Bukarester Gemeindeblatt, 1907 (Jahrgang 3, nr. 14-52)

1907-10-14 / nr. 41

Bolsartstcr Gctncindcblatt Geschäftsstelle: Gemeindekanzlei Strada Luterana 10. Jahrg. III. Sonntag 14./27. Oktober 1907, No. 41 Der Deutsche Evangelische Kirchenausschuss. (Schluss). So interessant es wäre, die bisherige Tätig­keit des Deutschen Evang. Kirchenausschusses auf allen Gebieten zu beleuchten — für uns handelt es sich vor allem um seine Fürsorge für die evangelischen Deutschen im Auslande. Die mir gütigst zur Verfügung gestellten Ge­schäftsberichte der Jahre 1904—1906 zeigen, dass bei jeder stattgefundenen Sitzung die Diasporafrage im Vordergründe gestanden hat. Zunächst wurde im Februar 1904 eine aus 4 Mitgliedern des Ausschusses bestehende Diasporakommission gewählt, um eine Denk­schrift auszuarbeiten. Im November desselben Jahres trat der Ausschuss mit ihr in die Oeffent­­lichkeit. Ihr Zweck ist, die Aufgaben des Kir­chenausschusses näher darzulegen und abzu­grenzen und zugleich weite Kreise über die Angelegenheit zu unterrichten und dafür zu interessieren. Zuerst wird in der Denkschrift ein Bild von der deutschen evangelischen Dia­spora in ihrer Ausbreitung in allen Erdteilen gegeben, dann gezeigt, wie mannigfacher Art die bereits vorhandene kirchliche Versorgung ist, an der freie Vereine und kirchliche Be­hörden, nebeneinander arbeitend und sich wech­selseitiii^^^äuzend, beteiligt sind. So streckt der Gustav Adolf-Verein allenthalben seine helfende Hand aus, und die Fürsorge des Evang. Oberkirchenrates in Berlin erstreckt sich ge­genwärtig auf über 100 Kirchengemeinden der ausländischen Diaspora. Gross'und vielerlei sind die Notstände, mannigfach auch die bis­herige Hilfe. Aber die Hilfe war nicht aus­reichend, nicht gleichmässig, nicht planmässig. Nun behandelt die Denkschrift weiter die Frage: Wie kann der Kirchenausschuss dazu beitra­gen, dass es besser werde ? Nicht dadurch, dass die seither an der kirchlichen Versorgung der ausländischen Diaspora beteiligten Instanzen ihre Tätigkeit an den Kirchenausschuss abtre­ten. Das wäre eine verhängnisvolle Schädigung der Sache. Im Gegenteil, das bisher bewährte vertrauensvolle Zusammenwirken von kirchli­chen Behörden und Vereinen soll bleiben. Aber eins gilt es: die kirchliche Versorgung der im Ausland zerstreuten Glaubensgenossen und Landsleute als eine Herzens- und Gewissens­pflicht des ganzen evangelischen Deutschlands zur allgemeinen Anerkennung zu bringen und namentlich dahin zu wirken, dass dem Kir­chenausschuss die Mittel zur Verfügung ge­stellt werden, um die Förderung dieses wich­tigen Werkes zu ermöglichen. Sohrtftleitang t Pfarrer E. HEIFT.

Next