Bukarester Gemeindeblatt - Beilage zum Nachbar, 1904-1905 (Jahrgang 1, nr. 2-54)

1904-06-13 / nr. 2

Gcnciideblatt Beilage zom Machbar. Schriftleitung: Pfarrer E. H­E­I­F­T. Geschäftsstelle: Gemeindekanzlei Strada Luterana 10. Jahrgang I. Sonntag 13./26. Juni 1904. No. 2. ÄNDERUNG DER GEMEINDESTATUTEN • Ä>." Eine der schwierigsten u­nd wichtigsten Auf­gaben, an deren Lösung unsere Gemeinde über kurz oder lang wird gehen müssen, ist­­ die Reorganisation ihrer Verwaltung auf Grund einer durchgreifenden Änderung der Gemeinde­statuten. Mehr und mehr bricht sich die Über­zeugung Bahn, dass die Aufgaben der Ver­waltung im Rahmen der heutigen Statuten nicht mehr oder doch nur unvollkommen »ge­­leistet werden können, weil diese Verwaltung den einfachen und kleinen Verhältnissen, auf welche die Statuten zugeschnitten sind, im Laufe der Jahre entwachsen ist. Wir wollen in diesem Augenblicke nicht im Einzelnen nachweisen, was an den Statuten auszusetzen ist und warum sie geändert werden sollen; es genügt uns vorderhand die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass das Gefühl, eine Än­derung der Statuten sei unabweislich, in weiten Kreisen der Gemeinde verbreitet ist. Nun ist es leicht zu sagen, es müsse etwas geändert werden, schwierig aber ist die Ant­wort auf die Frage : Was soll geändert werden, was soll an die Stelle des bestehenden treten, welches für sich eine jahrzehnte­lange Ver­gangenheit hat. Auch wir sind der Ansicht, dass sich auf diese Frage im Augenblicke eine befriedigende und erschöpfende Antwort nicht geben lässt. Alle sind wir einig, dass die ver­fassungsmässige selbständige oder autonome Stellung der Gemeine nicht geändert werden kann oder darf. Aber im Rahmen dieser Au­tonomie bestehen viele Möglichkeiten, die Ge­meinde zu organisieren und ihre Verwaltung zu führen, und das Aufsuchen der verhältnis­mässig besten Möglichkeit — eine Volkommen­heit giebt es nicht — erfordert ein langes und eingehendes Studium der gesamten Materie ; vor allen Dingen eine vergleichende Würdi­gung dessen, was in anderen Gemeinden ge­schehen ist, um die gleichen Nöte zu lindern, die gleichen Fragen einer Lösung entgegenzu­p o o­n­e führen. So wollen wir denn einen Teil unseres Rau­mes einem vergleichenden Studium der Orga­­nisation kleiner mehr oder weniger selbstän­diger Gemeinden widmen, unseren Lesern schil­dern, wie die uns am nächsten stehenden siebenbürgischen Gemeinden verwaltet werden, wollen das Normalstatut besprechen, welches der preuss. Oberkirchenrat für Diasporage­meinden hat ausarbeiten lassen, wollen uns auch anderweitig umsehen, um passendes Ma­terial heranzuschaffen. Ist das erst einmal

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