenes Wort die Wirkung so sehr verfehlt hat. Freilich ist es nicht gut abzusehen, was die europäische Konferenz Anderes tun könnte als ihre Sanktion zu einer tür­kischen Militär-Intervention zu ge­ben, die, so wie die Dinge nun einmal stehen, das einzig wirifante Heilmittel bleibt. Ohne militärische Okkupation wird es doch wohl nicht abgehen und jede andere als eine türkische Intervention würde unfehlbar einen blutigen Ver­­lauf nehmen. England und Frankreich sind bei diesen Punkt schon seit Wochen einig und nachdem Herr v. Freyci­­net in der Kammerfigung von Ehegettern seine Auffassung so wirkungsvoll vertheidigt und troß der Opposition Gambetta’s so glänzend zum Siege geführt hat, nachdem andererseits die englische Regierung selbst die I­nnitiative ergriffen, um den Sultan zu bewegen, ein türkisches Kriegsschiff mit einem Kommissär nach Egypten zu senden und Die Flagge des Souveräns in den ägyptischen Gewässern zu entfalten, so ist wohl anzunehmen, daß die Westmächte selbst bereit seit­ werden, der Botschafter-Konferenz in Konstantinopel die militärische Intervention der Türkei als Basis der künftigen europäischen Aktion in Egypten in Vorschlag zu bringen. Here Freyeinet hat in seiner jngsten Rede mit Rev, Unerschrocenheit, die nur noch von der hierin befundeten­ Mäßigung und Weisheit übertroffen wird, von der Erihane herab den Chauvinisten in der Kammer zugerufen, dal er­ niemals einer isolirten militärischen Aktion in Ägypten zustimmen werde, daß er vielmehr die Konsultation Europas als Garantie für eine friedliche, kluge und wü­rdige Polität­­ betrachte. Das war ein so gescheidtes Wort, daß alle Phrasen Gambetta’s undf eines Anhanges darüber zu Schanden werden mußten. Frankreich and Europa fangen an, einander wieder zu verstehen ;­ das wird gewiß der Schade Frankreichs nicht sein. Dsupationspolitik beschäftigen und im Rahmen derselben eine Kritik der Parteien und der Parteiverhältnisse üben. (Selbstmord.) Heinrich Hirsch, der einzige Sohn des ge­wesenen Großtraf­fanten Sanaz Hirsch, hat sich heute Nachts im „Hotel National“ mittelst eines Hevolverschusses entleibt. np. Hirsch, der hier bei seiner Mutter, Spiefsplag 13, wohnte, hatte si­e gegen Mitternacht ein Zimmer im Hotel öffnen lassen und­uftrag gegeben, ihn um 8 Uhr Morgens zu weden. Als der Kellner heute Früh in das Zimmer trat, fand er­ das Bett unberührt; auf dem Kanapee lag der Ballagier todt, mit herabhängenden, durch Born Kopfe. Auf dem Tilche lag eine Visitfarte „Hirsch Henrik“, uf einen andern Zettel war mit Bleistift geschrieben: „Lakasom V. kerület József ter 13." Auf der Erde lag ein fünfläufiger Revolver. Der raj­­geholte Polizeiarzt Tonftauirte, daß Hirsch die Waffe unter dem linken Kinnboden schief eingefest und daß die Kugel den Weg dnch das rechte Auge genommen­ habe. Die Leiche wurde ins Rochus- Spital geschafft. Was den in beneidenswerthen Verhältnissen lebenden jungen Mann in den Tod trieb, it Jedermann ein Näthfel. Man muthmaßt ein amerikanisches Duell. Von anderer Seite wird uns gemeldet: Heinrich Hirich, Chef der Firma Sonaz Hirich u. Sohn, besaß außer der Großtrafit in der Königsgasse auch eine große Theerdedenfabrik an der M Waldzeile. I­n der legten Zeit machte Hirich bedeutende Kufuruz-Schlüffe und nim­mt man an, daß er auch an der Effertenbörse bedeutende Verluste erlitten habe. Man spricht ferner von­ größeren Wechselverpflichtungen, welche er in jüngster Zeit auf sich genommen haben soll, so daß man — nach Summinieung dieser einzelnen Falten — annehmen zu können glaubt, Hirsch habe sich das Leben genommen, um petuntären Berlegenheiten, deren er nicht mehr Herr werden konnte, zu entgehen. Reinrich Hirsh entfernte sich gestern Abends vom Hause, nachdem er bei seiner Mutter foupirt, nut, wie er sagte, auf den Korso zu gehen. Er begab sich jedoch ins „Hotel National“, in der Absicht, seinem Leben ein Ende zu m­achen. Der Fall erregt in den kaufmännischen Kreisen der Hauptstadt große Sensation und bildete an der Börse Heute das Tagesgespräch. «(Lokalschiffverkehr.)Die Neupester Lokal­­schiffe der Doitaw Dam­pfschifffahrts Gesellschaft landen von morgen (Sonntag)auch am Tabaner Stege­­(Ztu«Eßlärerslffaire.)Wie»Perli Hirlap«ersch ihr­­t, hat die Komitatsbehörde im Auftrage des Ministers deannern einen­ Bericht unterbreitet,in welchem die Daten der von den Komitats-Organen geführten Voruntersuchung enthalten sin­d. Der Bericht konstatirt, dad das Mädchen erst seit dem 4. Mai als verslimmunden betrachtet werden kann, weil erst seit diesen Tage die Daten über ihren Aufenthalt fehlen. Die kaum 14jährige Esther Solymoff fiel seit frühester Kindheit durch ihre fast abenteuer­­liche Natur auf und ihre unruhiger Sinn trieb sie stets aus dem elterlicher Haufe. Sie benütze jede Gelegenheit, um spu­rlos zu ver­­sch­winden und es machte ihr Vergnügen, wenn sich ihre Angehörigen bemühen mußten, sie wieder aufzusuchen. Eben dieser Umstand war es, welter auch das diesmalige längere Ausbleiben des Mädchens nicht auffällig erscheinen ließ ; ihre Mutter glaubte, daß sie sich bei einer ihrer vielen Verwandten im Komitate aufhalte und erst in der zweiten Maiwoche begann sie ernstere Besorgnisse zu hegen und deshalb auch bei ihren Verwandten in der nächsten Umgebung Nachfrage zu halten. Da sie von allen Seiten die Antwort erhielt, man habe das Mädchen nicht gesehen, sagte sie den Leuten im Dorfe ihre Noth und erst seit diesem Tage Spray­ man von dem­ verschwundenen Mädchen. Selbst­­verständlich rieth man alsbald hin und her, was aus dem Mädchen geworden sei. So meinte ein reifender Schustergeselle, Namens Franz Csipér, der im Wirthshause von der Affaire sprechen hörte, er habe ein Mädchen, auf welches die Beschreibung sehr gut paßte, auf der Nyivegyházaer Landstraße in der Gesellschaft von wandernden Zigeu­­nern bei einen gemeinsamen Kessel lnftig fehmaufen gesehen und er habe sich gewundert, was das Mädchen bei den B­igeunern mache. Je Eigeuner hätten sich mit dem Mädchen in der Nichtung nach Nyiregyháza entfernt. Als die Behörde von den Angaben Esiker’s Kenntniß erhielt, hatte derselbe bereits Eklar verlassen und man hat seither seine Spur verloren. Möglicherweise verdienen die Angaben des Wanderburschen nicht mehr Glaubwürdigkeit, wie Die eines an­­deren Reisenden, der sich im Wirthshause durch wunderbare Erzäh­­lungen interessant machen will. Mit­ den Ehlarer Juden brachte man das Verschwinden des Mädchens aber erst dann in Verbindung,­­ als der Kleine Kırabe des Schächters seinen Spielkameraden auf dem Anger erzählte, daß sein Vater und viele andere „Bacsis“ die Cíther in die Synagoge ge­­bracht hätten, wo das Mädchen geschrien habe. ALs dies ruchbar wurde, rieth der Ortsrichter der Frau Solymosi, sich an den Stuhl­­richter zur wenden. Dies geschah am 14. Mai. Der Stuhlrichter­ leitete sofort die Untersuchung ein. Das erste Verdachtsmoment bestand darin,­­ daß in der Zeit, da das Verbrechen hätte geschehen­ können, in Eßlar fünf fremde Schächter weilten, die plößlich aus der Ge­­meinde, und zwar­ hinter Umständen verschwanden, welche ihre Grab­ung unmöglich machten. Die Duchsuchung der Synagoge und deren Umgebung ergab, trugdem Alles aufs Genauerte durchforscht wurde, nicht das geringste Ver­achtsmom­ent. Das Berhör, das der Stuhlrichter mit den Ortsbewohnern vornah­m, welche von der Sache Etwas zu wissen glaubten, hatte gleichfalls kein­resultat und sind die Aussagen, wie der Bericht des Stuhlrichters fi ausdrückt, nur­ sehr problematischer Natur, da Die Leute von Nichts unmittelbare Kenntniß hatten, sondern nur ihre Kombinationen zum Besten gaben. Als daher der Delegirte des 1. Gerichtshofes nach Ehlar kam und die Leitung der Untersuchung übernahm, lag außer dem kompromittigenden Geplauder des Kleinen Schächtersohnes dem Richter kein ernstere Beachtung verdienendes Verdachtsmoment vor. Der Bericht der Verwaltungsbehörde erstrebt sich nur bis zum Einschreiten des Gerichtshofes; dieselbe hat sich seither nur auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und auf­ die Unterstügung der Gerichtsbehörde beschränft. Gerichtshafle. Die Duell-Affaire Nobonczy-Varady gelangte heute vor dem Budapester Strafgerichte zur Verhandlung. Er präsidirte Gerichtsrath Rofert Ra­pp, Votanten: Gerichtsrath Molnár und Unkerrichtt Särdi-Szabó. HDeffentlicher Anlläger : Staats­­­ anwalt_B­od. · Die Angeklagten Gedeon Rohonczy und Gabriel Värady sittdz persönl.erschienen­.Als Vertheidiger Värady’s·fungirt Advokat Dr.thdolf Del·l’Adai­si.Der Präsidentkonstattry daß Ds die beiden Angeklagten und die Zeugen Jvnanka,Komxathy und Gxomon erschienen sind,während der a­ls Zeuge vorgeladen­e Baron­ Koloman Kemány nicht anwesend sei. Es wir so dann dach wer ab­er her der Angeklaguht vorge­­nom­men. Gabriel Bárady , zu Märnaros-Sziget geboren, 62 Jahre „alt, reformirt, verheirathet, Reichstags-Abgeordneter, Nadialstraße Nr. 57 wohnhaft, befist Vermögen, ist unbescholtenen Vorlebens. Gedeon Nohonczy, zu Budapest geboren, 30­ Jahre alt, römisch-katholisch, verheirathet, kinderlos, Reichstags-Abgeordn­eter, Neafigutgasse Nr. 5 wohnhaft, befist Vermögen, räsident: Waren Sie schon einmal bestraft ? — Angeklagter: 39 wurde verurteilt, eS war wegen Duells, allein ich wurde von Sr. Majestät begnadigt. · · Präsiden­t(quarad·y):Beliebeit Stede in Gerich­ts­­h­öfe vorzutragen,in w­elcher Weise das Duell entstand und ver­­lief.—Varady:A11126.Septem­ber vorigen Jahres,inder­­erstere Sitzung des Abgeordnetenhauses,am Ende der Sitzung, als ich,vom­ Bergthyirgsfgaler weggehen­d,eure enge Treppe hinabschritt,hab­e ich m einer halbdunkeln Ni­he ein junger Abgeordneter mit leise gesprochenen Worten beleidigt. Er sagte ungefähr: „Sie haben das Abgeordnetenhaus beleidigt, ich kan nicht mit Ihnen auf einer Bank figen.“ Da ich den jungen Mann nicht Kante, frug ich ihn nach seinem Namen. Er sagte: Ich bin Gedeon KRohonczy. Hierauf entfernte er sich eilenden Schrittes. Ich suchte sofort den Abgeordneten Svanka auf, fand ihn aber nicht zu Hause, er war nicht in der Hauptstadt. Am nächsten Morgen traf ich ihn zu Hause und bat ihn, er solle mein Sekundant in dieser Ehrenfarhe sein , ex de bereitwillig zu, doch hat er gerwünscht, ich möge zum zweiten Sekundanten Einen von den Personen bitten, die er mir nannte. Unter den von ihm Genannten Ma­fi auch der Abgeordnete Béla Komjáthy ; ich bat auch ihn, er solle mein Selu­­dant sein, und auch er erklärte sich hiezu bereit. An diese beiden Selundanten zusam­mengenommen, bat ich, sie mögen in meinem Kamen von meinem Gegner ritterliche Genugthuung verlangen. Ab demselben Tage Nachmittags erfuhr ich von meinen Sekundanten, daß nein Gegner das Dell anzunehmen bereit sei. Inzwischen tant eine Veränderung in den Personen der Sekundan­t des Gegners , und die Bedingungen des Duell wurden erst am nächsten Tage fest­gestellt. Dies war am 23. September. Am 29. September zur bestimmten Stunde, d. h. etwas früher erschien ich mit Komjäthy, am Ort des Zweikampfes und bald er­­sgienen auch die Uebrigen. As wir zusammen waren, forderte Komjäthy und auch die übrigen Sekundanten uns auf, ob wir uns aussöhnen; wir antworteten durch Schweigen; cS fand somit seine Ber­öhnung statt. € 3 wurden nun die Bedingungen verlesen, denen gemäß eine Kugel gerwechselt werde,, die Aufstellung sei 20 Schritte mit 5 Schritten zum Vortreten. Die Zeit zum­ Schießen wurde auf 1 Minute festgestellt. Jeder, der geschaffen hat, bleibt auf seinen­ Plage. Emerich Iwanke erklärte sodann, er werde „Eins, zwei, drei!” von Bon „Drei“ angefangen werde er die Minute für die Zeit en Schießens mit der Uhr in der Hand kontroliren, und nachdem er " Vögel" (zu Ende!) gerufen haben werde, dürfe man nicht mehr schießen. Ich nahın die Pistole in die Hand, und nachdem die Distanz abgemessen war, trat der Gegner, bis zum Ende der Distanz vor ; ich glaubte, er wolle schießen, und da ich die Absicht Hatte, ihm, als der Herausgeforderten, den ersten Schuß zu waffen, wartete ich; als die Zeit — eine Minute — mir fast zu Ende gegangen zu sein schien, wandte ich mich gegen Svänka mit der Frage: seviel Zeit ist noch? Er rief: Zwei! — er meinte Sekunden. Ich schoß plöß­­lich, ohne zu zielen, und habe sogleich die Pistole weggeworfen. Un­mittelbar darauf viel Yvanla: , Wege!" Nohonczy hat sodann eben­­falls­ die Pistole meggemworfen. . x P­rof. (zu Rohonczy): Ich habe dieselbe Frage über Ent­stehung und Verlauf des Duells an Sie zu richten! — N­ohon­­czY: Ar um Verzeihung, allein ich Teugne, daß ich mit Herrn Gabriel Bárnoy ein regelmäßiges Duell focht ; ich bin genöthigt zu erklären, daß ich dies nicht anerkenne, rät.: Die Herren Sekundanten haben Sie zum Duell­ ge­­fordert und Sie­ haben die Herausforderung angenommen. — Ro­­osram: Die Sekundanten müssen sich für solidarifig mit ihrer P­artei erklären; sonst it es sein Duell, dies ist meine Meinung ·· Prof.:Schilder1k Ste die Herausforderung sind die Folgen. fRohond­h Nach der angeblichen Beleidigung suchten mich ptc Herren Komjcjthyui­deän kam­ meiner Wohnung imd dann im Kyfino auf;ich wu­ßte,wozu sie gekommen seiettund­ ich)sagte. Ich stzx zwar verpflich­tet,Herrn Värady Genugthutci­g zugegude·ch seide es keine ritterliche Genugthuth sieyerlasenodamtecnemct­" gebrack­te schriftliche Aeußerung.wori11es hieß,·daß·sie als Zeuge 11 des·Duells sich mit dieser Sache nicht als solidarisch halten·.I·ch erklärte so da 1111,Genugthuung geben zu wollen,allein dies selbem »Duell.Ich habe auch den Hahn der Pistole gleich herabgedrückt als Ich dieselbe indied standnahm ····St·aatsanwalt.Für was halten Herr Abgeordneter eigentlich diese Handlung,wenn sie kein Duell ist.-Rohonczy: Das Duell besteht im Genugthnung gebenutthenngthnung­­nehmen;in diesem Falle habe ich Genugthnung gegeben,aber­ nicht genommen. Staatsanwalt: Herausforderung mit boncay: Ya! = breiuie: Nein! Allein Sie gestehen, daß Sie die alten Bedingungen annah­men? — Wo Sie haben nicht gefroffen? — Nohonczyy: Bräs.: Allen die Pistole, welche Sie in der Hand hielten, war geladen ? — Rohonczyy: Sa­ CS werden nun die Sekundanten vernommen. Abgeordneter Emerich Jväk­ka:Bårady suchte michemen­ig,nachdem die Beleidigung geschah,auf;ich war eben in einer Sitzung und forderte mich auf,sein Sekundant zu sein.Ich schrieb ihm mehrere Namen auf und gab ihm für Mittag 12—1 Uhr im Klub Iendezvous, um dann die Sachlage zu besprechen. Dort habe ich mit Komjáthy die Sache besprochen und wir haben vereinbart, daß wenn diese Frage, näm­lich die Beleidigung eines Abgeordneten durch einen Abgeordneten im Abgeordnetenhause, von jedem andern Salle abgesehen beurteilt werden künne, wir die Mission der Heraus­­forderung annehmen. VBarady war hiemit einverstanden. Rohonczy, zu dem mir kamen, sagte, allerdings sind 24 Stunden von vorü­ber, allein er nenne dennoch als seine Sekundanten Desider Gronn und Fürst Ddescalcht. Als mir diesbezüglich Thon im Neinen waren, sagte er, er betrachte dies nicht als Duell und werde, wenn es nöthig, sich mit wen immer fehlagen. Wir sagten, es gehöre dies nicht hieher und verlasen ihm eine mitgebrachte Erklärung, worin er hieß, mir identifizieren uns nicht mit mehr immer früher geschehenen Sache. Ob Mohonczy gesagt hat, daß er nicht hieben werde, weiß ich nicht, denn sonst hätte ich als Sekundant ganz anders gehandelt; an Komjäthby wußte Hieron nichts; vielleicht hat Herr Hohonczy vor seinen eigenen Sekundanten sich so geäußert. · ·Der Zettge schildert den Verlauf des Duells übereinstimmend nnthirady. Dh­räsidetti verliert die den Akten beiliegende Erklärun­g, Z welche Väradtj’s Sekundanten Rohonczy vorgelesen hattett.Es heißt anders·elben(sie ist in zweiter Person an Rohonczy gerich­tet):Nach­­deßt wir uns von jener Angelegenheit nur aus den Blättern infor­­iirt haben,müssen wir annehmen,daß Die schon invorhin einer·nt­­schlossenwarft,Genugthuung zu geben und sind wir bevollmächtigt zut erklären,daß Várady bereit ist,sich der­t strengsten Aitssprüche eines Ehrengerichtes zu unterwerfen, die Béla Komjaathy bestätigt vollkommen Hvánta­s. Bräf.: Voi dem Duell haben Sie die beiden Gegn­er, zur Aussöhnung aufgefordert? — Komjáthy: Ja, allein wieder­holte Aufforderungen blieben wirkungslos. Sefundant Desider Gromon, Gelundant, Nohonczy’s, deponiet: Ich hatte von der Beleidigung V Barady’s seine Kenntniß, weil ich an jenem Tage nicht im Hause war. Am nächsten Tage kamen Rohongzy und Baron Koloman Kemény, als ich in den Klub kam, auf mich zu, riefen mich Dreifeiter und sagten, Fürst Odescaldi sei plößlich verhindert, ich möge also an dessen Stelle Sefundant sein. Das Sefundiren habe ich stets als Ehre betrachtet, som­it auch­ diese Aufforderung nicht ablehnen können. · Am andern Tage wurden die Bedinguntgen­ festgestellt.Von Rohonczy­­m wurden wir hiebei aufgefordert, die Einlürung vor Hvánta­s Gefundanten abzugeben, daz er Bárady doch die ihm gegebene Genugthuung nit als rehabilitirt betrachte. Dies habe ich Aussage den Herren auch erklärt. Sie sagten : Dies geht uns nichts an. Das Duell geschah ganz, wie hier geschildert wurde. Baron Kemény und ich luden die Pistolen ; vor uns erklärte Rohonczy wiederholt, er werde nicht Schießen ; wir redeten ihm zu, zu schießen, und zwar weil wir fürchteten, es könnte sich dadurch irgend jemand verlegt fühlen und eine Reihe von Duellen könnte sich hieraus fortspinnen. · » Diez sage ich deshalb, weil vor dem Untersuchungsrichter die Sache so dargetielt wurde, als habe Mohonczy deshalb nicht geschaf­­fen, weil ihm wegen des Nutes , Wege!" von Seite Spanta’s keine Zeit mehr blieb. Staatsanwalt (zu Rohongzy) : Anerkennen Sie, daß Sie un­­mittelbar vor dem Duell Barady eine Beleidigung zugefügt haben ? — = an csop: 99 anerkenne es. Allen ich batte Miadje, so zu handeln . — Der Präsident ertheilt, nachdem das Beweisverfahren hiemit beendet ist, dem öffentlichen Ankläger das Wort. “ Vize-Staatsanwal Böck fendet voraus,daß der Abgeordnete Rohonczy in einer Sitzung de­s Abgeordnete­nhauses selbst erzählte, daß er sich mit Várady duellert habe und seine Worte habe neben den Anlaß zu der gerichtlichen Untersuchung gegeben.Der Stac­ts­­anwalt schildert denk Sachverhalt und erklärt,es sei du­rchaus nich­t wichtig,in welcher Wersk Rohonczy das Duell beu­theb­e,disk­ zu thun sei Aufgabe des Gerichtes.Es liege deshalb nicht der geringste Grund vor,Rohonczy oder Barady von den Folgen der§.296 des Strafgesetzes,welcher das Dxxellvergehen bestraft,auszunepmel.Der Staatsanwalt beantragt Betdle zu­ verurtheilen.Gabrieleäradzi bittet,vor der Rede seines Vertheidigers selbst sprech­etr zu dinsten­. Das wird ihm gewährt. Väradz)’s­ Rede la1­tet: halbe eines heiligen Ortes, wohin jeder, der das Gebet achtet, b mit Hintanregung eines jeden Privatinteresses, frei von allen mensch­­­­· sehr wenig ist es, was ich an meiner Vertheidigung Dor bringen kann, weil ich weiß, daß eine vornehmlich auf subjektiven Motiven bafirte V­ertheidigung gegenüber den, klaren Bestimmungen des Gejeßes wenig Gewicht besist, und weil ich es ganz gut weiß, daß die Verantwortlichkeit für die begangene Gefegesverlegung kraft meiner Stellung als Abgeordneter doppelt schwer auf mir, lastet. Allein eben dieser Umstand legt mir auch doppelt die “Pflicht auf, dem Gerichtshofe ohne Hehl jene — ich anerkenne es, subjektive — Motive vorzulegen, welche die Gesechtsverlegung ebenso der mir selbst schuldigen Pflicht, als auch der Achtung zufolge, die ich vor dem Parlament und vor meinen Abgeordnetenkollegen bemühte, meiner innersten Mederzeugung nach unausweichbar machten. « Ein anerkan­n konservatwer Staatsmann hat vor kaum eini­­gen­ Monaten im Parlament die Aeußerung gethan-»Es kann der bürgerlichen Gesellscchaft nicht zum Nachtheil gereichen, «wer sich das starre Gefühl der persönlichen Ehre in einem Stumme entwickelt, der über den Begriff des Juristen steht.” Und wenn sich demzufolge die Zahl der Duelle vermehrt, bleibt es noch immer fraglich, ob hier durch ein anderes gleichzeitig erzieltes Resultat sehr thener erlauft it. 8 ist dies die sfrupuldfe, Inbetrachtnahme ‚solcher Interessen, welche zwar von dem Strafgerichte nicht vertheidigt, werden können, aber die heiligsten Eigenschaften des Lebens der Einzelnen sind, bez­züglich welcher die Betreffenden gegenüber leichtfertigen, frivolen oder böswilligen Beleidigungen eben am empfindlichsten sind. · Das Bewußtsein,daß der Betreffen­de unter den gegebenen Verhältnissen nicht allein dem Gerichtshof·e,foudexnathmixsemeyt Leben verantwortlic ist,kann dafü­r·geeignetfem,d·te·leichtsin111- genAusbrüche dereidenschaft oder die Austwüchte niedriger Denk­­art zu beschrän­ken­ oder zu verhindern.Das fried die Worte des deut­­schee­ Kultusministers Goßler.Ich halte das Dxtell für ein noth­­wendiges Uebel,das der Richter wohl bestrafen muß,welches jedoch in vollkommener Ermangelung anderer entsprechender annehmbarer Institutionen in gewissen Ehrenbeleidigungsfällezu nicht allein d­as einzige,sondern­ unter­ unseren sozialen Verhältn­isseIkgeradezu ein­­fachste ja richtigste Korrektiv noch lange bleiben wird.­Dies wird es bleiben solange,als die diesbezü­lich herrschenden Banditen geändert Und bis die Anomalie,daß daselbe·Vergehen­,das·der Richter Frantzst von der Gesellschaft vertheidigt wird,gänzlich geschwun­en it. € 5 bleibt das so Lange bis die Gesellschaft dem Beleidigten seine andere, vollkommen entsprechende Genugthuung sichert. Im vorliegenden Falle aber ist von unmotivirtem, unvechtent und ungerechtem Angriff auf mir die Mode, begangen in der Bol­­iden Schwächen und Leidenschaften und vom Rachedurst eintreten soll. Unbegründet war der Angriff, weil ich, Re­an mein Ge­dächtniß nicht trügt, mit meinem Gegner nie gesprochen habe, ihn nicht fannte, Feinen Anlaß zur Inmulte geboten habe und, daß er trogdem gleichsam als Ehrenrichter des Abgeordnetenhauses auftrat fan man mir nicht als Fehler anrechnen. Dieser­ Angrifftwaru­nso unbilliger als abgesehen von meinem 62. Lebensjahre, abgesehen davon, daß ich mein Leben von meiner frühesten Jugend an den öffentlichen Angelegenheiten widmete und daß ich entsprechend meiner geringen Kraft mit Wort und That, Seder und Schwert meinen Baterlande gedient habe, ich nach meiner mehr als 35 Jahre in Chren durchlebten Laufbahn wenigstend das hoffen konnte, daß ich einer solchen unmüldigen Infulte nicht ausgefest sein werde.­­ Unrechtlich und ungerecht war schließlich dieser Angriff, weil abgesehen von allem adern, eS -ungreifelhaftes Waltum ist, daß das Untheil meines Werbezickes, wenn auch nicht meines exsten, jedoch jeden­­falls kompetentesten Richters, zum mindesten so viel Gemischt bef ist, daß es, ob man aus Basfion, aus P­rivatrache-Selüste, oder aus welch immer für einem Motiv oder Absicht, von Niemanden ver­­nichtet werden darf, am allerwenigsten aber von Dem, der die dem Abgeordneten-Mandat entstandenden ebenso mächtigen Mechte, al imabmessbaren patriotischen Pflichten nicht fennen, nicht vespeftigen, ebenso wenig fann ale darf. Soviel ist es, was ich, bei aller Zurückhaltung, um nicht an­zuklagen sagen konnte und aus Ehrfurcht vor dem Gerichtshofe auch tagen mußte. Die Gefeches-Beilegung wird umso schwerer in Anreg­nung g­ebracht, je freier die Wahl zwischen dem “esthalten an der gefeglichen Bahn und dem Berlaffen derselben war. Ich hatte zwischen diesen beiden Wege eine freie Wahl, nur einen Weg konnte ich wählen, den, welchen ich betreten habe. . . Vertheidiger Dr. Rudolf Dell’Adami, hebt hervor, dak hier ein gewöhnliches soziales Problem, das Duell, im ganz neuer, staatsrechtlich und politisch prinzipiell wichtiger Form erscheine. Im Sinne, der Motive des Strafgefesbuches sollte in falschen Ehrenfällen eigentlich ein Geschwornengericht entscheiden und erinnern Dieselben an die Charge jenes engli­­chen Sichters, welcher die Jury ermuthigte, jenen Angeklagten freizusprechen, der zum Schube seiner Ehre zu den Waffen greifen mußte. Eine solche Zwangslage erscheint auch im­ gegenwärtigen Falle als Milderungsgrund. Nach­ Darstellung der Beleidigung übt er eine eingehende Kritik derselben vom Stand­­punkte der Gerechtigkeit und politischen Zmedmäßigkeit. 3. Man spricht von einem geheimen Tugendbunde, von einem neuen Rehmgerichte junger Herkulesse gegen die Korruption. Die äußerste demokratische Richtung fordert im Strafverfahren die actio popularis, das allgemeine Klagerecht wegen Verbrechen vor dem rechtlichen Form. Daß aber Jemand Vergehen selbst definire und in eigener Person den Kläger, Zeugen, Richter und Vollstreber vereinige, it eine Anomalie auch von jenem Standpunkte. Alles Necht lebt in den geießlichen­­ Formen und Schranken. Sic­ auf einen gemeinnüßlichen, rechtlichen Zweck berufen und dabei jene Grundbedingungen verlegen, könne einem auf das Aeußerste gedrücten Volle, oder dem­ in seinem Nechte verletten ohnmächtigen Bürger entschuldigt werden, nicht aber dem Mitglied der Gefäßgebung, der er er der Immunität seinen Genossen in Ehre und Stellung antastet. Der römische Zensor hatte solche Macht, ihn wählte aber als tugendhaftesten sein Volk. Die neueste zensorische Insurrektion unserer jungen Adeligen hingegen fragt sich nur auf das Faustrecht, die brutale Waffenehre. Unsere Konstitution wird von jenen Mächten gefährdet, die außerhalb ihrer Schranken stehen; die unberechtigteste­­ und gefährlichste Macht im auf Nechtegleichheit beruhenden Staate ist diejenige Koterie, welche den Leiden des Wolfes und der exlö­­senden bürgerlichen Arbeit am fernsten steht. Willig ergreifen unsere Neider die Gelegenheit, zu jagen, sehet, diese barbarische Nation it noch amveif fir den Parlamentarismus. Was also auch der edle Zweck des über Geseh und Recht sich Hinmwegfegenden Terrorismus wäre, so kompromittirt er doch jedenfalls den politischen Genst der Nation, welche fir unfähig erklärt wird, auf dem Boden des Gefetes fortzuschreiten. | —_ · Wenst ein­sebgeordneter meint,die herrschende Partei könne pie Korruption it IkFgesetzlich­eIk Mitteln nicht ausrotten­,so bietet sicl­ ihm der korrekte Weg,der lieber tritt zur Opposition von selbst dar.. Aber enthmde der herrschendert,Aemter und Gnaden verleihext den Partei verbleibet m­itidh dennoch sich zum Ehrenrichter wegen Ungenüge des Gesetzes anfmerfemist lächerliche Conquixot erieuttd rechtlos.» ·Dies Vergehen entschu­ldigekt,hieße den Skandal die Gewalt­­thätigkeit favorisirert·;wohin würde es fi­hrem wenn mit gleichem RechneJeder­ einen ihmxmliebsamen verdächtigen­ Abgeordnete­ under Minister·infultirte,ostrazesirteP ·DieseJnyastpti des mittelalterlichen Ritterthums würde alle gemeinsame Thätigkeit in Parlament läcsne1­,1enmöglich m­achen," penurpomniuxxx contra omnesführem Rohonczy hat das Parlament· msultistEze hat aber am huu ritterlich gehandelk und die Sekun­­dkmten beleidigt,als er nachträglich das Duell als­ Rauferein mit einem Todten·im Parlament selbst denunzirte Er hätte das Ehren­­gericht oder die Genugthuung wählen können,letztere aber loyal gewähren müssen. Die kompetente Ehren-Jury, die Wahlbürger des Tecsder Bezirks, hat si in der Breffe für Várady erklärt, dessen Ruf und er an ihnen am nächsten geht und am gemauerten ber anne­tt. Vertheidiger verliert, einen Theil jenes Manifests, welches nach dem­ Duell im „Hon“ erfichten und Rohonczy’s Vorgehen als Belei­­digung der Wählerschaft streng verurteilt. Mit Handsicht auf die Zwangslage, das Recht moralischer Selbsterhaltung Báradys, der zum Duell gezwungen war und sein malerloses V­orleben ersucht er um milde Strafe. Gedeon Rohonczy erklärt, er habe seinen Advok­ten mitgebracht und wolle vor Allen auf die Ausführungen des Ver­­theidigers antworten. Dieser­ behauptete, Bárady sei in einer Zwangslage gewesen, mich zu fordern. Dies steht nicht, er hätte den gefeglichen Weg des Gerichtes, er hätte Diesen betreten sollen. Ich gestehe , wenn n­ir das Sentand sagt, was ich ihm seiner Angabe nach sagte, so hätte ich weder Genugthuung verlangt, noch mich ans Gericht gewendet. Ich habe mit meinem Gehilsen gewiß viele Kämpfe durchgemacht, ehe ich mich dazu entschlor. ch anerkenne die Vergangenheit Varady’s, welcher sagte, er habe mich nicht gekannt, obgleich ich vor vier Jahren, als ich Abgeordneter wurde, mich ih­n als ersten Vize-Präsidenten je habe. · ·­­Frü­her habe ich11 icl­ tsösesilberthie gehört,erst fert zwei Jahren sprach man von ihm überall ihr Sakons und sonst wofolche Dinge,die ihn veranlaßten sich zurückzuziehen;ich habe es vermeide­i wollen,u­­mmehr wehzu thun,als ercsve—die1·tte;;ich erklärte vor Monaten dem Präsidenten der liberalen Partey dasztch austrete,wenn er Mitglied des Klubs bleibe. Er trat aus. ; d) würde dies nicht sie nöthig halten, wenn jemand in Bezug auf mich das gleiche Vorhaben geäußert hätte. Su diesen Neichstage machte ich hochgestellte, einflußreiche Negierungsmänner darauf aufmerksam, sie mögen dahin wirken, daß Varady nicht ins Haus trete, sonst müßte ich das Mandat niederlegen; ich sagte, wenn er dennoch ins Haus falte, würde in ihm provogiren. Er hätte viel richtiger gehandelt, wenn er sich an das Gericht gewende hätte. Ich weiß von ihm Schlechtes nur vom Hörensagen — — Der Präsident unterbricht den Angeklagten mit der Aufforde­rung, beim Gegenstand zu bleiben. Rohonczy (fortfahrend): ch habe, wie der Zeuge Gr­uton erzählte, die Bis­ole beim Nohr­ gehalten, habe also seine tödt­­liche Waffe in der Hand gehalten. Der Vertheidiger hat mich als einen Herkules, der gegen die Korruption kämpfen mils, bezeichnet 0 schließe damit, indem ich sage: ich bin es nicht, allein gebe oft, daß ich es werde. · Der Staatsanwalt replizirt:·Dastixell bleibt dies auch dann,wenn einer der Gegner nich­t·schießt;·die von den An­geklagten vorgebrachten Dinge beziehen sich auf die­ Ehrenbeleidigung, hier ist aber einfach von dem Duell die Rede und davon, ob 8. 296 auf die Angeklagten applizirt werden soll. Wenn hier von der Ehrenbeleidigung die Rede wäre, müßte ich meiner Ueberzeugung nach sagen, dab Herr Barady sehr empfindlich beleidigt wurde. Hiel it jedoch nur davon die Rede: War es ein Duell,oder nicht? Bertheidiger Dell’Adami duplizit,, Herr v. Rohoney hätte am Korreftesten dann gehandelt, went er nicht nach dem Hören­ jagen geurtheilt, sondern ich zugleich ‚überzeugt hätte, was gegen Barady vorliege. Das Gericht rehabilitirte Barady, naben dieser­ demissionirt hatte, den erhobenen Verdächtigungen gegen­­ Bu Sm als einfacher Bürger die Untersuchung gegen sich zur Del­angen. ..­­Nach längerer Verachtung wird folgendes U­rtheil publizerti Gabriel Varadi­mthedeon Rohoncztwerden··des­ Verg·e­­hens des Zweikampfes gemäߧ.296 des Stxjagesetzes ftzr Schuldig erkannt und zu je 14 Tagen Staatsgefängniß verurtheilt.»Jnt·ter Motivirung wird hervorgehobem daß das Styafausmaß fu·r·beide Angeklagte in gleichmäßiger Höhe erfolgte,weil die Vertheidigung Roholiczy’s,er habe das»Duell·in der Absicht, nicht zu schießen,angenommen und­ im Betrachtfont­­mnenkammhjatsache ist,daß Rohend­h die Heraus­s­­forderung angenommen und daß er mit·der·Waffe·in der Hand meidet­: Schauplätze des Duells erschienen.Diesmvolmrt gemäߧ.Web­es St.-G.das Bergehe1k des Zweikampfes un­d deshalb wurde erster schuldig erkannt.Als mildernd wurde bei der Strafbemessung das unbeanstandete Vorleben des Angeklagten­ Rohone zum Betracht ge­­­zogen.Er wurde wohl einnal bereits wegetx Duellvergehens vert ver­theilt,doch wurde ihm die Stmfe mit sämmtlichen Rechtskonsequen­zen im Gnadenwege von Sn Majestät­ nachgesehm Der Angeklagte Gabriel Barada wurde auf Grund seines Eingeständnisses ER ful dig ernannt. AS mildernder Umstand wurde die ihm angefügte erte ! · « .. - .

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