Kaschauer Zeitung, April-Juni 1879 (Jahrgang 41, nr. 38-74)

1879-06-10 / nr. 66

­ . XLI. Jahrgang 1879. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Megjelen Samstag. minden kedden, Xr. GG. a 44“ Pränumeration, Anferate und Einschal­­auf. die Be N „Illustr. Unterhaltungsblatt “werden daselbst übernommen ; ferner nehmen auch alle Postanstal­­te Pá 2 Pränumerations-Bedingnisse auf die „Kaschaner Zeitung“ allein (ohne Wochen-Beilage) : Sanzjährig für Kaschan: 5 fl. — kr Salbjährig „ „ 2 fl. 50 fr. [7 7 vierteljährig „ ve 1 fl. 25 fl. ; % Bei Inseraten wird die fed berechnet. — 1 Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. § mit Postversendung 6 fl. 60 ö 3 fl. 30. „ 1f.65t. R edactions- und Szpedifions-Dnrean R Kaschau, TOrbán Nr. 60. hehe Jungen im „Offenen Sprechs Inseraten-KAunahme Brämumerations-Bedingnisse mit Postversendung 8 fl. 60 fl. ő. W. "H 3 fl. 50 fr. 5 97 41580 Weiz, x 1­1.70 ws EEE „ " Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt. Karschauer Zeitung. wia zu Keokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Leben. (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ). osötörtökön és szom­­baton. edaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt, an die Kundschaftsblatt für Kaschau und Eperies­­ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Preis einer einzelnen Nummer 6 kr. al gespaltene Petitreife oder deren Raum mit 5 fr.| Manuscripte werden im feinem Falle zurü­ckgestellt, in den Annoncen-Expeditionen von Haasenstein - Bogler in West und Wien; ferner bei A. Opyelik, Rudolf Mosse und Gebr. Korabeß in Wien, sowie ba d. L. Daube & Comp. in Frankfurt a. M. und deren Generals Agenturen. Aus dem ungar. Abgeordnetenhause. In der Sitzung vom z. d. hat das Abgeordnetenhaus endlich einen herzhaften Beschluß gefaßt. Die Majorität der Deputirten hatte den Muth, gegen ein Vorurtheil, fast möchte man sagen, gegen eine gesellschaftliche Krankheit aufzutreten und dem beleidigten Rechtsgefühle Gelegenheit zur Sühne zu vers­­chaffen. Freilich besteht das Ganze in nichts Anderem, als in der Zustimmung des Hauses, daß der Budapester kön. Ge­­richtshof gegen die Abgeordneten Baron Medstrng und Gedeon Rohonczy das Gerichtsverfahren wegen Theilnahme an einem Duell einleiten dürfe, aber auch das ist unter den herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen und Vorurtheilen ein nicht zu unterschagender Erfolg. Man muß denselben Zug deshalb scon hervorheben, weil der Immunitätsaus­schuß beantragt hatte, die genannten Abgeordneten nicht auszuliefern, d. h. dem Gerichte nicht die Möglichkeit zu ertheilen, seines Amtes zu walten, seine Aufgabe zu erfüllen. Wohl fanden sich einzelne Stimmen, welche die Nicht­­auslieferung vertheidigten und für den Aussc­hußantrag in die Schranken traten, aber die gute Sache siegte und die Privi­­legiumsverfechter blieben in der Minorität. Wäre das Gegen­­theil erfolgt, so wären wir um einen traurigen Fall der Auf­­opferung des Defeges wegen eines lächerlichen Vorurtheiles reißer und der ganze Traum des modernen Reictsstaates, in den wir uns so gern wiegen, wäre grausam zerstört und zer­­rissen. Denn von nichts Geringerem war in dem Antrage des Immunitätsausschusses die Rede, als daß dem Gerichte der Riegel vorgestoben werde, daß dem Verfahren gegen die ges­­ nannten beiden Abgeordneten Hindernisse in den Weg gelegt werden, und zwar einzig und allein deshalb, weil die Handlung, deren sie angeklagt sind, einen gewissen Schimmer der Romantik an sich trägt. Das Strafgesetz hat, wenn auch spät, doch endlich Ber­stimmungen gegen den furstbaren Mißbrauch getroffen, der unter dem Namen des Duells grassirte und noch graffirt. Man steht da einem Räthsel der menschlichen Natur gegenüber, die eine gewöhnliche Tödtung für ein schwer zu bestrafendes Verbrechen hält, während sie eine Tödtung im Duell noch für eine Heldenthat ansieht. Wenn aber die Gesetzgebung sich endlich dazu aufgerafft hat, das Duell als strafbare Handlung zu bezeichnen, deren Theilnahme strenge geahndet wird, so darf sie nicht durch einen anderen Beschluß diese Bestimmung gänzlich illusorisch machen, weil es sich um ihre eigenen Mitglieder handelt. Gerade gegen die Deputirten mußte das Haus be­­treffs der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen äußerst strenge vorgehen, denn nur so konnte man die wahre Achtung vor dem Gesetze bezeugen. Die falschen Begriffe von Ehre, welche leider in vielen Kreisen unserer Gesellschaft verbreitet sind, dürfen nicht nur weiter um sich greifen, da sonst die gesellschaftliche Moral selbst untergraben wird. Sobald das Gericht energisch gegen den blutigen Kampf um nur zu oft lächerliche Lappalien auftritt, wird man fünfzighin sich den Entschuß zu einem Duell reiflicher überlegen, die Ansichten werden sich klären und vielleicht eine gesundere Auffassung sich Bahn brechen. “ Eine Rede des Erzherzog Josef. In Kis­send wurde der Erzherzog am 31. Mai „Feierlich empfangen. Der Erdöhegger Gemeinde-Notar hielt eine Ansprache, in welcher er jene Worte hervorhob, welche der Erz­­herzog in Stuhlweißenburg gesprochen, daß er nicht blos aus Pflichtgefühl, sondern auch von Grund seines Herzens Alles das unterstoße, was das Landeswohl fördert. Hierauf antwortete Erzherzog Josef Folgendes: „Es ist wahr, daß ich und mein Vater hier im Lande und besonders hier in bis­ Jenö uns wohl fühlten und die so oft in Wort und That mir bezeugte Liebe und Anhänglichkeit überzeugten mich davon, daß ich hier daheim bin. Allein nicht nur hier, sondern allüberall im Lande unterstoße ich nicht blos aus Pflichtgefühl, sondern von Grund meines Herzens Alles, was das Wohl dieses Vaterlandes fördert“. „Die Stuhlweißenburger Ausstellung ist das erste er­­muthigende Anzeichen der besseren Zukunft unserer Nation, das aber, so hoffe ich sehnlichst, noch zahlreiche Nachfolger haben wird; denn durch diese Ausstellung kann nicht nur jeder Bürger des Landes, sondern die ganze gebildete Welt sich davon über­­zeugen, daß unser theures ungarische Vaterland und seine In­­dustriellen auch auf diesem Felde dem Auslande gegenüber rühmlich ihren Platz behaupten“. „Wir haben bisher — leider — auf dem Felde der In­­dustrie sehr geringe Erfolge aufzuweisen gehabt, und dies war eine Hauptursache unserer Verarmung; wir müssen daher unsere­r Aufmerksam­keit dahin wenden, daß wir durch friedlichen und emsigen Fleiß die ungarische Industrie zum Grundstoß unseres materiellen Gedeihens machen“. „IH kann Ihnen sagen, meine Herren, daß es mein Sehnen und Trachten ist, durch Förderung der ungarischen In­­dustrie die Wohlfahrt unseres ungarischen Vaterlandes zu fördern. Gott erhalte Sie, Gott erhalte unsere Industriellen !" GEES SS ES See GE E S in Stuhlweißenburger Ausstellung. Im festlich decorirten Jury-Pavillon fand am 5. d. die con­­stituirende Sigung der großen Jury statt. Graf Eugen Zicy begrüßte die Anwesenden und richtete die Aufforderung an sie, einen Präsidenten zu wählen. (Allgemeine stürmische Rufe: Elsen­graf Zichy!) Graf Zichy dankte für die Wahl, hervor­­hebend, die Thätigkeit der Jury werde die Krönung des gelungenen Werkes der Anstellung bilden. Der Präsident theilt mit, Die Präventiv-Jury habe bereits die Anzahl der goldenen und silbernen Medaillen für die einzelnen Gruppen festgestellt, die Anzahl der Bronce-Medaillen und Ehren-Diplome jedoch wurde nicht festgestellt, weil deren Anzahl überhaupt nicht limitirt wurde. Schriftführer Havranek verliest nun die Liste der auf die einzelnen Gruppen entfallenden Medaillen Anzahl; es sind für die 30 Gruppen zusammen 160 goldene und 500 silberne Medaillen präliminirt. Die Arbeiten der Jury-Gruppen sind bis zum 15. Juni zu beenden und die Protokolle Herrn Lederer zu übergeben. Der aus den Präsidenten und Referenten sämmt­­licher Gruppen bestehende Central-Ausschuß tritt am 16. Juni zur Revision der Jury- Vorschläge und zur Bestimmung der An­­zahl der Ehrendiplome und Bronce-Medaillen zusammen. Aus der Nihilistenmwelt. Mit Bezug auf die Fürziih in Kiew erfolgten Hinrich­tungen wird der „Wiener Abendpost“ aus Petersburg geschrieben: „Der durch Erschießen hingerichtete preußische Unter­­than Ludwig Brandtner war von der Internationale nach Kiew gesehi>t worden, um dort das nihilistische Comité zu or­­ganisiren. Er war der Präsident desselben und das ebenfalls zum Tode verurtheilte, aber zur Einsperrung begnadigte Fräulein Sophie Lös<ern v. Herzfeld, eines der wüthendsten Mitglieder. Beide hatten die Ermordung des Fürsten Kr­apo­t­­fin in Charkow veranlaßt, nicht minder die in Kiew ver­­übten Mordthaten an dem Gendarmerie-Offizier von Heyking und anderen Personen. Bei ihrer Verhaftung stoß die Löschern auf die Gendarmen, von denen mehrere verwundet wurden. Man fand bei den Verbrechern ein ganzes Arsenal von Revolvern und Dolchen, das fürchterliche Gift Curare mit Instructionen es zu verwenden, sowie ganze Pakete mit aufrührerischen Schriften und Briefen. Die letzteren geben einen eigenthümlichen Aufschluß über Principien der Nihilistenbande.­glieder derselben erhielten den Auftrag Einige verheirathete Mu­­­sikh durch ihre hübschen, jungen Frauen Einfluß auf die Gefängnißwärter und die Sicher­­heitsbeamten zu verschaffen. Die Lö­s <ern ist gegen 40 Jahre alt und aus guter Familie. Sie war bereits vor mehreren Jahren verhaftet, bet­euerte jedoch ihre Unschuld und wurde durch die Vermittlung des damaligen Justizministers Grafen von der Pahlen entlassen. Sie ging darauf nach Kiew, wo sie sich sofort den dortigen Nihilisten ansc­hloß. In Moskau wurde Anfangs dieser Woche eine junge hübsche Person, Gou­­vernante in einer achtbaren Familie, in dem Augenblickk ver­­haftet, wo sie um 3 Uhr Nachts eine Nihilisten-Proclamation an eine Laterne klebte. In dem Prozesse Solowjetf hat der Oberste Gerichtshof folgendes Urtheil gefällt: Solowjeff wurde für schuldig gesprochen, daß er einer verbrecherischen Genossenscaft angehörte, welche bestrebt ist, die Ordnung durch Gewaltthätigkeiten in Rußland bestehende Staats­­zu stürzen und daß er am 16. April in der Morgenstunde in Petersburg mit Vorbedacht, in der Absicht, den Kaiser zu tödten, mehrere Revolverschüsse auf Se. Majestät abgefeuert habe. Der Gerichtshof habe deshalb beschlossen, dem Alexander Solowjeff auf Grund der Art. 241, 249, 17 und 18 des Strafgesetzes alle Standesrechte zu entziehen und denselben zur Hinrichtung durc den Strang zu verurtheilen. Kaschau, Dienstag 10. Juni. Sigung der städt. Verwaltungs:Commission am 5. Juni 1. 3. Als Präsident fungierte Herr Bürgermeister Theodor Münster. Der Administrations-Bericht vom Monat Mai gelangte vorerst zur Verlesung. Laut diesem Berichte ergab die am 4. I. M. durchgeführte Waisencassa-Scontierung eine Einnahme von 50.078 fl. 90 kr. und eine Ausgabe von 18.839 fl. 47 kr. — Der Rest an Werthpapieren von 30.105 fl. 2 kr. und in Baarem von 1134 fl. 41 fl. wurde in der Cassa richtig vorgefunden. An Extravillan-Gebühren und Steuern wurden 384 fl. 387­. fl. in die städt. Cassa abgeführt. Behufs Eintreibung von Z Intravillan-Gebühren mußten bei 119 Parteien auf 146 Posten Pfändungs-Protocolle auf­­genommen werden. An solchen Gebühren wurden 1632 fl. 50 fl., an Redactions-Gebühren 546 fl. 30 kr. abgezahlt und wegen M Intravillan-Steuern 197 Pfändungen vorgenommen. An directen Steuern sind 24.934 fl. 57 kr., an Luxus- Steuer 289 fl. und an Handelskammergebühren 18 fl. 12 kr. abgezahlt worden. Das Stadthauptmannamt ertheilte 20 Gewerbescheine, 34 Hausir-Licenzen, 23 Certificate, 20 Passivscheine, 98 Dienst­­boten-Büchlein und für 54 Dienstboten Aufenthaltsscheine. Polizeilich eingezogen wurden 222 Individuen, wovon 127 männlichen, 85 weiblichen Geschlechts und 10 Kinder. Dem kön.“ Bezirksgerichte wurden 15, der kön. Staatsanwaltschaft 7 Personen zugeführt und 79 mittels Schule in ihre Heimath gewiesen. Evident gehalten­­ wurden 51 Mann der gemeinsamen Armee und 47 Hänver. In den Gasthäusern verkehrten 781 fremde Personen. Dieser Bericht wurde zur Kenntniß genommen. Das Gesuch der Kaschau-Oderberger Eisenbahn-Direction­­ betreffend, wurde zur Verhandlung über die an der Hernad­­brücke nöthigen Befestigungs-Arbeiten, unter dem Präsidium des Herrn Stefan Szilcz, die Herren Titus Demeter und Abraham Papp entsendet. Das vom Ausstoß des national-ökonomischen Landes- Vereins zugesetzte Exemplar der Abhandlung des Herrn Emerich Lobos, die Schulsparcassen betreffend, wurde zum Gebrauche an den Sculstuhl zu übermitteln beschlossen. Von dem Ministerial- Erlaß, laut welchen Josef Robo­­vics die Entlassung vom Militärv­erbande ertheilt wurde, wird der Bittstellerin die Verständigung hievan zuerkannt. Bezüglich des Ministerial-Erlasses in Angelegenheit der angesuchten Expropriation behufs Herstellung der Straße an der Hernad, gegen Opaczka zu, wurde dem Erlaß entsprechend angeordnet, das Expropriations- Project und Register auch in einem zweiten Exemplare den Acten beizuschließen. Desgleichen wurde auch angeordnet, in Folge des dies­­bezüglich herabgelangten Ministerial-Erlasses, die sämmtlichen Acten in der Pönal-Angelegenheit contra Adolf Zigmann, wegen Thierquälerei, dem hohen Ministeri­um vorzulegen. Das Gesuch des Michael Kuh­t, bezüglich ausnahms­­­weiser Ertheilung einer Schelicenz, wurde mit den vom Ministerium geforderten Actenstücken ergänzt, von Neuem dem B. Ministerium vorzulegen beschlossen. In Betreff des normaligen Gesuches der Witwe nach Stephan Dzubay, ebenfalls um eine für ihren Sohn Julius Stephan ausnahmsweise zu ertheilenden Cheficenz, wurde die Verfügung getroffen, dasselbe dem hohen Ministerium mit dem Antrage eines abweislichen Bescheides vorzulegen. Hiernach gelangte der Bericht des Waisenstuhlpräses zur Verlesung.­­ Laut demselben wurden im Mai drei ordentliche und fünf außerordentliche Sitzungen abgehalten und 110 Metenftüde ver­meh­rt. Berichte des vormundschaftlichen Fiscals sind 9 einge­­langt. Todtenfälle wurden 21 angezeigt, wo in 15 Fällen ein Vermögen vorhanden ist. Betroffen hiedurch sind 24 vaterlose, 16 mutterlose und 7 ganz verwaiste Kinder, unter denen nur 15 ein Vermögen haben. In Angelegenheit der Beschwerde der isr. Lehrer Ignaz Holländer und Jonas Hoffenberg wegen nicht ausge­­folgten Gehaltes, wurde Anstalt getroffen, dur; das Stadt­­hauptmannamt die Ausfolgung dieser Rückstände bei der Con­­fessions-Gemeinde durczuführen. Es kamen nun eine ganze Reihe von Reclamationen in Steuersachen zur Berathung, welche theils bewilligt, theils abgewiesen wurden. Der Bericht des kön. Steuerinspectors weist aus, daß das Ergebniß der Steuereinzahlung im Mai zum Verhältniß des vorjährigen Ergebnisses für eben denselben Monat mit etwa 1498 fl. 32 kr. geringer ist und die Stadt überhaupt bis Ende April nur mit etwa 3000 fl. im Radstande steht. In Folge dessen wurde, nach einer längeren Debatte, woran die Hrn. Gloß, Szilcz, Toth und der k. Steuer­­inspector theilnahmen, der Antrag angenommen, daß falls die Stadtcommune selbst ihre eigene Steuerschuld von etwa 6000 fl. während Juni nicht tilgen sollte, der k. Steuerinspector er­­mächtigt sei, diese Förderung auf Unkosten der Stadt einzu­­treiben. Die Durchchnitts­preise für Monat April wurden beim Hectoliter Hafer mit 1 fl. 98 kr., beim Metercentner Heu mit 2 fl. 44/2 kr. und beim Stroh mit 1 fl. 11 kr. fest­­esetzt. 5 Hiemit wurde die Sitzung geschlossen. Telegrafisc­he Berichte. Szegedin, 8. Juni. Meldung der „Bud. Corr.“ : Heute Früh wurde der vom Landes-Frauenverein des „Rothen Kreuzes" errichtete Kindergarten und die Korbflechtschule er­­öffnet. Fürst Schwarzenberg hat dem Vereine neuerdings eine Spende von 4000 Gulden übersendet. Berlin, 8. Juni. Eine Deputation des preußischen Uhlanen-Regiments, dessen Chef der Czar seit 1829 ist, be­­gibt sich nach Petersburg, um den Kaiser Alexander zum fünf­­zigsten Jahrestage dieser Ernennung zu beglückwünigen, a­ber

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