Landwirtschaftliche Blätter, 1935 (Jahrgang 63, nr. 1-52)

1935-09-15 / nr. 37

Landwirtschaft Impe­ria­­fer Siebenbürgen. Organdeg Siebenbürgisch sächsischen Bnndwirksc­­aftsvereineø. Rachdrud nur mit voller Quellenangabe gestattet, « Nr. 37, Gibin-Sermannstadt, 15. September 1935. Bezugspreis für Inland ganzjährig 200 Lei, Halb» jährig 100 Lei, fürd Ausland ganzjährig 280 Let. Die Mitglieder des Vereins erhalten das Vereinsorgan unentgeltlich, wobei die Zustellung des Blattes durch die Ortsvereine geschieht. Bezugsgelder sind an die Oberverwaltung des Gieben­­­bürgisch -Jährlichen Landwirtschaftsvereines zu senden. cm © 750 Pr­o L­a­ib 1/6 ©. [30 [1-cm] 240 Let, Usa ©. -cm] 120 Let, Anze­gen 7 und Gebühren a find — bei unter 5malig. Erscheinen mit dem Auftrag ed an die Verwaltung der „Landw. Blätter­mannstadt, König Ferdinands-Ring 19, zu fenderk. , 63. Jahrgang. Die „Nandie. Blätter“ erscheinen jeden Sonntag Aufläse und andere Beiträge für die „Landwirt­­schaftlichen Blätter“ sind an die Oberverwaltung des Landwirtschaftsvereines in Hermannstadt, König Ferdinands-Ring Nr. 19, zu enden. Inhalt: Einladung zur Hauptversammlung.­­— Die Ernte des Obster. — Am Bienenstand. — Wanderversammlung des Hermannstädter landw. Bezirksvereind in Fred. — Schleppen und pflügen in einem Arbeitsgang. — Die Egge an der Vorderfarre der Drillmaschine — Plattischer Verschluß an Steintierstallungen. — Mitteilungen. — Unterhaltendes und VBelehrendes: Wochenschau. — Worte an­­ die Jugend. — Gedanken über Landfrauenarbeit. — Von Tage. — Bericht. — Von Deutschtum in Rumänien. — Inserate. Handschriften werden nicht zurückgestellt. Dune Ber rg­eg vr Bau 48 O.-Z.490-1935. zur Hauptver­sammlung des Siebenbd. - jächs. Landwirtschafts - Vereines. Die Oberverwaltung des Sieb.-jähl. Landwirtschafts­­vereines beehrt sich hiemit, die Mitglieder und Freunde des Vereines zu der am Sonntag, den 2. Sep­­tember 1. 5, um 11 Uhr vormittag in Nepbens­dorf in der ev. Kirche im Anflug an den Ottes­­dienst, der für halb 9 Uhr angefest ist, stattfindenden Hauptversammlung des Vereines Höffichit einzuladen. Tagesordnung: 1. Eröffnungsansprache des geschäftsführenden Vor­­ standes 9 Shöpp, Cubpräfeft i, B. 2. Tätigkeitsbericht über das­­ Geschäftsjahr 1934/1935, erstattet von Dir. Abg. $. Bonnert. 3. Vorlage de­sehm­ungsabschlusses der Oberber­val­­tung über das Jahr 1934. 4. Neubelegung der duch den Tod in Erledigung genommenen Stelle des V­ereinspräsidenten und even­­tuell des geschäftsführenden V­orstehers. 5. Etwaige Anfragen und Mitteilungen. Im Anflug an die Hauptversammlung findet um halb 2 Uhr im Saale der ev. Kirchengemeinde zum Preise von 25 Lei, ohne Getränke, ein gemeinsames Mittagessen statt, für das die Anmeldungen im Wege der Drispeveine spätestens bis Dienstag, den 17. Sep­­tember f. 3. an die Oberver­waltung oder Doireft an den Landwirtsaftlichen Ortsverein Meppendorf zu er­folgen haben. Im Zusammenhange mit der diesjährigen Hauptver­­sammlung veranstaltet der Hermannstädter Landwirt­­schaftliche Bezirksverein eine landwirtschaftliche Ausstellung, die den Sonnabend, den 21. Sep­­tember 1. 3. 10 Uhr vormittag eröffnet wird. — Am selben Tage hält der Bezirksverein Hermannstadt um 7 Uber abend seine Hauptversammlung ab und im An­schluß Daran findet der Begrüßungsabend statt. Hermannstadt, am 2. September 1935. Oberver­waltung des Sieb.-fähr. Land­wirtschaftsvereines: 5. Schöpp­e­­. 5 Konnert­e. 5. Vorstand. Direktor. Auch von Seiten des Hermannstädter Landsv. Bezirks­vereines wird hiemit zur Teilnahme an der Hauptver­­sammlung des Gesamtvereines höflicht, eingeladen. Diejenigen V­ereinsmitglieder und Säfte, die aus Mitte lan der Teilnahme an der Hauptversammlung von Sonnabend auf Sonntag in Neppendorf ein Nachts­quartier benötigen, werden einst dieses ebenfalls bis Dienstag, den 17. September S. 3, der Oberverwaltung oder dem Ortsverein­ee bekanntzugeben. Die Bezirksverwaltung Hermannstadt, G. Rösler , Schobel Vorstand. Schriftführer. Einl­dusing » Kae­ro !­­­­ Die Ernte des Obstes, Ber Wanderlehrer Foh. Sam­en. Die Ernte des Obstes ist wohl allgemein beliebt und doch werden in der Braris auch hier mannigfache Lehler­­ gemacht, Die sich später bitter rächen. Ber­­täufliches oder ange aufzubewahrendes Obst muß sorge­fäl­tig geerntet werden. Ohne Sorgfalt bei der Ernte it das Sortieren nicht nur erschiwert, sondern ges­radezu unmöglich, ein gutes V­erladen zweclos­nd der Berlauf zu geringem Preise die Folge. Für den Geschmach und Die Haltbarkeit der Früchte ist ferner Der richtige Zeitpunkt der Ernte vom Bedeutung. Das Sommerobst wird einige Tage vor der vol­len Reife geerntet. Doch nicht zu früh, wa­s font weift. Bei den­ meisten Sorten des Sommerfermabstes kann die Ernte nicht immer an einem Tage geschehen, da die Früchte nicht auf einmal reifen. Man pflüht dann 4 Gis 5 Tage nacheinander Die gerade reifen Früchte ab. Das Herbstobst wird geerntet, wenn die Früchte die natürliche Grundfarbe annehmen, die Kerne sich schwarz färben und gesunde Früchte abzufallen bes­­innen. Das Wintersaft, dessen Baumreife in die Zeit von Mitte September bis Mitte Oktober fällt, läßt man möglichst lange am Baume hängen, denn gerade in der rechten Zeit des Wanatums nehmen die Arlichtg

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