Kaschauer Zeitung, April-Juni 1879 (Jahrgang 41, nr. 38-74)

1879-04-01 / nr. 38

. RE N EN x as Nr. 38. Jahrgang 1579. Kaschau, Dienstag 1. April. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Megjelen Samstag, minden kedden, osötörtökön és szom­­baton. zen set, angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt. PBränumerations-Bedingnifie: Ganzjährig für Kaschau:, 5 fl. -- kr. Halbjährig „ , 2 fl. 50 fe. = a Vierteljährig ,, = 1 fl. 25 kr. + a berechnet. — Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. Kaschau, Hauptgasse Nr. 60­4“ ei . auf die „Kaschauer Zeitung EE­RE ENMEURET EI" 58 fl. 5, 1 Pränumeration, Inserate und Einschal­ 8.0. 1,5 1fl.65 fl. „ Bei Fuseraten wird die sechsmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 fr.) Manuscripte werden in keinem Falle zuzügestellt. Jungen im „Offenen Sprechsaal“ werden daselbst übernommen ; ferner nehmen auch alle Postanstal­­ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Preis einer einzelnen Nummer 6 fl. Inseraten-Annahme auf die „Kaschauer Zeitung“ und das „Illustr. Unterhalungsblatt“ Ganzjährig für Kadan: Halbjährig 3 Vierteljährig , 7 fl. — kr. mit Postversendung 8 fl. 60 kr. ő. W. 3 fl. 50 kr. A . 4 fl. 30 fr. „ ® 1 fl. 75 fr, 6 * 2f.löh „ Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt.­ ­ Kaschauer Zeitung. Kundschaftsblatt für Kaschau und Eperies, Kokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Leben. (KASSA-EPERIESI ERTESITO­. ge): Redackions- und Lxpedikions-Bureau in den Annoncen-Erpeditionen von Haasenstein & Vogler in Vest und Wien; ferner bei A. Oppelik, Rudolf Mosse und Gebr. Korabek in Wien, sowie beil G. L. Daube & Comp. in Frankfurt a. M. und deren General-Agenturen, Bräm­merations-Bedingnisse . Kaschau, 1. April. Das Abgeordnetenhaus wird, wie " Egyetértés" erfährt, seine Sitzungen am 5. April sistiren und am 25. April wieder aufnehmen. * + Die ostrumelische Beratungsfrage ist geregelt. Das Princip der gemischten Occupation ist von allen Mächten angenommen. Gegenwärtig wird über die Details der Aus­­führung verhandelt. Da die Occupation europäischen Character haben soll, dürften alle Signatar-Mächte eingeladen werden, theilzunehmen. Man meint, Deutschland und Frankreich dürften sich ausschließen. Graf Andrássy hatte auf dem Berliner Con­­gresse die gemischte Occupation vorgeschlagen, dabei jedoch den SRB­N, daß eventuell die Türkei das Mandat erhal­­ten könnte. * = * Der deutsche Reichstag nahm einstimmig den Antrag Schneegans’ betreffs Errichtung einer selbstständigen Regierung für Elsaß- Lothringen an. Fürst Bismarc sprach seine Befriedigung aus, daß keine sonst, hervortraten, so bedeutenden Meinungsverschiedenheiten, wie Auch die Wünsche Hänel's betreffs haltung der Reic­hs-Souveränetät über das Reichsland und Er­­die Verantwortlichkeit des Statthalters würden sich erfüllen lassen; über die Details könne er erst sprechen, wenn die noch in dieser Session einzubringende Vorlage vorliegt. * * * Der Papst hat den Beschluß angekündigt, seinen Haus­­halt stark zu rechteiren und mehr als die Hälfte der geistlichen Diener zu entlassen. Bei der einfachen Lebensweise Leo­s XIII. fänden die übrigen kaum hinreichende Beschäftigung. * * * Paffanante richtete an den Justizminister Tajani ein Schreiben, in welchem er gegen das Urtheil, das der Caffationshof über ihn gefällt hat, Protest erhebt, da er die Autorität desselben nicht anerkennt. Dagegen bittet er noch­­mals um V­ollstrebung der Todesstrafe, damit aus seinem Grabe die italienische Republik hervorgehe. Der Cassationshof verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde Yassanante­ s. Soc­hwasser. Szegedin, 27. März. Das seit einigen Tagen währende Regenwetter mit Schneegestöber vermengt, hat eine enorme Kälte im Gefolge. Das Sisal der in Holzbaraden unter­­gebrachten Obdachlosen ist doppelt bedauernswerth. Es bemächtigt sich der noch hier Zurückgebliebenen ein Pessimismus, der durch die Langsamkeit, um nicht zu sagen, den Stillstand in den Bararbeiten zur Entwässerung und Re­konstruierung gewährt wird. — Mehrere angesehene Firmen, die bisher entschlossen waren, hier auszuharren, sind nun definitiv im Begriffe, die unglückliche Stadt zu verlassen. Das Wasser fiel wieder um 2 Zoll, nachdem es vorgestern ges­­tiegen war. Dieses abwechselnde Steigen und Fallen ist leider bewährten Erfahrungen gemäß nicht maßgebend, indem das im April eintretende sogenannte „grüne Wasser" aus den Gebirgs- Scneeschmelzen ohnehin ein Steigen hervorruft, welches ohne energische und sofortige Vorkehrungen auch den Rest der Stadt gefährdet. Titel, 27. März. Die Schugarbeiten schreiten mit Erfolg vor. Wieder weht ein scharfer Ostwind, angesichts der aufgeführten Werke und des Fallens des Wassers wird er hoffentlich keinen größeren Schaden mehr verursachen können. Von heute Morgens bis zum Mittag ist die Szamos bei Szatmár und die Maros bei Arad um 2, die schwarze Körös bei Gyula um 3 Cm. gefallen, die weiße Körös ist um 8 Cm. gestiegen, der Wasserstand der Theiß bei Szegedin ist unver­­ändert geblieben. * sk * Szegedin, 29. März. Man sieht hier dem bereits gemeldeten Besuche der Königin für den 1. April mit aller Bestimmtheit entgegen. Ihre Majestät sammt Gefolge wird einen halben Tag in Szegedin verweilen und den ganzen ersten Stoß des „Hotel Hungaria“ occupiren. Für Szegedin. Ein edler Wetteifer hat sich aller Kreise der menschlichen Gesellschaft bemächtigt, um den unglück­lien Bewohnern der von den Fluthen verschlungenzen Stadt Hilfe und Trost zu ber­reiten. Man musizirt, declamirt und tanzt für Szegedin, von Haus zu Haus circulirt der Ruf um Spenden zur Unterftügung der Berunglüdten. Man arrangirt Bazare, Wohlthätigkeits- Lotterien und Theatervorstellungen. In Preßburg haben sich sogar Gräfinen an Kirchenthüren gestellt und für die Szegediner gebettelt! Originell ist jedoch die Art, wie einige der schönsten Damen von Galgöcz, gelegentlich einer Soiree bei Hrn. Dr. A. den Wohlthätigkeitstrieb durf den Trieb der Nächstenliebe her­vorgerufen haben. — Die Damen boten nämlich den anwesenden Herren zu festgesezten Preisen — Küsse an, und die hieraus resultirenden Erträgnisse sollen den Szegedinern zugewendet werden. Hiebei soll verhältnißmäßig viel zu Stande gebracht worden sein. Man spricht von 200 fl. Diese Art doppel­­sinniger Liebesgaben, sei den p. t. Damen zur Nachahmung empfohlen. Aus Leipzig wird berichtet: Hofrath v. Scherzer hat neuerdings 10.000 Mark nach Wien übermittelt, welche ihm vom Hilfs-Comite für die verunglückten Szegediner übergeben worden sind. Die von hier zugeflossenen Beträge übersteigen bereits die Summe von 27.000 Mark in Gold. Die hervorragendsten Bankfirmen haben je 300 Mark gezeichnet, der hiesige österreichisch-ungarische Hilfsverein hat unter seinen Mitgliedern 1028 Mark gesammelt, Generalkonsul dr. Scherzer hat sich mit 100 Mark betheiligt, die Direction des Stadttheaters hat als Ertrag einer Wohlthätigkeits - Vorstellung 441 Mark übersendet. Auch aus der Nachbarschaft laufen Beiträge ein. So hat der regierende Fürst Reuß ä. L. an den Generalconsul v. Scherzer (welcher gleichzeitig bei den Reuß'schen Höfen als Ge­­schäftsträger beglaubigt ist) 500 Mark eingesendet, nebst einem überaus freundlichen, theilnehmenden Schreiben, in welchem der Fürst seinem tiefsc­hmerzlichen Bedauern über das schwere Unglück Ausdruck gibt, welches über die vormals so blühende und volkreiche Stadt Ungarns hereingebrochen ist und den oben erwähnten Betrag als ein „schwaches Scherflein der Unterstoßung“ bezeichnet. Von der von Frau Louise Brodhaus (geb. Rath) im Freundeskreis veran­­stalteten Lotterie sollen bereits über 500 Lose zu 3 Mark abgeseßt worden sein. Das Concert in der prachtvollen Villa Czermak-Lämel kann erst nächste Woche stattfinden. * * * Prag, 27. März Beim Statthalter liefen bislang für Szegedin rund 25.000 fl., bei der Handelskammer 5000 fl. ein. Fürst Clary in Teplig spendete 1000 Gulden. ee Die Actionäre der Lebensversicherungs-Gesellsschaft "The Gresham" in London haben durch das Filiale der Gesellschaft in Budapest 2000 Gulden dem Minister-Präsidenten Tipa für die Heber­­schwemmten in Szegedin erlegen lassen. Der ungarische Minister-Präsident Tipa sandte dem Lordmayor ein Telegramm, worin er dem edlen englischen Volke den auf­­richtigsten Dank für die reichliche Linderung des Nothstandes der Unglückichen in Szegedin ausdrückt. — Der Szegediner Hilfsfond hat bereits 8800 Pfd. erreicht. * * * Der Werksort Res<ita, mit einer Bevölkerung von nur 6000 Seelen, hat für Szegedin eine Summe von 3410 fl. 68 kr., 2066 Kilogramm Eßwaaren und 378 Liter Branntwein gespendet. Von der obigen Summe fallen 2073 fl. 81 kr. auf die Bediensteten der k. E priv. österr. Staats-Eisenbahn-Gesellschaft. Die kön. Freistadt Stuhlweißenburg hat seit dem Ein­­tritt der traurigen Katastrophe in Szegedin zur Linderung des dortigen Elends und zur Unterstüzung der Nothleidenden mit rast­­loser Thätigkeit und großer Opferwilligkeit erfolgreich gewirkt. So hat die städtische Gemeinde auf die erste Nachricht des Unglücs in einer ad hoc abgehaltenen Generalversammlung 2000 fl. für die Be­­drängten votirt. Die sofort eingeleitete Sammlung in den einzelnen Häusern hat in einigen Tagen 7000 fl. eingebracht und ein von Seite des wohlthätigen Frauenvereins unter Leitung der Schußfrau Frau Marie Szögyenyi-Marich und der Generalin v. Hollán veran­­staltetes und über alle Erwartung gelungenes Gesellshafts-Souper, wozu die Speisen in reichem Maße unentgeltlich geliefert worden sind, hat einen Neinertrag von 1000 fl. geliefert, so daß bis heute aus Stuhlweißenburg an das Ministerium des Innern bereits 10.000 fl. abgeführt worden sind! Es gehen aber noch immer weitere Beiträge ein und die nächstens zu veranstaltenden Dilettanten­, Con­­certz, Zabb­aur­ und Theaterborstellungen versprechen auch einen namhaften Ertrag. Die Nummer des Amtsblattes vom 28. b. M. weist an Spenden für die durch das Hochwasser in Szegedin und Umgebung Ber­gschädigten 544.676 fl. 971, fr., 1 Stü. Tausend-Gulden-Grundent­­lastungs-Obligation, 51.220 Mark 45 Pf., 24.205 Francs, SEE. Ducaten, 66 Gulden in Silber und 200 Napoleon d’ors — in Summe nahezu scchsmal hunderttausend Gulden — aus. Wie „Függe d­en Hirlap“ meldet, hat Ludwig Kossuth zur Unterstütung der Szegediner Noth leidenden 350 Francs an den Abgeordneten Ferdinand Bakay gesendet. Für die Theigüberschwermten sind beim Ministerium des Innern, nach dem letzten Ausweise, 647,363 fl. 68*­, kr. d. W. eingegangen. "77. err. 00.2002 " die Modificirung der auf die Annahme, Taxirung und Manipulation der Telegramme Bezug habenden Borz­schriften betreffend. Im Sinne der mit dem k. f. österr. Handelsministerium und der kais. deutschen Reichsregierung zu Stande gekommenen Vereinbarungen, erfahren die bestehenden Vorschriften über die Annahme, Taxkrung und Manipulation der Telegramme mit der Gültigkeit vom 1. April 1879 in Folgendem eine Renderung : 1. Telegraphen-Avisis werden auf dem Terri­­torium der ungarischen Telegraphen-Verwaltung nicht mehr an­­genommen und nur noch im internationalen Transitverkehre manipulirt. 2. Die Tarifung der gewöhnlichen Tele­gramme findet im Verkehre der einheimischen Telegraphen- Stationen, sowohl unter sich, als mit den in der anderen Hälfte der Monarchie, wie nicht minder mit den in Deutschland be­­stehenden Telegraphen-Stationen nicht mehr nach Einheiten statt, sondern nach einer für jedes Telegramm gleichhoch festgesetzten Grundtaxe und einer auf die einzelnen Worte ausgeworfenen besonderen Taxe. Die Grundtaxe ist für jeden der oberwähnten Ber­­kehre 24 ff. ö. W., für die im Inlandsverkehre noch vor» kommenden Localtelegramme aber, — d. i. für jene, welche zwischen zwei in derselben Gemeinde gelegenen Staats­­stationen oder einer Staats- und einer Eisenbahn-Telegraphen­­station gewechselt werden, — 12 kr. ö. W. Die auf jedes einzelne, im Telegramme enthaltene Wort ausgeworfene Taxe beträgt: beiden Localtelegrammen 1 fr, bei den zwischen Stationen der Monarchie zu wechselnden Telegrammen 2 fr, bei den mit Stationen des deutschen Reiches zu wechselnden Telegrammen 6 fr. Die für die lesten zwei Fälle firirten Worttaten erhöhen sich nur um je 1 kr., wenn die Telegramme bei solchen Eisen­­bahnstationen aufgegeben werden, an deren Standort sich an ein Staatstelegraphenamt befindet. Hiernach wird für ein bei irgend­einer vaterländischen Telegraphenstation aufgegebenes Telegramm von z. B. 12 Worten — abgesehen vor der dur< die mit einer Staatsstation in derselben Gemeinde befindlichen Eisenbahn-Telegraphenstation einzuhebenden Zuschlaggebühr nach jedem Worte — eingehoben werden , wenn dasselbe an eine im Orte befindliche Telegraphenstation lautet: 12 fr. Grundtaxe + (12 X 1 kr.) Worttaxe = Gesammtgebühr ; wenn dasselbe­ an irgend Station der Monarchie lautet: 24 fr. Grundtare + (12 X 2 fr.) Worttare = Gesammtgebühr ; 24 fr. eine andere 48 fr, wenn dasselbe nach Deutschland befördert werden soll: 24 fr. Grundtaxe + (12 X 6 kr.) Worttare = Gesammtgebühr. 3. Telegraphische Antworten können in den im­ vorhergehenden Punkte genannten Verkehren in Hinkunft nur bis höchstens 30 Worten vorausbezahlt werden. Wenn die Wortzahl des Antwortstelegrammes vom Auf­­geber des Ursprungstelegrammes nicht bestimmt wird, so ist für die Antwort stets die Gebühr nach einem 10wertigen Telegramm einzuheben. Wenn der Aufgeber eine aus mehr oder weniger als 10 Werten bestehende Antwort wünscht, so ist er verpflichtet, die bestimmte Wortzahl im Texte seines Telegrammes auszu­­setzen, und die Antwort­gebühr dem­entsprechend zu erlegen. . 4. Für Empfangsanzeigen wird in den im 2. Punkte aufgezählten Verkehren die Gebühr eines Telegram­­mes von 10 Worten berechnet. 5. Bei Telegrammen mit mehreren Adressen, welche an mehrere Adressaten in demselben Orte zu telegraphiren sind, kommt, in den im 2. Punkte angeführten Verkehren, für die Vervielfältigung per Exemplar sovielmal 24 tr. zu zahlen, als in dem Ursprungstelegramme mit Ein­­beziehung sämmtlicher Adressen, 100 Worte oder ein begonnener Theil derselben enthalten sind. 6. Bei Semaphor-Telegrammen wird für die Auswechslung derselben mit den in See befindlichen Schiffen eine Zuschlag8gebühr von 6 kr. nach jedem Worte erhoben. 7. Ueber unbestellbare Telegramme ist vom Ankunftsamte, unter kurzer Angabe des Grundes der Un­­bestellbarkeit, eine telegraphische Verständigung an das Auf­­gabsamt zu senden, welche Verständigung dem Aufgeber gegen Erlag von 24 kr. zugestellt wird. 8. Wenn sich bei Berechnung der Gesammtgebühren auf­­gegebener Telegramme, der im 2. Punkte aufgezählten Verkehre, in den Kreuzern Bruchtheile ergeben, so werden anstatt dieser Bruchheile ganze Kreuzer eingehoben. In allen übrigen, oben nicht erwähnten Beziehungen wie z. B. bezüglich der Bestimmung der einzelnen Wort- und Zahlengruppen, der obligatorischen Collationirung, der Taxirung der zu collationirenden Telegramme, sowie der nach aufge­­gebenen Telegrammen auszufolgenden Gebührenquittungen und der Gebühr für dieselben u. s. w., bleiben auch fernerhin, für wohl für den In- als Auslands-Verkehr, die Bestimmungen des dem St. Petersburger internationalen Telegraphen-Vertrage abgeschlossenen Reglements sammt Tarifen, sowie der mit den Nachbar-Telegraphen-Verwaltungen bestehenden Special-Ueber­­einkommen, beziehungsweise die Bestimmungen der „Telegraphen­­ordnung und Tarife“, maßgebend. Budapest, den 11. März 1879, 96 kr.

Next