Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)
1844-11-08 / nr. 89
. 398 b. Naturrect, Staatsrecht, Völkerrecht. ec. Encyklopädie der Kameral-Wissenschaften, National-Oekonomie, Staatsrechnungs-Wissenschaft, ms recht. d. Staatswintdschaftslehne, Finanz- Wissenschaft. e. Politik und Polizei. f. Statistik oder Staatenkunde. g. Siebenbürgisches Staatsrecht. h. Ungrisches und sächsisches Privatrecht. — ungrischer und sachsischer Civilproceß. 1.Römisches Recht und Kirchenrecht. k. Siebenbürgische Rechtsgeschichte und Diplomatik. 1 Strafrecht und Strafproceß. m. Ungrischer Geschäftsstyl und parlamentarische Redefrist. Insoweit jedoch, zufolge derer für die sächsische Nation bestehender Regulativ-Vorschriften, für jede nicht systemisirte Ausgabe vorher die höhere Benehmigung der hohen Staats-Regierung nachgesucht werden muß, und somit denn auch Betreff derer zur Errichtung und zum ferneren festen Bestand der beantragten neuen Lehranstalt erforderlichen Kosten aus der National-Cassa die höchste Bewilligung eingeholt werden mußte, — hat bei alle den bis zur Ungeduld heißen Wünschen der gesammten Nation — jene Anstalt in das Leben treten zu sehen, nicht früher zu deren Errichtung geschritten werden können und dürfen. Mittelst hohem Gubernial-Dekret vom 40. August v. I. Zahl 8623 erfolgte endlich die so sehnlich erwartete Bewilligung der diesfalls nachgesuchten Kosten, und somit wurde denn auch ungeräumt daran gegangen, alle Vorbereitungen dazu einzuleiten, damit die neue Lehranstalt mit dem beginnenden Schuljahre möge in das Leben treten können. Vor allem aber war es diesem Ober-Consistorium angelegen, die für die Lehranstalt geeigneten Lehrer aufzufinden, und nach den sorgfältigsten Erwägungen sind denn auch die hier anwesenden hochgelehrten Herrn Gottfried Müller, Joseph Zimmermann, Heinrich Schmidt und Friedrich Hann zu wirklichen Professoren dieser Lehranstalt berufen, und aus denen für den juridischen Lehrkurs vorbezeichneten Wissenschaften: Herrn Professor Gottfried Müller a. Juristisch politische Encyklopädie und juristisch politische Literatur-Geschichte. b. Naturrecht, Staatsrecht und Völkerrecht. ce. Römisches Recht. d. Kirchenrecht, Strafrecht und Strafproceß. Dann Herrn Professor Joseph Zimmermann a. Siebenbürgische Rechtsgeschichte und Diplomatik. b Siebenbürgisches Staatsrecht. ce. Ungrisches Privatrecht und ungrischer Civilproceß. Sächsisches Privatrecht und sächsischer Civilproceß. Ferner Herrn Professor Heinrich Schmidt a. Encyklopädie der Kameral-Wissenschaft, National- Oekonomie, Staatswirthschaftslehre. b. Finanz-Wissenschaft, Oesterreichisches und. Siebenbürgisches Bergrecht. c., Politik und Polizei. d. Statistik oder Staatenkunde. Und Herrn Professor Friedrich Hann a. Ungrischer Sprach-Unterricht. 4 b. Ungrischer Geschäftsstyl. d. Ungrische parlamentarische Beredsamkeit. d. Staats-Rechnungswissenschaft zum öffentlichen Vortrage zugewiesen worden. Als ein für diese Lehranstalt aber noch weiter ganz besonders erfreuliches Ergebniß bin ich so glücklich ferner eröffnen zu können, daß der wegen seiner längst rühmlichst anerkannten patriotischen Gesinnungen und Bestrebungen unter uns hoch geachtete Mitbürger Herr Feldkriegs-Secretär Joseph Benigni von Mildenberg sich in freundlicher und zuvorkommender Weise erhoben, außer denen, durch die vorbenannten ordentlichen Herrn Professoren vorzutragenden Rechts-Wissenschaften, auch das Deftreichische Privatrecht, nebst Civilproceß, sowie auch Deftreichisches Strafrecht, Wechselrecht und Myrichts-Ordnung an dieser Lehranstalt, in gleichfalls zweijährigem Lehrkurse, ohne Anspruch auf eine ausgemessene Besoldung, öffentlic vortragen zu wollen; und in Erwägung — daß, wenn auch die eben bezeichneten Rechte nicht gerade ausdrücklich und strenge zu dem gleichsam obligaten wissenschaftlichen Cyklus eines Siebenbürgischen Juristen gerechnet werden, doch anerkannt werden muß, daß die Kenntniß jener Rechte für jeden nach erweiterter und höherer Bildung strebenden Juristen von wesentlichem Vortheil, namentlich aber für jene Jünglinge, welche nach vollendeten Bildungsstudien nicht nur im Schooße der sächsischen Nation, oder einer sonstigen inländischen Amtsstelle ihr Fortkommen suchen, sondern auch außerhalb dieses Landes im östreichischen Staate dienstliche Anstellungen zu erwerben trachten wollen, gerade nothwendig ist, verdient solches großmüthige Anerbieten des Herrn Feldkriegs-Sekretärs die vollste Anerkennung, und ich schäße mich glüklich diese dankbare Anerkennung hier öffentlich auszusprechen. So ausgerüstet soll denn die neu errichtete juridische Lehranstalt, die nach dem Sinne, in dem dieselbe von der Nation begründet worden, für die Zukunft der Nation Segen bringen möge, von heute an in Wirksamkeit tres