Oedenburger Zeitung, 1880. Februar (Jahrgang 13, nr. 14-26)
1880-02-01 / nr. 14
Unch diökstvnleugbar richtige Bezeichnung gab ihm, sit ihn beglückwünschende Partei,nicht aber der Angeklagte,der sich mit seiner Unterschrift bloß den Gratulanten anschloßt solches als freier Bürger seines Vaterlandes zu thum glaubt sich Herr v.Szigethy so gut,wie jeder andere Partheigenosse berechtigt,denn seinthellung als Munizipalbeamter kann hierbei nicht in Betracht gezogen werden.—Zur weiteren Begründung seiner Vertheidigung führt Redner wörtlich fort: ,,Jeder Bürger ist in Ungarn gleichberechtigt— gleichviel welches sicter bekleidet—und insolange seine Re 4 ru (nut im Widerspruche zur allgemeinen Moral stehend) dessen amtliche Autorität nicht gefährden, sind sie der Beurtheilung der Generalversammlung als kollektiver politischer Körper, der Natur der Sache nach, entzogen. Wer einzuschreiten hätte, falls thatsächlich ein Delift nachgewiesen werden könnte, wäre der Staatsanwalt, sonst aber Niemand. Zwar kann jedes Munizipal-Ausschußmitglied als Privatperson die Ansichten oder Thaten des Beamten billigen oder mißbilligen, aber solfeftive und amtlich kann es außer den, im Gehege vorgesehenen Fällen darüber sein Urtheil abgeben. Da der Beamte die persönliche Freiheit ebenso in vollem Maße genießt, wie jeder andere Bürger des Staates, entziehen sich seine politische Parteistellung oder seine politischen Anschauungen ebenfalls der Beurtheilung der Generalversammlung. Er ist, die öffentlichen Skandal verursagenden unmoralischen Thaten ausgenommen, nur für seine Amtshandlungen der Generalversammlung verantwortlich, als Privater aber ist er vollständig frei und unabhängig. Nach der am meisten haarspalterlschen Auffassung legt die amtliche Eigenschaft höchstens zweien der Munizipalbeamten eine gewisse Reserve auf, diese sind der Bürgermeister, der die Kommune repräsentirt und der Stadthauptmann, der, da er an richteramtliche Funktionen ausübt, eine parteilose Stellung einnehmen muß, und bei dem, da er als Wächter der allgemeinen Ordnung und Nude so zu jagen permanent im Amte ist, der Beamte den Privaten so zu jagen gänzlich absorbert. Bei den übrigen städtischen Beamten bleibt der Beamte, sobald er nicht in seiner amtlichen Qualität vorgeht, auf seine Amtsphäre und Amtslokale beschränkt ; außerdem ist er Privatmann, und Tann Alles thun was ein anderer anständiger Mensch thun darf. — Ich meinestheils, der ich bei meinen notariellen Agenden mit dem Bublikum gar nit in Kontakt komme, weder vermöge meiner Stellung die Kommune repräsentive, dann ebenso wie jeder andere eine anderwärtige Beschäftigung treibende Mensch, bei jedem Privatafte nur meine eigene Privatperson in’s Gewicht fallen lassen, und da ich vis & vis der Stadt für meine jährliche Bezahlung nur die Verrichtung gewißer Konzept-Arbeiten übernommen habe, ist es, ob ich an einem politischen Akte theilnehme oder nicht, ob ihh ein Schreiben an Kossuth unterfertige oder nicht, für die Generalversammlung umso gleichgültiger, weil ich meine Privatansichten, da meine amtliche Feder die Anschauungen und Intentionen der Generalversammlung und nit meine eigenen zu Papier zu bringen da ift, in meine Antisphäre unmöglich sie übertrainiren kann. Aber auch abgesehen von den obigen mehr theoretischen Auseinanderlegungen, stellt al das positive Sejeg die Anompetenz der Generalversammlung außer allem Zweifel. Die Speziellen Regeln nämlich, welche den Administrations-Beamten als folgen außer den allgemeinen Gejegen verpflichten, enthält der VII. Ges.-Art. vom Jahre 1876 über das Disziplinar-Verfahren gegen: Administrativ-Beamte. In diesem Gefege ist der Disziplinar-Gewalt der Generalversammlung und der übrigen Disziplinar-Behörden Ausdruck verliehen, aber dieses Gefeg enthält an die Abgrenzung dieser Gewalt, welche zu überschreiten ihr nicht gestattet ist. Der VII. Gef.-Art. vom Jahre 1876 sagt aber gleich im §. 1, als er die Fälle, wann gegen einen Beamten disziplinarisch vorgegangen werden kann, normitt, folgendes: a) wenn dasselbe (Beamten Hülfs- und Manipulationspersonale) die duch das Geieg die statutarischen oder Negierungs-Verordnungen ihm vorgezeichneten Pflichten verlegt, oder nachläßig erfüllt, oder zur Erfüllung derfelden sich als unfähig erweist. b) Wenn die Mitglieder desselben einen öffentlichen Weigerung erregenden, unsittlichen Lebenswandel führen, ‚oder sich Ähnlicher Ausschreitungen schuldig machen. — Daß die vom Herren Repräsentanten Abt v. Poda vorgebrachte Anklage felbst dann, wenn meine amtliche Qualität in den Vordergrund geschoben werden könnte, unter seines der erwähnten Fälle vangirt werden kann, bedarf wohl Feines längeren Beweises, es ist demzufolge evident, daß die abschwebende Interpellation in der Generalversammlung in kompetenter Weise an den Herrn Bürgermeister gerichtet wurde. — Nachdem Medner noch an der Hand des Gesechbuches auseinander fegt, daß die Kriterien eines „Hochverrathes", weder nach der heutigen theoretischen Rechtswissenschaft, wo nach dem Naturrechte oder den früher zu Kraft bestandenen Gelegen, irgendwie auf seinen Fall zutreffen, fehliegt er wie folgt: „Ich kann nur meinem Bedauern darüber Husdrud verleihen, daß eine an und für sich so geringfügige Sache ungereterweise so großen Staub aufgewirbelt hat, kann er aber nur in erhöhtem Maßstabe bedauern, daß dieser Sigungssaal ohne Grund und ohne Kompetenz zum Schauplan einer Interpellation, welche die Ruhe und den Frieden in ungleich erhöhtem Maßstabe, als die erwähnte unschuldige Zitulatur, alterirt, auserkoren, der Beamte aber als Zielsscheibe für haltlose Anklagen und Verdächtigungen mißbraucht wird.“ — E83 werden sodann drei Anträge gestellt, und zwar lautet der Antrag des Herrn Repräsentanten Dr. Mayer das Schriftstüd mit Bedauern, der des Herrn Dörfler dasselbe einfach zur Kenntnig zu nehmen und sodann zur Tagesordnung überzugehen, und der bes e Dr. Niklaus Schwaig das Vorgehen des Szenatärs als ein inkorreltes zu erklären. Letterer zieht seinen Antrag zurück, weshalb nur über die beiden ersten abgestimmt und der Antrag des Herrn Dörfler mit 35 gegen 29 Stimmen angenommen wurde. Der Erlaß des hohen F. ung. Landesvertheidigungs-Ministeriums in Angelegenheit des Baues einer Kavallerie-Kaserne in Oedenburg, sammt Zuschrift des Debenburger Komitat-Vizegespans in derselben Angelegenheit, sowie die Vorlage, beziehungsweise Anfrage des Magistrates, ob unter Aufrechthaltung des Generalversammlungs-Beschlusses vom 13. Mai 1874 heute nor auf der Revision der Statuten des Armen-Versorgungshauses bestanden werden soll, werden zur Seenutzniß genommen. Ferner wurden auch der Erlaß des hohen F. ung. Ministeriums für Acherbau, Gewerbe und Handel, womit die Bewilligung der Errichtung einer Handelsund Gewerbekammer in der Stadt Miskolcz bekannt gegeben wird, sowie das Protokoll über die erfolgte Neubewegung einiger, duch Abdankung vasant gewordenen Funktionärstellen in der Finanz und S Kontrolls- Sektion, beziehungsweise Ergänzung derselben, und der Bericht der Finanz und Kontrolls-Sektion, betreffend die bewilligte Aufnahme eines Darlehens von 8000 fl. zur Bestreitung der Hochwasser-Schäden-Ausgaben zustimmend erledigt. — Libertas, Bombage. O Militärisches. Wie und aus Wien zugeht wird der Divisionär von Wien, Seine Exzellenz Herr FML, Jovanopic, zum Landeskommandirenden von Bosnien und der Herzegowina ernannt werden. Der Herzog von Württemberg sol die neu zu streifende Stelle eines Generalinspetors der Infanterie einnehmen. Bekanntlich befigt jede Waffengattung bis auf die Infanterie, bereits einen General-Inspektor. O Bur Affaire Trefort. Das fngl. ung. Amtsblatt enthält folgendes Kommuniqus: Aus den durch das Kultus und Unterrichts-Ministerium verwalteten Fonds und Stiftungen werden seit Jahren feine Darlehen gegeben, und au so lange solche gegeben wurden, sind dieselben nicht präsidialiter manipulirt worden, sondern es wurden derartige Angelegenheiten ausnahmslos durch die betreffende Sektion unter Mitwirkung der Rechnungs-Departements und des Kaufarum-Direktorats erledigt. Da nun aber die betreffenden Aemter nichts davon wissen und auch seine Spur vorhanden ist, daß der jenige Kultusminister aus den Fonds und Stiftungen ein Darlehen aufzunehmen beabsichtigt hätte, so beruht die aus dem „Magyarorgäg“ in die „Oedenburger Zeitung" übergegangene Meittheilung, welche geeignet gewesen wäre eine ungünstige Meinung gegen unsern Ablegaten, den Herrn Kultsminister zu erwecken, lediglich auf einer irrigen Information. O Neue Banknoten. Es wird der österreichiscungarischen Bank gestattet werden, Die demnächst zur Ausgabe gelangenden neuen Noten ohne irgendwelches Landes- Wappen drucen zu lassen. Die Verfügung des auf diese öffentlichen Geldzeihen Bezug habenden Paragraphen, daß auf der einen Seite der deutsche auf der anderen der ungarische Tert zu stehen hat, bleibt aufrecht. Sobald dieser Gelegentwurf erledigt ist, werden auch die Staatsnoten der Form der Banknoten entsprechend, neu gedruckt werden. *Vom hiesigen Stadthhauptmann Amte bringen wir nacstehende Kundmachung : Die Loofung für Militärpflichtige der 1. Altersklaffe von 1880 wird am 17. Februar 1880 Vormittags 9 Uhr im biesstädtischen Wathssaale vorgenommen werden. E86 werden demnach alle im Jahre 1860 geborenen, und für 1880 die 1. Altersklasfe bildenden militärpflichtigen Jünglinge Hiermit aufgefordert, am obigen Tage, nämlich am 17. Februar 1880 Vormittags 9 Uhr zur Loosziehung im Rathssaale zu erscheinen. Für Diejenigen, welche aus was immer für einer Ursache verhindert sein sollten, zur Loosung zu erscheinen, wird der etwaige Bevollmächtigte oder der Gemeinde- Vorsteher eine Loosnummer ziehen, welche für die ganze Dauer der Wehrpflichtigkeit des Konskribirten unverändert maßgebend bleibt. * Einladung. E86 wird dem p. t. publitum bekannt gegeben, daß die feierliche Vertheilung, beziehungsweise Uebergabe der vom Exekutiv-Fomit, der von der Stuhlweißenburger Landesausstellung übersendeten Diplome und Medaillen an die Prämierten FETTE Rofales, morgen Montag, den 2. Februar d. J. Vormittage 11 Ude im städtischen Rathssaale stattfinden wird. Der Vertheilungsakt ist ein öffentlier, es steht daher jedermann frei, demselben beizumahnen. * Ein Privilegium. Der hier wohl bekannte Herr Ygnag Roth, ifr. Volkssgullehrer, hat, wie die „Wiener Zeitung“ vom 30. dv. M. berichtet, auf eine von ihm erfundene Bruchrehnentafel am 11. v. M. für beide Theile unserer Monarchie ein ausscliehltes Privilegium erhalten. * Biffige Hunde. Die hier so oft wieder fehrenden Klagen über unzureichenden Schug gegen Verlegungen doch biffige Hunde, Haben zwar fon nadehaltige Wirkung erzielt. E8 wird seitens unserer Polizeibehörde strenge das Verteuern der Hunde überwacht, e8 werden von Zeit zu Zeit Nazzia’8 gegen die herrenlosen Hunde unternommen und die Eigenthümer solcher Thiere, deren Bissigkeit evident ist, verhalten, denselben Maulkörbe anzulegen. Alleine kommen troßzdem noch immer bedauerliche Fälle von Verlegungen der ungenügend dreijkte oder sehlechtgehütete Hunde vor. Vorgestern erst wurde ein Kind von fold’ einer Bestie (sie gehört — wie wir vernehmen — einem auf der Promenade etablivten Selder) empfindlig zer fleischt. Wir bitten um strengere Handhabung der Polizeivorsuriften zum Schuge wider bösartige Hunde. * Die Banffiliale. Endli ist die so oft ventilirte Frage, deren Lösung unsere S Finanzkreise lange genug in „schwebender Pein“ erhielt, ob nämlich auch Debenburg in die Meihe jener Städte, welchen eine Filiale der Desterr-ungarischen Bank zugedacht ist, aufgenommen werden wird, in der befriedigendsten Weise zu bejahender Entsgeidung gelangt. Schon am 15 Juli d. %. wird sie Hier ihre Bureaus eröffnen und zwar — wie wir bestimmt erfahren — im Hause des Herrn Stadtphisilus Dr. diligiy. Vorläufig wird der Beamtenkörper diefegusstitutes aus drei Herren Funktionären und der Dienerschaft bestehen. * Ein Freund der Stadtverscgönerung schreibt und nachstehende Zeilen, deren Inhaltung wirklich wenigstens der Erwägung werth scheint : Für die Verschönerung unserer Stadt ist in den legten „Jahren jowohl Seitens der Kommune als auch des Privat-Verschönerungsvereines DVieles gesciehen. Besonders zweckentspregend ist die Pfarrwiese hergerichtet worden. Wie sehr muß man sich aber wundern, das es unseren verehrligen Stadtvätern nicht alleingefallen ist, jenes mittelalterliche Häuschen, das einen die Baffage von und zur Pfarrwiese behindernden Vorsprung bildet, auf welch’ immer für eine Meise zu beseitigen ! Vielleicht gelingt es dieser Andeutung die Aufmerksamkeit der maßgebenden Kreise auf die erwähnte Verunzierung zu lenken, deren Hinwegräumung wor ohne empfindliche Geldopfer bewertstelligt werden könnte. «Drillinge.Aus Kapuvar wird uns berichtet,daß eine dortige Insassin vor einigen Tagen von Drillingen entbunden wurde.Mutter und die drei Knäblein erfreuen sich der besten Gesundheit. «Der Ball des Oedenburgerkaufsmännischen Vereines findet,wie schon ers wähnt,Samstag den 7.Februarl.J.im großen Kasinosaale,unter dem Protektorate der Frau Helene Ritter v.Flandorffer statt.Die Einladungen hiezu sind bereit ausgegeben,und erlaubt sich deshalb das Komité die ergebene Mittheilung zu machen,im Falle jemand(Herren oder Fakrilien)ausBeriehen die Einladung,die er zu beanspruchen glaubt,nicht erhalten hätte,möge so freundlich sein,dieselbe bei Herrn G.Schöllera bet unde 109)zu reklamiren."Was uns Alles zugemuthet wird. Ganz abgesehen von den vielen, meist anonym uns zugehenden, also schon von vorneherein für uns ganz unbenügbaren Einsendungen, womit die Berfaffer uns auffordern, diese oder jene Angelegenheit, die nur für die Einsender selbst von rein persönlichem Interesse ist, im Blatte zu behandeln, oder sogenannten „Unfug“ öffentlich zu rügen, welcher, bei Licht betrachtet, eigentlich gar kein wirkliger Unfug, sondern höcstens eine Heine Unbequemlkeit für denjenigen ist, der sich darüber besagt — also ganz abgesehen von diesen in der Regel für uns gegenstandslosen Zuschriften, werden wir auch eben so Häufig versiebenerseits mit Anfragen beehrt, worüber wir Aufschlag im Blatte ertheilen sollen. Nun sind wir zwar gerne und willfährigst erbetig, unseren gejrägten Lesern nach Kräften zu dienen, allein wir sind im derselben Lage, wie „Mephisto“ in Göthe’s „Bauft. Wohl viel ist und bewußt, alwifsend sind wir nicht. &o 5. .. wissen wir auch nicht genau, weßhalb der „Oedenburger Essompte- und Sparverein“ sein Geschäftslokal an den Sonnabenden gejgriffen hält. Wir können die diepfällige Anfrage nur mit einer, übrigens so nahe liegenden Vermuthung beantworten, daß sic D diese Antwort der Srager selbst hätte geben können: wahrscheinlich sind die Herren des genannten Spars der eines Israeliten, und diese können aus rituellen Rücksichten an Samstagen seine Geräfte abwideln. Freilich sollte eine Geldanstalt, die für den geschäftligen Verkehr des ganzen Publikums errichtet wurde, eigentlich intertonfessionel fein, und also tagtäglich funktioniren, allein Hriftliche Wechselstuben und derlei Anstalten sind ja auch an Sonn und Feiertagen getroffen. Seien wir unparthernd: „Was dem einen weht ist, ist dem Andern billig.“ mann riet Dingen, XV.