Kirchliche Blätter, 1901. Mai -1902. April (Jahrgang 6, nr. 1-53)

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3 «·4 und zur Höhe, zum Vater des Lichtes, zur Duelle alles Guten. Dahin gelangt der M­ensch aber nur, wenn er die Prüfung dieses Lebens siegreich bestanden hat, wenn er sich von den Schladen, die unterm Erdendasein anhaften, in scharfer Selbstzucht gründlich gereinigt hat. Nur wer alle Unsauberkeit, alle Bosheit, allen Zorn im engen Herzensschrein. „überwunden hat, der Fan dem „unbe­fleckten Gottesdienste“, den der Herr mit Wohlgefallen ansieht, seine Seele weihen. Es ist nicht denkbar, daß ein Mensch ohne Anfechtung die SKrone des Lebens empfange ; höchste Luft kennt nur, wer in dem Stahlbade des tiefsten Leides ge­wesen ist. Das Himmelreich muß verdient sein, darum „achtet es eitel Freude, wenn ihr in mancherlei Anfechtungen fallet“ und murret nicht wider den, der seinen Sohn zur demütigsten Knechtsgestalt er­­niedrigt hat. Das gehört auch zum schwer verständlichen Wunder dieser Tage, daß die rechte Freudigkeit und Innigkeit des Glaubens nur auf dem Grunde einer Seele wächst, die des Jammers vollgerüttelt Maß bis zur Neige durchgerottet hat. Nur auf der Stätte de Todes voll­­zieht sich das Wunder der Auferstehung. Darum singet dem Herrn ein neues Lied, denn er thut Wunder! Dr. Fosef Erdeng von Stharberg +. | sächsischen«Rechtsakademie,wo er ein hervorragender Schüler J A.Zimmerc·tmans war,am 16.September 1846 bei der 1. Tafel in den öffentlichen Dienst gestellt, wurde er vom Hermannstädter Stadt- und Stuhlsmagistrat verwendet und am 30. November 1847 Konzeptspräfti­ant bei dem Landesgubernium. Im Jahre 1848 Mitglied der Hermannstädter Bürgerwehr, rud­e er als Adjutant des Majors dr. Homenan ins Feld, und als Bem Hermann­­stadt am 13. März 1849 belegt hatte, trat er mit der Bürgerwehrabteilung den Rückzug in die Walachei an. Nach Beendigung des­­ Bürgerkrieges dem Zivil- und Militärgouvernement zugeteilt, wurde er nach Wien in das Ministerium des Innern einberufen und zum Konzepts­­präftifanten ernannt. Bei der Organisation Siebenbürgens erhielt er eine Anstellung als Kreiskommissär, bis er am 20. Dezember 1857 Urbarialgerichtsbeieizer wurde. Nac Wiederherstellung der Verfassung als Referent bei dem siebenbürgischen Gubernium thätig, wurde er am 8. Oktober 1863 in gleicher Eigenschaft in den Dienst des sächsischen Obergerichtes in Hermannstadt gestellt, bis er über eigenes Ansuchen am 1. Juli 1869 vom j. ung. Justizminister in den Ruhestand verlegt wurde. Von da an bis zur Zer­­trümmerung der sächsischen Munizipalverfassung wirkte er als Orator der Ef. freien Stadt Hermannstadt, ausge­­zeichnet durch sein mannhaftes Eintreten für das verbriefte gute Recht seines Volkes und seiner Vaterstadt. Schon früher hatte er sich mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigt. Als Schriftführer, seit 1887 als Vorsteher der Oberverwaltung der Siebenbürgisch-fächsischen Land­wirtschaftsvereines ver­­wertete er die erworbenen Kenntnisse, brachte den Verein zur Blüte und schuf die Bodenkreditanstalt in Hermann­­stadt, welche den Kapitelsbedarf des sächsischen Landbauern billigen Kredit gewähren sollte. Die Stärkung des Bauern­­standes als einer der Wurzeln der Wolfskraft galt vor­­nehmlich Diese Arbeit. Aber auch auf politischem und publizistischen Gebiet entwickelte er besonders bis zur Mitte der siebziger Jahre eine hervorragende Thätigkeit, welche im Vereine mit Franz Gebbel, Bischof D. &. D. Teutich, Bischof D. Fr. Müller, Gustav Kapp u. A. vornehmlich der Verteidigung der historischen Rechtsstellung des sächsi­­schen Volkes und der Autonomie von Kirche und Schule galt. Unserem Blatte ziemt er in erster Reihe der treuen und er­­folgreichen Thätigkeit Bedeus’ im Dienst der geistig-sittlichen Kulturbestrebungen seines Volkes dankbar zu gedenken. Frühe­rchon Mitglied des Hermannstädter Presby­­teriums, trat er 1858 in das Oberkonsistorium, kam dann bei der Einführung der neuen Kirchenverfassung 1861 als welt­­licher Kringmann in das Landeskonsistorium, übernahm 1865 vorübergehend unter Mithilfe des provis. Aktuars Franz Gebbel der D Veziehung der Sekretariatsdienste, war von 1868 bis 1877 nach Komes Konrad Schmidts Abgang Landesk­irchenjurator und, nachdem er auf die Wieder­­wahl verzichtet hatte, Jahre lang Landeskirchenmeister zulegt bis zum Jahre 1899 erster weltlicher Beister des Wenn der Wert eines Menschenlebens darnach zu schäßen ist, was es für andere, weitere Kreise gewesen, so gehört das Leben des Mannes, der in der frühen Meorgen­­stunde des 24. April d. F. zu Hermannstadt die minden Augen für immer geschlossen hat, zu den wertvollsten, welche die gütige V­ozsehung dem flächlishen Volk und seiner Kirche geschenkt hat. osef Bedeus von Scharberg hat sein ganzes langes Leben voll Hingehendster, treuester unabläßiger Arbeit der Förderung des materiellen und geistigen Wohls und der sittlich-religiösen Erziehung seines Bolfes gewidmet, einer Arbeit, welche in ihrer Ausdauer und Gründlichkeit ihres Gleichen kaum gefunden hat. Er bat deshalb, wie seine ihm vor wenigen Wochen im Tode vorangegangenen Arbeits- und Kampfgenossen Albert Arz von Straußenburg und Heinrich Wittftod, gerechten An­­spruch auf unauslöschlichen Dank unfrer Heinen Rolfs­­gemeinschaft. Den Danf, welchen die seltene Bescheidenheit und Selbstlosigkeit des Lebenden abgelehnt hätte, missen wir dem Toten an seiner Gruft abstatten. Der äußere Lebensgang des nun Verewigten bewegt si­ im allgemeinen in den bei­den sächsischen Beamten in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts fast stereo­­typen Umrissen bis zu dem Zeitpunkt, wo er den Staats­­dienst verließ. Josef Bedeus v.Scharberg wurde am 22.Juli 1826 in Hermannstadt geboren.Nach Absolvierung der « .

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