Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1921. Februar (Jahrgang 48, nr. 14333-14355)
1921-02-01 / nr. 14333
Yes EIN na A Fe “ - £ und Verwaltung: Hermannstadt, Heltauerg. 23 Boitiparta fiatonto Yir. 1308 ernipreder: Gchriftleitung Yir. 11, Verwaltung Nr. 21, Bezugspreis für Hermannstadtt ne Buftellung ins Haus a le .. .q. Lei Ei Dierteljährlich .. „ LI— mit Buftellung monatlich .... Lei 15 50 Vierteljährlich .. „ II— mit Bestversendung für das Inland: teljägdh .. „ S— Einzelne Nummers Leu 1— N r. 14353 b - Siebenbürgisch-Deutschesee - Hermannstadt, Dienstag 1 Februar 1921 Bezugsbestellungen und Anzeigen übernimmt außer der Heltauergasse Nr. 23 eb der Rettungsverschleiß und Anzeigenvermittlungsstellen des In und Auslandes für Altrumänien,Bessarabien, Bobrudidha u. Bukowina bei, Friedrich 8. Bendek, Bukarest, Str. Gen. Berthelot 18: Anzeigenpreis: Der Raum einer einspaltigen Bettzeile kostet beim jedes maligen Einladen bei 1.50 höheren Aufträgen) € mit erg 48. Yahrgang Centwurfe Das neue MWahlgeseß (9 BI) Im vergangenen Zeiten bedeutete für uns das Aufwerfen der Wahlrechtsfrage jedesmal die VBebrüfung unseres damaligen polnischen Bergslandes. Es war die Zeit, wo die Schräge, ob konservativeres oder vollkommen demokratisches Wahlrecht uod mit durchgängig zugunsten des leßieren entschrieden war, wo dem Grundmaß einer gewissen Bevorzugung der höheren geistigen Bildung nach der höheren Steuerleitung zugunsten des Staates noch verschieden Zugeständnise gemacht wurden, sei es zur Gewährung mehrerer Wahltimmen am ein und denselben Wähler, sei es duch Festigung einer für die verschiedenen Bevölkerungs Uellen verschieden abgeruften Witersgrenge für die aktive und passive Wahnberechtigung. Das Eintreten für ein Wähler, das dem Bildungsstand und der Steuerleistung unjered Vpoltet entsprechend Rechnung trüge, Hat dur eine ganze Reihe von Jahren eine der Hauptaufgaben der aktiven fähricchen Botitit gebildet. Die Busehidrigkeit zum rumänischen Staate hat und den Anbeginn, die Unterfielung unter die Bilimmungen des vollkommen allgemeinen und gleichen Wahlrechts gebracht. Und so jeher war die Anwendung eines solchen Wahlrechts ein Gebot der Zeit, in der wir leben, daß in unserm Volle niemand daran deuten konnte, eine Abänderung des Wahlrechtes im Sinne einer konservativeren Abfassung auch nur angustreben. Wir nahmen es bin daß die Zeit das gleiche Wahlrecht gebot, und in zweimaligem Wahlgange haben wir nas damit zurechtgefunden. Seither hat die Tyrage der Wahlrefom ihre Nervosität für und verloren. Ihre Hauptgrundlage sind endgültig entf&ieden, um sie wird nit mehr gefritten und wohl niemals mehr gefritten werden. Die jeit no in Frage sichen 1 Abänderungen betreffen mehr Angelegenheiten der technikreform« 8, den die Regierung in der vorigen Woche den geießgebenden Körperschaften vorgelegt hat, ist, die Zusammenfassung größerer Abstimmungsgebiete zu einheitlichen Wahlkreisen, deren jeder 250.000 Einwohner umfassen soll und fünf Abgeordnete zu wählen hat. Mit der Tendenz, die in dieser Erweiterung der Wahlkremdgrenzen zum Ausdruch kommt, können wir ung einverstanden erklären, sofern sie nicht einen Abschluß, sondern einen ersten Schritt bedeutet. Unsere Forderung geht nach der Durchführung der Wahlen auf Grund von einheitlichen Landeslisten, wo der Angehörige jeder Bolls- und Parteigemeinschaft in jedem Teile des Landes seine Stimme für die gemeinsame Liste abgeben Fan, zu der er sich befennt. Diese Forderung bleibt in dem vorliegenden Entwurf unerfüllt, aber die Erweiterung der bisherigen Wahlkreisrahmen kann als ein Anzeichen dafür angesehen werden, daß die Entwicklung in der Richtung geht, die unseren Anschauungen zum mindesten nahe kommt. Einen Zuwachs an Mandaten wird und das neue Wahlrecht nicht bringen, eher eine Einbuße, wenn die Vorauslegung der 50.000 Einwohner für ein Mandat eingehalten wird. Dafür aber können wir uns von der neuen Einteilung der Wahlkreise eine Belebung und Zusammenfassung der politischen Betätigung unseren Volktums erwarten. Da nach größeren Wahlkreisen und innerhalb dieser nach Listen gewählt wird, ist in 2 kunft jedem Sachen die Möglichkeit geboten, auf die Liste seiner Bollpartei zu stimmen. Diese Möglichkeit wird sicherlich von allen unseren Volfsgenossen, die bisher sogenannten Minderheitswahltreffen angehörten, mit Freude begrüßt werden. Andererseits aber wird auch durch die Listenwahl der bisher scharf zugespigte Wahlkampf zweier Bewerber verschiedener Parteien ausgeschaltet Die Aufsteluung eigener Listen wird für jede Parteigemeinschaft u a. eine Selbstverständlichkeit, sie kann nicht als Provokation einer andern Partei aufgefast werden, wie es bei den rechten Wahlen mehrfach geschah. Das haben gerade wir Anlaß zu begrüßen, da ung die legten Wahlen in verschiedene ungewollte Gegensäge verwidert hatten. Die neuen Bestimmungen vermindern die Wahrscheinlichkeiten von Gegenjägen, lassen aber dennoch zum Abschlusse von Wahlkompromissen alle Möglichkeiten offen. Gerüchte, die vor Bekanntwerden der neuen Wahlrechtsbestimmungen im Umlauf waren, hatten davon zu melden gewußt, ed werde in jedem Wahlkreis die relative Mehrheit einer Partei dieser den Befug sämtlicher Mandate des Wahlkrefses sichern. Der vorliegende Entwurf weiß erfreulicher Weise nicht von einer solchen Verfügung, die in Wirklichkeit eine Ungerechtigkeit sondergleichen dargestellt hätte. Der Entwurf gibt im Gegenteile jeder Partei die volle Möglichkeit, nach Maßgabe der von ihr abgegebenen Stimmenzahl bei der Belegung der Mandate zur Geltung zu kommen. Dagegen sehen wir einen unberechtigten Eingriff in Privatangelegenheiten darin, daß jeder Wähler bei einer Strafe von 100—500 Lei (Art. 58) verpflichtet is, seine Stimme abzugeben. Die freie Ausübung des Stimmrechts würde die heilsame Wirkung ausüben, daß bei der Stimmenzahl die Parteidisziplin und die innere Ueberzeugung der Wählerschaft zu wahrerem Ausdruch käme als bei der verpflichtenden Stimmabgabe. Da ist die verpflichtende Abstimmung aus den Wahlrechtsbestimmungen des Altreiches auch in die neue Vorlage herübergenommen worden,B Vorbedingung für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes für die Kammer ist die Erfüllung des 21. Lebensjahres, der Befig der rumänischen Staatsbürgerschaft und in den neuen Gebieten die dortige Wohnhaftigkeit vor dem 1. August 1914; für das passive Kammerwahlrecht der Befig der Staatsbürgerschaft, erfülltes 25. Lebensjahr und tatsächlicher Wohnort in Rumänien. Auffallend ist, daß hier die Bedingung der Wohnhaftigkeit vor 1. August 1914 nicht ausdrücklich genannt ist — Das Wahlrecht für den Senat wird mit dem vollendeten 40. Lebensjahr erworben, doch üben das aktive Wahlrecht diejenigen, die mit Zeugnis die Absolvierung einer Volksschule nachweisen können, schon mit dem vollendeten 25. Lebensjahre aus. Demnach findet, trug aller Radikalisierung, bei den Senatswahlen ein Bildungszensus Anwendung, der besonders in Siebenbürgen große Wählerkreise zur früheren Teilnahme an den Senatswahlen heranziehen wird. Die Bestimmungen über die Ergänzung des Senates durch Mitglieder von Amts wegen sind in unserer Freitagnummer bereit veröffentlicht worden. Von den Einzelbestimmungen der Wahlgefegvorlage führen wir in Ergänzung unserer bisherigen Veröffentlichungen noch folgende an: Die Einteilung der Wahlkreise wird durch ein besonderes Geset geregelt werden. Die Vorbereitung der Wahlen leitet in jedem Wahlkreis ein Zentralwahlbüro mit einem ernannten Beamten als Vorfigenden. Seder Wahlkreis besteht aus Abstimmungsbezirten, die im "Berspimmangsbegite enfendet der Kochgeibe es Bent wahlbüros entsprechende Beamte. Die Ausübung der Wahl geschieht auf Grund des Wählerzertifikats, das von den Gemeindevorstehungen ausgestellt wird. Die Zusammenstellung der Wählerlisten erfolgt in den Städten duch die Polizeibehörde, in den Landgemeinden durch den Gemeindesekretär. Die erste Wählerliste gelangt 60 Tage nach Inkrafttreten dieses Gefeges zur Aufstellung. Die Anmeldung der Kandidationen nun spätestens 15 Tage vor der Wahl erfolgen. Die Anmeldung is von mindestens 25 Wählern zu unterzeichnen, von denen 5 bei der Uebergabe ammwesend sein müssen. Die Liste darf nur mehr als fünf Kandidaten enthalten. Einzelkandidationen möüssen von mindestens 100 Wählern unterfärichen sein und gelten als selbhtändige Liste. Für jede Liste muß ein besonderes Merkmal, eine geometrische Figur oder eine Verbindung mehrerer Figuren, angegeben werden, dieses Menta, bei Drachlegung der Stimmzettel auf diesen angeract. Die Wahlen für die Kammer dauern drei, die für dem Senat zwei Tage, von 8 Uhr früh bis 8 Uhr abends, am legten Wahltag wird um 6 Uhr abends das Strutinium abgeschlossen. Die Bemüfungen betreffend Unterbrechung der Wahl und Bewachung der Urne wurden bereits mitgeteilt. Das Gloutinium (Art. 72—76) hat die auf jeden einzelnen Kandidaten und die auf jede Liste entfallenen Stimmen gefontert feRjufielen. Die Anwendung des Wahlergebnisses auf die Zuteilung der Mandate und die Befriedigung desrgebnisses an die Kandidaten wird vom BVorfigenden des Zentralwahlbüros durchgeführt. werden vor allem die englischen Gläubiger zufriedengestellt, ee die französsen Gläubiger nur Versprechungen erhalten . Höher kann die Freundsshaft nicht gehen, obwohl e 8no andere Arten gibt, doch die man Sreumbichaft beweisen Tann. Die Rumänen haben unter dem intelligenten Borwanbe, die Einfuhr von Bugusartikeln einzustellen, unsern Ereugnissen die Einfuhr verboten. Die Maßnahme ist so vernünftig, daß wir u. 3 darüber als verständige Menschen nicht zu ärgern brauchen. Allein während in Rumänien die Einfuhr von französischer Seide verboten ist kann auf “ Grund besonderer B Vernünftigungen aus Defterreich Seide eingeführt werden. Wie können wir also an der Freundschaft Rumäniens zweifeln, da, wenn es fi um ein Geschäft handelt, England begünstigt wird, und da, wo Landeiserleichterungen zum erreichen sind, diese Defterreich erhält ihrer sei und erlaubt zu denken, daß und Rumänien zu ehe liebt, « Unsere Erziehungen zu Frankreich). Französishe Missttimmung. Die Bariser Zeitung „Le Berit Blen“ hat seit einigen Wochen einen gehälfigen Breffestreit gegen Rumänien begonnen. Vor drei Wochen schrieb der Direktor dieses Blattes in einem Lertauffaß, die rumänische Regierung habe während der Friedendkonferenz für ihre Propaganda in Frankreich und den westeren Staaten mehr als 80 Millionen Stantandgegeben. In einer seiner lechten Nummern veröffentlicht „Le Betit Blen“ unter der Rarfhit „Die Sympathien Rumäniend“ wieder einen gegen Rumänien gerichteten Antrag, in dem es heißt: Wir haben den Bering, die Sympathie vieler zu besigen, und es is unborheitbar, daß es nur wenige gibt, die uns die Rumänen nut a3 unsere aufrichtigen Freunde einstellen. Die Rumänen haben uns ihre Sympathie aufgedrängt, bis sie uns eine nit zu unter jhägende Summe schuldeten. Einen Freundichaftedierft beanspruchen, zeigt, daß man Bertrauen in die reundichaft besigt Dieses Bertranen haben uns die Rumänen gesägend bewiesen. Wenn es aber Heft, Ringen zu bezahlen, dann Parlamentsbericht. Bom 27. Januar. In der Kammerfigung wird der Antrag Toma Dragu auf Zreilassung der verhafteten Sozialistenführer durch die Mehrheitspartei abgelehnt. Die nationale Oppo- Sen hatte dafür gestimmt, die Liberale Partei nich entalten. Bom 28. Januar, ‚In der Kammerfigung kleinere Anfragen und Mitteilungen, worauf Minister für öffentliche Arbeiter Betrodici im persönlicher Sache das Wort ergreift und sich zu der Anschuldigung des Abgeordneten Junian, er habe den jünigen Außenminister Tale Jonescu in Jaffy erklärt, da ihn angehört habe, welche Bonn Sasäße Deiet ob Die Brenierung Wehlin Unker Malle u fegen ‚sei, weil sie den Krieg auf der Seite der Entente egonnen habe, doch ei er nach kurzer Zeit aus dieser Kommision ausgeschieden. Damals habe die Volksstimme einen Sündenbad verlangt. Heute aber dürfe sein Men aus seiner damaligen Haltung auf Unstimmigkeiten in derwegigen Regierung schließen. In demselben Sinne spricht auch Minister des Reußern Tale Jonescu und Reda er stolz darauf sei, daß das Jafiyer Parlament ihn in den Anklagezustand habe verlegen wollen. En wird die At geschlossen. n der Senatsjigung erklärt Innenminister Argetmanu auf eine Anfrage des Senators Paul Bujor, daß die unterbreiteten Gejegentwürfe über die Wahlrechts- und Agrarreform Zweidrittelmehrheit brauchen, um in die Verfassung aufgenommen zu werden. "Um’jedoch Gejegen erhoben zu werden," dazu sei bloß einfache Mehrheit erforderlich. Die liberale Regierung habe die bisher in Geltung befindlichen Gejege für Agrarreform und Wahlrecht durch Dekret geschaffen. Es werde demnach der jenigen Regierung es niemand verdenken können, wenn sie Durch ducherheit ihre Entwürfe zu Gefeen erhebe, bis sie eine Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Verfassung finde. . Senator Bell stellt den Antrag, die fächliche Nation sne durch einenertreter im Senat vertreten zu ossen. Hierauf werden drei außergewöhnliche Kredite zum Ankauf und zur Reparatur von Lokomotiven und Eisenone in der Höhe von zusammen 366.100.000 Lei gewährt.. Unterrichtsminister Negulech berichtet sodann über den Stand der rumänischen Schulen und erklärt,daß er— demnächst»um die Gewährung eines Kredites von andert-«" haletllarden zur Hebung des Schulwesens ansuchen" werde. Vom 29. Januar. In der Rammerfigung teilt Abgeordneter Dr. Zupu mit, daß am Morgen der Nachwahlen für den Senat Anhänger der nationalen Föderation verhaftet worden seien. &3 Eips kleinere Mitteilungen, worauf Abgeordneter Cocea in der Frage de Papierpanamas interpelliert und erklärt, daß er die in dem Negierungsblatt „Iadreptarea“ erschienene amtliche Mitteilung, wornach der Staat um seinen Bau geschädigt worden und seine Ministerialbeamten in diese Angelegenheit verwickelt seien, sie nicht der Wahrheit entsprechend hält. Ministerpräsident General Averescu betont im seiner Antwort, daß diese Angelegenheit vor der Rückkehr des Kultusministers Dectas vian Goga aus Rom endgültig nicht geklärt werden künne. Er gebe zu, daß die mit Varjafjy vereinbarten Bedingungen verfehlt seien. &8 sei jedoch sein Vertrag geschlossen worden