Die Woche, 1972. Januar-Juni (5. évfolyam, 211-236. szám)

1972-01-14 / 212. szám

Die Woche Nr. 212/14. Januar 1972 Die Gesetze regeln im Sozialismus nicht nur «las Zusammen­leben der Menschen, sondern sind in hohem Masse wichtige Instrumente zur Organisation und Leitung von Staat, Wirtschaft und Kultur. Sie dienen vor allem der vielseitigen Bntwicklung unserer Gesellschaft. Unsere Gesetze sind darauf ausgerichtet, den Schutz der Ge­sellschaft, des Staates und jedes einzelnen Bürgers zu gewähr­leisten und zugleich die Entwicklung der sozialistischen Men­schengemeinschaft, der mensch­lichen Persönlichkeit sowie der Beziehungen der Menschen un­tereinander und zum Staat zu fördern. Die Bekämpfung und Verhütung gesellschaftsschädli­chen Handelns ist Aufgabe aller Bürger des Landes. Wesentlich ist hier, dass die kollektive Kraft zur Ausarbeitung und Durchfüh­rung der sozialistischen Normen des Zusammenlebens eingesetzt wird. In diesem Sinne sind die Gesetze der Sozialistischen Re­publik Rumänien ein sprechendes Kennzeichen der Demokratie, der weisen Politik unserer Partei- und Staatsführung. So hat sich im Sinne der Erweiterung der sozialistischen Demokratie in den letzten Jahren die Praxis eingebürgert, dass vorrangige Prägen des Staats- und Wirtschaftslebens unseres Landes schon im Gesetzentwurf einer umfassenden öffentlichen Erörterung un­terbreitet werden. Jeder Bürger soll an der endgültigen Abfas­sung der Gesetze mitbeteiligt sein können. Ende des vergange­nen Jahres und zu Beginn des neuen Jahres wurden wichtige Normativ-Akten als Entwurf und danach als Gesetz allen Bür­gern unseres Landes zur Kenntnis gebracht: der Fünfjahrplan 1971—1975, der Plan zur ökonomischen und sozialen Entwick­lung für das Jahr 1972, der Staatshaushalt für 1972, das Gesetz über einige Massnahmen zur besseren Nutzung des eingeplanten Lohnfonds für die staatlichen sozialistischen Einheiten, das Ge­setz über die Preis- und Tarifordnung, das Gesetz über die Geld­­und Arbeitsbeiträge zur Durchführung von öffentlichen Arbeiten, das Weinbaugesetz, das Gesetz über die Produktion und die ra­tionelle Nutzung der Futterres­sourcen und das Gesetz über die Wahrung des Staatsgeheim­nisses. Zur Zeit steht der Gesetzentwurf über die Wasserbewirtschaf­­lung in der Sozialistischen Republik Rumänien zur öffentlichen Erörterung. Dieser Entwurf wurde auf Beschluss des Exekutiv­komitees des Zentralkomitees der Rumänischen Kommunistischen Partei allen Bürgern des Landes zur Kenntnis gebracht, damit den Exekutivkomitees der Volksräte, den Wirtschaftskadern, allen Werktätigen die Möglichkeit gegeben wird, ihren Beitrag zur endgültigen Abfassung dieses Gesetzes zu erbringen. Die Vor­schläge, Anregungen und Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf können den Kreisvolksräten, dem Ministerium für Landwirt­schaft, Nahrungsmittelindustrie, Forstwesen und Wasserwirtschaft sowie der Zentral- und Lokalpresse zugesandt werden. Die Gesetzgebung im Sozialismus Schulz dem lebenspendenden Nass! In der Sozialistischen Republik Rumänien ist die Wasserbewirtschaftung ein Staatsproblem Schwere Strafen für Umweltverschmutzer im Gesetzentwurf vorgesehen Ohne Wasser ist kein Leben möglich. Das Wasser wird zur Nahrung und Reinigung von Mensch und Tier, als Hilfsmittel und Rohstoff für die Industrie als Kraftspender in der Ener­giewirtschaft benötigt. Vom Was­ser ist auch der Ertrag der Fel­der und Gärten abhängig. Der Wasserbedarf steigt aber durch ■die Zunahme der Bevölkerung, des Lebensstandes, der Industria­lisierung und durch die Zunah­me gärtnerischer und landwirt­schaftlicher Bewässerung ständig an. So werden in Grossstädten je Einwohner und Tag schon 300 Liter Wasser benötigt und dieser Bedarf soll sich in den nächsten zwanzig Jahren ver­doppeln, vielleicht sogar ver­dreifachen! Jetzt schon ist aber das Trinkwasser in manchen Ortschaften — dabei denken wir vor allem an Sibiu — knapp ge­worden. Unsere Trinkwasserauf­bereitung könnte den Bedarf decken, doch saugen einige In­dustriebetriebe die Leitungen zu gewissen Stunden leer. Zuwenig ■wurde getan, um durch inner­betriebliche Reinigungsanlagen den Wiedergebrauch des ver­schmutzten Wassers zu sichern. Auch diese Probleme kommen heute, am 14. Januar, auf der Tagung des Kreisvolksrates zur Sprache. Die Bedeutung und der Zweck des Gesetzentwurfes über die Wasserbewirtschaftung, der auf Beschluss des Exekutivkomitees des ZK der RKP zur öffentli­chen Erörterung gestellt wurde, wird im einleitenden Teil des Gesetzes klar umrissen: Die Wasserquelien sollen be­wahrt, rationell bewirtschaftet, die Qualität des Wassers, die Bevölkerung selbst und die Güter sollen vor der zerstörenden Wir­kung der Gewässer geschützt werden. In diesem Sinne wurde die Wasserbewirtschaftung zu einem Staatsproblem erklärt. Die Bestimmungen des Gesetzes be­treffen: alle Oberflächen- und Grundwasser, Binnenseen, das Territorialmeer, die Fluss- und Scebecken, die Ufer, den Mee­resstrand, den Grund der Ge­wässer sowie alle Bauten, die mit den Gewässern im Zusam­menhang stehen. Zeitgerecht Vorbeugen Es wurden allgemeine Mass­nahmen zum Schutze gegen die zerstörende Wirkung der Gewäs­ser ausgearbeitet: Regulierungs­­arbeiten an Wasserläufen, Ufer­befestigungen und Eindeichun­gen, Wildbachverbauungen, Drä­nagen, Sanierungen, Aufforstung degradierter Böden und die Be­kämpfung von Bodenerosionen. In den Gebieten, die der zer­störenden Wirkung der Gewäs­ser ausgesetzt sind, sollen Ar­beiten- zum Schutze der Men­schen und der Güter durchge­führt werden, wobei die Gewäs­ser einen freien Abfluss haben müssen. Zwecks Uferschutz wer­den alle Anrainer und Nutznie­­ssor • der Gewässer verpflichtet, sich an den Instandhaltungsar­­heiten zu beteiligen. Für die Ausbeute von Sand, Schotter, Flussstein und Mergel aus den Flussbetten bedarf es von nun an einer Genehmigung des Kreis­amtes für Wasserbewirtschaf­tung. Eine Ausnahme bildet die Entnahme solcher Materialien in kleinen Mengen für den Bedarf der physischen Personen, doch braucht man auch in diesen Fäl­len die Genehmigung des Exe­kutivkomitees des Volksrates, in dessen Territorialbereich die Entnahme durchgeführt wird. Damit die Gewässer nicht den Schutz entbehren, den ihnen die Wälder sichern, wird das Abhol­zen auf das Niveau beschränkt, das den Forstarbeitern vorge­schrieben wurde. Die Angestell­ten der Wasserbewirtschaftungs­organisation haben wann immer freien Zutritt zum Anrainerge­lände, um Messungen vorzuneh­men oder die Anlagen an den Wasserläufen instandzuhalten. Es wird verboten sein, aus den Dämmen Materialien zu entneh­men, diese mit Sträuchern oder Bäumen zu bepflanzen, auf die­sen mit Fahrzeugen zu verkeh­ren oder Tiere weiden zu lassen. Durch das Gesetz wird der Schutz gegen Überschwemmun­gen und Vereisung eine ständige Aufgabe für alle Staatsorgane und -Organisationen sowie eine Pflicht für alle Bewohner des Landes. Es wurde festgelegt, dass bei Überschwemmungsgefahr die Besitzer von Anrainergelände verpflichtet sind, die Verwen­dung aller Materialien aus dem Flussbett und von den Ufern der Gewässer für Schutzarbeiten zu gestatten. Nutzung der Gewässer Die rationelle Nutzung der Ge­wässer und ihre Reinhaltung wurde in hochindustrialisierten Ländern schon seit Jahren zu einer Existenzfrage. Auch bei uns ist eine umfassende gesetz­liche Neuregelung, dieses Wirt­­schaftsberciches vordringlich ge­worden. Ein Aufschieben oder ein zögerndes Angehen dieses Um­weltproblems birgt grösste Ge­fahr, denn wenn nicht rechtzei­tig alle Massnahmen ergriffen werden um der Wasser Verpestung Einhalt zu gebieten, könnte der Schaden am Wasser kaum in 20 Jahren wieder gutgemacht werden: • Einige Flüsse Europas haben keine Selbstreinigungskraft mehr, die wachsende Flut der Indu­strie- und Stadtabwässer wird einfach nicht mehr bewältigt. Ganze Flusssysteme sind schon im Quellgebiet vergiftet. Der Rhein wurde zum grössten Ab­wasserkanal Europas. e In den USA wurde der Erie-See, dessen Oberfläche rund fünfmal so gross ist wie der Kreis Sibiu, vor 20 Jahren noch als Bade- und Anglerparadies erwähnt. Heute ist er ein trübes und totes Binnenmeer. Seine Fischausbeute sank von 10 000 Tonnen im Jahr 1920 auf 4000 Kilogramm im Jahre 1965 und liegt nun bei Null. Der Boden­see soll in etlichen Jahren in der gleichen Lage sein: 50 bis 100 Jahre kann es dauern, wenn sofort jede weitere Verschmut­zung gestoppt wird, bis so ein ..ermordeter“ See wieder sein einstiges Leben zurückerhält. • Auf den Flussläufen und Seen bilden moderne Waschmit­tel, die in die Abwässer gelan­gen, riesige Schaumberge. Wasch­mittel, die zu 50 Prozent aus Phosphaten bestehen, zerstören das biologische Gleichgewicht der Gewässer, bewirken die so­genannte Eutrophierung — ein wucherndes Wachstum bestimm­ter Algenarten, bis schliesslich alle anderen Lebewesen an Sauerstoffmangel und an Gift­stoffen von sich zersetzenden Algen zugrundegehon. Die Ge­wässer „kippen um“, wie die Experten das nennen, sie werden zu einer trüben, leblosen Brühe. Was die Reinigung der Abwäs­ser anlangt, so müssen wir fest­stellen, dass sich der Zibin ab Sibiu und die Grosse Kokel ab Mediasch oder Kleinkopisch in einem bedauerlichen Zustand be­finden. Doch wurden auch hier schon Massnahmen ergriffen: Neue grosse Kläranlagen befin­den sich im Bau. Die Anlage bei Bungard hat bedeutende Ausma­sse und wird in diesem Jahr die gesamten Abwässer von Sibiu und Cisnädie aufnehmen. Der Gesetzentwurf auferlegt der Gesellschaft präzise Normen für die Nutzung der Gewässer und für den Schutz der Wasser­qualität. Mit Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen wird das Ablassen von abgenutztem Was­ser ins Oberflächen- oder Grund­wasser geahndet, falls dadurch die Gesundheit der Menschen, das Leben der Tiere, die Agrar­oder Industrieproduktion, der Fischbestand gefährdet werden. Mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren wer­den gesetzwidrige Handlungen geahndet, die zur Schädigung der Gesundheit, der legalen Inter­essen einer Person geführt ha­ben oder wenn der Volkswirt­schaft dadurch Schaden zuge­fügt wurde. Umweltschutz Der Umweltschutz in bezug auf die Wasserwirtschaft wird zu einer nationalen Aufgabe. No­torische Umweltvörgifter müssen bestraft werden, denn immer noch lassen sich, bei allem vor­getäuschten Eifer, manche Indu­strieunternehmen, offenbar viel Zeit mit der genauen Einhaltung der Normen betreffend den Trinkwasserverbrauch und der Reinigung der Abwässer. Angesichts der im Gesetzent­wurf festgelegten Massnahmen steht es fest, dass jeder einzelne Bürger für eine saubere Umwelt, für den Schutz der Gewässer mitverantwortlich ist. Andere Gesellschaftsordnungen haben sich an neue Verhältnisse erst anzupassen versucht, wenn diese schon eingetreten waren, unsere sozialistische Gesellschaft lässt es nicht so weit kommen: Wir eilen dem Morgen voraus! Wir beugen unerwünschten Ent­wicklungen vor, wir meistern die Zukunft! Alfred HATZACK Eine wichtige Massnahme gegen die Vmweltverschmutzung: Im Februar 1972 wird bei Bungard die neue Anlage zur Reinigung der Abwässer von Sibiu und Cisnädie in Funktion gesetzt Foto: Horst BUCHFELNÜP. Gesellschaft / Landwirtschaft Seite 3 Warum Michael Zakel für neun Schweine Verträge abschliesst Bis zum 11. Januar wurden in unserem Kreis für rund 6 000 Schweine, die an den Staats­fonds geliefert werden sollen, vertragliche Verpflichtungen ein­gegangen. Das ist aber nur ein Anfang, denn zu diesen Ab­schlüssen kommen von Stunde zu Stunde neue hinzu. In eini­gen Ortschaften wurde dem Auf­ruf zur extensiven Schweine­zucht von seiten der Bevölke­rung mit Entschlossenheit folge geleistet, so in Bîrghiş (316 Ver­träge), Apoldu de Jos (300), Al­zen (212), Brädeni (227). Andere Ortschaften hinken aber den Schrittmachern nach, so Marpod (135), Chirpär (138), Pretai (135), Miercurea Sibiului (119), Me­schen (70), Durles (41) und Tur­­nu Roşu (25). In Grossscheuern sollen bis Monatsende 590 Verträge für Schweinelieferungen eingegangen werden. Bis zur Stunde wurden nur 75 Verträge abgeschlossen. Warum wird hier gezögert? War­um konnte sich der 60 jährige Michael Zakel (Hausnummer 358) zusammen mit seinen bei­den Söhnen Wilhelm und Mi­chael verpflichten, neun Schwei­ne, Hermann Gabber, Bürgermei­sler, Ion Stupină und Andreas Ramser je zwei Schweine dem Staat zu liefern und Hunderte andere Grossscheuerner nicht? Michael Zakel hält Schweine, weil er unbedingt Tiere auf dem Hof haben will, die er pflegen kann. „Wenn ich nach Hause komme, gefällt es mir, wenn in den Koben Leben ist. Ein Hof ohne Tiere ist tot“, stellt Zakel fest. Er hat immer Schweine ge­halten, im Laufe seines Lebens sollen es -400 gewesen sein, und er würde krank werden, wenn er keine Borstentiere um sich hätte. In Cristian wurden nur 67 Verträge abgeschlossen, doch ist man beim Volksrat gewiss, bis Ende Januar die eingeplante Zahl von 160 zu erreichen. In dieser Gemeinde ist Michael Zerbes der Schrittmacher, er will vier Schweine liefern. In Kleinscheuern läuft die Ak­tion „Schweineverträge“ auf Hochtouren. Beim Gemeindepar­teikomitee besprechen Johann Zelch, Parteifunktionär, und Si­mon Weber, Sekretär des Ge­meindeparteikomitees, die Lage. Die Gemeinde hat sich verpflich­tet, in diesem Jahr 600 Schwei­ne dem Staat zu liefern. Doch sind zurzeit nur 140 Verträge abgeschlossen worden. Simon We­ber ist aber davon überzeugt, dass die Verpflichtung erfüllt wird. Er hat auch schon sein Schwein „kontraktiert“ und sein Vater ist in Neudorf sogar eine Verpflichtung für 20 Schweine eingegangen. In Kleinscheuern werden Paul Dengel und Mi­chael Roth je zwei Schweine liefern. Besonders ist hervorzu­heben, dass der gesamte in der Gemeinde ansässige Lehrkörper Verträge für die Lieferung von Schweinen an den Staatsfonds eingegangen ist: Martin Rill, Helmut Feiger, Stephan Rill und allen voran Ilie Cioban, der Schuldirektor. A. H. Um denken in der Landwirtschaft (Fortsetzung von Seite 1) ne erhebliche Unterstützung an­gedeihen lassen. Betrachten wir einmal das vergangene Jahr: Den Mechanisierungsstationen unseres Kreises wurden 268 neue Traktoren, 13 Mähdrescher, 71 Pflüge, 52 Sämaschinen, 13 Scheibeneggen, 48 Anhänger und viele andere landwirtschaftliche Maschinen zugeteilt. Durch den Beschluss des Exekutivkomitees des ZK der RKP vom 21. De­zember 1971 wurden auch den Genossenschaften unseres Krei­ses 64 Millionen Lei Schul­den erlassen. Dazu kommen noch 9 Millionen Lei, die als staatli­cher Beitrag für die Rentenkasse überwiesen wurden. Ausserdem wurden uns neue Kredite ge­währt. Diese Hilfe ist für alle Genossenschaftsbauern ein An­sporn zu höheren Leistungen. Warum versuchen aber einige LPG-Leitungsräte zu beweisen, dass 2000 Kilogramm Weizen pro Hektar als Planziffer zu hoch gegriffen sei, anstatt durch zu­sätzliche Düngung und andere Massnahmen ihre Felder ertrag­reicher zu machen? Dabei ist es bekannt, dass ein Kilogramm Kunstdünger im Durchschnitt zwei Kilogramm zusätzlichen Er­trag erbringt. Und da ein Kilo­gramm Kunstdünger nur einen Leu, zwei Kilogramm Weizen aber drei Lei kosten, ist der Wirtschaftsnutzen einfach zu er­rechnen. Auch vom Weinbau heisst es zuweilen, dass er nicht rentabel sei. Ihn aber wirtschaftlich zu gestalten, das hängt allein vom LPG-Bauern ab. Ein hoher Trau­benertrag kann nur dann erzielt werden, wenn die Reben ge­düngt, zur Zeit gespritzt und im Winter eingegraben werden. Wer. glaubt, dass ihm die rei­fen Trauben in den Mund wach­sen könnten, der irrt sich. Um ein guter Winzer zu sein, genügt es nicht, sich bloss als Wein­kenner einen Namen gemacht zu haben. Uber die Planziffern für den Tierbestand und zumal über die für Milchkühe wird gesagt, sie seien sehr hoch gegriffen, und die eingeplante Milchproduktion ist nicht erreichbar. Kann viel­leicht 1600 Liter pro Jahr und eingestallter Kuh als viel gel­ten? Nein, doch stehen zurzeit immer noch viele Umsonstfres­ser in den Kuhställen. Weshalb werden diese nicht ausgemerzt und durch Jungtiere aus eigener Nachzucht ersetzt? Müssen die Tierbestände immer nur durch Ankäufe gehoben werden? War­um wird für eine Kuh auf dem Markt bis zu 7000 Lei gezahlt, die vielleicht auch eine kleine Milchleistung aufweist, anstatt den Bestand durch eigene, züch­terisch entsprechende Kalbinnen und Färsen zu vergrössern? In einigen Genossenschaften brin­gen die Kühe noch keinen Ge­winn ein. Hier sind aber auch nicht die besten Leute als Be­treuer eingesetzt worden. Die Tierzucht kann in unserem Kreis auf eine reiche Tradition zurück­blicken, warum soll sie also den Ehrenplatz in unserer Landwirt­schaft nicht wieder einnehmen können? Oft heisst es, die Futteranbau­­flächen seien zu klein, um den Tierbestand gut durch den Win-', ter zu bringen. Das stimmt nicht Wenn von einem Hektar nur 3000 Kilogramm Klee geerntet werden, anstatt 6000 Kilogramm, dann ist nicht die Fläche zu klein, sondern der Ertrag. Hier kann durch eine entsprechende Düngung Abhilfe geschaffen werden. Und da den einzelnen Genossenschaften als wichtigste Planziffer die Lieferungen an den Staatsfonds und der Tier­bestand auferlegt wurden und es jedem LPG-Leitungsrat über­lassen bleibt, den Kulturenplan selbst aufzuschlüsseln, kann durch intensiveren Ackerbau der Ertrag der Felder gesteigert wer­den, wodurch neue Bodenfiächen für den Futteranbau frei werden. Dies sind nur einige Fragen, die auf der Generalversammlung der LPG aufgeworfen und be­antwortet werden sollen. Doch soll es allen LPG-Bauern klar sein, dass diese Versammlung als Endeffekt zu einer landwirt­schaftlichen Produktion führen muss, die höher ist als die Pro­duktion des Jahres 1971. Den Genossenschaftlern fällt auf den Generalversammlungen auch die Aufgabe zu, den Lei­tungsrat zu wählen. Die fähi­gen Vorsitzenden werden be­stimmt wieder die meisten Stim­men erhalten. Wo es notwendig ist, werden tüchtigere Männer dieses verantwortungsvolle Amt übernehmen. In unserem Kreis wurden in letzter Zeit mehrere LPG-Vorsitzende abgesetzt, weil sie nicht entsprochen haben. Wä­re man schon bei ihrer Wahl anspruchsvoller gewesen, hätte es so weit nicht kommen müs­sen. In die Leitungsräte gehö­ren nur Leute, die das Vertrauen aller Genossenschaftsmitglieder geniessen und deren Wirken bei­spielhaft ist.

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