Kaschauer Zeitung, Oktober-Dezember 1876 (Jahrgang 38, nr. 115-151)

1876-10-14 / nr. 120

= FR: SUR ar & aj gi Fe = A bj a gal + bi N EEE ORE ZEE ERS; RER Se TT GS bn EEN RE ERSIN 45 ; at Er’ ha a | M un <== Unfrankirte Briefe an die Redaktion werden­ nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt- P­ränumerations-Bedingnisse Ganzjährig für Kaschau: 5 fi. —­ ­ setén bi] Sá fr 21. OV Rt. ierteljährig ,, + Bei Inseraten wird Nr. 120. Preis einer einzelnen Nummer & kr. Kafıhan, Samstag 14. October. Snferaten-Annaßme ferner bei fl. =“ . XXXVEI. Jahrgang 1876. Sal hauer - Zeitung Lokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Beben. (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ). Megjelen "minden kedden, csötörtökön és szom­­baton. Br auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Wochen-Beilage): fr. mit Postversendung 6 fl. — fr. ö. W. 3 fl. — " D-43550 ix, :;,, ndschaftsblatt für Kaschau und Eperies, die fünfmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. berechnet, — J Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. Redactions- und S­peditions-­­Bureau Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. Pränumeration, Inserate und Einsc­hal­­tungen im „Offenen Sprechsaal“ werden daselbst übernommen; ferner nehmen auch alle Postanstal­­ten und Buchhandlungen Pränumeration an.­­­­Manuscripte werden in keinem Falle zuzügestellt. Halbjährig " " Vierteljährig ,, is in den Annoncen-Expeditionen von Saafenstein , Vogler in West und Wien; A. Oppelif, Rudolf Mosse und Hebr. Korabek in Wien, sowie bei G. L. Daube & Comp. in Frankfurt a. M. und deren General-Agenturen. Pränuumerations-Bedingnisse auf die „„Kaschauer Zeitung“ und das ‚„Allustr. Unterhaltung spionn Ganzjährig für Kaschau : “ fü­r kr. . Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wir ein entsprechender Nachlaß gewährt. [] fl. — kr. ő. W 2 fl. IRT" kr. „ / „ Erscheint jeden ag, I Donnerflag und Samstag. 1'fl. 25 ° tr. „ „ [7] „ mit Postversendung 8 3 fl. 50 kr. $ x ey“ 4 h Kaschau, 13. October. Die Waffenstillstandsfrage scheint, wenn nicht andere Ereignisse über Nacht eintreten, erledigt zu sein. Die diesbezüglich aus Konstantinopel vorliegende Depesche, welche Näheres über diese wichtige Nachricht bringt, lautet: „Der außerordentliche Rath beschloß heute die Gewährung eines sechsmonatlichen Waffenstillstandes bis Ende März. Dieser Be­­schuß wird mit den Bedingungen morgen durch ein Circularschreiben den Mächten notifieirt werden. Die Bedin­­gungen sind folgende: Einstellung der Feindseligkeiten seitens der Aufständischen, Verpflichtung Rußlands, keine weiteren Zuzüge nach Serbien zu gestatten. Mit dem Congreß ist die Pforte nur dann einverstanden, wenn selber auf solche Erör­­terungen beschränkt wird, die mit der türkischen Integrität vereinbarlich sind und wenn die Vertreter der türkischen Va­­sallenstaaten von vornherein ausgeschlossen bleiben“. Mittlerweile hat sich die abwechslungsreiche Lage im Orient sehr bedenklich gestaltet. Eine Drohfrist, die an Mithad Pascha's Palast angeschlagen gefunden und unter Anderem: Wenn die Pforte her gegenüber nicht ener" auftauchen, N­­Attentat den Pfer zweifeln, auch losgesprochen werden, die Regierung aber hat vollkommen vet und nur ihre Pflicht gethan als sie, die Immunität des Abgeordneten Miletuts, nicht achtend, ihn verhaften ließ, um seinen Agitationen, deren letztes Ziel sehr klar daliegt, ein Ende zu bereiten. Das Ministerium mußte sie wegen dieser auf eigene Verantwortlichkeit unternommenen Verhaftung eines Abgeordneten vor dem Parlament verant­­worten, und das Abgeordnetenhaus hat, nachdem Tipa in einer langen Rede die Verhältnisse auseinandergelegt und darauf hingewiesen, wie die Verhaftung erfolgen mußte, damit nicht das Uebel größer werde, keinen Anstand genommen das Vorgehen der Regierung gutzuheißen , das Weitere geht das Gericht an. Die Sißungen des Abgeordnetenhauses wurde sonach bis zur Mitte des November vertagt, Nutzbarmachung des rumänischen Handels­­vertrags für Ungarn­ zu machen, im Auslande mit Beruhigung seine Geschäfte ents­eiven und fortlegen zu können. Ist dies aber auch bei uns der Fall ? Schreiber dieser Zeilen ist in der Lage, aus einer eigenen Geschäftspraxis und der seiner Freunde Fälle anführen zu können, daß sich in Rumänien dortige Kaufleute mit Ver­­mögen von ihren Geschäften zurückzogen, ohne daß sie oder ihre Rechtsnachfolger ihre Verbindlichkeiten gegen ihn, resp. seine Freunde nachgekommen, daß aber erfolgreicher Shut des Con­­sulats gegen dieses Vorgehen gar nicht verlangt wurde, weil­­ man von der Erfolglosigkeit aller Schritte bei der damaligen Consular-Organisation überzeugt sein mußte. Dies hätte einem Schweizer Bürger nicht widerfahren können. Der neue Handels­vertrag zwischen Oesterreich-Ungarn und Rumänien ist nunmehr zur Thatsache geworden und es tritt an die ungarischen Kaufleute und Industriellen die Auf­­gabe heran, diesen Vertrag factist für unsern Handel und unsere Industrie nutzbringend zu machen, nur zwei Cardinal­­fragen müssen zuvor eine richtige Beantwortung finden, wenn uns aus dieser wichtigen Handelsverbindung namhafter Nutzen erwachsen soll. Die erste Frage ist: In welchem Artikel kann Ungarn in Rumänien die Concurrenz mit dem Auslande be­­stehen ? Die zweite Frage lautet: Auf welche Art ließe sich für diese und andere Artikel für Ungarn erheblicherer, lukrativer, dauernder Absatz in Rumänien erringen ? Unseres Wissens dürften nach Rumänien bereits folgende Tosae eigener Aufforderung des Herrn H folgenden, in einer der lekten m Artikel zu reproduciren , erheblichen "erben ;

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