Siebenbürger Wochenblatt, 1848 (Jahrgang 12, nr. 1-52)

1848-05-08 / nr. 37

214 iifche Ministerium Hinsicht aber, wie die Erfahrung lehrt, von Seite des Wiener Kriegsministeriums bisher und das Temefiher Commando befindlichen lange unterbleibe. von deßhalb noch feine geeignete Snftruction erlaffen worden; fo hat­ das ungarische Mi­­nisterium alle Militärcommandos Ungarns und der das mit verbundenen Theile bereits am 16. April in Kennt­­niß gefeßt, daß sie im Sinne des angeführten Gesebes ihre Befehle ausschließlich ausführlichen Zeughäusern diesem Ministerium ers­thalten und jeder Ungehorsam alle Widerfeglichkeit gegen das Seser wird betrachtet werden. Denselben Comes mando’d wurde zugleich aufgetragen, den Wiener Hofkrieggrat­ daß sie über die unter ihrer Verwaltung befindlichen militärischen Zeug­­häuser Kriegsvorräthe hieher an das Ministerium unverzüglich einen die Rückunft der Bericht erstatten, daß den Damianic vom Rufas vinaer Regimente aus Italien alsogleich zurückrufen lasse, dag Dfner endlich die Verfügung, die in Anbetracht der Fürgehung der zur Untersuchung von unter feinen Yans den Gommisston es nicht verhindern und erforderlich ist, unverzüglich treffe. " Ueber dies Alles wurde der Minister der aus­wär­­tigen Angelegenheiten nung in Kenntniß gefegt um bezüglich das Kriegsmi­­nisterium zu versändigen und in Wien zu erklären, wies nach das ungarische Ministerium bei dem besten Willen Deffentliche­rei­­äußerlich nicht zum Ausbruch komme, fall in Italien befindlichen Truppen noch Er möge also auf eine Ausgleichung auch die­se schnellere Herab. Nachdem am 19. April die authentischen Exemplare der durch Se. Majestät den König unterfertigten Ge­­fege aus Wien angelangt sind, wurde laut Beschluß des P Ministerrates sogleich, das Staatsinfiegel mit­ ungaris­cher Rundschrift gravirt, und da dieses im­ Verlaufe einer Nacht fertig geworden, wurden dieselben an die Gerichtsbarkeiten versendet. Am neuen Staatsinfiegel, das bis ein prachtvolle­­res gravirt werden kann, zum einstweiligen Gebrauche dient, ist laut Beschluß des Ministerrathes, wie vormals das ungarische Wappen von den Wappen der zur Krone Ungarns gehörigen oder früher dabei ge­wesenen Län­­dern und jenem Siebenbürgens umgränzt. Die Rund­­schrift aber lautet: „Ferdinand V., König von Uns­garn, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lor Domerien, Roma, Gervien, Sumanien und Bulgarien; Großfürst von Siebenbürgen u. f. mw.’ lil. « Nachdem laut der aus mehren Theilen des Landes anfan­genden­ Gerichte die öffen­tliche Ruhe und Ordnung bedroht ist,wurde der Minister des Au­swärtigen im Zusammenhange der bereits früher an ihnsgerichteten Au­fforderun­g neuerdings in­ Kenntniß gesetzt,daß das Ministerium un­ter denl­etzigen­ Verhältnissen­ die Rücks sendung all jener ungarischen Linientru­ppen die in Ga­­lizien und Mähren bequartirt sind,nach Ungarn für unausweichbar noth wendig erachtet, sonst lehnt er jede möglicherweise hieraus entspringende Verantwortlichkeit von ji ab, und bürdet sie geradezu denjenigen auf die dieser gerechten Forderung nicht Genüge leisten. ‚.. IV. . Das ungarische Ministerium, die gegenwärtige häf­­liche Lage, der Gefammtmonarche wohl rennend, ist in Bezug auf die Verhältnisse des außer Landes befindlic­hen Militärs insolange­ mit möglichster Berücksichtigung der obwaltenden Umstände fürgegangen, uld er glaubte die Deffentliche Sicherheit und Ordnung auf anderem Wege aufrechterhalten, zu können. Nachdem jedoch in verschiedenen Gegenden von Tag zu Tag beunruhigen­­dere Zustände zum Vors­ein kommen, z. B. im E­isen­­burger Comitat die Antipathie gegen die Juden schon zu Plünderungen Veranlassung gab, im Szathmarer Gomitat, in Folge der vor mehren Jahren zu Ende ge­­brachten Commaftationen die kleinen Grundbesiger gegen die größern Grundherren aufgestanden; in Befes die gewesenen Unterthanen wegen Ausscheidung der Triften, welche die Bewohner schon seit längerer Zeit in Gäh­­rung erhielt, die Heiligkeit des Eigenthums nicht mehr teipertiren, in Mittelsrolhpf ein. Geschworener der Wurh des aufständischen Landvoltes zum Opfer fiel, in Schem­­nig die flavischen nationalen Bewegungen schon deshalb gefährlich sind, weil ein leicht zu befürchtender Ausbruch, wenn er auch in kurzer Zeit unterdrüct werden konnte, den Aerarial-Berg­werfen einen durch Jahrzehnte nicht gut zu machenden Schaden zuzufügen im Stande wäre; ja, in Preßburg die Verfolgung der Juden bereits die Verwendung des Militärs nöthig machte; — so kann das Ministerium nicht länger schweigen, und nicht län­ger zulassen, daß das Land eine Beute der Anarchie und der Zügellosigkeit werde. Das im ganzen Lande garnisonirende Militär beläuft sich kaum auf 18000 Mann, und das Ministerium fühlt, daß es der Auf­­rechthaltung der öffentlichen Sicherheit, wofür es der Nation verantwortlich, nur dann gewachsen, wenn es über die nöthigen Mittel dazu verfügen kann. Nur der kleinste Theil der Nationalgarde it mit Waffen ver­­sehen, und bis nicht die beftelten Waffen aus dem Auge­lande, aus Wien und den ungariscen Waffenmagazi­­nen einlangen, werden Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung kaum zu hindern sein, da das ungarische Militär, dessen erste Aufgabe es ist die Sicherheit der Personen und des Eigentums zu fügen, in andern Theilen der Monarchie gelagert ist. Zu Erwägung dieser wichtigen und beunruhigenden Zustände hat demnach das Gesammtministerium den Mi­­nister des Auswärtigen Fürsten Paul Esterházy, am 24. April neuerdings und bereits zum drittenmale auf­­gefordert an das bielfällige gerechte Verlangen des Lan­­des beim Wiener Kriegsministerium mit alem Nachdruck zu erinnern, und das oberwähnte Ministerium darauf aufmerksam zu machen, daß der verfloffene Landtag im ausgesendeten alle dringen. sendung der Gefege betreiben. HM. Endlich gehandhabt fünne, soll er und werden daß tie Fann, in diefer Kriegematerialien

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