Bukarester Gemeindeblatt - Beilage zum Nachbar, 1904-1905 (Jahrgang 1, nr. 2-54)
1904-06-13 / nr. 2
Gcnciideblatt Beilage zom Machbar. Schriftleitung: Pfarrer E. HEIFT. Geschäftsstelle: Gemeindekanzlei Strada Luterana 10. Jahrgang I. Sonntag 13./26. Juni 1904. No. 2. ÄNDERUNG DER GEMEINDESTATUTEN • Ä>." Eine der schwierigsten und wichtigsten Aufgaben, an deren Lösung unsere Gemeinde über kurz oder lang wird gehen müssen, ist die Reorganisation ihrer Verwaltung auf Grund einer durchgreifenden Änderung der Gemeindestatuten. Mehr und mehr bricht sich die Überzeugung Bahn, dass die Aufgaben der Verwaltung im Rahmen der heutigen Statuten nicht mehr oder doch nur unvollkommen »geleistet werden können, weil diese Verwaltung den einfachen und kleinen Verhältnissen, auf welche die Statuten zugeschnitten sind, im Laufe der Jahre entwachsen ist. Wir wollen in diesem Augenblicke nicht im Einzelnen nachweisen, was an den Statuten auszusetzen ist und warum sie geändert werden sollen; es genügt uns vorderhand die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass das Gefühl, eine Änderung der Statuten sei unabweislich, in weiten Kreisen der Gemeinde verbreitet ist. Nun ist es leicht zu sagen, es müsse etwas geändert werden, schwierig aber ist die Antwort auf die Frage : Was soll geändert werden, was soll an die Stelle des bestehenden treten, welches für sich eine jahrzehntelange Vergangenheit hat. Auch wir sind der Ansicht, dass sich auf diese Frage im Augenblicke eine befriedigende und erschöpfende Antwort nicht geben lässt. Alle sind wir einig, dass die verfassungsmässige selbständige oder autonome Stellung der Gemeine nicht geändert werden kann oder darf. Aber im Rahmen dieser Autonomie bestehen viele Möglichkeiten, die Gemeinde zu organisieren und ihre Verwaltung zu führen, und das Aufsuchen der verhältnismässig besten Möglichkeit — eine Volkommenheit giebt es nicht — erfordert ein langes und eingehendes Studium der gesamten Materie ; vor allen Dingen eine vergleichende Würdigung dessen, was in anderen Gemeinden geschehen ist, um die gleichen Nöte zu lindern, die gleichen Fragen einer Lösung entgegenzup o one führen. So wollen wir denn einen Teil unseres Raumes einem vergleichenden Studium der Organisation kleiner mehr oder weniger selbständiger Gemeinden widmen, unseren Lesern schildern, wie die uns am nächsten stehenden siebenbürgischen Gemeinden verwaltet werden, wollen das Normalstatut besprechen, welches der preuss. Oberkirchenrat für Diasporagemeinden hat ausarbeiten lassen, wollen uns auch anderweitig umsehen, um passendes Material heranzuschaffen. Ist das erst einmal