Textil, 1925 (5. évfolyam, 1-24. szám)

1925-01-01 / 1. szám

Von den Rohstoffmärkten Au! dem amerikanischen Baumwollmarkte herrscht eine günstige Stimmung. Nordamerikanische middling. loco notierte am 27 Dezember 23.90. Was nun die voraussichtliche fernere Preisbewegung anbeLangt, glaubt man, dass abgesehen von Schwankungen, die grosse Ernte bereits eskomptlert ist und knan angesichts der nicht zu verkennenden Besserung der all­gemeinen Weltwirtschaftslage auf die Dauer mit niedriegen Preisen nicht rechnen kann und nicht rechnen sollte, Ia amerika­nisches Copsgarn Nr. 20, roh, franko Budapest verzollt, notiert 95.5 Dollarcent pro Kilogramm. 78 Zentimeter 13/13, 20/20 Baumwollgewebe werden franko Budapest, verzollt, für 80 Schw. Centimes angeboten. Für die bekannten Kammzug-Stan­dard-Qualitäten von Wood, Hentzen & Schlundt, Bradford, werden nachstehende Notierungen genannt: Deutsch E Kammzug in Oel 3514 d, D 2 Kamlmzug in Oel 38 d, D 1/D 2 Kammzug in Oel 41 d, D 1 Kammzug in Oel 47 d, C 2 Kammzug in Oel 58 d, C 1 Kammzug in Oel 68 d, per lb trocken gekämmt 7% Aufschlag, loco Bradford, netto Kasse. Nachrichten Ungarn Zum Zollproblem. In einer der letzten Nummer des ,,P. LI." macht der Budapester Textilwarengrosshändler Max M. Greiner folgende interessante Feststellungen zum Zollproblem: Bei einem hochwichtigen Zweige unserer Textilindustrie und bei dem grössten Konsumartikel, der Weissware besteht kein genü­gender Zollschutz. Der neue Zolltarif bietet der Tschechoslo­­vakei und Österreich die vollste Möglichkeit, den ungarischen Platz ,a!uf Kosten unserer Industrie und unseres Handels ganz an sich zu reissen, so dass es ihnen infolge des minimalen Zoll­schutzes, • dem gerade die bedeutenden Weisswarenartikel aus­gesetzt sind, in kurzen zwei Monaten gelungen ist, unsere Weiss­warenfabrikation und -manipulation in eine noch nie dagewesene Krise hineinzudrängen. Nicht nur in Budapest, sondern auch in den Provinzstädten, ja sogar in den kleinsten Dörfern tauchen tschechoslovakische und österreichische Reisende scharenweise auf, die es unseren Kaufleiten und Reisenden unmöglich ma­chen, in unserem eigenen Lande weiterhin das Geschäft zu kul­tivieren, da die tschechoslovakischen und österreichischen Fab­rikanten und Manipulanten den Verkauf der heimischen Erzeug­nisse bei unseren eigenen inländischen Abnehmern infolge ihrer Dumpingprise und Iangsristigen Konditionen problematisch ma­chen. Der Grund allein hiefür liegt in der unrichtigen Anwen­dung des Zolltarifs bei gebleichten Waren. Während bei Bleich­waren der Zollsatz pro 100 Kilogramlm 180 Goldkronen ist, wurde er bei Farbwaren auf 310 Goldkronen, bei Druckwaren auf 350 bis 370 Goldkronen und bei Buntwaren auf 370 bis 750 Goldkronen festgesetzt, so dass die tschechoslovakischen und österreichischen Fabrikanten und Manipulanten diese Anomalie des geringfügigen Zollschutzes, der zwischen Weisswaren und Färb-, Druck- und Buntwaren besteht, zu ihrem eigenen Vor­teile mit aller Vehemenz auszunützen bestrebt sind. Ausserdem halben die tschechoslovakischen und österreichischen Lieferanten uns gegenüber noch den enormen Vorteil, dass sie nach ihren Verkäufen nach Ungarn die dreiprozentige Umsatzsteuer er­sparen, was heute in Anbetracht der haarscharfen Kalkulation für unsere Industrie und Kaufleute einen bedeutenden Nachteil bildet, nachdem Geschäfte oft auf drei Prozent Nutzen und dar­unter, wenn nicht aäich auf Verlust, getätigt werden müssen. Es ist daher bei den demnächst aufzunehmenden neuen Han­delsvertragsverhandlungen ein gutes Recht der ungarischen Industrie und des Handels, zu fordern, dass auf deren weitere Existenz bei Festsetzung der Zölle für Weisswaren grössere Rücksicht als bisher genolmmen werde. Zu diesen Ausführungen ist noch hinzuzufügen dass das neue Zollgesetz der Regierung die Vollmacht erteilt, gewisse Zollsätze dem Bedarf gemäss zu er­höhen. Es steht aber noch in Frage, ob die Regierung bei den Weisswaren hievon Gebrauch machen wird. Zwischen Ungarn und Österreich besteht ein Wiairenaus­­tauschabkommen, das aber die Ansprüche des beiderseitigen Ver­kehrs nicht entspricht. Während in Ungarn sämtliche Einfuhr1! verböte mit dem 1. Januar 1925 ihre Gültigkeit verlieren, bestehen in Österreich noch immer Einfuhrverbote, so auch auf Textilien, wie Blaudruckgewebe, Wachsleinwand, Hanfbinde­faden, Hanfstricke u. s. w., die für den Export Ungarns in Be­tracht kommen. Es besteht nun die Absicht, ein neues interimis­tisches Übereinkommen zwischen beiden Staaten zu erzielen, das die. für Ungarns Ausfuhr wichtigsten Kontingente bestehen lässt, solange kein Handelsvertrag zustande kolmmt. Die Einfuhr. Der letzte Bericht des Generalkomtmissärs Jermiah Smith an den Völkerbund enthält folgende Ausführun­gen; Die Einfuhr Ungarn in der Periode vom Juli bis Oktober »st stark gestiegen. Die ziffernmässlgen Angaben lassen darauf schliessen, dass die Kaufleute und die Fabrikanten Waren und Rohstoffe anhäufen, für die sie hohe Zölle bezahlen, und die sie dann zu hohen Preisen venäussern Imüssen, weil sie sonst V erluste erleiden würden. Mit anderen Worten, die grosse Ein­fuhr bei den jetzigen Zollsätzen trägt entweder dazu bei, die importierten oder die hier erzeugten Waren auf ihrem jetzigen Preisstande, der hierzulande schon wesentlich höher als in den Nachbarstaaten ist, aufrechtzuerhalten oder sie verursacht dem Importeur einen Verlust, wenn die Preise zurückgehen, bevor die angehäuften Bestände veräusserbiar sind. Diesen Zustand kann man für um so weniger befriedigend betrachten, als, wie man sagt, ein grosser Teil der ausländischen Einkäufe unter Inanspruchnahme des Warenkredites erfolgt. Zahlungsschwierigkeiten im ungarischen Textilhandel. Der ungarische Textilhandel, namentlich die Engrosslsten sind in­folge Freigäbe der Textilwareneinfuhr in eine schwierige Lage geraten. Der Preisabbau, der im Gefolge des freien Verkehrs eingetreten ist, verursacht den Besitzern von grösseren Warenla­gern, die noch zu teueren Preisen erstanden worden sind, fühl­bare Eiribussen. Es ist aber vierfehlt, von einem • teilweisen Zu­sammenbruch der Textilbranche zu sprechen, denn eben die Gerüchte, die in Verbindung hiemit auftauchen, erschweren den Übergang und gefährden die Aufrechterhaltung von Krediten, ohne die eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse nicht möglich ist. Die Sicherheit des Marktes erfordert eine Zurück­haltung seitens der Gläubiger, schon im Interesse der ferneren Geschäftsverbindungen. Dass die Konljunkturgründungen der Nachkriegszeit, welche allein auf das gebundene Wirtschafts­system sich gestützt haben, insoweit sie sich als überflüssig erweisen, verschwinden, trägt nur zur Gesundung bei. Gegen­über den Falliments in dem Textilhandel zéigen die textilin­dustriellen Betriebe eine staunenswerte Festigkeit, wieder eine Beweis, auf welch sicherer Basis die junge ungarische Textil­industrie steht. Um die Einleitung des Zwangsausgleichsverfäh­­rens haben die folgenden Budapester Firmen angesucht: die Tuchgrosshandlung Horvát <£ Sugár (Passiven 1 % Milliarden, Aktiven 800 Millionen), die Modewarenhandlung Simon Láng Passiven 6K Milliarden, Aktiven 4 Milliarden) und die Tuch­warengrosshandlung Jakob Wolf (IV. Bezirk, Gerlóczy ucca 1.), deren Passiven 7 Millarden, 70 Millionen betragen, während die Aktiven sich auf rund 3 Milliarden belaufen. Bei der Insol­venz der letzteren Firlma sind vornehmlich Italien und der Wie­ner Platz beteiligt. — Die Regierungsverordnung Z, 4070/915. M. E. über Zwangsverfahren ausserhalb des Konkurses bietet bös­willigen Schuldnern zu Missbräuchen reichlichen Anlass, indem eine Minimalausgleichsquote in der Verordnung nicht vorge­schrieben ist, Die Ungarische Kaufmannshalle leitet jetzt eine Aktion ein, damit § 200 Punkt 5 dieser Verordnung derart ab­geändert werde, dass der Schuldner nur in jenem Falle um die Einleitung des Zwangsverfahrens ausserhalb des Konkurses ein­­kommen dürfe, wenn ez zu mindest eine vierzigprozentige Aus­gleichsquote anbietet. Budapester Internationale Messe. Die Budapester Hiaindels­­und Gewerbekammer eröffnet am 18. April 1925 die Budapester Internationale Messe. Verhandlungen sind bereits jetzt mit den ausländischen Eisehbahndirektionen im Gange, um für die frem­den Aussteller Personen- und Gütertarifermässigungen zu er­wirken. Nach einer Mitteilung der Wiener Internationalen Messe haben sich die österreichischen Bundesbahnen zur Gewährung von Tarifbegünstigungen auf Grundlage der Reziprozität bereit erklärt, Da voraussichtlich auch die übrigen Bahnen des Aus­landes diese Bedingung stellen werden, richtete die Kammer an den Handelsminister eine dringliche Eingabe mit der Bitte, jenen Staaten gegenüber, die den Teilnehmern der Budapester Messe Begünstigungen gewähren, nach dem Grundsätze der Reziprozität zu verfahren. Die Bitte der Kammer wurde auch von den grösseren kommerziellen und industriellen Interessen­vertretungen unterstützt. Nach den bisherigen Zeichen zu ur­teilen, wird die Budapester Internationale Messe eine recht namhafte Zahl fremdländischer Aussteller und Einkäufer in der Hauptstadt vereinigen. Infolge des Aufrufes der Messeleitung ist bereits von seiten des Auslandes reges Interesse für die Messe zu verzeichnen, so dass das Messebureau sich hinsichtlich der inländischen Platzanforderungen möglichst bald zu orien­tieren wünscht. Anmeldungen sind in der Abteilung Messe­bureau der Budapester Handels- und Gewerbekammer (5. Be­zirk, Szemere ucca 6) zu erstatten. Anmeldungen zur Teilnahme an der Messe werden bis 31. Januar entgegermommen. Jugoslawen Vom Textilmarkte. Die Preisnotierungen hauten: Molline ■ 13 bis 16, Zephir und Oxforde 12 bis 24, Buntdrücke 13 bis 18, Leinen 14 bis 26, Haibdelain 15 bis 18, bedruckte Saline bi® 45, Hosenzeug 37 bis 60, Rockfutter 25 bis 35, schwarzer und far­biger Cloth 20 bis 60, Barchent u, Flanell 13 bis 35, Baumwoll­­veloure, bedruckte 14 bis 25,' Druckbarchent 16 bis 20, be­druckte Katturte 14 bis 16, baumwollene Chiffone 15 bis 22, Baumwollbettuche 40 bis 45, glatte Satine 40 bis 60 Dinar.

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