Kaschauer Zeitung, Oktober-Dezember 1879 (Jahrgang 41, nr. 113-149)

1879-10-02 / nr. 113

7 Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Megjelen minden kedden, csötörtökön és szom­­baton. Unfrankirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt. Kalkan, Donnerstag 2. October. (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ). Suferaten-Annahme in den Annoncen»Expeditionem von Saafenstein & Bogler in Bräm­merations-Bedingnisse Ganzjährig für Kaschau: 5 fl. — kr. 6; 5 Ganzjährig für Kaschau: 7 fl. — kr. mit Pofstversendung 8 fl. 60 kr. ő. W. „Halbjährig :­­ 2 fl. 50 kr. in ya 3f.30.. ., mi ve beter fe nene bu ge Salbjährig , = 3 ft. 50 I 5 BE 4.:41730. X. > Vierteljährig „ 3. 1 fl. 25 tr. % Bi 1. 65rfts 5, KEIT TA Buchhandlungen a GEES. Vierteljährig BR 1 fl. 75 > Br br 28.18. Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt. Yianuscripte werden in keinem Falle zuzugestellt. Preis einer einzelnen Nummer 6 kr. auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Wochen-Beilage) : mit Postversendung 6 fl. 60 kr. ö. W. Nr. 113. - Redactions- und S­peditions- Bureau Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. Pränumeration, Anferate und Einschal- Pränumerations-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ und das „Illustr. Unterhaltungsblatt“ aschauer Zeitung, Aundschaftsblatt für Haschan und Eperies, Lokalblatt für Volks-, Baus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Leben, West und Wien; ferner bei A. Oppelik, Rudolf Mosse und Gebr. Korabek in Wien, sowie bei G. £. Daube & Comp. in Frankfurt a. M. und deren General-Agenturen. Bei Inseraten wird die sechsmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. berechnet.­­ Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. Rundiban. Die zweite Session des Reichstages wird bekanntlich heute (am 2. October) eröffnet; vorläufig wird aber nur an diesem Tage eine Situng stattfinden und hierauf eine Bef­ragung bis Montag eintreten. Diese Pause wird durch die Berathungen der Partei-Conferenzen und die Vorbereitung der Vice-Präsidenten- und Ausschußwahlen erfordert. * * * Der kurze Gesetzentwurf, den die Regierung über die fernere Aufrechterhaltung des bisherigen Prä­­senzstandes der Armee auf zehn Jahre dem Reichstage unterbreiten wird, berührt — wie die „Bud. Corr.“ berichtet — die Frage des Wehrsystems selbst in keiner Weise. Die Regierungen beabsichtigen aber, im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Kriegsministerium auch diesbezüglich Aenderungen vorzuschlagen. Den beiderseitigen Legislativen wird — wahr­­scheinlich erst viel später — eine umfangreichere Vorlage unter­­breitet werden, welche einen Entwurf dieser Aenderungen des We­hrgesetzes enthalten wird. Der ungarische Wortlaut dieser Vorlage wird mit der dem Reichsrathe zu unterbreitenden nicht i­dentisch sein müssen, die Grundzüge und Principien derselben werden aber jedenfalls gemeinsam mit dem Kriegsministerium Festgestellt werden. Es handelt sic hiebei nicht blos um die Institution des Einjährig-Freiwilligen-Dienstes, bezüglich deren namentlich die Frage von Wichtigkeit ist, ob denn ein Theil der Freiwilligen — je nach Bestimmung des Loses — nicht auch der Landwehr, respective der Honvad-Armee zugetheilt werden soll, — sondern auch um eine Anzahl anderer nicht unwesentlicher "Verfügungen. + * EN Fürst Bismark hat ein längeres Memoire Über seinen Aufenthalt in Wien verfaßt und an den Kaiser nach Baden-Baden gesendet. Am 29. Sept. fanden in Paris 14 royalistische Bankete statt. Toaste wurden keile ausgebracht, sondern überall gleich lautende Adressen an den „Roy“ verlesen. Der Preis eines mit fünf Francs festgesetzt, Arbeiter zahlten nach Belieben, dennoch flog der Versuch, Bankete auch in den Arbeitervierteln zu veranstalten, fehl. * * * Die Proclamation des Generals Roberts verkündigt den Vormarsch der britischen Truppen behufs Besetzung Kabuls und fordert die friedlichen Einwohner, welche sich an dem An­­griffe auf die Residenz der britischen Gesandtschaft nicht be­­theiligten, auf, auf ihre Sicherheit bedacht zu sein. Nach Ver­­öffentlichung dieser Proclamation werden alle mit Waffen be­­troffenen Individuen als Feinde behandelt werden. Die Stadt Balk hat sich gegen Jakub Khan erhoben und den Statthalter Baki Khan vertrieben. Die Bewohner verlangen die Vereinigung mit der Bokhara, wohin Balk noch vor 80 Jahren gehörte. 50 fl.­ als Verbrechen mit einer Kerkerstrafe bis zu fünf Jahren, und einer Geldstrafe bis zu 2000 fl. ges­ichtlich geahndet. Die Staatsverwaltung hat aber auch die Pflicht, dem Vorkommen strafbarer Handlungen auc­h präventiv ent­­gegenzuwirken und dafür zu sorgen, daß die Begehung von derlei strafbaren Handlungen seitens der „Bankhäuser“ ganz unmöglich gemacht oder wenigstens erschwert werde. Die Ertheilung der Concessionen für sol<e Geschäfte, die Oberauf­­sicht und Controle des Staates, die Sicherung der Interessen des Publikums 2c. muß daher durc ein Geset geregelt und dessen pünktliche Handhabung durc die staatlichen Ad­­ministrativ-Organe streng und gewissenhaft überwacht werden. Mit Ausnahme der ministeriellen Verordnung, mittelst welcher der Hausi­handel mit Ratenbriefen, Promessen 2c. ver­­boten wurde, ist in dieser Beziehung unseres Wissens so viel wie gar nichts geschehen. Wie nothwendig aber zum Scuße des Publikums, namentlich der unwissenden niederen Classen es wäre, die Ge­­bahrung der sogenannten Ratenbrief-Geschäfte der Oberaufsicht und Controle zu unterwerfen, geht am eklatantesten aus jenem Verfahren der sogenannten Bankhäuser hervor, welches von ihnen mit den vor Kurzem in letzter Ziehung gezogenen Losen der 1839er Anleihe (sogenannten Rothschild-Losen) getrieben wurde, und wodurch Tausende von armen unwissenden und unerfahrenen Leuten durch falsche Vorspieglungen und Annoncen irregeführt, um ihr mühsam erworbenes Geld gebracht wurden, während diese „Bankhäuser“ bereichert, heute floriren“. (Schluß folgt.) Gededes zum Banket wurde :­­­­ A Das größte Wucergeschäft beleuchtet der "P. Lv." in Nr. 270 vom 30. Sept.­m­ter der Aufsc­hrift „Ratenbrief-Schwindel" in so wahrheitsgetreuer Schil­­derung, daß wir uns — namentlich im Interesse und zur Auf­­klärung der ärmeren Bevölkerung — veranlaßt finden, dieselbe vollinhaltlich zu reproduciren, wie folgt: „Die Art und Weise, wie einzelne Bankhäuser dur­c ne reelle Anpreisungen und hinterlistige Vorspiegelungen das Publikum irrezuführen suchen; ferner der Mangel eines Fonds oder einer Deckung zur Sicherung der Ratenbrief- Besitzer (selbst der gänzliche Mangel der Original- Lose ist in neuester Zeit vorgekommen!), endlich die exor­­bitanten Preise der mittelst Ratenbriefe gekauften Original- Werb­effecten, stempeln dieses Geschäft zu dem krassesten öffent­­lichen Wucher. Diese Umstände machen es der Staatsver­­waltung zur unabweislichen Pflicht, unwissendere und unerfahrenere Staatsbürger vor Aussaugung in Schutz zu nehmen und deren berechtigte Interessen gegen die Raffinirtheit und Habsucht einiger gewissenloser speculativer Mitbürger zu vertheidigen. Für jene Fälle, in denen zufolge einer strafbaren Handlung die Käufer und Besitzer von Ratenbriefen 2c. an ihrem Vermögen oder an ihren Rechten t­atsächlich be­städigt wurden, finden wir in den 88, 379 und 380 des neuen Strafgesetes (G.A V. 1878) eine aus­­reichende Remedur und Strafbestimmung enthalten; denn eine „Handlung, wodurch Jemand einen Andern durch hinter­­listige Anschläge irreführt, oder im Irrthum hält in der Absicht, um sich selbst oder jemand Anderm einen wider­­rechtlichen materiellen Nutzen zu verschaffen und dem­selben hieduch an seinem Vermögen auch verursacht, wird als Betrug beflark­t und einen Schaden laut 8. 383 des Strafgesetes nach der Größe des­ verursachten Schadens ent­­weder als Bergehen (bei einem Schaden bis zu 50 fl.) mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre und einer «Geldstrafe bis zu 500 fl., oder aber (bei einem Schaden über ; ; | ; RETTET NET TEENS FERETN METER KETTOT TE ss»")»|/»»>»>»==zxzzeeeenenee(eeeeee | | ; | | | Lokal-Nachrichten. — Der Ministerial-Secretär Herr Alexander Leevey trifft aus Budapest am heutigen Tage (den2.l. M.) hier ein. Er ist vom Cultusminister als Commissär bevollmächtigt, mit der Stadtrepräsentanz in der Angelegenheit des Aufbaues eines Realshul-Locals zu unterhandeln und womöglich die Dif­­ferenzen zwischen der Stadtcommune und der Regierung zu schließen. Die hierüber stattfindenden Conferenzen beginnen Morgen den 3., nach 10 Uhr, im städtischen Berathungssaale. Wie es unsern Lesern erinnerlich sein wird, beauftragte die Stadt­­repräsentanz ihrerseits in dieser Sache eine ad hoc Commission. Die Conferenzen sind — laut Beschluß der Generalversamm­­lung — dem p. t. Publicum zugängig. + Herr Ablegat Stefan v. Ferdinandy hat, wie wir dem gestrigen „Budapesti Közsöny“ entnehmen, seinem Mandat , Balet" gesagt, und eine Stelle als Wirthshafts- Kastner bei der Religionsfond­s Herrschaft in Sass-Süd ange­nommen. Hiedurch gelangt die Oblegatenstelle im Nagyidaer Bezirk in Erledigung. Wir geben keine Vermuthungen, sondern ein Factum dem geehrten Bublifam, wenn wir behaupten, daß Herr Advocat Ludwig H­u­d­ak in maßgebenden Kreisen als Candidat bereits aufgetreten ist. — Die Sanitäts-Commission des Abaujvärer Comitats hielt a­m 29. Sept. l. J. eine Sitzung ab. An der Tagesordnung stand die Abänderung, respective Arrondirung der bestehenden kreisärztlichen Gruppen. Die Commission beschlug in dieser wichtigen Angelegenheit an die Comitat8-Repräsentanz den Antrag zu stellen, den jetzigen Stand dieser Gruppen um so weniger abzuändern, da außerordentlich viel Ansprüche erhoben wurden, welche unmöglich alle befriedigt werden können; ferner, da das Gesetz gegen die Festsezung der Gruppen keinen Recurs zuläßt. Bezüglich der Gemeinden Erdö-Horváti, Komlóska und Regecz-Három-Huta will jedor die Commission von Neuem jener Ansicht Geltung verschaffen, nach welcher diese Gemeinden, in das Comitat Zemplán incorporirt, von dem Tolcsvaer Kreis» arzte zu versehen wären. Somit wird der Generalversammlung der Comitats-Re­­präsentanz vorgesclagen in dieser Richtung nochmals eine Petition an das h. Ministerium richten zu wollen. + Der 1. October brachte uns ein leidliches Wetter, einen lebhaften Viech- und Wochenmarkt, Quartierzinszahlungen, allerlei Auslagen für Wintervorräthe, Aussichten auf eine an­­genehme Theatersaison, Weinlese, Ganselschießen und auch Schluß­­feste von öffentlichen Gärten- und Kegelbahnsaisons! — lauter Auslagen! Und im Hintergrunde steht zum Ueberfluß ein Ge­spenst auf dessen Fahne das unheimlich klingende Wort „Steuer­­execution“ zu lesen ist. — In der hiesigen Staats­-Oberrealschule wurden für das laufende Schuljahr 192 Schüler eingeschrieben, um 7 weniger als zu Anfang und um 4 mehr als zu Ende des vorigen Schuljahres. Der Religion nach: röm.-kath. 69, gr.efath. 4, evang. A. B. 30, evang. H. B. 11, mosaischen B. 78. Dem Wohnorte der Eltern nac: Kiesige 102, aus Abauj 31, Alsófehér 1, Arva 1, Bács-Bodrog 1, Bars 1, Bereg 1, Borsod 8, Hajdu 2, Heves 4, Liptau 7, Pest 1, Sáros 2, Szabolcs 5, Szepes 9, Szolnok-Doboka 1, Torna 1, Zuröcz 1, Ung 1, Zemplen 12. — Die Submissions-Tagtagung zur Sicherstellung der vom Comitat 3-Municipium im nächsten Jahre benöt­igten Requisiten fand am 29. v. M. statt. Die Lieferung der Schneider­­arbeiten erhielt Michael Kontsier, jene der Schuhwaaren Petrányi , Screibrequisiten Braun; Petroleum, Beleuchtung Schlesinger und die Lieferung von mehreren Kleinigkeiten erhielt die Firma „Strauß. Die Submission wegen des Holzbedarfs ist noch zu gewärtigen. + Vorgestern Nachmittag war Dr. Wilhelm Mariska, Professor an der Rechtsacademie, in der Bibliothek beschäftigt. Während der gelehrte Herr auf einige Augenblicke hinausging, wurde ihm sein Ueberzieher für einen unbekannten Thäter gestohlen. Die Stadthauptmannschaft hat den Verlust nament­­lic bei allen Pfandleihanstalten currentiren lassen, und die Wirkung blieb nicht aus. Braun & Comp., Pfandleih-Firma in der Faulgasse, brachten die Meldung, daß der in Verlust gerathene Ueberzieher in ihrem Geschäfte für den Betrag von 2 fl. 50 kr. verpfändet wurde und Herr Dr. Mariska hat das Vergnügen, nachdem der Dieb bis Dato noch nicht erüb­t wurde, seinen eigenen Ueberzieher aus einer Pfandleihanstalt auslösen zu müssen. Der Dieb soll nach Angabe der Herren Braun & Comp. einem Schusterlehrling oder Gesellen gleich gesehen haben.­­ Im Hause des Emanuel Herschkovics am Heu­­platze war gestern ein Rauchfangfeuer ausgebrochen, welches aber sofort duch einen Zimmermanns-Gesellen wahrgenommen und auch gelöscht wurde. + Eine Taschendiebin, Namens Anna Mathiß, wurde gestern durch die Polizei erwischt. Selbe hatte die Kauf­­mannsgattin M. auf dem Markte bestohlen, und es wurden bei derselben 6 Stüd Schnupftücher vorgefunden. + Eine Diebin wurde gestern gerade vor dem Hause des Herrn Ablegaten Michael Juhäß erwisst. Dies kommt wohl an einem Wochenmarkttage vor, doch dürfte so ein Fall nie ein Zeugniß abgeben von der Fahrlässigkeit unserer Polizei. Wir wollen hiedurt durchaus nicht behaupten, daß die Polizei den Fall nicht wahrgenommen hätte, da die neugierige Menge viel früher zusammengerottet am Platze war als das Sicherheitsorgan ; es ist uns aber eben darum zu thun, daß Arretirungen und überhaupt alle polizeilichen Amtseffectuirungen in möglichster Stille gestehen, denn wir leugnen es mit Bestimmt­­heit, daß derartige Auftritte auf das Publikum einen angenehmen und ersprießlichen Eindruck hervorrufen . Johann Billi aus Bösch könnten, brachte 6 Stüc Werk­­holz auf den Markt, um selbes hier zu verwert­en. Während sich Billi auf einige Zeit von dem abgelagerten Verkaufs­­artikel entfernte, wurde derselbe durch einen bisher unbekannten Thäter an Ignacz Kohenovsky verkauft, der das gekaufte Material bereits auf sein Fahrwerk aufladete, als der recht­­mäßige Eigenthümer Johann Billi hinzukam. Das Werkholz wurde vorläufig bei der Stadthauptmannsc­haft deponirt bis Billi seinen Rechtsanspruch darauf rechtskräftig beweisen kann. — Eine entsprungene Dienstmagd aus Megyaszó wurde dieser Tage durch das hiesige Stadthauptmannamt zurück­­gehalten. Dieselbe hatte bei ihrem gewesenen Dienstherrn Albert Winter Mehreres entwendet und wandte sich an das Stuhl­­richteramt ihres Geburts­ortes Convár um ein neues Dienst­­büchel, welches ihr auch ausgefolgt wurde. =­ Die Diebin heißt Anna Kohut. —­938 wäre wünsc­henswerth, wenn die Stuhl­­richterämter bei Ausfolgung neuer Dienstbücher mehr Vorsicht gebrauchen möchten; das Publikum möchte hiedurch von vielen Unannehmlichkeiten verschont bleiben. + Ein einjähriges Follen, Stutte, braun, wurde nach dem am 29. September in Forxs abgehaltenen Markt, zwischen Forrs und Garad­ia auf der Landstraße herrenlos aufgefunden und bei der hiesigen Stadthauptmannschaft angemeldet. Der Eigenthümer melde sich bei der Stadthauptmann­­schaft oder beim Finder in der Kukurucz-Gasse Nr. 20.­­ Im Monate September wurden durch die Stadt­­hauptmannschaft 162 Männer, 79 Frauen und 1 Kind, zu­­sammen 242 Personen eingeführt. Der Staatsanwaltschaft wurden 4, dem Kreisgerichte 3 I­ndividuen übergeben. Per Schub wurden abgesendet 71 und 12 mit Zwangsschein. Die Uebungen wurden polizeilich abgeurtheilt. In sämmtlichen Absteigslocalitäten von Kaschau wurden im Monate September als Durchreisende 689 Personen angemeldet. Dienstbotenbücher wurden bei der Stadthauptmannschaft 121 ausgeliefert. TeuSeStoesS. Offiziöse Enthüllungen werden in Berlin signalisirt über ein russisch-orleanistisches Complet gegen den Bestand der französischen Republik und über kriegerische Pläne gegenüber der deuts­ch-österreichisch-ungarischen Friedenspolitik. E­i­ne Majestät gewährte mit Handschreiben vom 27. September dem Fürsten Carlos Auersperg aus Ge­sundheitsrücksichten die wiederholt angesuchte Enthebung von den Fanctionen eines Präsidenten des Herrenhauses in Gnaden.

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