Kirchliche Blätter, 1902. Mai -1903. April (Jahrgang 7, nr. 1-52)

1903-01-14 / nr. 37

m Az. 37. 582 hauptet selbst Herr professor Mapııyif nicht; „leitende Männer seiner Kirche,“ sagt er, erklären, daß die Sachsen auf Grund der Union Siebenbürgens mit Ungarn „auch Berechtigte seien“. Wozu dann die Aufregung, wenn diese „auch berechtigten“ von ihrem Recht eben Gebrauch machen ? Wären nicht vielmehr sie im Recht, sich zu befragen, wenn jene 4 alle Stipendien erhalten hätten und von den 17 dann bloß 4? Uns sind die Stiftungsurkunden gleich­­falls wohl bekaunt, und wir schäßen hoc die Publikation von Dr. M. Bfilinsky, der vor Kurzem den Text derselben und ihrer Ergänzungen mitgeteilt hat. Alle, insbesonders die Hauptstiftung von Georg Michaelis oder Laffai, sprechen von Ungarn oder filiis patriae und von den „allhier aus Ungarn studierenden Herrn studiosis“ ; nirgends erscheint etwa eine Beschränkung auf kirchliche Zuständigkeit zu einzelnen Distrikten, oder gar nach Nationalitäten im heutigen Sinne des Wortes: die von den Stipendisten verlangten Disputationen und homiletischen Übungen können außer in der lateinischen (der damaligen Gelehrtensprache) deutsch, magyarisch oder böhmisch (wohl wegen der Slorafen) gehalten sein, und unter den zuerst (1726) beteiligten 13 Studenten finden­ wir neben magyarischen deutsche und slowanische Namen, sogar in der Mehrzahl. Die stiftungsmäßige Verleihungskommission der Universität hat also seine Stiftungswidrigkeit sie erlaubt, als sie leithin ihres Amtes waltete, und er liegt sein Anlaß vor, deshalb, wie es leider in Ungarn immer häufiger geschieht, nach der Staatsgewalt zu rufen. Ganz unrichtig ist, was Herrn P­rofessor Maßnyit über die künftige Ungültigkeit der ungarischen Zeugnisse und­ die angebliche Anordnung einer Aufnahmsprüfung für die von ungarischen Schulen for­menden Studierenden in Halle-Wittenberg berichtet worden. Wir haben über diesen Gegenstand eingehend und auf Grund eines amtl. Akten­­stückes in Nr. 31 dieses Blattes Meitteilung gemacht. Es geht daraus hervor, daß die betreffende Verfügung des „K­ollegiums der Wittenberger Professoren“ allgemeiner Natur ist, die Authentizität der ungarischen Beugnisse gar nicht berührt. Feine Aufnahmsprüfung ist, da das erste Semester ausdrücklich aufgenommen wurde, und sich bloß auf Stipendienbewerber bezieht, welche verpflichtet werden, falls sie ein sogenanntes Dekanatsprüfungszeugnis nicht vorlegen können, sich über eine von ihnen im legten Semester sonstwo gehörte Vorlesung aus dem Gebiete der Theologie oder Philosophie hier prüfen zu lassen. Wer diese Anordnung unbefangen beurteilt, wird darin nichts Gravamindjes finden, am wenigsten aber sich vermessen, darin einen Beweis des Magyarenhaftes der betreffenden Hochschulprofessoren zu sehen, den diese, nachdem er ihnen von den sächsischen Studenten suggeriert worden, den Jüng­­lingen deutscher und florasischer Abstammung aus Ungarn, an ihrer Universität nun selber einflößen sollen. Wir könnten hiemit um die Bemerkungen zu den be­­­rührten Angaben in­ dem Studentenbriefe auch wohl ichliegen, unter dessen Wirkung Herr Brofeffor Mapıyif, wie er angiebt, seine Artikelreihe geschrieben, miüssen aber doch, bevor wir dies thun, noch eine Reihe von Irrtümern berichtigen, die, leider kaum aus Wohlwollen für uns ud unsre Landeskirche, ihn rintergelaufen sind. So ist er ganz und gar unrichtig, unsre Kirchenverfassung gleich­ zu stellen der „deutschen konsistorialen Organisation.“ Sie it im wesentlichen synodaler Natur, und ihre „Konsistorien“ sind nur im Namen Anklänge an jene. Unrichtig ist, daß alle unsre Pfarrer, Professoren und Lehrer in Deutschland erzogen werden. Alle unsre Volksschullehrer und leider auch ?­, unsrer Pfarrer kommen nicht dorthin ; die übrigen Pfarrer und alle Professoren sind verpflichtet, einen Teil ihrer Hochschulstudien im Inland, an ungarischen Schulen, zu machen. Nicht wahr ist, daß wir hierzulande seine theologischen Institute haben, aus unserm theolog.-pädag. Seminar gehen fast die Hälfte unsrer Geistlichen hervor. Wohl hat unsre Landeskirche seine theolog. Fakultät; aber soll sie etwa aus Weangel an eigner materieller und geistiger Kraft die Zahl jener Institute vermehren, von denen Professor Maßnyik selbst agt, daß sie nicht auf gleicher Höhe mit den ausländischen ftü­nden und deshalb in völliger islavischer Abhängigkeit von dem deutschen sich befänden. &3 freut uns, daß Herr Professor Mafnykk unter den ersten Reformatoren in Ungarn und als zu „unsern“ vor­­nehmsten Persönlichkeiten jener Zeit gehörig auch mehr als einen Siebenbürger, darunter sogar zwei Sachsen (Helth und Honter, der übrigens nicht in Wittenberg studiert hat,) erwähnt; aber was er in Betreff der Wittenberger Stipendien sagt, daß sie von den Großen der ungarländischen protest. Kirchen gestiftet worden seien, bedarf sehr der Einschränkung. Gerade G. Michaelis oder Kafjat ist, wie er in seinem Testamente jagt, als armer Süngling nach Wittenberg gekommen (aus Unter-„Steina“ an der Gran), hat dort seine amtliche Stellung an der Universität als Asfessor der philo. Fakultät gefunden und um in dankbarer Erinnerung an sein Vaterland den Zuzug studierender Jünglinge in seine neue Heimat zu erleichtern. Matthias Temlin, der jene Stiftung um 400 Thaler vergrößerte, war Arzt in Witten­­berg und wohl sein Ungar; auch Juliana Kubini, die ihr ein für SO Thaler verwertetes Schmuckstück widmete, gehörte mitt zu den „Großen“ der Kirche. Unrichtig endlich ist, daß der Generalkonvent der ungarländischen ev. Kirche U. B. uns zur Konstituierenden Generalsynode (1891—93) eingeladen habe, richtig, daß auf eine diesbezügliche Mitteilung des Oberjurators Br. Pronay im März 1890 — die nach Form und Inhalt kaum ernst zu nehmen war — unser Landeskonsistorium ersuchte, von einer solchen beabsichtigten Einladung Umgang zu nehmen, der man zu entsprechen nicht in der Lage sein würde, aus Gründen, deren Formulierung nur, wer die Wahrheit nicht ertragen kann, unhöflich nennen wird. Sie gar als grob zu bezeichnen, dürfte Herr Professor Maßnyik am wenigsten berechtigt sein. ' ' die Mittel erworben, *

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