Landwirtschaftliche Blätter, 1929 (Jahrgang 57, nr. 1-52)

1929-09-15 / nr. 37

Seite 588—Nr.37 Landwirtschaftliche Blätter­­ t N­­­db. September 1929: Artikelä Alle Veräußerungen,die ohne­ Berück­­sichtigung obiger­ Bestimmungen durchgeführt werden, in alle Lasten und Hypothesen welcher Art immer, je außerhalb der Bestimmungen dieses Gesehes ent­­standen sind, sind vollkommen ungüftig. Die Ungüftig­­keit ft öffentlichen Charakters und fan von­ jeder Interessierten Partei, sowie auf Initiative des Mini­­steriums für öffentliche Arbeiten und des Aderbaumi­­nisteriums vom staatlichen Gerichtshof für Vermwal­­tungsstreitsacen durchgeführt werden. In den besten Fällen erfolgt die Amtshandlung unentgeltlich­. Für die Aktion zur Ungiftigkeitserklärung it ein B Zeitraum von 5 Jahren vorgeschrieben. Artikel 7. Der Tausch der in diesem Gefege Vorge­­sehenen, sowie der durch das Geseh vom 12. Mai 1927 (Dieses Gefeß Handelt über Die Bodenbeteiligung der Beleger des Mihai Vitenzul-Ordens), erworbenen Grundfunde ist sowohl untereinander als auch mit an­­deren Grundftn­den derselben Größe und Sp üte gestattet. Bun festerem Falle ist der im Tausch gegen den Age­targrund erhaltene Bodenbesik denselben Bestimmun­­­gen unterworfen, wie der Dur die Agrarreform zus n.wiesene Boden. ‚Artikel 8 gilt für das Altreic­h. Artikel 9 sieht vor, daß Die vor Erscheinen vieles Gefeges erfolgten Veräußerungen, die die Bedingun­gen des Gefeges erfüllen, sowie die Feststellungen von Realrechten auf Industriegründen, die mittels auten­­tier Alten Duchgeführt wurden, sowie mit bestimms­tem Datum vor Veröffentlichung dieses Gesetes ber­­iehen sind, giftig bleiben. Die vor Veröffentlichung dieses Gesetes von Privatinstitutionen, die nicht Durch Spezialgefege autorisiert wurden, entstandenen Hypo­­thesenn­d­ gesilterten Forderungen bleiben einfache dhi­­zographische Forderungen. Artikel 10 erstrect sich auf das Altreich und Die Dobrudische, Artikel 11. Das im Artikel 32 des Norarreform­­zeichen für das Altreich vorgesehene V­orlaufsrecht des­taates wird in dem ganzen Lande im Sinne der Be­­stimmungen des Artikels 81 der Durchführungsperr­ordnung, zum Agrargejeg für Mitrumänien, veröffent­­mit mittels königlichem Dekret Nr. 3387/922, zum Gejeg erhoben. Artikel 12 befaßt sich mit Besjsarabien. Artikel 13. Mile Bestimmungen von Gefeken, Duchführungsverordnungen und­ Entscheidungen, Die den Verfügungen Dieses Gefekes widersprec­hen, werden aufgehoben. Artikel 14. Eine Duchführungsverordnung wird Die REIN der Anwendung Dieses Gefetes ‚regeln Ackerbauminister St. Mihalarche'3 Briefe an die Landiwirte, 2. Brief. Zandwiris, verwendet auserlesenes Saatgut! Der Herbitenbau beginnt, und es ist gut, ihn recht­­zeitig Duchzuführen. Damit die jungen Getreidei wurzelt sich genügend verankern können und nicht schaden Teiden Durch den Frost Des Winters, denn Dieser zerstört Die fui­gen Saaten eher als die genügend ent­wickelten und­ bestodten. Ihr Landwirte des ganzen Landes, ihr werdet für die 3 Millionen Hektar (5,25 Millionen Zoch), die jährlich bei uns mit Winterweizen bestellt werden, ungefähr 60.000 Waggon Saatgut verwenden, außer­dem et­­­a 1.800 Waggon Wintergerste für ungefähr 110.000 Hek­ar (192.000 Joch). Meine Segenswünsche begleiten Eu! Doch feid auf mit dem Verstand bei dieser Sache! Das mangelnde PBersü­ndnis, vor allem bei der Ausführung der Saat, bedeutet für den Land­wirten vielfach Verschwendung, Schaden und vergebene Mühe, denn „Wie die Saat, so nie Ernte!“ In erster Linie treiben wir eine Vierjeimendung von 12.000 Waggon Saatgut, indem wir statt mit Der Maschine mit der Hand säen, denn bei Maschinen­­saat können wir etwa ein Drittel des Saatgutes er­­sparen. Die Maschine füet nur so viel als nötig it, nicht hier Dicht, dort schlitter, und sein Saatfern bleibt unbedeckt, damit es in der Sonne vertrocnet oder von den Rögeln gefressen werde. Die Maschine bringt Das ganze Saatgut in die gleiche Tiefe, so daß die Saat gleichmäßig aufgeht. Zum P­flanzen der Neidensaat kann die Sonne leichter gelangen, der Halm wird kräftiger, so daß das Lagern seltener vorkommt. Auch das Späten der Pisteln und der übrigen Unkräuter kann leichter Duchgeführt werden. Der größte Schaden ist aber nur auf die Durch­führung der Saat, sondern meistens auf die schlechte Beschaffenheit des veriwendeten Saatgutes zurü­dzus führen. Glaubt Ihr, liebe Landwirte, daß von den ausgesäten 60.000 Waggon aus jedem Korn eine Wei­­zenähre wird? Wenigstens 3000 Waggon sind Samen von Kornraden, Widen, Disteln und anderen Unfräu­­tern, wenn der Weizen ungereinigt ausgesät wird. Und in unserem Land ist die Gewohnheit sehr ver­­breitet, den Samen so auszusäen wie er vom Drufch kommt, und feine Windmühlen und Trieure zur Reini­­­gung zu verwenden. Wachsen denn bei uns nicht ge­­nügend Unfräuter, ohne Daß sie jemand füet? Iit e8 notwendig, daß der Unfrautsame gesammelt und auf den Ader ausgefäet wird? Sollen wir das Unfraut pflegen, damit e8 unser Saatgut verunreinigt? Doch nit nur Intrautsamen finden sich in dem Saatgut. In jenen 60.000 Waggon sind bei uns, im Salle sie zur Saat nicht gereinigt werden, wenigstens 10.000 Gi$ 15.000 Waggon Roggen, Gerste und Hafer beigemischt. Der Roggen ist gewiß auch eine gute Frucht, aber weshalb sollen wir ihn mit dem Weizen ver­­mischen? Auf den Getreidemärkten wird reiner Weizen und reiner Roggen gehandelt. Und im Ausland kauft man so ein Gemisch überhaupt nicht. Weshalb sollen wir die Güte unserer Ware verderben? Außerdem sind von dem Saatgut noch etwa 1500 Waggon Weizenförner, die nicht reimen, entwweder weil sie taub sind oder weil es fi nur um Bruchftüde davon handelt. Weshalb süen wir diese Mengen ums sonst aus? Weshalb sefen wir sie nicht vor der Saat aus und benügen sie zur Mehlerzeugung oder als Tierfutter? Und schließlich was ist der Saatweizen für eine Sorte.?Ist die Sorte eine gute,ist sie eine schlechte?,,Denn was Du gerät­ hast,wird auch« reifen!«So wie es nicht alles eins ist,welcher Art der Mensch,welcher«Rasse das Vieh angehört,so ist es auch nicht gleichgiltig,ob das Weizensaatgut von einer guten oder schlechten Sorte stammt. Denn 60.000 Wagaon Saatweizen [chlechter Sorte bringen in einem guten Jahr von­ jenen 3 Millionen Hektar Land h­öcstens 270.000 Waggon (ungefähr 900 fg je Hektar = 500 fg je Jod). Nur 45.000 W­aggon Saatgut guter Sorte fünnen auf derselben Fläche, im selben Sahre, bei denselben Regenmengen, bei der­­selben Arbeit und bei denselben Landwirten annähernd 100.000 Bagapn Weizen mehr liefern, Dazu von Kefierer ' «

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