Neuer Weg, 1981. december (33. évfolyam, 10116-10142. szám)
1981-12-01 / 10116. szám
Seite 2 OJT*Aus!andsreisen ’82 Wo. Sibiu. — Mehrere Reisen in die UdSSR hat das Kreisunternehmen für Touristik (ÖJT) Sibiu für das erste Trimester 1982 ausgeschrieben. Für die Zeitspanne 30. Januar—9. Februar ist eine Reise per Zug nach Kiew, Leningrad und Moskau Vorgesehen. Zwischen dem 27, Januar und 8. Februar geht es wieder per Bahn nach Kiew, Minsk, Leningrad Und Moskau, zwischen dem 31. Januar und 7. Februar findet eine Flugreise nach Moskau und Leningrad und zwischen dem 30, Januar und 14. Februar eine Reise per Bahn Und Flugzeug nach Moskau, Wilnjus, Riga, Tallinn, Leningrad Und Moskau statt, Einschreibungen Werden bei der OJT-Agentur auf der Bälcescü-Btrasse 53 bis zum 10. Dezember 198 i vorgenommen. Nähere Auskünfte auch über Fetnruf 1 17 88. Rentner auf Ausflügen hsch, Schässburg. — Zehn Ausflüge veranstaltete in diesem Jahr die Schässbürger Rentnerhilfskas.se, an denen sich über 300 Personen beteiligten. Reiseziele der Rentner Wafert u.ä. die Westkafpaten, die Bicaz-Klamm, Tg. Jiu und der Kur- i ort Sovata. GESETZ über die Verpflichtung der Partei* und Staatsfunktionäre, der Funktionäre der gesellschaftlichen und Massenorganisationen, der Leitungskader der sozialistischen Einheiten, der Fachleute der Landwirtschaft und aus anderen Tätigkeitsbereichen, in den Ortschaften zu wohnen, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten Die Grosse Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Rumänien nimmt vorliegendes Gesetz an: Art. 1. — Die Partei- und Staatsfunktionäre, die Funktionäre der gesellschaftlichen und Massenorganisationen, die Direktoren, Chefingenieure, Chefbuchhalter und andere Leitungskader der sozialistischen Einheiten, die Fachleute der Landwirtschaft, Ärzte und Tierärzte, Ökonomen, Professoren und Lehrer, die gemäss dem Wesen ihrer Dienstbefugnisse ständig in den Einheiten und Ortschaften anwesend sein müssen, in denen sie arbeiten, sind verpflichtet, in die Ortschaften zu übersiedeln, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten, um dort ihren Wohnsitz lestzulegen. Die im Ahs. 1 vorgesehenen Funktionäre, Leitungskader und Fachleute sind verpflichtet. binnen drei Monaten nach ihrer Amtsernennung ihren Wohnsitz zu ändern und in die Ortschaften zu übersiedeln, in denen sie arbeiten. Das unter Abs. 1 vorgesehene Personal, das zum Datum des Inkrafttretens vorliegenden Gesetzes seine Tätigkeit in anderen Ortschaften entfaltet als in den Munizipien und Städten, in denen es wohnhaft ist. ist verpflichtet, binnen höchstens sechs Monaten seinen Wohnort zu ändern und in die Ortschaft zu übersiedeln, in der es seine Tätigkeit entfaltet. Personen, die in Munizipien oder Städten arbeiten und in Dörfern, Gemeinden oder agro-indüstricllen Städten ln Ihrer Umgebung arbeiten, bewahren gesetzlich ihren Wohnsitz in den betreffenden Ortschaften. Art. 2. — Das Innenministerium ist verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um in den Identitätsausweisen die Verlegung des Wohnsitzes der im gegenwärtigen Gesetz vorgesehenen Personen in die Ortschaften, in denen eie ihre Tätigkeit entfalten, vorzunehmen. Die Wohnungen, die Personen unter Art. 1 und Ihre Familienmitglieder als Mieter in anderen Ortschaften als jenen, in denen sie arbeiten, innehaben, werden unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen anderen Personen vermietet. Art. 3. — Personen, die ihren Wohnsitz in der Ortschaft festlegen, in der sie arbeiten, und die eine Eigentumswohnung in einer anderen Ortschaft besitzen, dürfen sie vermieten oder fallweise verkaufen und haben das Recht, sich eine neue Wohnung zu bauen, wöbe- ihnen aufgrund der gültigen Gesetze Kredite und andere Formen der Unterstützung seitens des Staates zugutekommen. Art. 4. — Der Ministerrat wird Massnahmen ergreifen, damit die Lokalorgane und die sozialistischen Einheiten den Personen, die sich Wohnungen in den Ortschaften errichten wollen, in die sie laut vorliegendem Gesetz übersiedeln, Baustoffe und Kredite sichern, Parzellen zuweisen und andere Formen der Unterstützung unter den von den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen gewähren. Desgleichen obliegt es den Volksräten und den sozialistischen Einheiten, für das unter Artikel 1 vorgesehene Personal, das keine Eigentumswohnungen errichtet. Dienstwohnungen zu bauen. Die Volksräte sowie die staatlichen und genossenschaftlichen sozialistischen Einheiten haben die Pflicht, dem Personal und dessen Familienmitgliedern, die gemäss den Bestimmungen vorliegenden Gesetzes in Gemeinden und Dörfer übersiedeln, Wohnungen sieherzustellen. Falls sie über keine staatlichen Wohnungen oder solche der genossenschaftlichen Organisationen verfügen, sind die Volksräte verpflichtet, bis zum Bau von Dienstwohnungen diesem Personal Wohnräume in den Wohnungen der Bürger der betreffenden Ortschaft unter Bezahlung der gesetzlichen Miete zu gewährleisten. Art. 5. — Die Ministerien und die anderen Zentralorgane sowie die Volksräte und die sozialistischen Einheiten, in denen die unter Art, 1 vorgesehenen Personen ihren Wohnsitz festlegen, sind verpflichtet, die Eingliederung der Ehegattinnen oder Ehegatten dieses Personals in den Arbeitsprozess gemäss deren Berufsausbildung In den betreffenden oder in nahen Ortschaften zu unterstützen. Art. 6. — Dia Versorgung der Im gegenwärtigen Gesetz vorgesehenen Personen mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern erfolgt gemäss dem Programm zur Versorgung der Bevölkerung in den Ortschaften, in denen diese ihre Tätigkeit entfallen. Den landwirtschaftlichen Fachleuten in Dörfern und Gemeinden können Parzellen zur Nutzung aus den Flächen, die zu Einzelparzellen bestimmt wurden, gemäss dem Statut der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zugute kommen, oder sie können, fallweise, laut Gesetz seitens der staatlichen Landwirtschaftseinheiten, in denen sie arbeiten, eine Fläche bis zu 0,10 Hektar zugeteilt bekommen, unter der Verpflichtung, sie gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu bebauen sowie Vieh und Geflügel zu züchten. Ebenso können Funktionäre, die Leitungskader und Fachleute, die in Gemeinden und Dörfern arbeiten, von den Volksräten eine Fläche bis zu 300 Quadratmeter als Gartenland zugeteilt bekommen und sind verpflichtet, diese zu bearbeiten und die entsprechenden Erträge zu erzielen. Art. 7. —■ Die Verlegung des Wohnsitzes aus anderen Ortschaften in die zu Grassstädten erklärten Städte erfolgt gemäss dem Gesetz. Art,. 8. -- Den unter Art. 1 vorgesehenen Personen, die nicht übersiedeln, um effektiv in den Ortschaften zu wohnen, in denen sie arbeiten, wird laut Gesetz der Arbeitsvertrag gekündigt, wonach sie ln ihrem Fach unmittelbar in der Produktion arbeiten, ohne leitende Funktionen erfüllen zu können. Personen, denen der Arbeitsvertrag unter den Bedingungen des Abs. 1 gekündigt wurde, können in den Städten, die laut Gesetz zu Grossstädten erklärt wurden, sowie in Munizipien keine Funktionen in ihrem Fach ausüben. Art. 9. — Die Ministerien und die anderen Zentralorgane, die" Kreisvolksräte und der Munizipal volksrat Bukarest sind verpflichtet; Massnahmen zu . treffen, um die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes zu verwirklichen. Die Nichtrespektierung der unter Abs. 1 vorgesehenen Verpflichtung zieht fallweise disziplinäre, zivil- und strafrechtliche Verantwortung der sieh schuldig machenden Personen nach sich. / (Fortsetzung von Seite 1) dem niedrigsten Stand gelangt und nachher zur Beseitigung aller Typen von Kernwaffen und zur Befreiung unseres Kontinents von der Atomwaffe übergeht. Die Grosse Nationalversammlung, erachtet, dass der Gegenstand der Verhandlungen in höchstem Masse alle Völker und Staaten unseres Kontinents interessiert, da er die Sicherheit, die Freiheit, die Unabhängigkeit und ihr fundamentales Recht auf Leben selbst, ihre Gegenwart und ihre Zukunft selbst betrifft. Deshalb erscheint es als natürliche, objektive Notwendigkeit, dass alle Staaten des Kontinents in der einen oder anderen Form an den Verhandlungen hinsichtlich der Einstellung der Stationierung und der Entwicklung der Kerhraketen mittlerer Reichweite in Europa teilnehmen, um rhre Standpunkte darlegen und eine grössere Verantwortung bei der Lösung dieser Probleme übernehmen zu können, um zur Durchführung von Lösungen beizutragen, die für alle Seiten annehmbar sind. Was Rumänien anbelangt, wünscht es, unmittelbar an der Erörterung und an der Lösung dieses Kardinalproblems unseres Kontinents teilzunehmen, von dem die friedliche Arbeit und das Leben unseres Volkes selbst wie auch der anderen europäischen Völker abhängcn. Ausgehend von der Tatsache, dass die Schaffung von kernwaffenfreien Zonen, Zonen der Zusammenarbeit und der guten Nachbarschaft im Prozess der Abrüstung und der Festigung der Sicherheit, des Vertrauens und des Friedens in Europa besondere Bedeutung haben, ist Rumänien entschlossen, alles zu tun für die Ausweitung der guten Beziehungen der Zusammenarbeit zwischen allen Balkanstaaten, für die Umwandlung dieser Region in eine Zone des Friedens, ohne Kernwaffen. Die grossen Demonstrationen und Kundgebungen der Volksmassen, die sich gegenwärtig in den europäischen Staaten entfalten, zielen gerade auf Abrüstung und Frieden. Sie bringen den festen Entschluss det europäischen Völker zürn Ausdruck, ein kategorisches NEIN zur Fortsetzung der Kernaufrüstung des Kontinents zu sagen, die Verschlechterung der internationalen politischen Lage zu verhindern, die Gefahr des Ausbruchs eines vernichtenden Krieges zu beseitigen. In diesem Sinne entfaltet sich auch die mächtige Friedensbewegung unseres Volkes, die sein hohes politisches Bewusstsein zum Ausdruck bringt, den Entschluss. zusammen mit den anderen europäischen Völkern für Abrüstung und In erster Linie für Kernabrüstung, für Sicherheit und Frieden zu handeln. Die Grosse Nationalversammlung bekundet den Willen und den Entschluss unseres ganzen Volkes und richtet an olle Völker. Regierungen und Parlamente Europas, der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas den Aufruf, unverzüglich und auf das Entschiedenste für die Verteidigung der vitalen Interessen der Freiheit, der Sicherheit und des Friedens zu handeln. Bevor die Kernraketen obgeschossen werden, bevor die Atombomben auf unseren Kontinent geworfen werden, jetzt, solange es nicht zu spät Ist, solange wir noch am Leben sind und handeln können, sollen wir alles tun, um die Kernwaffen auf unserem Kontinent zu verringern und zu beseitigen, um die drohenden Wolken zu zerstreuen, die sich über Europa gesammelt "haben, um das fundamentale Recht unserer Völker, der Völker von überall, auf Leben, Freiheit und Frieden zu verteidigen! Wir sind vollauf überzeugt, dass wir den Krieg verhindern können, wenn wir enerqisch, in engem Zusammenwirken und in Einheit handeln! Es steht in der Macht unserer Völker, die gefährliche Entwicklung des internationalen Lebens zu stoppen, die Wiederaufnahme und die Fortsetzung der Politik der Entspannung und der Zusammenarbeit zu bewirken, um das Wettrüsten aufzuhalten, für den Obergang zur Abrüstung und In erster Linie zur Kernabrüstung I Die Grosse Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Rumänien begrüsst die Vorschläge und die Initiativen anderer europäischer Staaten, die darauf abzielen, der Verschlechterung der politischen Lage auf dem Kontinent ein Ende zu setzen, zur Beschleunigung des Abrüstungsprozesses und in erster Linie des Prozesses der Kernabrüstung zu führen, und sie vertritt den Standpunkt, dass die Tätigkeit der Regierungen, der Parlamente eine sehr wichtige Rolle hat bei der Verwirklichung dieses Ziels, bei der Festigung des Friedens, der Sicherheit und der Zusammenarbeit auf dem Kontinent. Was die Sozialistische Republik Rumänien betrifft, so erklärt die Grosse Nationalversammlung, dass sie bereit ist, jedwelche konstruktive Aktion in diesem Sinn zu unterstützen und an ihr teilzunehmen, und sie ermächtigt die rumänische Regierung, alles erforderliche zu unternehmen, um ihren Beitrag zu den allgemeinen Bemühungen um Abrüstung, Entspannung und Frieden auf dem Kontinent, zum Erfolg det Verhandlungen hinsichtlich der Einstellung der Stationierung und der Entwicklung Wie auch der Beseitigung der Mittelstreckenwaffen, der Verwirklichung eines friedlichen und geeinten Europas zu erhöhen. Tun - wir alles Im Hinblick auf die Achtung des Rechts der europäischen Völker, sich frei zu entwickeln auf dem Wege des Fortschritts, der Zusammenarbeit und des Friedens, für die Einstellung des Wettrüstens, für die allgemeine Abrüstung und in erster Linie für die Kernabrüstung, für die Festigung der Sicherheit und der Zusammenarbeit auf dem Kontinent, für die Errichtung einer besseren , und gerechteren Welt auf unserem Planeten! Die Arbeiten der Tagung der Grossen Nationalversammlung AUFRUF der Grossen Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Rumänien an die Parlamente, Regierungen und Völker der europäischen Länder, der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas NEUER WEG / 1. Dezember 1931 Beschluss der Grossen Nationalversammlung über das Programm betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversorgung für die Gewährleistung von tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Bevölkerung in der Zeitspanne 1982—1985 und über das Programm betreffend die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Industriekonsumgütern im IV. Trimester 1981 und im I. Halbjahr 1982 Die Grosse Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Rumänien, die das Programm betreffend die territoriale Selbsileitung und Selbstversorgung für die Gewährleistung von tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Bevölkerung in der Zeitspanne 1982—1985 und das Programm betreffend die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Industriekonsumgütern im IV. Trimester 1981 und lm I. Halbjahr 1982 erörterte, stellt fest, dass die beschleunigte Entwicklung der Wirtschaft, die ständige Erhöhung des Nationaleinkommens und des Nationaireichtums und auf dieser Grundlage die Erhöhung der Realeinkünfte der Bevölkerung aus Stadt und Land, die Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen des ganzen Volkes gewährleistet hat. Im Laufe der Erörterungen, bei denen einhellig die volle Zustimmung zu den in den Programmen enthaltenen Bestimmungen zum Ausdruck kam, wurde mit hoher Anerkennung die Initiative und der entscheidende Beitrag des Genossen Nicolae Ceauşescu, Generalsekretär der Partei, Präsident der Sozialistischen Republik Rumänien, zur Ausarbeitung dieser Programme unterstrichen, im Einklang mit den Richtlinien und den Zielen, die vom XII. Parteitag bezüglich der Steigerung des materiellen und geistigen Wohlstands aller Landesbewohner, der immer umfassenderen Befriedigung der Konsumbedürfnisse der Bevölkerung festgelegt wurden. Die Grosse Nationalversammlung stellt fest, dass sich die Programme in die Gesamtheit der Massnahmen eingliedern, die von der Führung unserer Partei und unseres Staates konsequent für die Vervollkommnung der Organisation und Leitung der Tätigkeit ln allen Bereichen des ökonomischen und sozialen Lebens verwirklicht werden, für die Entwicklung der sozialistischen Demokratie, für die immer aktivere Teilnahme der Volksmassen an der Leitungstätigkeit der Gesellschaft. Die Programme sichern die Festigung der territorialen Selbstleitun g und Selbstversorgung, die Erhöhung der Verantwortlichkeit der Volksräte, der Bewohner eines jeden Kreises und einer jeden Ortschaft für die wirksamere Nutzung " der ganzen Agrárfiache, der von der Gesellschaft anvertrauten materiellen und Finanzmittel für die rationelle Nutzung der Arbeitskraft, zur Steigerung der tierischen und pflanzlichen Landwirtschaftsproduktion und für die gute Bewirtschaftung des Nahrungsgüterfonds zwecks guter Versorgung der Bevölkerung aus Stadt und Land, der Gewährleistung der von der Industrie benötigten Rohstoffe wie auch für die Befriedigung anderer Bedürfnisse der Volks Wirtschaft. Das Programm betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversorgung für die Gewährleistung von tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Bevölkerung, das der Grossen Nationalversammlung vorgeiegt wurde, sieht vor, dass jedem Kreis, jeder Ortschaft im Verhältnis zur Einwohnerzahl die notwendige materielle Basis gesichert wird, die sich in den kommenden Jahren gemäss den Bestimmungen des Fünfjahrplans entwickeln wird. Die Grosse Nationalversammlung schätzt, dass die Landwirtschaft des Landes über alle Bedingungen verfügt, um eine entsprechende Versorgung der Bevölkerung, die Verbesserung der Struktur des Nahrungsgüterverbrauchs auf dem im Programm vorgesehenen Niveau zu sichern; im Einklang mit der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Arbeitsfähigkeit und der Verbesserung des Gesundheitszustands unseres ganzen Volkes. Die Wichtigkeit und die Notwendigkeit der konsequenten Durchführung der Bestimmungen, die im Programm betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversorgung enthalten sind, die Rolle und die Verantwortung der Regierung, der Volksräte, der Räte der Werktätigen, aller Bürger für die Steigerung der Agrarproduktion und für die Gewährleistung einer guten Versorgung der Bevölkerung des ganzen Landesgebiets mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern berücksichtigend.I beschliesst die Grosse Nationalversammlung: Art. 1. — Das Programm betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversorgung für die Gewährleistung von tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Bevölkerung in der Zeitspanne 1982—1985 und das Programm, betreffend die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Industriekonsumgütern im IV. Trimester 1981 und lm’ I. Halbjahr 1982 werden angenommen. Art. 2. — Der Ministerrat der Sozialistischen Republik Rumänien und die Volksräte werden beauftragt, alle Massnahmen zu ergreifen, die für die volle Durchführung der Bestimmungen des Programms für die Entwicklung der tierischen und pflanzlichen Agrarproduktion im Einklang mit den Bestimmungen des Fünfjahrpians in jedemH Kreis notwendig sind, sie müssen die gute Versorgung der Bevölkerung ständig verfolg gen und-gewährleisten. Aft....3. ,— Die Volksräte der Kreise, MU- nizipien, Städte und Gemeinden werden verpflichtet, Programme für die territoriale Selbstversorgung und für die Entwicklung der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterindustrie einer jeden Ortschaft auszuarbeiten und sie den Generalversammlungen der Bür-' ger zur Erörterung zu unterbreiten; nach ihrer Annahme müssen sie alle Massnahmen für ihre Verwirklichung unter den besten Bedingungen ergreifen. Art. 4. — Alle staatlichen und genossenschaftlichen Einheiten, alle Agrarproduzenten, zentralen und lokalen Landwirtschaftsorgane, alle Fachleute werden verpflichtet, konsequent die festgelegten Technologien und Normen für den Anbau der Pflanzen und die Aufzucht der Tiere anzuwenden, was die volle Nutzung der natürlichen Bedingungen und der zur Verfügung stehenden technisch-materiellen Basis gewährleisten wird, um möglichst hohe Erträge zu erzielen, die Einbringung, den Transport und die Lagerung der Ernte unter guten Bedingungen und verlustlos zu sichern und jedwelche Form der Vergeudung, des Verfalls und der Zerstörung der Landwirtschaftserzeugnisse zu beseitigen. Art. 5. — Die ständigen Fachkommissionen der Grossen Nationalversammlung werden periodisch kontrollieren und dem Staatsrat der Sozialistischen Republik Rumänien über die Art und Weise berichten, wie die Regierung, das Ministerium für Landwirtschaft und Nahrungsgüterindustrie, die anderen Ministerien und Zentralorgane sowie die Volksräte die Befugnisse waiirnehmen, die ihnen bei der Verwirklichung der Bestimmungen des Programms betreffend die territoriale Selbstleitung und Selbstversorgung für die Gewährleistung von tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Bevölkerung in der Zeitspanne 1982—1985 zukommen. Art. 6. — Die Grosse Nationalversammlung ruft alle Werktätigen — Rumänen, Ungarn, Deutsche und Angehörige anderer Nationalität — aus der Landwirtschaft, der Nahrungsgüterindustrie, dem Handel, der materielle Mittel für die Landwirtschaft schaffenden Industrie, alle Bürger des Landes auf, mit hoher patriotischer Verantwortung, mit Selbstlosigkeit für die Durchführung des Entwicklungsplans der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterindustrie zu wirken, für die Bildung des landwirtschaftlichen Nahrungsgüterfönds des Landes auf dem Niveau der Bestimmungen und dessen gute Bewirtschaftung, für die Vermeidung der Vergeudung oder des Verfalls jeder Art der Agrarprodukte und “ der- Nahrungsgüter, zwecks gütet Versorgung dér Bevölkerung, der Deckung aller Bedürfnisse der Volkswirtschaft, der ständigen Hebung des Wohlstands der Werktätigen, "des " iiebensstand^ des ganzen Volkes. Der zweite Tag der Arbeiten der Grossen Nationalversammlung Am Samstag gingen, wie berichtet, die Arbeiten im Plenum der vierten Tagung der VIII. Legislaturperiode der Grossen Nationalversammlung weiter. Während des ersten Teils der Vormittagssitzung der Tagung der Grossen Nationalversammlung wurde das Programm der territorialen Selbstleitung und Selbstversorgung der Bevölkerung mit tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für den Zeitraum 1982—1985 und das Programm zur Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und industriellen Konsumgütern für das vierte Trimester 1981 und das erste Halbjahr 1982, die auf der Tagesordnung der Session standen, geprüft. Auf Vorschlag des Büros der Grossen Nationalversammlung legte diese fest, die Programme in Anbetracht der Verbindung zwischen ihnen zusammen zu präsentieren, sie nachher gemeinsam zu erörtern und einen Beschluss über beide Programme zu fassen. Die Darlegung der beiden Dokumente wurde im Auftrag des Zentralkomitees der Partei und der Regierung von Genossen Emil Bobu. Vorsitzender des Landesrats für Landwirtschaft, Nahrungsgüterindusirie, Forst- und Wasserwirtschaft, präsentiert. Bei der darauffolgenden gemeinsamen Erörterung ergriffen das Wort die Genossen : LetRia Ionaş, Ion Galea, Ana Mureşan, Iosif Szász, Gheorghe Haivei, Maria Gheorghe, Emílián Mihăllescu, Margarete Krauss, Ion Bărbierii und Vasile Bărbuleţ. Im Rahmen der Erörterungen dieser Programme machte Genosse NICOLAE CEAUŞESCU. Generalsekretär der Rumänischen Kommunistischen Partei, Präsident der Republik, den Vorschlag, eine Verbesserung am Programm der territorialen Selbstleitung und Selbstversorgung vorzunehmen, in dem Sinne, dass die für den Verbrauch der Bevölkerung in den Dörfern des Hügel- und Bergiandcs vorgesehene Getreidemenge von 160 auf 180 Kilogramm erhöht werden soll, damit allen Einwohnern des Landes der gleiche Gtreideverbrauch gesichert sei. Der Vorschlag des Generalsekretärs der Partei wurde von den Abgeordneten mit besonderer Genugtuung gebilligt; die Grosse Nationalversammlung beschloss, ihn in den endgültigen Wortlaut des Programms einzubeziehen. Bei der Abstimmung wurden das Programm zur territorialen Selbstleitung und Selbstversorgung der Bevölkerung mit tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten für die Zeitspanne 1982 — 1985 und das Programm zur Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und industriellen Konsumgütern für das vierte Trimester 1981 und das erste Halbjahr 1982 vom höchsten gesetzgebenden Forum des Landes einstimmig gebilligt. Anschliessend wurde der Beschluss der Grossen Nationalversammlung über das Programm zur territorialen Selbstleitung und Selbstversorgung mit tierischen und pflanzlichen Agrarprodukten in der Zeitspanne 1982—1985 und das Programm zur Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und industriellen Konsumgütern für das vierte Trimester 1981 und das erste Halbjahr 1982 angenommen. Die Grosse Nationalversammlung erörterte sodann den Entwurf zum Gesetz über die Verpflichtung der Partei- und Staatsfunktionäre, der Funktionäre der gesellschaftlichen und Massenorganisationen, der Leitungskader der sozialistischen Einheiten, der Fachleute der Landwirtschaft sowie aus anderen Tätigkeitsbereichen, in den Ortschaften zu wohnen, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten. Die Darlegung zu diesem Gesetzentwurf wurde von Genossen Ludovic Fazekaş, Vorsitzender des Komitees für Fragen der Volksräte, präsentiert. Genosse Ştefan Mocuţa, Vorsitzender der Kommission der Grossen Nationalversammlung für Gesundheitswesen, Arbeit, Sozialversicherungen und Umweltschutz, erstattete den Gemeinsamen Bericht der ständigen Kommissionen der Grossen Nationalversammlung, die den Gesetzentwurf geprüft und begutachtet hatten. Bei den allgemeinen Erörterungen ergriffen das Wort die Abgeordneten Ion Circci, Maria Ciocan, Petru Éne, Voica Andrei und Gheorghe Măduţă. Nachdem der Gesetzentwurf nach Artikeln erörtert worden war, billigte die Grosse Nationalversammlung einstimmig das Gesetz über die Verpflichtung der Partei- und Staatsfunktionäre, der Funktionäre der gesellschaftlichen Und Massenorganisationen, der Leitungskader der sozialistischen Einheiten, der Fachleute der Landwirtschaft sowie aus anderen Tätigkeitsbereichen, in den Ortschaften zu wohnen, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten. Die anderen Punkte auf der Tagesordnung werden der Grossen Nationalversammlung auf einer weiteren Sitzung im Rahmen der gegenwärtigen Tagung zur Erörterung unterbreitet. Die Entwürfe zu den Gesetzen sollen von den ständigen Fachkommissionen geprüft werden. Das Datum für die Wiederaufnahme der Arbeiten im Plenum der Grossen Nationalversammlung wird zeitgerecht mitgeteilt. Information ® Information • Information $ Information Noten für Blaskapellen mw. Sibiu. — Ein Notenalbum für Blaskapelle hat das Kreiskomitee Sibiu für Kultur und sozialistische Erziehung — Herausgeber Nicolae Scutea — veröffentlicht. Es enthält ein Potpourri siebenbürgisch-sächsischer Volkslieder von Karl Fisi und den Walzer „Ein schöner Traum“ von Michael Hiesch, ferner Arbeiten der Komponisten Sandu lorgu, Nicolae Suciu, Gheorghe Şoima, Ion Ursu und Cornel Árion. Das Notenalbum wird den Arbeiter klubs, Kulturheimen und Kulturhäusern kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausstellung im Museum pb. Mediasch. — Eine Ausstellung des Malers Gheorghe Apostu wurde iffl Mediascher Munizipalmuseum eröffnet. Der Künstler, Mitglied der Zweigstelle Cluj* Napoca des Verbands Bildender Künstlet zeigt Porträts, Landschaften und Kompositionen. Die Schau kann bis zum 7 Dezember täglich Von 10 bis 17 Uhr besichtigt Werden. Neujahrsfest im In- und Ausland hsch. Schässburg. — Vormerkungen für das Neujahrsfest nimmt die. Schässburger OJT-Zweigstelle entgegen; in der Schutzhütte Arpaş (Preis 545 Lei), im Restaurant „Intim" (722 Léi) des Kurorts Borsec, im Hotel „Sovata“ (765 Lei), im Restaurant „Casino“ (718 Lei) und in der Schutzhütte „Tivoli“ (861 Lei) des Kurorts Sovata Sowie in einer Schutzhütte in der Turda-Klamm (375 Lei), ln dem jeweiligen Preis für einen viertägigen Aufenthalt sind Unterkunft, Mahlzeiten und die Transportspesen mitinbegrifferi. Ferner werden Einschreibungen für NeUjahrsfeiern in Warschau, Sofia Und Moskau vorgenommen. Studentenvorstellung mv. Temeswar. — Eine Studentenvorsteliung mit dem musikalisch-lyrischen Programm „Rund um die Sterne“ findet heute um 20.30 Uhr im Temeswarer Deutschen Staatstheater statt. Eine weitere Vorstellung mit diesem Programm ist für Mittwoch, 19.30 Uhr, vorgesehen. 18 PKW-Gewinner pb. Mediasch, — Bei der letzten Ziehung haben 18 Spärbuchifihaber der Mediaseher CEC-Filiale je einen Dacia- PKW gewonnen. Elf davon Sihd Mediascher. die anderen Gewinner wohnen in Bläjel, Baassen, Alma und Dumbrăveni. 4 ÍI Auch viel Regen im Dezember Meteorologen sagen nicht allzu frostiges, dafür umso feuchteres Wetter voraus / Überdurchschnittliche Niederschlangsmengen Nicht allzu frostiges, dafür aber umso feuchteres Wetter äst laut Prognose des Instituts für Meteorologie und Hydrologie im Dezember zu erwarten. Die überdurchschnittlichen Niederschlagsmengen fallen im Norden und im Gebirge vor allem als Schneeregen und Schnee, im Süden zum Teil auch als Regen. Zwischen dem 1. und 4. Dezember ist vor allem im Süden und Osten des Landes mit zunehmend bedecktem Himmel und Niederschlägen als Regen, Schneeregen und Schneefall zu rechnen. Auch in den anderen Landesteilen ist örtlich Schneeregen bzw. Schneefall möglich. Die nächtlichen Tiefstwerte schwanken voraussichtlich zwischen minus 6 und 2 Grad, die Tageshöchsttemperaturen zwischen 1 und 7 Grad. Morgens ist örtlich mit Nebel zu rechnen. Zwischen dem 5. und 8. Dezember tritt ein leichter Temperaturrückgang ein. Bei veränderlichem, im Norden und Osten des Landes überwiegend bedecktem Himmel und massigen Nordwind ist örtlich Schneefali möi-Hch. Die nächtlichen Tiefstwerte schwanken Voraussichtlich zwischen minus t und 2 Grad, örtlich auch tiefer, die Tageshöchsttemperaturen zwischen minus 2 und 6 Grad, Morgens und abends ist Nebelbildung möglich. Vom 9. bis 13. Dezember sind in allen Landesteilen bei zunehmend bewölktem Himmel Niederschläge als Regen, Schneeregen und Schneefall ZU erwarten. Im Süden und Osten des Landes ist zudem mit massigem bis starkem Ostwind zu rechnen. Zugleich tritt ein leichter Temperaturanstieg ein. Die nächtlichen Tiefstwerte werden voraussichtlich zwischen minus 3 und 4 Grad, die Tageshöchsttemperaturen zwischen 2 und 8 Grad schwanken. Vom 14.—17. Dezember tritt laut Prognose erneut ein Temperaturrückgang ein. Bei überwiegend bedecktem Himmel ist im Norden mit Sohneefäilen, im Süden mit Regen zu rechnen, der allerdings in Schneeregen und Schneefall übergeht. Im Süden und Osten ist anschliessend Schneesturm möglich. Die nächtlichen Tiefstwerte schwanken voraussichtlich zwischen minus 8 und 2 Grad, die Tageshöchsttemperaturen zwischen minus 4 und 4 Grad. Vom 18. bis 21. Dezember ist ein Temperaturanstieg zu erwarten. Bei zunehmend bewölktem Himmel fallen Niederschläge als Regen, Schneeregen und Schnee. Die nächtlichen Tiefstwerte schwanken voraussichtlich zwischen minus 4 und 4 Grad, die Tageshöchsttemperaturen zwischen minus 1 und 8 Grad. Morgens und abends ist mit Nebel zu rechnen. Bis zum Monätsschlusä bleibt das Wetter unbeständig, aber überwiegend feucht, örtlich fallen Niederschläge vor allem alp Schnee. Bei nächtlichen Tiefstwerten zwischen minus 9 und 1 Grad ist mit Reifbildung zu rechnen. Die Tageshöchsttemperaturen schwanken voraussichtlich zwischen minus 5 und 5 Grad. Vortrag über Westkarpaten hsch. Schässburg. — Die Westkarpaten sind Thema eines Lichtbildvortrags, den Reinhold Gutt aus Sibiu im Rahmen der kulturell-wissenschaftlichen Universität dés Schässburger Kulturhauses hält. Der Vortrag ist für Dienstag, den 1. Dezember, 17 Uhr, in rumänischer und Í9 Uhr in deutscher Spräche im grossen Saal des Kulturhauses angesetzt.