Landwirtschaftliche Blätter, 1922 (Jahrgang 50, nr. 1-53)

1922-06-11 / nr. 24

222 "zahlten. Und troßbem kann behauptet werden, daß der Dela­­warenwein unseren siebenbürgischen Sortenweinen nie Kon­­kurrenz machen wird, da er außer dem berauschenden Alkohol nur den unangenehmen Beigeshmat hat, aber gar nichts von dem feinen Aroma befigt, das der Weinkenner am meisten schäßt. Die Delaware­rebe ist reichtragend und braucht weder gegen die Betonosporakrankheit gesprigt, noch­ gegen die ebe­nauls auf amerikanische Unterlage veredelt zu werden. Das ist eben das Berledende und mancher unserer. Bauern, der nur für den eigenen Haushalt Weinbau treibt, würde diese Sorte von seit 10—15 Jahren eingeführt haben, wenn er nicht rechte Erfahrungen mit dem Unmwachsen gemacht hätte. Wenn man bessere Bewachsungserfolge haben wil, muß man entweder im Herbste, glei nach dem Reben sänitt, sie die Steciinge vertreffen und gleich in naturfeuchtem Sand einmieten, bis zur Auspflanzung im Frühjahr, oder man muß einjährige be­wurzelte Aeren Laufen, diese, ähnlich wie die Ber­­eblungen, in naturfeiten Sand einmieten und im Frühjahr an Ort und Stöße auspflanzen. Die von Händlern bezogenen Delawarenschnittreben sind gewöhnlich im Herbst wocenlang im Weingarten auf der Hede oder in­leineren Häufchen aus­­getrocknet, auch­önnen sie bei mangelhafter Verpedang während dem Rost- oder Bahnversand dur die Feldjahrswinde voll­­ständig vertrocnet sein. In der Bibarer Gegend findet man Rebrufen, in denen nur amerikanische Direktträger zur Bewurzelung eingeschult werden. Die Preise der DelawareKeben waren folgende: Slatte, unbewurzelte Schnittreben per 1000 Stüd 80 Lei bemwurzelte Y » ,, »500,, auf Riparias Portalig veredelte Delaware» „ 1000 „ Sa der Brmenst Hat in dem leäten Jahren auch die direkt­­tragende Sorte „Nova” ziemlich starre Verbreitung gefunden. Sie ist, im Gegenzug zur Delaware, startwichtig. Ihre Blätter sind größer, sehr abgerundet und weniger tief eingeschnitten Die Traube ist gößer, dicbeeriger und grün von Farbe. Die Beere der Nova kann in der Größe etwa mit der Beere der Bormilchtraube verglichen werden. Auch diese Sorte ist reich tragend und frühreiend, ebenso wie Delaware fast unem­­pfindlich gegen die Pelzfrankgeiten und Die Reblauß. Der unan­­genehme amerikanische Beigeschmad ist jedoch bei dieser Sorte noch stärker ausgeprägt wie bei der Delaware. Di­e Schale, und di­e Kerne, die in einen zähen Schleim gehüllt sind, welcher einen unangenehmen, an unreifes Obst erinnernden Bei­­geihmad hat, sind auch dieser Sorte eigen; ebenso ist das Ab­­ziefeln der reifen Traubenbeeren. Wein von Rova- Trauben zu Bosten, hatte ich meine Gelegenheit. Nach Aussage D dortiger Weinbauer ist er nur gerade so gut, wie derjenige der Delaware Traube. „Othello“ ist eine starkwüchsige, großblätterige, Schwarze Traubensorte. Die Größe der Traube und der Beere ist der der Nova ähnlich. Diese Sorte fanden wir hier nur vereinzelt. Ebenso selten war die auch bei uns bekannte Schwarze „Flabella” “ (au „Siöbeertrauben" genannt) anzutreffen. Deutschland ist im Sinne des "Friedensvertrages ver­­pflictet, Rumänien eine größere Anzahl von Pferden als Rüd­­eriah für im Laufe der Bewegung vorgenommene Requirierungen und unter dem Titel der Kriegsentschädigung zu liefern. Hievon ist schon ein Teil­ der Stuten an Züchter, an an siebenbürgische, zu Vorzugepreisen abgegeben worden, während andere Züchter, welche noch im S­erbst vorigen­­ Jahres angesucht haben, zum Teil auch bald derartige Stuten erhalten dürften. Durch eine im Oktober des vorigen Jahres heraus­­­­ Die Verteilung der von Deutschland an Rumänien zurückerflatteten Pferde­ gegebene Berorenung des Ministerrates waren die Bedingungen für die Übernahme dieser Pferde ziemlich widerspruchsvol und wenig zweckmäßig festgelegt worden, so daß viele Landwirte hieburch abgeschreeit wurden, um die Zuweisung von Gruten anzufuchen. Hiedurch dürfte fi die Regierung veranlast gefühlt haben, eine Neuregelung dieser Angelegenheit vorzu­­nehmen, welche durch die im Monitor Oficial Nr. 41 vom 28. Mai IL. 3. erschienene Entscheidung de Ministerrates erfolgt ist. Die Bestimmungen dieser Berordnung, welche auch für sächsische Landwirte von Interesse sind, lauten: Art. I. Die Verteilung der Pferde, welche von Deu­tschland unter dem Titel de Nüderlages übernommen werden, erfolgt­­ folgendermaßen: a) 100 Zuchhengste sollen für die tierflüchterlichen Ins­el des Aderbau- und Domänenministeriums zurückbehalten werden; — « | « b)7268allachen.sürdag-Innerministerium,dannt·ee dieselben an Einwohner der am stärksten durch dencweg geschädigten Komitate verteilet o)596S­uten undöoo Wallachen werden dem Krieges­ministerium zur Versügung gestellt( cl).1500.Zuchtstuten demilckerbans und Domänen-­ ministerium­­ . Die Wallachen werden an jene Einwohner abgegeben, welche mittels endgültige­ Gerichtsurteil beweisen,daß ihnen die Pferde weggenommen oder vernichtet wurden und dann also intomsch der bis gegenwärtig noch nicht eingelösten Res qrisitionsscheine,unter der Bedingung,daß der Wert je Pferd mindestens soo Lei betrageJnden beiden angeführten Fällen genießen diejenigen den Vorzug,welche kein Arbeitsviehbesitze m Ung geschlossen werden von dieser Begünstigung die Deserteure und die wegen Gehorsamverweigerung Bestraften. . Diejungen,welche weder im Besitz einer s.gerichtliche­n Bestätigun­gmfcheinenggsrisitionsscheines sind,die jedoch streitmäßig beweisen können,daß­ ihnen die Pferde weggenom­men, vernichtet oder requiriert wurden, erhalten Pferde zu einem­­ Begünstigungspreis, welcher dur die Verteilungskommission festgelegt wird. « Daan­erm­inisterium nimmt die Verteilung an die einzelnen Eintate von unter die Einwohner desselben Komitates dagegen erfolgt dieselbe durch die Komitatsprojekten mittels Beziehan Artll.Alle diejenisem welchenns Deutschland stam­­mende Bierde erhalten, Haben außerdem, daß die oben ange­­führten Bedingungen zutreffen müssen, auch den Betrag von 1000 Lei für jedes einzelne Pferd einzuzahlen. Art. IV. Die für das Aderbau- und Domänenministerium bestimmten Stuten werden folgendermaßen abgegeben: a) An frühere Pferdezü­chter, welche diesen Betriebszweig wieder aufnehmen wollen und für diesen Zweck Stuten verlangen; b) An diejenigen, welche mit Pferdezucht anfangen wollen und die Einrichtungen hiefür befigen, sowie die Gewähr dafür bieten, daß ihnen Zuchttuten anvertraut werden können. Die Meindeftzahl von Stuten, welche den Züchtern der oben angeführten Kategorien anvertraut wird, beträgt 10 St.; c) An Landleute der Gegenden, wo die Pferdezucht einen guten Ruf besigt, können je zwei Stuten unter der Bedingung gegeben werden, daß die Gesamtanzahl der verteilten Stuten mindestend 60 Stüdk in einer Gemeinde beträgt. Damit nach den Weisungen der Tachorgane des Aderbax- und Domänen­­ministeriums ein Buchtverein gegründet werden kann. Bevorzugt werden die Gesucge, welche von den Groß­­züchtern und ven Landleuten gemeinsam zwecs Schaffung von Pferdezuchtvereinen eingereicht werden. Art. V. Die Buchtstuten werden unter folgenden Be­­dingungen abgegeben: a) Die Pferdezüchter und die Randleute, welche dem Pferdezuchtverein angehören, werden für jede Stute, welche ihnen anvertreut wird, 1000 Lei zahlen. Sie befigen R (Schluß folgt.) · |­­·

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