Neuer Weg, 1981. december (33. évfolyam, 10116-10142. szám)

1981-12-01 / 10116. szám

Seite 2 OJT*Aus!andsreisen ’82 Wo. Sibiu. — Mehrere Reisen in die UdSSR hat das Kreisunternehmen für Touristik (ÖJT) Sibiu für das erste Tri­mester 1982 ausgeschrieben. Für die Zeit­spanne 30. Januar—9. Februar ist eine Reise per Zug nach Kiew, Leningrad und Moskau Vorgesehen. Zwischen dem 27, Januar und 8. Februar geht es wieder per Bahn nach Kiew, Minsk, Leningrad Und Moskau, zwischen dem 31. Januar und 7. Februar findet eine Flugreise nach Moskau und Leningrad und zwi­schen dem 30, Januar und 14. Fe­bruar eine Reise per Bahn Und Flugzeug nach Moskau, Wilnjus, Riga, Tallinn, Leningrad Und Moskau statt, Ein­schreibungen Werden bei der OJT-Agentur auf der Bälcescü-Btrasse 53 bis zum 10. Dezember 198 i vorgenommen. Nähere Auskünfte auch über Fetnruf 1 17 88. Rentner auf Ausflügen hsch, Schässburg. — Zehn Ausflüge veranstaltete in diesem Jahr die Schäss­­bürger Rentnerhilfskas.se, an denen sich über 300 Personen beteiligten. Reiseziele der Rentner Wafert u.ä. die Westkafpaten, die Bicaz-Klamm, Tg. Jiu und der Kur- i ort Sovata. GESETZ über die Verpflichtung der Partei* und Staatsfunktionäre, der Funktionäre der gesellschaftlichen und Massenorganisationen, der Leitungskader der sozialistischen Einheiten, der Fachleute der Landwirtschaft und aus anderen Tätigkeitsbereichen, in den Ortschaften zu wohnen, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten Die Grosse Nationalversammlung der So­zialistischen Republik Rumänien nimmt vor­liegendes Gesetz an: Art. 1. — Die Partei- und Staatsfunktio­näre, die Funktionäre der gesellschaftlichen und Massenorganisationen, die Direktoren, Chefingenieure, Chefbuchhalter und andere Leitungskader der sozialistischen Einheiten, die Fachleute der Landwirtschaft, Ärzte und Tierärzte, Ökonomen, Professoren und Leh­rer, die gemäss dem Wesen ihrer Dienstbe­­fugnisse ständig in den Einheiten und Ort­schaften anwesend sein müssen, in denen sie arbeiten, sind verpflichtet, in die Ort­schaften zu übersiedeln, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten, um dort ihren Wohnsitz lestzulegen. Die im Ahs. 1 vorgesehenen Funktionäre, Leitungskader und Fachleute sind verpflich­tet. binnen drei Monaten nach ihrer Amts­ernennung ihren Wohnsitz zu ändern und in die Ortschaften zu übersiedeln, in denen sie arbeiten. Das unter Abs. 1 vorgesehene Personal, das zum Datum des Inkrafttretens vorliegenden Gesetzes seine Tätigkeit in anderen Ort­schaften entfaltet als in den Munizipien und Städten, in denen es wohnhaft ist. ist verpflichtet, binnen höchstens sechs Monaten seinen Wohnort zu ändern und in die Ort­schaft zu übersiedeln, in der es seine Tä­tigkeit entfaltet. Personen, die in Munizipien oder Städten arbeiten und in Dörfern, Gemeinden oder agro-indüstricllen Städten ln Ihrer Umgebung arbeiten, bewahren gesetzlich ihren Wohnsitz in den betreffenden Ortschaften. Art. 2. — Das Innenministerium ist ver­pflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um in den Identitätsausweisen die Verlegung des Wohnsitzes der im gegenwärtigen Gesetz vorgesehenen Personen in die Ortschaften, in denen eie ihre Tätigkeit entfalten, vorzu­nehmen. Die Wohnungen, die Personen unter Art. 1 und Ihre Familienmitglieder als Mieter in anderen Ortschaften als jenen, in denen sie arbeiten, innehaben, werden unter den ge­setzlich vorgesehenen Bedingungen anderen Personen vermietet. Art. 3. — Personen, die ihren Wohnsitz in der Ortschaft festlegen, in der sie arbeiten, und die eine Eigentumswohnung in einer an­deren Ortschaft besitzen, dürfen sie vermie­ten oder fallweise verkaufen und haben das Recht, sich eine neue Wohnung zu bauen, wöbe- ihnen aufgrund der gültigen Gesetze Kredite und andere Formen der Unterstüt­zung seitens des Staates zugutekommen. Art. 4. — Der Ministerrat wird Massnah­men ergreifen, damit die Lokalorgane und die sozialistischen Einheiten den Personen, die sich Wohnungen in den Ortschaften er­richten wollen, in die sie laut vorliegendem Gesetz übersiedeln, Baustoffe und Kredite sichern, Parzellen zuweisen und an­dere Formen der Unterstützung unter den von den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen gewähren. Desgleichen obliegt es den Volksräten und den sozialistischen Einhei­ten, für das unter Artikel 1 vorgesehene Per­sonal, das keine Eigentumswohnungen er­richtet. Dienstwohnungen zu bauen. Die Volksräte sowie die staatlichen und genossenschaftlichen sozialistischen Einhei­ten haben die Pflicht, dem Personal und dessen Familienmitgliedern, die gemäss den Bestimmungen vorliegenden Gesetzes in Ge­meinden und Dörfer übersiedeln, Wohnun­gen sieherzustellen. Falls sie über keine staatlichen Wohnungen oder solche der ge­nossenschaftlichen Organisationen verfügen, sind die Volksräte verpflichtet, bis zum Bau von Dienstwohnungen diesem Personal Wohnräume in den Wohnungen der Bürger der betreffenden Ortschaft unter Bezahlung der gesetzlichen Miete zu gewährleisten. Art. 5. — Die Ministerien und die ande­ren Zentralorgane sowie die Volksräte und die sozialistischen Einheiten, in denen die unter Art, 1 vorgesehenen Personen ihren Wohnsitz festlegen, sind verpflichtet, die Ein­gliederung der Ehegattinnen oder Ehegatten dieses Personals in den Arbeitsprozess ge­mäss deren Berufsausbildung In den betref­fenden oder in nahen Ortschaften zu unter­stützen. Art. 6. — Dia Versorgung der Im gegen­wärtigen Gesetz vorgesehenen Personen mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern erfolgt gemäss dem Programm zur Versorgung der Bevölkerung in den Ortschaften, in denen diese ihre Tätigkeit entfallen. Den landwirtschaftlichen Fachleuten in Dörfern und Gemeinden können Parzellen zur Nutzung aus den Flächen, die zu Einzel­­parzellen bestimmt wurden, gemäss dem Sta­tut der landwirtschaftlichen Produktionsge­nossenschaft zugute kommen, oder sie kön­nen, fallweise, laut Gesetz seitens der staat­lichen Landwirtschaftseinheiten, in denen sie arbeiten, eine Fläche bis zu 0,10 Hektar zu­geteilt bekommen, unter der Verpflichtung, sie gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu bebauen sowie Vieh und Geflügel zu züchten. Ebenso können Funktionäre, die Leitungs­kader und Fachleute, die in Gemeinden und Dörfern arbeiten, von den Volksräten eine Fläche bis zu 300 Quadratmeter als Garten­land zugeteilt bekommen und sind verpflich­tet, diese zu bearbeiten und die entspre­chenden Erträge zu erzielen. Art. 7. —■ Die Verlegung des Wohnsitzes aus anderen Ortschaften in die zu Grass­städten erklärten Städte erfolgt gemäss dem Gesetz. Art,. 8. -- Den unter Art. 1 vorgesehenen Personen, die nicht übersiedeln, um effektiv in den Ortschaften zu wohnen, in denen sie arbeiten, wird laut Gesetz der Arbeitsver­trag gekündigt, wonach sie ln ihrem Fach unmittelbar in der Produktion arbeiten, ohne leitende Funktionen erfüllen zu können. Personen, denen der Arbeitsvertrag unter den Bedingungen des Abs. 1 gekündigt wur­de, können in den Städten, die laut Gesetz zu Grossstädten erklärt wurden, sowie in Munizipien keine Funktionen in ihrem Fach ausüben. Art. 9. — Die Ministerien und die ande­ren Zentralorgane, die" Kreisvolksräte und der Munizipal volksrat Bukarest sind ver­pflichtet; Massnahmen zu . treffen, um die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes zu verwirklichen. Die Nichtrespektierung der unter Abs. 1 vorgesehenen Verpflichtung zieht fallweise disziplinäre, zivil- und strafrechtliche Ver­antwortung der sieh schuldig machenden Personen nach sich. / (Fortsetzung von Seite 1) dem niedrigsten Stand gelangt und nach­her zur Beseitigung aller Typen von Kern­waffen und zur Befreiung unseres Konti­nents von der Atomwaffe übergeht. Die Grosse Nationalversammlung, erach­tet, dass der Gegenstand der Verhandlun­gen in höchstem Masse alle Völker und Staaten unseres Kontinents interessiert, da er die Sicherheit, die Freiheit, die Unabhän­gigkeit und ihr fundamentales Recht auf Leben selbst, ihre Gegenwart und ihre Zu­kunft selbst betrifft. Deshalb erscheint es als natürliche, objektive Notwendigkeit, dass alle Staaten des Kontinents in der einen oder anderen Form an den Verhandlungen hin­sichtlich der Einstellung der Stationierung und der Entwicklung der Kerhraketen mitt­lerer Reichweite in Europa teilnehmen, um rhre Standpunkte darlegen und eine grö­ssere Verantwortung bei der Lösung dieser Probleme übernehmen zu können, um zur Durchführung von Lösungen beizutragen, die für alle Seiten annehmbar sind. Was Rumänien anbelangt, wünscht es, un­mittelbar an der Erörterung und an der Lö­sung dieses Kardinalproblems unseres Kon­tinents teilzunehmen, von dem die friedliche Arbeit und das Leben unseres Volkes selbst wie auch der anderen europäischen Völker abhängcn. Ausgehend von der Tatsache, dass die Schaffung von kernwaffenfreien Zonen, Zo­nen der Zusammenarbeit und der guten Nachbarschaft im Prozess der Abrüstung und der Festigung der Sicherheit, des Ver­trauens und des Friedens in Europa beson­dere Bedeutung haben, ist Rumänien ent­schlossen, alles zu tun für die Ausweitung der guten Beziehungen der Zusammenarbeit zwischen allen Balkanstaaten, für die Um­wandlung dieser Region in eine Zone des Friedens, ohne Kernwaffen. Die grossen Demonstrationen und Kundge­bungen der Volksmassen, die sich gegen­wärtig in den europäischen Staaten entfal­ten, zielen gerade auf Abrüstung und Frie­den. Sie bringen den festen Entschluss det europäischen Völker zürn Ausdruck, ein ka­tegorisches NEIN zur Fortsetzung der Kern­aufrüstung des Kontinents zu sagen, die Ver­schlechterung der internationalen politischen Lage zu verhindern, die Gefahr des Aus­bruchs eines vernichtenden Krieges zu be­seitigen. In diesem Sinne entfaltet sich auch die mächtige Friedensbewegung unseres Vol­kes, die sein hohes politisches Bewusstsein zum Ausdruck bringt, den Entschluss. zu­sammen mit den anderen europäischen Völ­kern für Abrüstung und In erster Linie für Kernabrüstung, für Sicherheit und Frieden zu handeln. Die Grosse Nationalversammlung bekun­det den Willen und den Entschluss unseres ganzen Volkes und richtet an olle Völker. Regierungen und Parlamente Europas, der Vereinigten Staaten von Amerika und Ka­nadas den Aufruf, unverzüglich und auf das Entschiedenste für die Verteidigung der vi­talen Interessen der Freiheit, der Sicherheit und des Friedens zu handeln. Bevor die Kernraketen obgeschossen werden, bevor die Atombomben auf unseren Kontinent ge­worfen werden, jetzt, solange es nicht zu spät Ist, solange wir noch am Leben sind und handeln können, sollen wir alles tun, um die Kernwaffen auf unserem Kontinent zu verringern und zu beseitigen, um die drohenden Wolken zu zerstreuen, die sich über Europa gesammelt "haben, um das fun­damentale Recht unserer Völker, der Völker von überall, auf Leben, Freiheit und Frie­den zu verteidigen! Wir sind vollauf überzeugt, dass wir den Krieg verhindern können, wenn wir ener­­qisch, in engem Zusammenwirken und in Einheit handeln! Es steht in der Macht un­serer Völker, die gefährliche Entwicklung des internationalen Lebens zu stoppen, die Wie­deraufnahme und die Fortsetzung der Poli­tik der Entspannung und der Zusammenar­beit zu bewirken, um das Wettrüsten aufzu­halten, für den Obergang zur Abrüstung und In erster Linie zur Kernabrüstung I Die Grosse Nationalversammlung der So­zialistischen Republik Rumänien begrüsst die Vorschläge und die Initiativen anderer euro­päischer Staaten, die darauf abzielen, der Verschlechterung der politischen Lage auf dem Kontinent ein Ende zu setzen, zur Be­schleunigung des Abrüstungsprozesses und in erster Linie des Prozesses der Kernabrü­stung zu führen, und sie vertritt den Stand­punkt, dass die Tätigkeit der Regierungen, der Parlamente eine sehr wichtige Rolle hat bei der Verwirklichung dieses Ziels, bei der Festigung des Friedens, der Sicherheit und der Zusammenarbeit auf dem Kontinent. Was die Sozialistische Republik Rumänien betrifft, so erklärt die Grosse Nationalver­sammlung, dass sie bereit ist, jedwelche konstruktive Aktion in diesem Sinn zu un­terstützen und an ihr teilzunehmen, und sie ermächtigt die rumänische Regierung, alles erforderliche zu unternehmen, um ihren Bei­trag zu den allgemeinen Bemühungen um Abrüstung, Entspannung und Frieden auf dem Kontinent, zum Erfolg det Verhandlun­gen hinsichtlich der Einstellung der Statio­nierung und der Entwicklung Wie auch der Beseitigung der Mittelstreckenwaffen, der Verwirklichung eines friedlichen und ge­einten Europas zu erhöhen. Tun - wir alles Im Hinblick auf die Ach­tung des Rechts der europäischen Völker, sich frei zu entwickeln auf dem Wege des Fortschritts, der Zusammenarbeit und des Friedens, für die Einstellung des Wettrüstens, für die allgemeine Abrüstung und in erster Linie für die Kernabrüstung, für die Festi­gung der Sicherheit und der Zusammenarbeit auf dem Kontinent, für die Errichtung einer besseren , und gerechteren Welt auf unse­rem Planeten! Die Arbeiten der Tagung der Grossen Nationalversammlung AUFRUF der Grossen Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Rumänien an die Parlamente, Regierungen und Völker der europäischen Länder, der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas NEUER WEG / 1. Dezember 1931 Beschluss der Grossen Nationalversammlung über das Programm betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversorgung für die Gewährleistung von tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Bevölkerung in der Zeitspanne 1982—1985 und über das Programm betreffend die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Industriekonsumgütern im IV. Trimester 1981 und im I. Halbjahr 1982 Die Grosse Nationalversammlung der So­zialistischen Republik Rumänien, die das Programm betreffend die territoriale Selbsi­­leitung und Selbstversorgung für die Ge­währleistung von tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Bevölkerung in der Zeitspanne 1982—1985 und das Programm be­treffend die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Industriekonsumgütern im IV. Trimester 1981 und lm I. Halbjahr 1982 erörterte, stellt fest, dass die beschleunigte Entwicklung der Wirtschaft, die ständige Erhöhung des Na­tionaleinkommens und des Nationaireichtums und auf dieser Grundlage die Erhöhung der Realeinkünfte der Bevölkerung aus Stadt und Land, die Verbesserung der Arbeits­und Lebensbedingungen des ganzen Volkes gewährleistet hat. Im Laufe der Erörterungen, bei denen ein­hellig die volle Zustimmung zu den in den Programmen enthaltenen Bestimmungen zum Ausdruck kam, wurde mit hoher Anerkennung die Initiative und der entschei­dende Beitrag des Genossen Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Partei, Prä­sident der Sozialistischen Republik Rumä­nien, zur Ausarbeitung dieser Programme unterstrichen, im Einklang mit den Richtli­nien und den Zielen, die vom XII. Parteitag bezüglich der Steigerung des materiellen und geistigen Wohlstands aller Landesbe­wohner, der immer umfassenderen Befriedi­gung der Konsumbedürfnisse der Bevölke­rung festgelegt wurden. Die Grosse Nationalversammlung stellt fest, dass sich die Programme in die Ge­samtheit der Massnahmen eingliedern, die von der Führung unserer Partei und unseres Staates konsequent für die Vervollkomm­nung der Organisation und Leitung der Tätigkeit ln allen Bereichen des ökonomi­schen und sozialen Lebens verwirklicht wer­den, für die Entwicklung der sozialistischen Demokratie, für die immer aktivere Teil­nahme der Volksmassen an der Leitungs­tätigkeit der Gesellschaft. Die Programme sichern die Festigung der territorialen Selbstleitun g und Selbstversor­gung, die Erhöhung der Verantwortlichkeit der Volksräte, der Bewohner eines jeden Kreises und einer jeden Ortschaft für die wirksamere Nutzung " der ganzen Agrárfia­­che, der von der Gesellschaft anvertrauten materiellen und Finanzmittel für die ratio­nelle Nutzung der Arbeitskraft, zur Steige­rung der tierischen und pflanzlichen Land­wirtschaftsproduktion und für die gute Be­wirtschaftung des Nahrungsgüterfonds zwecks guter Versorgung der Bevölke­rung aus Stadt und Land, der Ge­währleistung der von der Industrie benötig­ten Rohstoffe wie auch für die Befriedigung anderer Bedürfnisse der Volks Wirtschaft. Das Programm betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversorgung für die Gewährleistung von tierischen und pflanzli­chen Agrarprodukten für die Bevölkerung, das der Grossen Nationalversammlung vor­­geiegt wurde, sieht vor, dass jedem Kreis, jeder Ortschaft im Verhältnis zur Einwohner­zahl die notwendige materielle Basis gesi­chert wird, die sich in den kommenden Jahren gemäss den Bestimmungen des Fünfjahrplans entwickeln wird. Die Grosse Nationalversammlung schätzt, dass die Landwirtschaft des Landes über alle Bedingungen verfügt, um eine entsprechende Versorgung der Bevölkerung, die Verbesse­rung der Struktur des Nahrungsgüterver­brauchs auf dem im Programm vorgesehenen Niveau zu sichern; im Einklang mit der Not­wendigkeit der Aufrechterhaltung und Ent­wicklung der Arbeitsfähigkeit und der Ver­besserung des Gesundheitszustands unseres ganzen Volkes. Die Wichtigkeit und die Notwendigkeit der konsequenten Durchführung der Bestimmun­gen, die im Programm betreffend die terri­toriale Selbstleitung und Selbstversorgung enthalten sind, die Rolle und die Verantwor­tung der Regierung, der Volksräte, der Räte der Werktätigen, aller Bürger für die Stei­gerung der Agrarproduktion und für die Gewährleistung einer guten Versorgung der Bevölkerung des ganzen Landesgebiets mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern berück­sichtigend.I beschliesst die Grosse Nationalversammlung: Art. 1. — Das Programm betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversor­gung für die Gewährleistung von tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Be­völkerung in der Zeitspanne 1982—1985 und das Programm, betreffend die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Industriekonsumgütern im IV. Trimester 1981 und lm’ I. Halbjahr 1982 werden angenommen. Art. 2. — Der Ministerrat der Sozialisti­schen Republik Rumänien und die Volks­räte werden beauftragt, alle Massnahmen zu ergreifen, die für die volle Durchführung der Bestimmungen des Programms für die Ent­wicklung der tierischen und pflanzlichen Agrarproduktion im Einklang mit den Be­stimmungen des Fünfjahrpians in jedemH Kreis notwendig sind, sie müssen die gute Versorgung der Bevölkerung ständig verfolg gen und-gewährleisten. Aft....3. ,— Die Volksräte der Kreise, MU- nizipien, Städte und Gemeinden werden verpflichtet, Programme für die territoriale Selbstversorgung und für die Entwicklung der Landwirtschaft und der Nahrungsgüter­industrie einer jeden Ortschaft auszuarbeiten und sie den Generalversammlungen der Bür-' ger zur Erörterung zu unterbreiten; nach ihrer Annahme müssen sie alle Massnahmen für ihre Verwirklichung unter den besten Bedingungen ergreifen. Art. 4. — Alle staatlichen und genossen­schaftlichen Einheiten, alle Agrarproduzen­ten, zentralen und lokalen Landwirtschafts­organe, alle Fachleute werden verpflichtet, konsequent die festgelegten Technologien und Normen für den Anbau der Pflanzen und die Aufzucht der Tiere anzuwenden, was die volle Nutzung der natürlichen Be­dingungen und der zur Verfügung stehenden technisch-materiellen Basis gewährleisten wird, um möglichst hohe Erträge zu erzie­len, die Einbringung, den Transport und die Lagerung der Ernte unter guten Bedingun­gen und verlustlos zu sichern und jedwelche Form der Vergeudung, des Verfalls und der Zerstörung der Landwirtschaftserzeugnisse zu beseitigen. Art. 5. — Die ständigen Fachkommissionen der Grossen Nationalversammlung werden periodisch kontrollieren und dem Staatsrat der Sozialistischen Republik Rumänien über die Art und Weise berichten, wie die Regie­rung, das Ministerium für Landwirtschaft und Nahrungsgüterindustrie, die anderen Mi­nisterien und Zentralorgane sowie die Volks­räte die Befugnisse waiirnehmen, die ihnen bei der Verwirklichung der Bestimmungen des Programms betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversorgung für die Gewährleistung von tierischen und pflanz­lichen Agrarprodukten für die Bevölkerung in der Zeitspanne 1982—1985 zukommen. Art. 6. — Die Grosse Nationalversammlung ruft alle Werktätigen — Rumänen, Ungarn, Deutsche und Angehörige anderer Nationali­tät — aus der Landwirtschaft, der Nahrungs­güterindustrie, dem Handel, der materielle Mittel für die Landwirtschaft schaffenden Industrie, alle Bürger des Landes auf, mit hoher patriotischer Verantwortung, mit Selbstlosigkeit für die Durchführung des Entwicklungsplans der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterindustrie zu wirken, für die Bildung des landwirtschaftlichen Nahrungsgüterfönds des Landes auf dem Niveau der Bestimmungen und dessen gute Bewirtschaftung, für die Vermeidung der Vergeudung oder des Verfalls jeder Art der Agrarprodukte und “ der- Nahrungsgüter, zwecks gütet Versorgung dér Bevölkerung, der Deckung aller Bedürfnisse der Volks­wirtschaft, der ständigen Hebung des Wohl­stands der Werktätigen, "des " iiebensstand^ des ganzen Volkes. Der zweite Tag der Arbeiten der Grossen Nationalversammlung Am Samstag gingen, wie berichtet, die Arbeiten im Plenum der vierten Tagung der VIII. Legislaturperiode der Grossen Nationalversammlung weiter. Während des ersten Teils der Vormittagssitzung der Tagung der Grossen Nationalversammlung wurde das Programm der territorialen Selbstleitung und Selbstversorgung der Bevölkerung mit tierischen und pflanzli­chen Agrarprodukten für den Zeitraum 1982—1985 und das Programm zur Ver­sorgung der Bevölkerung mit landwirt­schaftlichen Nahrungsgütern und indu­striellen Konsumgütern für das vierte Trimester 1981 und das erste Halbjahr 1982, die auf der Tagesordnung der Ses­sion standen, geprüft. Auf Vorschlag des Büros der Grossen Nationalversammlung legte diese fest, die Programme in Anbe­tracht der Verbindung zwischen ihnen zusammen zu präsentieren, sie nachher gemeinsam zu erörtern und einen Be­schluss über beide Programme zu fassen. Die Darlegung der beiden Dokumente wurde im Auftrag des Zentralkomitees der Partei und der Regierung von Ge­nossen Emil Bobu. Vorsitzender des Lan­desrats für Landwirtschaft, Nahrungs­­güterindusirie, Forst- und Wasserwirt­schaft, präsentiert. Bei der darauffolgenden gemeinsamen Erörterung ergriffen das Wort die Ge­nossen : LetRia Ionaş, Ion Galea, Ana Mureşan, Iosif Szász, Gheorghe Haivei, Maria Gheorghe, Emílián Mihăllescu, Margarete Krauss, Ion Bărbierii und Va­sile Bărbuleţ. Im Rahmen der Erörterungen dieser Programme machte Genosse NICOLAE CEAUŞESCU. Generalsekretär der Rumä­nischen Kommunistischen Partei, Präsi­dent der Republik, den Vorschlag, eine Verbesserung am Programm der territo­rialen Selbstleitung und Selbstversorgung vorzunehmen, in dem Sinne, dass die für den Verbrauch der Bevölkerung in den Dörfern des Hügel- und Bergiandcs vor­gesehene Getreidemenge von 160 auf 180 Kilogramm erhöht werden soll, damit al­len Einwohnern des Landes der gleiche Gtreideverbrauch gesichert sei. Der Vorschlag des Generalsekretärs der Partei wurde von den Abgeordneten mit besonderer Genugtuung gebilligt; die Gro­sse Nationalversammlung beschloss, ihn in den endgültigen Wortlaut des Pro­gramms einzubeziehen. Bei der Abstim­mung wurden das Programm zur terri­torialen Selbstleitung und Selbstversor­gung der Bevölkerung mit tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Zeitspanne 1982 — 1985 und das Pro­gramm zur Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und industriellen Konsumgütern für das vierte Trimester 1981 und das erste Halb­jahr 1982 vom höchsten gesetzgebenden Forum des Landes einstimmig gebilligt. Anschliessend wurde der Beschluss der Grossen Nationalversammlung über das Programm zur territorialen Selbstleitung und Selbstversorgung mit tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten in der Zeit­spanne 1982—1985 und das Programm zur Versorgung der Bevölkerung mit land­wirtschaftlichen Nahrungsgütern und in­dustriellen Konsumgütern für das vierte Trimester 1981 und das erste Halbjahr 1982 angenommen. Die Grosse Nationalversammlung erör­terte sodann den Entwurf zum Gesetz über die Verpflichtung der Partei- und Staatsfunktionäre, der Funktionäre der gesellschaftlichen und Massenorganisatio­nen, der Leitungskader der sozialistischen Einheiten, der Fachleute der Landwirt­schaft sowie aus anderen Tätigkeitsberei­chen, in den Ortschaften zu wohnen, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten. Die Darlegung zu diesem Gesetzentwurf wurde von Genossen Ludovic Fazekaş, Vorsitzender des Komitees für Fragen der Volksräte, präsentiert. Genosse Ştefan Mocuţa, Vorsitzender der Kommission der Grossen Nationalversammlung für Ge­sundheitswesen, Arbeit, Sozialversicherun­gen und Umweltschutz, erstattete den Ge­meinsamen Bericht der ständigen Kom­missionen der Grossen Nationalversamm­lung, die den Gesetzentwurf geprüft und begutachtet hatten. Bei den allgemeinen Erörterungen er­griffen das Wort die Abgeordneten Ion Circci, Maria Ciocan, Petru Éne, Voica Andrei und Gheorghe Măduţă. Nachdem der Gesetzentwurf nach Ar­tikeln erörtert worden war, billigte die Grosse Nationalversammlung einstimmig das Gesetz über die Verpflichtung der Partei- und Staatsfunktionäre, der Funk­tionäre der gesellschaftlichen Und Mas­senorganisationen, der Leitungskader der sozialistischen Einheiten, der Fachleute der Landwirtschaft sowie aus anderen Tätigkeitsbereichen, in den Ortschaften zu wohnen, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten. Die anderen Punkte auf der Tages­ordnung werden der Grossen National­versammlung auf einer weiteren Sitzung im Rahmen der gegenwärtigen Tagung zur Erörterung unterbreitet. Die Entwürfe zu den Gesetzen sollen von den ständigen Fachkommissionen ge­prüft werden. Das Datum für die Wiederaufnahme der Arbeiten im Plenum der Grossen Na­tionalversammlung wird zeitgerecht mit­geteilt. Information ® Information • Information $ Information Noten für Blaskapellen mw. Sibiu. — Ein Notenalbum für Blaskapelle hat das Kreiskomitee Sibiu für Kultur und sozialistische Erziehung — Herausgeber Nicolae Scutea — ver­öffentlicht. Es enthält ein Potpourri sie­­benbürgisch-sächsischer Volkslieder von Karl Fisi und den Walzer „Ein schöner Traum“ von Michael Hiesch, ferner Ar­beiten der Komponisten Sandu lorgu, Ni­colae Suciu, Gheorghe Şoima, Ion Ursu und Cornel Árion. Das Notenalbum wird den Arbeiter klubs, Kulturheimen und Kulturhäusern kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausstellung im Museum pb. Mediasch. — Eine Ausstellung des Malers Gheorghe Apostu wurde iffl Me­­diascher Munizipalmuseum eröffnet. Der Künstler, Mitglied der Zweigstelle Cluj* Napoca des Verbands Bildender Künstlet zeigt Porträts, Landschaften und Kom­positionen. Die Schau kann bis zum 7 Dezember täglich Von 10 bis 17 Uhr be­sichtigt Werden. Neujahrsfest im In- und Ausland hsch. Schässburg. — Vormerkungen für das Neujahrsfest nimmt die. Schässburger OJT-Zweigstelle entgegen; in der Schutz­hütte Arpaş (Preis 545 Lei), im Restaurant „Intim" (722 Léi) des Kurorts Borsec, im Hotel „Sovata“ (765 Lei), im Restaurant „Casino“ (718 Lei) und in der Schutz­hütte „Tivoli“ (861 Lei) des Kurorts So­vata Sowie in einer Schutzhütte in der Turda-Klamm (375 Lei), ln dem jeweili­gen Preis für einen viertägigen Aufent­halt sind Unterkunft, Mahlzeiten und die Transportspesen mitinbegrifferi. Ferner werden Einschreibungen für NeUjahrs­­feiern in Warschau, Sofia Und Moskau vorgenommen. Studentenvorstellung mv. Temeswar. — Eine Studentenvor­steliung mit dem musikalisch-lyrischen Programm „Rund um die Sterne“ findet heute um 20.30 Uhr im Temeswarer Deut­schen Staatstheater statt. Eine weitere Vorstellung mit diesem Programm ist für Mittwoch, 19.30 Uhr, vorgesehen. 18 PKW-Gewinner pb. Mediasch, — Bei der letzten Zie­hung haben 18 Spärbuchifihaber der Me­diaseher CEC-Filiale je einen Dacia- PKW gewonnen. Elf davon Sihd Media­scher. die anderen Gewinner wohnen in Bläjel, Baassen, Alma und Dumbrăveni. 4 ÍI Auch viel Regen im Dezember Meteorologen sagen nicht allzu frostiges, dafür umso feuchteres Wetter voraus / Überdurchschnittliche Niederschlangsmengen Nicht allzu frostiges, dafür aber umso feuchteres Wetter äst laut Prognose des Instituts für Meteorologie und Hydrologie im Dezember zu erwarten. Die über­durchschnittlichen Niederschlagsmengen fallen im Norden und im Gebirge vor allem als Schneeregen und Schnee, im Süden zum Teil auch als Regen. Zwischen dem 1. und 4. Dezember ist vor allem im Süden und Osten des Lan­des mit zunehmend bedecktem Himmel und Niederschlägen als Regen, Schneere­gen und Schneefall zu rechnen. Auch in den anderen Landesteilen ist örtlich Schneeregen bzw. Schneefall möglich. Die nächtlichen Tiefstwerte schwanken vor­aussichtlich zwischen minus 6 und 2 Grad, die Tageshöchsttemperaturen zwi­schen 1 und 7 Grad. Morgens ist örtlich mit Nebel zu rechnen. Zwischen dem 5. und 8. Dezember tritt ein leichter Temperaturrückgang ein. Bei veränderlichem, im Norden und Osten des Landes überwiegend bedecktem Himmel und massigen Nordwind ist örtlich Schnee­­fali möi-Hch. Die nächtlichen Tiefstwerte schwanken Voraussichtlich zwischen mi­nus t und 2 Grad, örtlich auch tiefer, die Tageshöchsttemperaturen zwischen minus 2 und 6 Grad, Morgens und abends ist Nebelbildung möglich. Vom 9. bis 13. Dezember sind in allen Landesteilen bei zunehmend bewölktem Himmel Niederschläge als Regen, Schnee­­regen und Schneefall ZU erwarten. Im Sü­den und Osten des Landes ist zudem mit massigem bis starkem Ostwind zu rech­nen. Zugleich tritt ein leichter Tempera­turanstieg ein. Die nächtlichen Tiefstwerte werden voraussichtlich zwischen minus 3 und 4 Grad, die Tageshöchsttemperaturen zwischen 2 und 8 Grad schwanken. Vom 14.—17. Dezember tritt laut Pro­gnose erneut ein Temperaturrückgang ein. Bei überwiegend bedecktem Himmel ist im Norden mit Sohneefäilen, im Süden mit Regen zu rechnen, der allerdings in Schneeregen und Schneefall übergeht. Im Süden und Osten ist anschliessend Schnee­sturm möglich. Die nächtlichen Tiefst­werte schwanken voraussichtlich zwischen minus 8 und 2 Grad, die Tageshöchsttem­peraturen zwischen minus 4 und 4 Grad. Vom 18. bis 21. Dezember ist ein Tem­peraturanstieg zu erwarten. Bei zuneh­mend bewölktem Himmel fallen Nieder­schläge als Regen, Schneeregen und Schnee. Die nächtlichen Tiefstwerte schwanken voraussichtlich zwischen mi­nus 4 und 4 Grad, die Tageshöchsttempe­raturen zwischen minus 1 und 8 Grad. Morgens und abends ist mit Nebel zu rechnen. Bis zum Monätsschlusä bleibt das Wet­ter unbeständig, aber überwiegend feucht, örtlich fallen Niederschläge vor allem alp Schnee. Bei nächtlichen Tiefstwerten zwi­schen minus 9 und 1 Grad ist mit Reif­bildung zu rechnen. Die Tageshöchsttem­peraturen schwanken voraussichtlich zwi­schen minus 5 und 5 Grad. Vortrag über Westkarpaten hsch. Schässburg. — Die Westkarpaten sind Thema eines Lichtbildvortrags, den Reinhold Gutt aus Sibiu im Rahmen der kulturell-wissenschaftlichen Universität dés Schässburger Kulturhauses hält. Der Vortrag ist für Dienstag, den 1. Dezem­ber, 17 Uhr, in rumänischer und Í9 Uhr in deutscher Spräche im grossen Saal des Kulturhauses angesetzt.

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