Banater Deutsche Zeitung, September 1940 (Jahrgang 22, nr. 197-221)
1940-09-01 / nr. 197
H art.8 Sampt t Ar Famm» lesii mol 24 Vita Ss ie Asociatiunea si 1937 Literatura Hauptschriftleiter: Robert Reiter, verantwortlicher Schriftleiter: Ernst S Huller, Eigentümer: Schwäbische Verlags-A.-G., verantwortlicher Herausgeber: Dr. Peter Geiß. Eingetragen ins Register der periodischen Veröffentlichungen beim Gerichtshof Timis Torontal unter No. 28/1938. — Fernrufs Verwaltung Nr. 1360, Scriftleitung und Druderei Nr. 1361. 22. Jahrgang I u ZS Timisovara-Temeschburg, Sonntag, 1. September 1940 Nr. 197 Pt. Cultura Poporului Dale aa EIER Mixt Berwaltung Bulevardul Tahe Ionesti 7. == Bezugsy—__ vierteljährlich 200 Lei, mit Zustellung in Temeschburg 10 Lei momehr. Erscheint täglich nachmittag um 5 Uhr mit Ausnahme von Sonne und Feiertagen. Di en Romän Es | a - % re a % Sr KEENE. ı Mn Kae 4 . IRREN RN - | SERIEN ER WERE DBETERTUREE OF EIEEIBIE ABS IB. ID BR REED TREE RER ARE Schiedsspruch im Schloß Prinz Eugens Rumänien tritt 45.000 Geviertkilometer ab — Die Integrität Rumäniens durch Pentichiond und Ittalien garantiert . Auf Grund der Garantie wird das rumänishe Heer demobilisiert Die deutschen Volksgruppen in Rumänien und Ungarn unter dem Schutz von vertraglichen Bukarest, 31. August Die Kader-Agentur meldet: Der Beschluß des Kronrates in der Nacht vom 29. zum 30. August betreffend die Annahme des Wiener Schiedsspruches wurde unter außerordentlich schwierigen Umständen gefaßt. Die Wiener Konferenz, einberufen auf Anregung Deutschlands und Italiens, die an der Aufrechterhaltung des Friedens im Südosten interessiert sind, verlief unter Umständen, in denen Rumänien zwischen der Rettung des Bestandes seines politischen Staates us der Mig seines Bersonvik nenn Mu pählen hatte. Ba: Abmachungen mit Deutschland männen; als Entschädigung die Garantierung seiner Grenzen durch Deutschland Der Kronrat erwog alle Möglichkeiten und kam Schiedsspruch anzunehmen. Dies war die einzig mögliche günstige Lösung, da Rumänien sich von Feinden umgeben befand, Unsere Verluste sind sie nie „gewesen, für den und Italien gegen jeden j verschwanden als wären Nachbarn, wieder erschütternd schmerzlich, doch sind Die Garantien, Die uns gegeben wurden, in diesem Augendlichen, in denen soviele Staaten des rumänischen Rumänien auch FEEN , wieder die er G | mog, muß in diesen an denderhaltung des Staates vor Augen zu dem Bestand Entschluß, den be | ,.+ ER x : ERS - - REN + . ee 3 gefällt "Der ee Akt im nn ‚Wien, 31. August in Schloß Belvedere, der Sommerresidenz dess Prinzen Eugen, hat Freitag, nachmittag um > Ur 850 Minuten, die Vegündung des Schiedsspruches, wer von Deutschland und Italien in der rumänischungarischen Streitfrage gefällt wurde, stattgefunden. Im Goldenen Saal des Schlosses, einem Pracht- 8. Namn der Innenarchitektur, ging der feierliche Akt der Verkündung und Unterzeichnung des Schiedsspruches 0 . vor sich. An einem großen runden Tisch hatten Reichsaußenminister Ribbentrop, der italienische AußenBerminister Graf Ciano, der rumänische Außenminister Manoilescu, der Führer der rumänischen Delegation don Pop, der ungarische „Ministerpräsident rn Platz genommen. „Hinter dem Tisch utsche und italienische Diplomaten, u vie <Hennd italienischen Gesandten in Bukarest B Budapest. Nun erhob sich Reichsaußenminister von Ri ibbentrop und hieß die Anwesenden Staatmänner im Namen der Reichsregierung willkommen, vor seinen Freund Ciano, dann die rumänischen BAR roter und schließlich die Ungarn. Dann sagte der Reichsaußenminister: Die königlich rumänische und königlich ungarische RN haben an uns das Ersuchen gerichtet, in ers per Frage der an Ungarn abzutretenden Gebiete einen Schiedsspruch zu fällen. Nach nochmaligem An-hören beider Parteien wurde dieser Schiedsops: N a Reichsaußenminister Ribbentrop etc nun EE den Gesandten Schmidt um Verlesung VIN deutschen Zi -Wortautes „der Entscheidung. Sie Tautet: En ED Die königlich rumänische und königlich ungarissche Regierung haben an die Reichsregierung und : “? an die königlich italienische Regierung das Ansehen He; "3 gerichtet, die so webende Frage des an Anger abe. "Den „Gebietes We einen RR zu lösen. Infolge dieses Ansuchens und nachdem mänien und Ungarn gleichzeitig mit dem Ansuchen die Erklärung abgegeben hatten, durch den Schrengspruch gebunden zu sein, wurde nach nochmaliger Aussprache mit dem rumänischen Außenminister Vignoilescu und dem ungarischen Außeninister Graf Esafy heute folgender Schiedsspruch erbracht: 1. Als endgültige Grenze zwischen Rumänien und Ungarn gilt die in die anliegende Karte eingezeichnete Grenze. Ihre genaue Festlegung wird Aufgabe einer rumänisch-ungarischen Kommission sein. 2. Das an Ungarn fallende bisher rumänische Gebiet ist in einer Frist von 14 Tagen militärisch zu räumen und in ordnungsmäßigem Zustand zu übergeben. Einzelheiten der Räumung und der Besetzung wird eine rumänisch-ungarische Kommission festsetzen. Beide Staaten haben zu sorgen, daß die Neurrung und Besetzung in völliger Ordnug vor sich gehe. 3. Alle rumänischen Staatsbürger des an Ungarn fallenden Gebietes erwerben ohne jede weitere Formalität die ungarische Staatsbürgerschaft. Sie können jedoch in einer Frist von 6 Monaten für die rumänische Staatsbürgerschaft optieren und haben dann binnen einem Jahr Ungarn zu verlassen. Jene, die von diesem Recht Gebrauch machen, werden von Rumänien aufgenommen. Ueber ihr bewegliches Vermögen verfürgen sie frei und können dasselbe mitnehmen. Ihr unbewegliches Vermögen können sie in dieser Zeit frei miquidieren. Sollte die Liquidierung in dieser Zeit nicht möglich sein, so erhalten sie von der ungarischen Regierung eine Entschädigung. Ungarn wird alle Fragen G EN betreffend der aeg in entgegenkommender'aa? zn erledigen. Rechtsgleichheit für Rumänen und Ungarn in beiden Staaten 4. Die rumänischen ungeschen Volkstums aus dem bei Rumänein bleibenden, bis 1919 Staatsbürger ner. Wortlaut des Schiedsspruches Nn- 1 | - x = 7 ai 7 10240 Die neue Gene Wien, 31. August (R) Der im Schloß Belvedere gestern verkündete Schiedsspruch der Achsenmächte zur Lösung der Streitfragen zwischen Rumänien und Ungarn erfolgte auf Wunsch der beiden beteiligten Regierungen, nachdem sich eine Lösung auf Grund gegenseitigen Einvernehmens als unerreichbar erwiesen hat. Durch den Schiedsspruch bekommt Ungarn ein Gebiet von 45.0000 Geviertkilometer, darunter das ganze nördliche Gebiet Siebenbürges einschließlich Großwardein, Klausenburg und die drei Komitate ve Szeklergebietes3. Nach dem erfolgten Schiedsspruch wird die rumänisch-unarische Grenze in großen Zügen wie folgt verlaufen: Sie beginnt südwestlich von Salonta, an der bisherigen ungarisch-rumänischen Grenze, verläit etwa 10 Kilometer südöstlich von Großwardein, dann unmittelbar südlich der Eisenbahnlinie Großwadern--Klausenburg bis zu einem etwa 30 Kilometer nördlich von Neumarkt (Târgu Mureș) gelegenen Punkt, von wo sie dann nach Südwesten abbiegt und Rumänien die Eisenbahnlinie Schäßburg Kronstadt hinter einem etwa 20 Kilometer breiten Gebietsstreifen überläßt, bis nordöstlich von Kronstadt, was bei Rumänien bleibt. Dann macht die Grenzlinie einen Kreisbogen gegen Süden, um dann nachwendung nach Osten auf dem Karpathentamm, d.d.dr früheren ungarisch-rumänischen Grenze zu verlaufen, WR Ki bis sie an der R NPD -FoR en ITEIN Mer | NIE | ze anlangt. N in Ni a | '*% A FR