Kirchliche Blätter, 1908. Mai -1909. April (Jahrgang 13, nr. 1-52)

1908-05-07 / nr. 1

° x verrät dein Antlig nicht fröhliche Zufriedenheit, sondern müde Abspannung! Unsere Zeit ist müde und alt‘geworden, aber Begeisterung in ihrer edelsten Form ‚Test imm jugend­­frische Seelen voraus, darum können die Fänger jauchzen und jubeln auch vor dem schrecklichsten Richter, wir aber tasten gedrückt und gebückt uns weiter an dem Faden unseres Schicsals, trog dem feurige Propheten die ichrantenlose Freiheit im Himmel und auf Erden verkünden. „Die Bot­­schaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. “ Immer ist es der berechtigte Zweifel an der Ehrlichkeit der Gesinnung, der die Begeisterung niederschlägt und damit für jede Art des Handelns das beste Element lahm legt. Schon die Alten nannten ihre Dichter und Künstler im Augenblick ihrer­­ herrlichsten Schöpfungen „des Gottes voll“ und wir Schriften sollten auf diese göttliche Flamme verzichten können, die auch­ in den gewöhnlichsten Tagesgeschäften uns erwärmt? Darum lastet uns beten um die Kraft der Überzeugung und Begeisterung, die aus himmlischen Höhen stammt, daß ‚wir uns verjüngen an Leib und Seele und allen irdischen Gewalten­, auch des eigenen Herzens Gelüften, den göttlichen „Wir fünnens ja nicht lassen, daß wir­ nicht reden sollten, was wir gesehen und gehört haben.“ R. ——r. Troß entgegenseßen wie die Jünger: | Ein neues Unnnterht. Der 8 17­­88 unseligen legten staatlichen Sch­ulge­­feßes, des 27. &.­A. von 1907, bestimmt, daß in jeder Schule Ungarns das Wappen von Ungarn anzubringen sei und an gewissen Tagen die Staatsfahne auszuhängen sei, eine Bestimmung, die kaum jemandem Anstoß geben wird. „Außer diesen Abzeichen — so lautet der Paragraph dann wörtlich weiter — ist nur wo die Verwendung des Wappens der Gemeinde und des Munizipiums und der den... Charakter in den gejeglich festgestellten Aus­­drücken Gesesenden äußern Aufschrift in magyarischer­ Sprache.... . gestattet“... Der allgenreine Wangel der ungarischen Geseße, daß sie unklar, vieldeutig und unverständlich sind, hängt an diesem Paragraphen an. Sofort entstand das Meißver­­ständnis, was unter Aufschriften zu verstehen sei. Es ist von autoritativer Seite die Erklärung abgegeben worden, daß allgemeine Sinnsprüche, die hie und da die Schulen schmüden, — in Mühlbach: Bildung ist Freiheit, in Agnetheln: Gott sprach, es werde Licht — darunter nicht zu verstehen seien, sondern bloß Aufschriften, die den Evang. Rolfs­­ihule u. a. ’ Ein zweites Mißverständnis reihte sie daran: dürften ausschließlich nur magyarische Aufschriften sein oder nicht? Der Minister erklärte, es werde der Bestimmung die Auslegung gegeben werden, daß neben der magyarischen Sprache auch die eg der Unterrichtssprachen ge­­stattet sei. ‚Charakter der Schule bezeichnen wie: Über eines aber läßt das Geieg seinen Zweifel. Wenn die Sprache nicht dazu, da ist, die Gedanken zu verbergen, so heißt die Bestimmung des Geleges: er­st bloß die Aufschrift in magyarischer Sprache gestattet, ‚daß wenn eine Aufschrift beliebt wird, diese magyarisch sein muß und — nach der Erklärung des Meinisters da­­neben auch die Unterrichtssprache gebraucht werden darf, d. h. die Aufschrift würde doppelsprachig zu machen sein. Zur großen Überraschung erschien unter dem 20. Januar u. $. eine Durchführungsverordnung des M­inisters, die wieder einmal die Bestimmung eines Gefäßes in ihr Gegenteil verfehrte. Die Verordnung besagte: „Ich ordne it an, daß jene Verfügung des bezogenen Paragraphen,­­ sich auf­ die Aufschriften der Schulen bezieht, im­­ der Art zu vollziehen ist, daß auf jeder Schule, ohne Rücksicht auf die Unterrichtssprache die im Geje vorge­­schriebene ordnungsmäßige magyarische Aufschrift vor=­handen sein soll, und zwar wie dies das Bee an­­ordnet an erster Stelle“. (Daneben fan dann auch die Inschrift in der Unterrichtssprache angebracht werden). Der Widerspruch mit dem Gejeß ist ar: dag Gejeß gestattet magyarische Aufschriften — der Asunii­er ordnet sie als obligatorisch an! Natürlich haben sich die Verwaltungsauss­chüsse auf diese Anordnung mit Heißhunger gestürzt und drohen nun mit Strafen, wo die Schulen nicht binnen einer bestimmten Drift sich mit magyarischen Aufschriften über ihren Pa­­triotismus ausweisen. Es ist in der Tat das Verhängnis oder die alte Satyre: wir bekämpfen ein Gejeß, weil es ung­eschädlich erscheint und dem Staat verhängnisvoll ist und wenn es dann doch zur Durchführung des Geießes kommt, dann müssen wir es verteidigen, weil die Durchführung­­ über das Gejeß hinaus geht. Wenn wir uns wehren gegen die magyarischen Auf­­schriften an unseren Schulen, so ist nicht der Gegenjaß gegen die magyarische Sprache maßgebend, — die Schulen dienen ja bald am meisten dieser Sprache — sondern die Empfindung des neuen Unrechtes, das damit uns zuge­­fügt wird, der Kampf für die Autonomie der Kirche und das Recht der eigenen Sprache. Auch­ dieses Kapitel ist ein neuer Beitrag zum inhalt­reichen Maß, den Scotus Viator in seinem neuen Schriftchen: „Politische Verfolgungen in Ungarn“ in die Worte faßt: „einen der dunkelsten Punkte des modernen Ungarns bildet die große Zahl von Gejegen, die nicht in An­­wendung gebracht werden und die, in die Geseßsammlung aufgenommen, bloß dazu dienen, den Ausländer zu täuschen und zu veriwirren“!

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