Die Woche, 1972. Januar-Juni (5. évfolyam, 211-236. szám)
1972-01-14 / 212. szám
Die Woche Nr. 212/14. Januar 1972 Die Gesetze regeln im Sozialismus nicht nur «las Zusammenleben der Menschen, sondern sind in hohem Masse wichtige Instrumente zur Organisation und Leitung von Staat, Wirtschaft und Kultur. Sie dienen vor allem der vielseitigen Bntwicklung unserer Gesellschaft. Unsere Gesetze sind darauf ausgerichtet, den Schutz der Gesellschaft, des Staates und jedes einzelnen Bürgers zu gewährleisten und zugleich die Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft, der menschlichen Persönlichkeit sowie der Beziehungen der Menschen untereinander und zum Staat zu fördern. Die Bekämpfung und Verhütung gesellschaftsschädlichen Handelns ist Aufgabe aller Bürger des Landes. Wesentlich ist hier, dass die kollektive Kraft zur Ausarbeitung und Durchführung der sozialistischen Normen des Zusammenlebens eingesetzt wird. In diesem Sinne sind die Gesetze der Sozialistischen Republik Rumänien ein sprechendes Kennzeichen der Demokratie, der weisen Politik unserer Partei- und Staatsführung. So hat sich im Sinne der Erweiterung der sozialistischen Demokratie in den letzten Jahren die Praxis eingebürgert, dass vorrangige Prägen des Staats- und Wirtschaftslebens unseres Landes schon im Gesetzentwurf einer umfassenden öffentlichen Erörterung unterbreitet werden. Jeder Bürger soll an der endgültigen Abfassung der Gesetze mitbeteiligt sein können. Ende des vergangenen Jahres und zu Beginn des neuen Jahres wurden wichtige Normativ-Akten als Entwurf und danach als Gesetz allen Bürgern unseres Landes zur Kenntnis gebracht: der Fünfjahrplan 1971—1975, der Plan zur ökonomischen und sozialen Entwicklung für das Jahr 1972, der Staatshaushalt für 1972, das Gesetz über einige Massnahmen zur besseren Nutzung des eingeplanten Lohnfonds für die staatlichen sozialistischen Einheiten, das Gesetz über die Preis- und Tarifordnung, das Gesetz über die Geldund Arbeitsbeiträge zur Durchführung von öffentlichen Arbeiten, das Weinbaugesetz, das Gesetz über die Produktion und die rationelle Nutzung der Futterressourcen und das Gesetz über die Wahrung des Staatsgeheimnisses. Zur Zeit steht der Gesetzentwurf über die Wasserbewirtschaflung in der Sozialistischen Republik Rumänien zur öffentlichen Erörterung. Dieser Entwurf wurde auf Beschluss des Exekutivkomitees des Zentralkomitees der Rumänischen Kommunistischen Partei allen Bürgern des Landes zur Kenntnis gebracht, damit den Exekutivkomitees der Volksräte, den Wirtschaftskadern, allen Werktätigen die Möglichkeit gegeben wird, ihren Beitrag zur endgültigen Abfassung dieses Gesetzes zu erbringen. Die Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf können den Kreisvolksräten, dem Ministerium für Landwirtschaft, Nahrungsmittelindustrie, Forstwesen und Wasserwirtschaft sowie der Zentral- und Lokalpresse zugesandt werden. Die Gesetzgebung im Sozialismus Schulz dem lebenspendenden Nass! In der Sozialistischen Republik Rumänien ist die Wasserbewirtschaftung ein Staatsproblem Schwere Strafen für Umweltverschmutzer im Gesetzentwurf vorgesehen Ohne Wasser ist kein Leben möglich. Das Wasser wird zur Nahrung und Reinigung von Mensch und Tier, als Hilfsmittel und Rohstoff für die Industrie als Kraftspender in der Energiewirtschaft benötigt. Vom Wasser ist auch der Ertrag der Felder und Gärten abhängig. Der Wasserbedarf steigt aber durch ■die Zunahme der Bevölkerung, des Lebensstandes, der Industrialisierung und durch die Zunahme gärtnerischer und landwirtschaftlicher Bewässerung ständig an. So werden in Grossstädten je Einwohner und Tag schon 300 Liter Wasser benötigt und dieser Bedarf soll sich in den nächsten zwanzig Jahren verdoppeln, vielleicht sogar verdreifachen! Jetzt schon ist aber das Trinkwasser in manchen Ortschaften — dabei denken wir vor allem an Sibiu — knapp geworden. Unsere Trinkwasseraufbereitung könnte den Bedarf decken, doch saugen einige Industriebetriebe die Leitungen zu gewissen Stunden leer. Zuwenig ■wurde getan, um durch innerbetriebliche Reinigungsanlagen den Wiedergebrauch des verschmutzten Wassers zu sichern. Auch diese Probleme kommen heute, am 14. Januar, auf der Tagung des Kreisvolksrates zur Sprache. Die Bedeutung und der Zweck des Gesetzentwurfes über die Wasserbewirtschaftung, der auf Beschluss des Exekutivkomitees des ZK der RKP zur öffentlichen Erörterung gestellt wurde, wird im einleitenden Teil des Gesetzes klar umrissen: Die Wasserquelien sollen bewahrt, rationell bewirtschaftet, die Qualität des Wassers, die Bevölkerung selbst und die Güter sollen vor der zerstörenden Wirkung der Gewässer geschützt werden. In diesem Sinne wurde die Wasserbewirtschaftung zu einem Staatsproblem erklärt. Die Bestimmungen des Gesetzes betreffen: alle Oberflächen- und Grundwasser, Binnenseen, das Territorialmeer, die Fluss- und Scebecken, die Ufer, den Meeresstrand, den Grund der Gewässer sowie alle Bauten, die mit den Gewässern im Zusammenhang stehen. Zeitgerecht Vorbeugen Es wurden allgemeine Massnahmen zum Schutze gegen die zerstörende Wirkung der Gewässer ausgearbeitet: Regulierungsarbeiten an Wasserläufen, Uferbefestigungen und Eindeichungen, Wildbachverbauungen, Dränagen, Sanierungen, Aufforstung degradierter Böden und die Bekämpfung von Bodenerosionen. In den Gebieten, die der zerstörenden Wirkung der Gewässer ausgesetzt sind, sollen Arbeiten- zum Schutze der Menschen und der Güter durchgeführt werden, wobei die Gewässer einen freien Abfluss haben müssen. Zwecks Uferschutz werden alle Anrainer und Nutzniessor • der Gewässer verpflichtet, sich an den Instandhaltungsarheiten zu beteiligen. Für die Ausbeute von Sand, Schotter, Flussstein und Mergel aus den Flussbetten bedarf es von nun an einer Genehmigung des Kreisamtes für Wasserbewirtschaftung. Eine Ausnahme bildet die Entnahme solcher Materialien in kleinen Mengen für den Bedarf der physischen Personen, doch braucht man auch in diesen Fällen die Genehmigung des Exekutivkomitees des Volksrates, in dessen Territorialbereich die Entnahme durchgeführt wird. Damit die Gewässer nicht den Schutz entbehren, den ihnen die Wälder sichern, wird das Abholzen auf das Niveau beschränkt, das den Forstarbeitern vorgeschrieben wurde. Die Angestellten der Wasserbewirtschaftungsorganisation haben wann immer freien Zutritt zum Anrainergelände, um Messungen vorzunehmen oder die Anlagen an den Wasserläufen instandzuhalten. Es wird verboten sein, aus den Dämmen Materialien zu entnehmen, diese mit Sträuchern oder Bäumen zu bepflanzen, auf diesen mit Fahrzeugen zu verkehren oder Tiere weiden zu lassen. Durch das Gesetz wird der Schutz gegen Überschwemmungen und Vereisung eine ständige Aufgabe für alle Staatsorgane und -Organisationen sowie eine Pflicht für alle Bewohner des Landes. Es wurde festgelegt, dass bei Überschwemmungsgefahr die Besitzer von Anrainergelände verpflichtet sind, die Verwendung aller Materialien aus dem Flussbett und von den Ufern der Gewässer für Schutzarbeiten zu gestatten. Nutzung der Gewässer Die rationelle Nutzung der Gewässer und ihre Reinhaltung wurde in hochindustrialisierten Ländern schon seit Jahren zu einer Existenzfrage. Auch bei uns ist eine umfassende gesetzliche Neuregelung, dieses Wirtschaftsberciches vordringlich geworden. Ein Aufschieben oder ein zögerndes Angehen dieses Umweltproblems birgt grösste Gefahr, denn wenn nicht rechtzeitig alle Massnahmen ergriffen werden um der Wasser Verpestung Einhalt zu gebieten, könnte der Schaden am Wasser kaum in 20 Jahren wieder gutgemacht werden: • Einige Flüsse Europas haben keine Selbstreinigungskraft mehr, die wachsende Flut der Industrie- und Stadtabwässer wird einfach nicht mehr bewältigt. Ganze Flusssysteme sind schon im Quellgebiet vergiftet. Der Rhein wurde zum grössten Abwasserkanal Europas. e In den USA wurde der Erie-See, dessen Oberfläche rund fünfmal so gross ist wie der Kreis Sibiu, vor 20 Jahren noch als Bade- und Anglerparadies erwähnt. Heute ist er ein trübes und totes Binnenmeer. Seine Fischausbeute sank von 10 000 Tonnen im Jahr 1920 auf 4000 Kilogramm im Jahre 1965 und liegt nun bei Null. Der Bodensee soll in etlichen Jahren in der gleichen Lage sein: 50 bis 100 Jahre kann es dauern, wenn sofort jede weitere Verschmutzung gestoppt wird, bis so ein ..ermordeter“ See wieder sein einstiges Leben zurückerhält. • Auf den Flussläufen und Seen bilden moderne Waschmittel, die in die Abwässer gelangen, riesige Schaumberge. Waschmittel, die zu 50 Prozent aus Phosphaten bestehen, zerstören das biologische Gleichgewicht der Gewässer, bewirken die sogenannte Eutrophierung — ein wucherndes Wachstum bestimmter Algenarten, bis schliesslich alle anderen Lebewesen an Sauerstoffmangel und an Giftstoffen von sich zersetzenden Algen zugrundegehon. Die Gewässer „kippen um“, wie die Experten das nennen, sie werden zu einer trüben, leblosen Brühe. Was die Reinigung der Abwässer anlangt, so müssen wir feststellen, dass sich der Zibin ab Sibiu und die Grosse Kokel ab Mediasch oder Kleinkopisch in einem bedauerlichen Zustand befinden. Doch wurden auch hier schon Massnahmen ergriffen: Neue grosse Kläranlagen befinden sich im Bau. Die Anlage bei Bungard hat bedeutende Ausmasse und wird in diesem Jahr die gesamten Abwässer von Sibiu und Cisnädie aufnehmen. Der Gesetzentwurf auferlegt der Gesellschaft präzise Normen für die Nutzung der Gewässer und für den Schutz der Wasserqualität. Mit Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen wird das Ablassen von abgenutztem Wasser ins Oberflächen- oder Grundwasser geahndet, falls dadurch die Gesundheit der Menschen, das Leben der Tiere, die Agraroder Industrieproduktion, der Fischbestand gefährdet werden. Mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren werden gesetzwidrige Handlungen geahndet, die zur Schädigung der Gesundheit, der legalen Interessen einer Person geführt haben oder wenn der Volkswirtschaft dadurch Schaden zugefügt wurde. Umweltschutz Der Umweltschutz in bezug auf die Wasserwirtschaft wird zu einer nationalen Aufgabe. Notorische Umweltvörgifter müssen bestraft werden, denn immer noch lassen sich, bei allem vorgetäuschten Eifer, manche Industrieunternehmen, offenbar viel Zeit mit der genauen Einhaltung der Normen betreffend den Trinkwasserverbrauch und der Reinigung der Abwässer. Angesichts der im Gesetzentwurf festgelegten Massnahmen steht es fest, dass jeder einzelne Bürger für eine saubere Umwelt, für den Schutz der Gewässer mitverantwortlich ist. Andere Gesellschaftsordnungen haben sich an neue Verhältnisse erst anzupassen versucht, wenn diese schon eingetreten waren, unsere sozialistische Gesellschaft lässt es nicht so weit kommen: Wir eilen dem Morgen voraus! Wir beugen unerwünschten Entwicklungen vor, wir meistern die Zukunft! Alfred HATZACK Eine wichtige Massnahme gegen die Vmweltverschmutzung: Im Februar 1972 wird bei Bungard die neue Anlage zur Reinigung der Abwässer von Sibiu und Cisnädie in Funktion gesetzt Foto: Horst BUCHFELNÜP. Gesellschaft / Landwirtschaft Seite 3 Warum Michael Zakel für neun Schweine Verträge abschliesst Bis zum 11. Januar wurden in unserem Kreis für rund 6 000 Schweine, die an den Staatsfonds geliefert werden sollen, vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Das ist aber nur ein Anfang, denn zu diesen Abschlüssen kommen von Stunde zu Stunde neue hinzu. In einigen Ortschaften wurde dem Aufruf zur extensiven Schweinezucht von seiten der Bevölkerung mit Entschlossenheit folge geleistet, so in Bîrghiş (316 Verträge), Apoldu de Jos (300), Alzen (212), Brädeni (227). Andere Ortschaften hinken aber den Schrittmachern nach, so Marpod (135), Chirpär (138), Pretai (135), Miercurea Sibiului (119), Meschen (70), Durles (41) und Turnu Roşu (25). In Grossscheuern sollen bis Monatsende 590 Verträge für Schweinelieferungen eingegangen werden. Bis zur Stunde wurden nur 75 Verträge abgeschlossen. Warum wird hier gezögert? Warum konnte sich der 60 jährige Michael Zakel (Hausnummer 358) zusammen mit seinen beiden Söhnen Wilhelm und Michael verpflichten, neun Schweine, Hermann Gabber, Bürgermeisler, Ion Stupină und Andreas Ramser je zwei Schweine dem Staat zu liefern und Hunderte andere Grossscheuerner nicht? Michael Zakel hält Schweine, weil er unbedingt Tiere auf dem Hof haben will, die er pflegen kann. „Wenn ich nach Hause komme, gefällt es mir, wenn in den Koben Leben ist. Ein Hof ohne Tiere ist tot“, stellt Zakel fest. Er hat immer Schweine gehalten, im Laufe seines Lebens sollen es -400 gewesen sein, und er würde krank werden, wenn er keine Borstentiere um sich hätte. In Cristian wurden nur 67 Verträge abgeschlossen, doch ist man beim Volksrat gewiss, bis Ende Januar die eingeplante Zahl von 160 zu erreichen. In dieser Gemeinde ist Michael Zerbes der Schrittmacher, er will vier Schweine liefern. In Kleinscheuern läuft die Aktion „Schweineverträge“ auf Hochtouren. Beim Gemeindeparteikomitee besprechen Johann Zelch, Parteifunktionär, und Simon Weber, Sekretär des Gemeindeparteikomitees, die Lage. Die Gemeinde hat sich verpflichtet, in diesem Jahr 600 Schweine dem Staat zu liefern. Doch sind zurzeit nur 140 Verträge abgeschlossen worden. Simon Weber ist aber davon überzeugt, dass die Verpflichtung erfüllt wird. Er hat auch schon sein Schwein „kontraktiert“ und sein Vater ist in Neudorf sogar eine Verpflichtung für 20 Schweine eingegangen. In Kleinscheuern werden Paul Dengel und Michael Roth je zwei Schweine liefern. Besonders ist hervorzuheben, dass der gesamte in der Gemeinde ansässige Lehrkörper Verträge für die Lieferung von Schweinen an den Staatsfonds eingegangen ist: Martin Rill, Helmut Feiger, Stephan Rill und allen voran Ilie Cioban, der Schuldirektor. A. H. Um denken in der Landwirtschaft (Fortsetzung von Seite 1) ne erhebliche Unterstützung angedeihen lassen. Betrachten wir einmal das vergangene Jahr: Den Mechanisierungsstationen unseres Kreises wurden 268 neue Traktoren, 13 Mähdrescher, 71 Pflüge, 52 Sämaschinen, 13 Scheibeneggen, 48 Anhänger und viele andere landwirtschaftliche Maschinen zugeteilt. Durch den Beschluss des Exekutivkomitees des ZK der RKP vom 21. Dezember 1971 wurden auch den Genossenschaften unseres Kreises 64 Millionen Lei Schulden erlassen. Dazu kommen noch 9 Millionen Lei, die als staatlicher Beitrag für die Rentenkasse überwiesen wurden. Ausserdem wurden uns neue Kredite gewährt. Diese Hilfe ist für alle Genossenschaftsbauern ein Ansporn zu höheren Leistungen. Warum versuchen aber einige LPG-Leitungsräte zu beweisen, dass 2000 Kilogramm Weizen pro Hektar als Planziffer zu hoch gegriffen sei, anstatt durch zusätzliche Düngung und andere Massnahmen ihre Felder ertragreicher zu machen? Dabei ist es bekannt, dass ein Kilogramm Kunstdünger im Durchschnitt zwei Kilogramm zusätzlichen Ertrag erbringt. Und da ein Kilogramm Kunstdünger nur einen Leu, zwei Kilogramm Weizen aber drei Lei kosten, ist der Wirtschaftsnutzen einfach zu errechnen. Auch vom Weinbau heisst es zuweilen, dass er nicht rentabel sei. Ihn aber wirtschaftlich zu gestalten, das hängt allein vom LPG-Bauern ab. Ein hoher Traubenertrag kann nur dann erzielt werden, wenn die Reben gedüngt, zur Zeit gespritzt und im Winter eingegraben werden. Wer. glaubt, dass ihm die reifen Trauben in den Mund wachsen könnten, der irrt sich. Um ein guter Winzer zu sein, genügt es nicht, sich bloss als Weinkenner einen Namen gemacht zu haben. Uber die Planziffern für den Tierbestand und zumal über die für Milchkühe wird gesagt, sie seien sehr hoch gegriffen, und die eingeplante Milchproduktion ist nicht erreichbar. Kann vielleicht 1600 Liter pro Jahr und eingestallter Kuh als viel gelten? Nein, doch stehen zurzeit immer noch viele Umsonstfresser in den Kuhställen. Weshalb werden diese nicht ausgemerzt und durch Jungtiere aus eigener Nachzucht ersetzt? Müssen die Tierbestände immer nur durch Ankäufe gehoben werden? Warum wird für eine Kuh auf dem Markt bis zu 7000 Lei gezahlt, die vielleicht auch eine kleine Milchleistung aufweist, anstatt den Bestand durch eigene, züchterisch entsprechende Kalbinnen und Färsen zu vergrössern? In einigen Genossenschaften bringen die Kühe noch keinen Gewinn ein. Hier sind aber auch nicht die besten Leute als Betreuer eingesetzt worden. Die Tierzucht kann in unserem Kreis auf eine reiche Tradition zurückblicken, warum soll sie also den Ehrenplatz in unserer Landwirtschaft nicht wieder einnehmen können? Oft heisst es, die Futteranbauflächen seien zu klein, um den Tierbestand gut durch den Win-', ter zu bringen. Das stimmt nicht Wenn von einem Hektar nur 3000 Kilogramm Klee geerntet werden, anstatt 6000 Kilogramm, dann ist nicht die Fläche zu klein, sondern der Ertrag. Hier kann durch eine entsprechende Düngung Abhilfe geschaffen werden. Und da den einzelnen Genossenschaften als wichtigste Planziffer die Lieferungen an den Staatsfonds und der Tierbestand auferlegt wurden und es jedem LPG-Leitungsrat überlassen bleibt, den Kulturenplan selbst aufzuschlüsseln, kann durch intensiveren Ackerbau der Ertrag der Felder gesteigert werden, wodurch neue Bodenfiächen für den Futteranbau frei werden. Dies sind nur einige Fragen, die auf der Generalversammlung der LPG aufgeworfen und beantwortet werden sollen. Doch soll es allen LPG-Bauern klar sein, dass diese Versammlung als Endeffekt zu einer landwirtschaftlichen Produktion führen muss, die höher ist als die Produktion des Jahres 1971. Den Genossenschaftlern fällt auf den Generalversammlungen auch die Aufgabe zu, den Leitungsrat zu wählen. Die fähigen Vorsitzenden werden bestimmt wieder die meisten Stimmen erhalten. Wo es notwendig ist, werden tüchtigere Männer dieses verantwortungsvolle Amt übernehmen. In unserem Kreis wurden in letzter Zeit mehrere LPG-Vorsitzende abgesetzt, weil sie nicht entsprochen haben. Wäre man schon bei ihrer Wahl anspruchsvoller gewesen, hätte es so weit nicht kommen müssen. In die Leitungsräte gehören nur Leute, die das Vertrauen aller Genossenschaftsmitglieder geniessen und deren Wirken beispielhaft ist.