Kirchliche Blätter, 1907. Mai -1908. April (Jahrgang 12, nr. 1-53)

1907-05-02 / nr. 1

. « 7" We 8 % bisherigen waren. Wenn wir durch­ die bei Durchführung dieses Gesäßes darzureichende Staatsunterftügung, von den Schultern unsrer Gläubigen einen Teil der bisher getragenen, drühenden Lasten abnehmen, so können wir das nicht mehr rückgängig machen; und es entziehe der Staat wann immer die auf Grund dieses Geheges der­­ Kirche gewährte Dotation, so sieht diese mächtige historische reformierte Kirche, dieser gehaltvolle Verm­utungspunkt der magyarischen Waffe, ihrer Auflösung entgegen. Ein absolutes Regiment hat es in seiner Gewalt und es bieten fi ihm die Mittel, diesen Organismus der an seine Unabhängigkeit sie am zähesten anflammernden Raffe zu zerstören und dessen Widerstandskraft endgültig zu brechen. Es kann nicht meine Absicht sein, an dieser Stelle mit positiven Anträgen Eurer Exzellenz zu kommen, wie unsre unter der zwingenden Dimwirkung dieser Verhält­­nisse sindende Autonomie erhalten, ja groß derselben ent­wicelt werden künne. Meine Sorgen habe ich aufgedeckt und bitte Eure Exzellenz, bei allen einzelnen Taten der Regierung, bei Schaffung geieglicher Institutionen, sie von jenem Geiste leiten zu Lassen, daß, wenn bei einigen Konfessionen die staatliche Fesselung wohl motiviert it, aus Gründen der Gleichstellung mit diesen, hiebei ja nicht die Autonomie der ungarisch-reformierten Kirche, dieser­­ hervorragenden Garantie pra nationalen Staates, zum Opfer falle. Ein schweres Dilemma, doch ich baue darauf, daß die Weisheit Eurer Exzellenz in jedem Falle den rechten Weg finden werde und gestatten, daß ich bei Dieser­­ Gelegenheit folgende Gedanken der weisen Erwägung Eurer er anheimgebe. && ist zu wünschen, daß der­­ Generalstab unsrer Kirche, die Geistlichen, Professoren­­ und Lehrer womöglich” nicht in unmittelbare Abhängig­­eit von der Staatsregierung gebracht werden, sondern das, was der Staat geben will, lasse er ihnen durch die Kirche zusommen, die Kirche sei diejenige, aus deren Händen und aus deren Gnade sie die Mittel der materiellen Existenz erhalten. Alle jene Unterfrügungen, die der Staat gewährt, mögen durch das Gesäß sichergestellt werden, daß sie nicht vom Staate zurücknehmbare Gnade, sondern ihm gegen­­­­­über eine geießliche Forderung seien. Was im übrigen die Durchführung des XX. ©. v. 3. 1848 betrifft, so möge der kontemplierte Zustand je eher aufhören, daß der unter diesem Titel zu ge­­­­währende Betrag von Jahr zu Jahr festgestellt werde, demzufolge möge er nicht einen auch nicht Feststellbaren Budgettitel bilden. Sehr wünschenswert, ja notwendig ii e3, daß der Staat die auf Grund des XX. ©.­U. zu ge­­­­währende Unterftügung nicht nur mittelst eines öffentlich­­rechtlichen Gesebes sicherstelle, welches durch eine entgegen­­gefeßte geseßgeberische Verfügung — wie das Beispiel Frankreichs zeigt — leicht umgestoßen werden kanıı, sondern es möge in Hinsicht tiefen , durch Ausgabe ent­­­­sprechender vinfulierter Sinn­ee­hreng Kischen Staat und Kirche ein privatrechtliches Verhältnis (wie zwischen Gläubiger und Schuldner) statuiert werden, was relativ noch die größte Sicherheit zu bieten vermag. Mit diesen Darlegungen war ich so frei, als leitender Präsident der ungarisch-reformierten Kirche, die Sachlage vor Eurer Exzellenz aufzuheben und ich bitte das ‚­Vorge­­brachte Ihrer gütigen, hochgeirägten Aufmerksamkeit würdigen zu wollen. » Rückschau. Seit unferm legten Bericht sind schwere Tage für unsre Landesficche gekommen. Der neue Volfsschulgeseß­­entw­urf, der die s­chlimmsten Erwartungen übertroffen hat, ist vor wenigen Tagen im Abgeordnetenhaus mit großer Mehrheit angenommen worden. Damit ist zugleich ein weitres Stück der Autonomie auch unsrer Kirche­n zu Grabe getragen. Sie ist um ein gut Teil ihres Eigen­­tumrechtes über unsre deutsch-evangelischen Volksschulen beraubt worden. Die Lehrer sind durch die unklar und ganz allgemein gehaltenen Disziplinarbestimmungen des Geseßes der Willkür staatlicher und munizipaler Ver­­waltungsorgane ausgeliefert. Sie stehen von nun an unter der i­itte eines Polizeigeseßes, das nur Kriecherei, Heuchelei und Denunziantentum großziehen kann. Durch die­ neuen Bestimmungen über den magyarischen Sprachunterricht und durch die­ neuerliche Zurückdrängung der nicht­­magyarischen Unterrichtssprachen in den Schulen ist ein neuer Schritt zur völligen Magyarisierung aller Schul­­anstalten unfres Baterlandes getan worden. Auch unfre Bolfs- und Glaubensgenossen werden dadurch in­ ihrer Kultur und Bildung schwer getroffen, da die Schulen durch solche Gehege allmählich Drillanstalten für papageien­­mäßiges, magyarisches Plappern werden müssen. Mehr als je liegen die Geschiete unsres evangelischen Bölfchens in der Hand seiner Lehrer, in deren Macht es wesentlich steht, auch unter den drücenden Zellen dieses Geheges nicht zu vergeffen, was doch erste und eigentliche Aufgab der Schule bildet. Möchten sie alle ver in Stunde gewachsen sein! Unter solchen Verhältnissen mutet einen die große Widmung der jährlichen Universität für unser Schulwesen in dem jährlichen Betrage von 210.000 K, die,nach der nun erfolgten Bestätigung der Widmung der die Re­gierung mit Anfang des Jahres 1908 zur Auszahlung gelangen, beinahe wie ein Dannergejdient an. Doch bildet diese großherzige Schenkung, die wir dem weiten, haus­hälterischen Sinn unsrer Väter verdanken, immerhin einen Lichtbilc in dieser trüben Zeit. Ein großer Teil dieses Geldes wird voraussichtli­ dazu bestimmt werden, um unsern Gemeinden ihre großen, durch das neue Gesäß bedeutend erhöhten Lasten für ihre BURNOMNR eng zu helfen.

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