Kaschauer Zeitung, April-Juni 1879 (Jahrgang 41, nr. 38-74)

1879-04-08 / nr. 41

XLI. Jahrgang 1879. + angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt. (RASSA-EPERJESI ERTESITÖ). Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Megjelen minden kedden, osötörtökön és szom­­baton. Pränumeration38-Bedingnisse Ganzjährig für Kasc­hau: 5 fl. — kr Halbjährig „ „, 2 fl. 50 kr. " „ Vierteljährig “ b 1 fl. 25 kr RR­H auf die „Kaschauer Zeitung“ ER­Ne Mun etekelingn): G. W. Pränumeration, Inserate und Einschal- Tal. 307 2.­.155 16. Bei Inseraten wird die sechsmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 fr.­ Manuseripte werden in seinem Falle zuzügestellt. Nr 41. edactions- und S­peditions-D­ureau R Kaschau, HE Nr. ® Jungen im „Offenen Sprechsaal“ werden daselbst übernommen ; ferner nehmen auch alle Postanstal­­ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Kaschau, Dienstag 8. April. Inseraten-Annahme Pränumerations-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ und das „Illustr. Unterhalungsblatt“ Ganzjährig für Kaschau: Halbjährig , pol Vierteljährig , Mr 7. — te. mit Bestversendung 8 fl. 60 fr. 5. W. 3 fl. 50 kr. 4­07 4f.30tr. , 1 ffl. 75 fr. 6­5 2fl.15 fr. „ Bei Inseraten,­ welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt.­ ­ Saschauer Zeitung. a men are igan Lokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Leben. Lundschaftsblatt für Baschau und Eperies. berechnet. — Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. Preis einer einzelnen Nummer 6 Kr. in den Annoncen-Expeditionen von Haasenstein & Vogler in­­ Zest und Wien; ferner bei A. Oppelik, Rudolf Mosse und Gebr. Korabek in Wien, sowie beil G. £. Daube &Comp. in Frankfurt a. M. und deren General-Agenturen. Rafcan, den 8. April. Der Nachfolger Ghyczy's, der neugewählte Präsident des ungarischen Abgeordnetenhauses Herr Joseph v. Szlavy, fungirt seit 3. d. M. in dieser Eigenschaft. Beide Häuser des Reichstags hielten Freitag am 4. d. ihre lezten meritorischen Sitzungen vor den Osterferien. * * | m Die Nachricht von einer bevorstehenden Drei - Kaiser- Zusammenkunft in Berlin anläßlich der Feier der goldenen Hochzeit des deutschen Kaisers, die jegt in den italienischen Blättern auftaucht, hat keine ernste Grundlage. Gegenwärtig ist nicht einmal bestimmt, ob der Czar Alexander bei dieser Gelegenheit nach Berlin kommen werde.­­ BR i Berlin, 5. April. Schulzöllnerische wie freihändlerische Abgeordnete veranstalten in ihren Wahlkreisen große Volks­­versammlungen für und wider den Zolltarif. Bukarest, 5. April. Der Senat genehmigte gestern mit großer Majorität die Eisenbahntarif - Convention mit Ungarn. Tuzla, 5. April. Oberst Bakasovics vom 70. Infanterie-Regiment wurde vorgestern in der Nähe der Stadt von Räubern angefallen und getö­tet. Rom, 5. April. König Umberto spendete 10.000 Lire für Szegedin. Brüssel, 5. April. Kaiserin Charlotte wurde heute definitiv auf Schloß Bouchont installirt. Die Königin führte sie selbst dahin. Versailles, 5. April. Der Senat votirte den Credit von 300.000 Francs zur Repatrierung der Amnestisten. Der nn vertagte sich bis zum 8. Mai, die Kammer bis zum 15. Mai. i b té 4 € N új 23 Kr ME liter $ ty ( ORTES)­­ As­­­­­ a­a­a­a­er. Sun Generalversammlung des Abanjbarer Komitatsz Municipiums. Die Generalcongregation der Repräsentanz uns­­eres Comitats tagte fortsezungsweise auf noch den 5. und 7. I. Monats. An diesem letzteren Tage präsidirte wieder der Obergespan Hr. Emerich von Darvas.­­ Indem auf diese lezten zwei Sitzungen eine zu große Anzahl der zu erledigenden Gegenstände zurückblieb, lassen wir hier nur Es die wichtigeren Beschlüsse folgen, wurde das Statut über die bei der ersten ung. Assecuranz-Gesellschaft erwirkte Bereicherung des Waisenver­­mögens gegen Feuerschaden, auf 6 Jahre genehmigt und beschlossen, das Statut in Druck zu legen und in entsprechender Anzahl von Exemplaren vervielfältigen zu lassen. Die Congregation hat ferner beschlossen an das Mini­­sterium des Innern und der Justiz eine Petition wegen einer bestimmten Summe zu richten, um die in dem Archive befind­­lichen beschädigten Karten und Mappen herstellen zu können. Behufs Beredelung der nützlichen Hausthiere wurde zur Ausarbeitung eines Statuts ein Comits aus den Herren Teleky, Szalay, Czöhmeszer, Pöczy, Edert­­aa und Laurenz Hedry constituirt. In Folge des Ministerial-Erlasses, worin die Bileunigung der Gemeinden Detek und Tenger gestattet wird, wurde be­­schlossen dem Stuhlrichter des Szikpöer Bezirkes enfantsagen die weiteren Verfügungen zu treffen. Auf Grundlage eines Ministerial-Erlasses­­ wurde der Gehalt des Wegmeisters Ludwig Botka auf 550 fl. erhoben und beschlossen, hiezu die Genehmigung des hohen Ministeriums einzuholen. Der Gemeinde Jäp6-Väralja wurde der Gebrauch eines eigenen Siegels gestattet. . Die Modificirung des auf die Handhabung des Waisen­­vermögens bezüglichen Statuts wurde genehmigt und beschlossen hievan die Stuhlrichter behufs Publicirung zu benachrichtigen. Mit Bezug auf das Gesuch des Kreis-Notars in Pußta- Bendegi, um Regelung seiner Bezüge, wurde beschlossen das­­selbe abzuweisen ; gegen jene Kreisnotäre hingegen, deren eigene, an den Kreis-Notar in Pußta-Vendigi gerichtete, den Acten beigebogene Briefe den Beweis liefern, daß sie incompetente Bezüge erheben, wurde die Einleitung des Disciplinar-Verfahrens ausgesprochen. Ueder Antrag des Herrn Alth wurde mit­ 7 Stimmen gegen 7 Stimmen, unter denen auch die des Präses mitin­begriffen war beschlossen, die Regelung der Kreis-Notar-Bezüge zu veranlassen. Der Comitats-Fiscal meldete gegen diese Art der Bes­itzung seine Apellation an das Ministerium an. Ferner­ wurde der Beschluß gefaßt, das dem Comitate eigenthümlich gehörende Haus in Göncz zu verkaufen und mit der Durchführung des Baufactes der Herr Bicegespan betraut. In Folge der Zuschrift der Kaschauer städt. man Commission um Einbringung der 8000 fl. betragenden Forderung des hiesigen Krankenhauses wurde, mit Berufung an den in der früheren Sitzung gebrachten Beschluß, dem Vicegespan auf­­getragen die Einbringung energisch zu bewirken. In Angelegenheit Waisen wurde beschlossen, des Unterfragungsfondes für die Cholera­­daß die zu Krankenhauszwecken ver­­wendete Summe von 1127 fl. 53 kr. mit 6 °/, Zinsen dem Fonde unverzüglic rüderstattet und dieses Geld dem obigen Zwecke entsprechend verwaltet werde. Der zwischen der Groß-Gemeinde Nagy-Jda und Lövinger mit Außerachtlassung der Comitatsbehörde zu Stande gebrachte Kaufvertrag bezüglich eines Hauses, wurde ungültig declarirt. Das von der Stadt Szepsi aufgestellte Statut über ihre Feuerpolizei wurde genehmigt. Für die Steuer-Reclamations-Commission wurde zum ord. Mitglied Hr. Adolf Stel­er, zum Eriagmann Hr. Nikolaus Dissig erwählt. Ein über die Verwendung und Handhabung der im Dis­­ciplinarwege verhängten Bußgelder vorgelegte Statutenentwurf wurde acceptirt und beschlossen, denselben berufs GEE dem hohen Ministerium zu unterbreiten. Ferner diente zur erfreulichen Kenntniß, daß eine Bors derung von etwa 2000 fl., welche als Rückstand an öffentlichen Arbeiten noch aus der absolutistischen Aera angeblich am Co­mitate lastete, von der Regierung nachgelassen wurde. Die Ausarbeitung eines bei der bevorstehenden Aus­­musterung des Comitatsarc­hivs zu befolgenden Normativs, wurde einem Comite, bestehend aus den Herren Teleky, Fekete, Alth, Edert, Hedry und Karsa, zugewiesen. Endlich erwähnen wir noch der Interpellation des Hrn. Edert, ob der Herr Vicegespan seiner Aufgabe in Betreff des persönlichen Besuches der Stuhlrichterämter nachkomme? Hr. Ebert nahm die bejahende Aufklärung zur Kenntniß, unterließ aber nicht die, wie er sagte wohlwollende Bemerkung, daß die Registrirung der Schriftstüde bei den Stuhlrichter- Aemtern noch immer nicht in Angriff genommen seien und daß dies für den Herrn Vicegespan auch mit einer materiellen Verantwortlichkeit verbunden ist. Zur Authentication des Protocolls vom Donnerstag wur­­den unter dem Präsidium des Herrn Vicegespans die Herren Jakabfalvay, Danilovics, Alth, Fekete, Teleky und Fabian­ betraut. Dieses Comité wird auch die an ihre Majestäten zu richtenden Hochzeits-Jubiläums-Adressen endgültig festsetzen. Die fünf Tage andauernden Kongregationsfigungen wurden erst am 7. d. M. gegen Mittag beendet. " Lokal-Nachrichten. — Ordnung des Gottesdienstes der h. Charnoce : Mittwo Nachmittag fängt 34­ Uhr das „Matutinum te­­nebrarum“ (Lamentationen) an. Donnerstag um 9 Uhr Vormittag feierliches Pon­­tificalamt. Bei „Gloria“ werden alle Kirchengloden geläutet, um dann auf drei Tage zu verstummen, während des Hochamtes findet die Derweihe, nn dem Hochamte die Uebertragung des Allerheiligsten in die Seitencapelle statt. Hierauf folgt die Vesper und Fußwaschung. Nachmittag 3*­, Uhr zweites „Matutinum tenebrarum“. Charfreitag um 9 Uhr Vormittags Passionsamt, hernach Auslegung des Allerheiligsten in das heilige Grab, hierauf folgt die ungarische Predigt. Nachmittag um 2 Uhr slavische Predigt in der Dom-, um 37­ Uhr deutsche Predigt in der Nonnenkirche. 3 Uhr Nachmittags fängt in der Dom­kirche das 3. „Matutinum tenebrarum“ an. Chorsamstag um 7 Uhr Osterkerzen- und Tauf­­brunnenweihe. 9 Uhr Hochamt, bei dessen „Gloria“ alle Glocken wieder ertönen. Nachmittag Auferstehungsfeierlickeit, und zwar: 1 Uhr Kalvarienberg, 2 Uhr Rosalienberg, 3 Uhr Spitalkirche (Eli­­sabethinum), 4 Uhr Dominikanerkirche, 5 Uhr Nonnenkirche, 6 Uhr Seminarkirche, 7 Uhr Academie- (Jesuitenkirche), 7*­, Uhr ig­endlich 8 Uhr Auferstehungsfeierlichkeit in der Dom ir<e. Ostersonntag: Ung. Festpredigt durch Se. Hodw. Domherrn und Stadtpfarrer Franz Szabad. — Anlässig der Feier des fünfundzwanzigsten Jahrestages der Vermählung Ihrer Majestäten werden, in Folge Erlaß von Seite des k. k. Reichs-Kriegsministeriums, am 23. April I. J. — dem Bortage des hohen Festes — zur Zeit der Retraite die Regiments-Musiken nach Anordnung der Militär - Stations - Commanden die Straßen nächst den Kasernen mit klingendem Spiele durchziehen. — In gleicher Weise wird dieß am 24. April l. J. (dem Festtage selbst) zur Zeit der Tagwache geschehen. — In allen Garnisons- ‚orten wird am Festtage ein feierlicher Gottesdienst abgehalten und an der aus diesem Anlasse stattfindenden kirchlichen Feier die Garnisonen theilnehmen. — Die General - Congregation des Comitats- Municipiums Abauj, welche am 4. b. abgehalten wurde, drückte ihre Anerkennung protocollarisch aus gegenüber dem Finanz-Comits und dem Comitats- Cassier Herrn Andreas Onody. Ferner hat dieselbe für den Cassier-Adjutanten Hrn. Alex. hag ein Honorar von 100 festgesetzt. — Unsere städtische Repräsentanz wird morgen den 9. [l. M. eine außerordentliche Generalversammlung abhalten. R Es sind nachfolgende Gegenstände an die Tagesordnung gestellt : 1. Ministerial-Erlaß in Betreff der Modificirung der are Wirthchafts-Organisation. 2. Festsezung der Weingärten-Manipulation und Maß­­­­regeln behufs Besetzung der Weingarten-Aufsehers-Stelle. 3. Genehmigung des mit dem neuen Theater-Director Ignatz Die Krecs8­änyi abgeschlossenen Vertrages, die 8 monatliche ordentliche Sitzung der städtischen Verwaltungs-Commission findet Donnerstag den 10. (. M. um halb 4 Uhr Nachmittags statt. — Der oberungarische Museumverein hält seine diesjährige Generalversammlung am 14. b., d. i. am Oster­­montag ab. Bei dieser Gelegenheit wird in einer Vorlesung der Notar des ung. historischen Landes-Vereins Herr Dr. Thallóczy, über die national-öconomischen Verhältnisse des Comitats Abauj im Jahre 1427 und Herr Martin Maartonfy, über die Culturverhältnisse Kaschaus dissertiren. Es wird um einen zahlreichen Besuch sowohl von Seite des p. t. Publikums, als auch insbesondere der Vereins-Mitglieder gebeten. — Postalisches. Laut Erlaß des kön. ungal. Communi­­cations-Ministeriums können in jenen Poststationen, wo bisher nur Beträge bis zu 150 fl. mit Postanweisung aufgegeben werden konnten, vom 1. April d. J. ab 200 fl. aufgenommen werden. Namens . Die Tabakproduzenten, welche sich edleren Anbau­­halber an das Handelsministerium gewendet haben, werden im Wege des Amtsblattes verständigt, daß gegen Er­­satz der Anschaffungskosten bei den Tabak-Einlösungs-Aemtern in Budapest, Kápolna, Szolnok, Jäß-Kis6r, Debreczin, Nyiregyház, Arad, Bökös-Csaba und Szegedin, amerikanischer, pennsylvanischer Samen zu erhalten sei.­­ Die Eisenbahnen in Ungarn­ dürfen nach einer im Amtsblatte veröffentlichten Verordnung vom 1. April ange­­fangen sowohl im inländischen als auch im internationalen Ver­­kehr ‚feine Refactieen und sonstige Frachtbegünstigungen­ in's Leben treten lassen, ohne daß sie diese Begünstigungen drei Tage vor dem Termine ihres Jnslebens tretens im Amtsblatte kundgemacht haben. Ferner haben die Eisenbahnen alle am 1. April l. N­. no< bestehenden derartigen Begünstigungen bis zum 30. April der kön. ung. Eisenbahninspection mitzutheilen, welche diese dann im Amtsblatte zur allgemeinen Kenntniß bringen wird. — In Angelegenheit der Reinhaltung der Schutz­gebäude hat der Unterrichtsminister an alle Kirc­henbehörden und Verwaltungs­-Ausschüsse eine Verordnung gerichtet, in welcher er dieselben besonders zur pünktlichen Vollziehung der folgenden Agenden auffordert : „Lehrsäle, Corridors und die gesammten Soul-Localitäten sollen reingehalten werden und täglich von jedem Schmitt, der zur Aufnahme von Anste>ungsstoffen geeignet ist, gereinigt werden; nothwendig ist ferner­ öfters Weißen der Wände und die in manchen kleineren Gemeindeschulen übliche Benützung von Soul-Localitäten zu Frucht- und Vorrathskammern ist streng zu verbieten. Umgehung und Hof der Schule sind zur Vermeidung der Anhäufung von Fäulnißstoffen ebenfalls täglich zu reinigen. Besonderes Augenmerk ist auf Reinhaltung der Brunnen­ zu wenden, deren Wasser durch Einsaugung von in Auflösung bes griffenen organischen Stoffen zu epidemischen Krankheiten Ge­­legenheit bieten. Düngerhaufen sind von der Um­gebung der Brunnen unbedingt zu entfernen, und die Schulen mit reinem Trinkwasser zu versehen, das in reinen Gefäßen zu halten ist. Die Lehrsäle sind nach der Unterrichtszeit längere Zeit hindurch, während derselben aber in Pausen von 8--10 Minuten zu lüften, ja es seien, wenn es das Wetter gestattet, während des Unterrichts ein bis zwei Fenster offen zu halten. Die Schiller selbst sind streng an Reinlichkeit zu gewöhnen”. Der Minister verordnet auf, daß den Stuhlrichtern und Stadtmagistraten zur Pflicht gemacht werde, alle in ihrem Bezirke gelegenen Schulen zu besuchen und das in dieser Verordnung Enthaltene ins Leben treten zu lassen, dessen Vollziehung zu controllien, und Versäumnisse den Verwaltungs-Ausschüssen zur Anzeige zu bringen. — Allerhöchste Auszeichnungen. Gestern Früh hat die erhebende Feier der mit Kriegsmedaillen zu decorirenden, gegenwärtig und auch früher in Kaschau dislocirten 1. und 3. Batterie des k. k. 5. Feld-Artillerie-Regiments,­­= welche bekanntlich im vorigen Jahre an dem Feldzuge in Bosnien theilnahmen, — stattgefunden. Aus diesem Anlasse ist auch die hiesige Garnison auf das große Manövrir-Terrain außerhalb der Stadt, allwo die feierliche Peers stattfand, ausgerüct. _

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