Oedenburger Zeitung, 1891. April (Jahrgang 24, nr. 73-98)
1891-04-01 / nr. 73
EEE x. l» » * . RIRORTTTESTTRERTETTEN -er - ,- ,-,« Herr Jakobsom ehemals Dragoman der russischen Gesandtschaft in Bukarest,der Mann,welcher die früheren bulgarischen Verschwörungen gelenkt hat, ist kürzlich,und zwar,wie mit auffälligem Nachdruck ebetont wurde auf Betreiben Hitrowo’s aus Rumänien ausgewiesen worden;er soll sich nach Genf oder London begeben haben,wo er unter den russischen Flüchtlingen,den Gekränkten spielen und als Mouchard wirken dürfte.Hitrowo selbst kehrt erst aus Petersburg nach der Dimbowitza zurück. Beide Biedermänner haben so nach für ein Alibi gesorgt und dürfen ausrufem»Wer kann uns etwas beweisen?!«Fält jedoch von ihren Werkzeugen eines in die Hände der bulgarischen Polizei Jo wird dasselbe nach der Verurtheilung reklamirt und dann für die ausgestandene Angst belohnt Der Anschlag ist,trotzdem er ein Menschenleben dahingerafft hat,fehlgegangen,da Statrbuloff mit heiler Haut davongekommen ist.Der Tiger,wenn er einen Fehlsprung gethan hat, kehrt mit gesenktem Kopfe um,Rußland wird jedoch von seinem ausersehenen Opfer nicht loslass.Neue Verschwörungen und Morde können erkauft,neue Schwierigkeiten für die sophiotischen Machthaber geschaffen werden.Und Bulgarien hat durch den Rücktritt Crings seinen eifrigsten Beschützer verloren,der,weil Italien nicht an Rußland grenzt, mancher Rücksicht entbunden war,die unsere gemeinsame Regierung fesselt.Rudini hütet sich, den Unwillen des Petersburger Kabinets auf sich zu ziehen. Aber Bulgarien hat, Dank der Weisheit und Energie seiner Staatsmänner und der Besonnenheit der starren Mehrheit seiner Einwohner, die größten Gefahren glückich überstanden, so daß wir überzeugt sein dürfen, er werde auch ferner allen mogrowitischen Imtriguen und Verbrechen siegreich widerstehen. Ueber den Begriff Kaufmann und über die Berechtigung Kaufmann zu sein, werden oft Tragen gestelt. z. B.: Kann jemand, Höcder und Greißler mit denselben Artikeln Handel treiben? Zum Handel mit welchen Artikel berechtiget die ertheilte Gewerbekonzession ? Hierauf kann die Antwort ertheilt werden, daß das Geschäft des Höders, Krämers und Greifers auf einen engeren, den Rahmen des Steingewerbes nicht überschreitenden Streis beschränft ist. E35 sind daher auch diese Geschäftsrente laut S 5 des Handelsgeseßed (G.4. XXXVI , 1875) mit gehalten, ihre Firmen gerichtlich protokolliren zu lassen, denn sie werden nur als Staufleute angesehen. Der Greikler und der Spezereihändler sind zwar berechtiget mit den gleichen Artifein Handel zu treiben, aber der Greißfer genicht nicht jene Bartheile, welche dem gerichtlich protokollirten Kaufmanne zusommen, dessen Geschäftsbüicher z. B. von Geieges wegen halbe Beweiskraft haben, und ist auch der Kaufmann leichter in der Lage zu Treditiren und sich so einen größeren Umfaß zu sichern, als der Greißler und genießt auch selbst größeren Kredit. Uebrigens kann vom wissenschaftlichen Standpunkte aus der Begriff „Kaufmann“ nicht von der Firmaprotokollirung und Buchführung allein abhängig gemacht werden, denn im Sinne des Handelsgesäßes ist jeder als Kaufmann anzusehen, der in eigenem Namen sich gewerbemäßig mit Handelsgeschäften befaßt. Aus der erwähnten Bestimmung ausgehend, kann ein Greißler deshalb nicht als Kaufann gelten, weil sein geringer Umlag den Rahmen des Kleingewerbes nicht überschreitet und weil innerhalb diese geringen Rahmens von einem Betriebe von Handelsgeschäften nicht die Nede sein kann. Auf Grund der ertheilten Gewerbekonzession können nur solche Artikel verkauft werden, für welche die Konzession ertheilt worden ist, z. B. ein Eisenhändler, deren Konzession nur auf den Handel mit Eisenwaaren lautet, man auf Grund dieser Konzession nicht auch Spezereiwaaren führen. M. der die Befähigung als Kaufmann nicht befikt, eine Konzession zur Ausübung des Spezereis und Gemischtwaarenhandel8 erlangen, oder nicht? Hieraus ginge aus dem Gesee die Antwort hervor, daß in Ungarn jedes großjährige, oder großjährig erklärte Imdividuum, ohne Unterschied des Geschlechtes, innerhalb der Grenzen des Gewerbegejeges (&.U. XVII , 1884), welchen Geschäftszweig immer, also auch den Handel, wo immer selbstständig und frei betreiben dürfe. Der Handel gehört nicht zu jenen Geschäftszweigen, zu dessen Betriebe es vorgeschrieben wäre, theoretische oder praktische Vorkenntnisse nachzuweisen, somit fann die Konzession zum Spezerei- und Gemischtwaarenhandel oder zur Greißlerei, wen immer ertheilt werden. Welcher Unterschied ist man zwischen Hödern, Krämern, Greißlern und Gemischtwaarenhändlern ? Kann trug dieses Unterschiede( auch der Krämer, Später wohlbehalten über die Grenze nach Spanien schaffen werde. Im solcher Weise läßt si alles retten, und Barre kann Ihnen nichts mehr anhaben. Ich danke Ihnen, mein Herr, erwiderte Adhemar kalten Tones. Ich Habe michts zu verbergen und man kann zu jeder Stunde zu mir kommen. — Bedenken Sie... — Ich habe Alles bedacht. Ich würde Ihren vortrefflichen Rath mit Vergnügen befolgen, wenn mein Neffe Hier wäre. Sie willen aber so gut wie ich, daß er in diesem Wugenbliche in Deutschland ist. — Sie trauen mir nicht, und haben Unrecht. Sie haben in mir einen wärmeren Feund, als Sie meinen, und indem ich Sie rette, komme ich nur den Wünschen meine Bruderd nach). Bei diesen Worten stand der Graf entrüstet auf. Er empörte ihn, sein Leben dem Schule Neymier’s verdanken zu sollen. — Lassen Sie und nicht weiter von der Sache Sprechen, sagte er. So ausgezeichnet auch Ihre Absichten sind, so habe ich doch seinen Grund, irgend etwas zu befürchten. Ich habe die Ehre, Ihnen gute Nacht zu wünschen. — Lassen Sie sich wenigstens gesagt sein, daß die Gensdarmen übermorgen in Ihr Haus formen. — Barum nit morgen schon ? — Weil der Befehl noch nit vom Nevo- Autiond=-Slomite de Departement? unterzeichnet ist. — Schön. Auf übermorgen also mein Herr. Der Graf verließ den Garten. Die Horchende Gestalt eilte nach Dives, und der Staatsanwalt verwünschte den Eigensinn des alten Grafen, um dessen Rettung willen er Gefahr lief, die eigene Sicherheit zu kompromitiren. (Fortlegung folgt.) TEEN Dom Tage. Ein Besuch in Geht. In politischen Kreisen erregt die Nachricht, das Ministerpräsident Graf Julius Szapäary den gewesenen Ministerpräsidenten Soloman Tipa in Seht besucht habe, großes Aufsehen. Wlan bringt nämlich diese Reife mit der bevorstehenden Verwaltungsdebatte in Zusammenhang und versichert, daß es sich bei den Besprechungen in Geht um „Konzessionen“ gehandelt habe, welche in Angelegenheit der Verwaltungsvorlage gemacht wurden. So interessant nun an und für sie die Neffe nach Get wäre (vorausgeseht daß sie thatsächlich stattfand), so ist Doch schwer zu errathen, welche Konzessionen gefordert und gewährt wurden. Sollte denn Koloman Tipa ein Gegner der Verwaltungsvorlage und mit jenen seiner Anhänger Eines Sinnes sein, welche gegen den Entwurf Stellung nahmen? Wenn dies der Fall ist, wie fommt «8 dann, daß der Sohn des Ministerpräsidenten im Verwaltungsausschusse in so Heftiger Weise für die Vorlage eintrat? Vorwahl, die Ansichten des gewesenen Ministerpräsidenten über die Reform der Verwaltung waren stets unklar und die Reife des Grafen Szapáry nach Geßt — sofern dies nicht ein einfacher Besuch it, der allerdings in der stillen Woche einigermaßen seltsam berühren muß — dient nur dazu, dieselben noch unklarer zu machen. 3 wäre in der That zu wünschen, daß die publizistischen Freunde dem gewesenen Premier ein wenig Licht über die gegenwärtigen Ansichten Solomon Tipa’s, die Verwaltungsreform betreffend, verbreiten würden, damit man in Ungarn endlich erfahre, ob Tipa und seine Anhänger zu den Fremnden oder zu den Gegnern der Verstaatlichung der Administration gehören. O Bene Ritter vom Goldenen Dicke. Seine Majestät der Kaiser-König Hat mit Alerhöchsten Handschreiben die Herren Erzherzoge Josef Ferdinand und Josef Augustin, ferner den General der Kavallerie a. D. Leopold Grafen Sternberg, den Fürsten Edmund Clary und Aldringen, den Grafen Richard Clam-Martinic und den Banus Grafen Khuen-Belasi-Hederváry zu Rittern des Ordens vom Goldenen Bließe ernannt. Die beiden Erzherzoge sind die jugendlichen Söhne des ungarischen Landwehr-Oberkommandanten Erzherzog Josef. Die Verleihung des höchsten österreichischen Ordens an den Grafen Richard Clam- Martinic bedeutet zweifellos die Anerkennung für die hervorragenden Verdienste, welches dieser Staatsmann während der Ausgleichs-Aktion erworben hat. Die Auszeichnung des ersten Blary entspricht der patriotischen Haltung dieses Cavaliers in schwierigen politischen Yagen, jene des Banns von Kroatien der hervorragenden Wirksamkeit desselben auf seinem verantwortungsvollen offen. i O B Adelsverfeißung. Se. Majestät Hat dem teoatisch-slavonischen Reichstagsabgeordneten und Stenjevegzer Grundbesiger Peter Junktovich, sowie dessen gejeglichen Nachkommen in Anerkennung seiner auf dem Gebiete der öffentlichen Angelegenheiten erworbenen Oberdienste den ungarischen Adel verliehen. Aus der dipfonatischen Zeit. Seine Majestät der König Hat dem Legations-Sekretär der I. und f. Gesandtschaft in Japan Heinrich v. Siebold den erblichen, österr. Freiherrnstand verliehen. Das Zeichenbegängniß des Grafen von Meran fand am 29. d. in Abbazia statt. Die Leiche wurde über Allerhöchste Anordnung einbalsamirt und in Anwesenheit der Erzherzoge Franz, Ferdinand und Otto, der Erzherzogin Maria Fofjera und der näheren Angehörigen des Entschlafenen, der gräflicher Familien Meran und Lamberg eingesegnet. Dem Dahingeschiedenen wurden die militärischen Ehren eines Generals bei seinem Leichenfondafte erwiesen. Das ganze Regiment Graf Sellacih war ausgerückt; die dienstfreien Offiziere von Fiume und Abbazia wohnten der Leichenfeier bei. Weiters erschienen Handelsminister Marquis Bacqquehem, Statthalter Baron Kübed, Landeshauptmann Graf Wurmbrand, Landesgerichtspräsident Graf Gleispach von Graz, Gouverneur Graf Zichy von Trume, Vertreter sämmtlicher Lokalbehörden, der hier weilende Adel und ein zahlreiches Kurpublikum. Der Sarg war mit Hunderten von Kränzen, darunter solche von Erzherzog Karl Ludwig, Erzherzogin Maria Theresia, Erzherzogen Franz Ferdinand und Otto und Erzherzogin Maria Josefa 2c. geschmüdt. An die trauernde Familie sind unter anderen Konfelenztelegramme eingelangt von dem Monarhenpaare, vom Kaiser Wilhelm, von der Stronprinzessin-Witwe Erzherzogin Stefanie, Erzherzogin Valerie, Erzherzog Franz Saldvator, der Königin der Belgier u. f. mw. Nach der Einssegnmung wurde die Leiche nach Schönau bei Meran überführt. Oberänderungen in der Generalität. Seine Majestät hat die Enthebung des Feldmarschall-Lieutenant- Viktor Grafen Gräveniß, betraut mit dem Dienste der General-Remontirungs- Inspertory, von diesem Dienste angeordnet und demselben das Großkreug des Franz -Jojef3-Ordens verliehen; weiter den Feldmarschall-Lieutenant August Nemethy von Nemetfalva, Kommandanten der Stavallerie-Truppen-Division im Krakau, zum General-Remontirungs-Inspektor ; den General-Major Gustav Freiherrn v. Wersebe, Kommandanten der 4. Kavallerie-Brigade, zum Kommandanten der Kavallerie - Truppen - Division in Krakau; den Obersten Georg v. Rohonczy, Kommandanten des Hußaren-Regiments Graf Radegry Nr. 5, zum Kommandanten der 4. Kavallerie-Brigade ernannt und in demselben den Orden der Eisernen Krone 3. Klasse verliehen , dann den Oberstlieutenant Ludwig Krauchenberg des Hußaren-Regiments Freiherr von Edelsheim-Öyulai Nr. 4, zum Kommandanten des Hußaren-Regiments Graf Radessy Nr. 5 ernannt, die Uebernahme des General-Majors Mori. Staenzel, Kommandanten der 14. Infanterie-Brigade, auf sein Ansuchen in den wohlverdienten Ruhestand angeordnet, und demselben bei diesem Anlasse den Feldmarschall-Lieutenants-Charakter ad honores und das Ritterkreuz de Leopold-Orden3 verliehen. Der Oberst Wilhelm Goldschmidt Kommandant des Infanterie-Regimentds Nr. 5, zum Kommandanten der 14. Infanterie Brigade; der Oberst Alfred Brosc Edl.v. Fohrnheim Kommandant des Infanterie-Regiments Nr. 54, zum Kommandanten der 20. Infanterie-Brigade ; der Oberst Bustav Find des Infanterie-Regiments Nr .4, zum Kommandanten dieses Regiments; der Oberst Ferdinand Treihere Rosenzweig von Drauwehr, dem Infanterie-Regiment Nr. 5, zum Kommandanten dieses Regiments. . O Parlamentarisches aus Oesterreich. Das Präsidium des Abgeordnetenhauses versendet folgende Mittheilung: „Nachdem Seine f. u. f. Apostolische Majestät mit Allerhöchstem Patente vom 26. März I. 3. den Reichsrath auf den 9. April 1891 in die Reichhaupt- und Residenzstadt Wien einzuberufen geruht haben, wird die Eröffnungsfigung des Abgeordnetenhauses am 9. April L. 3. um 11 Uhr vormittags stattfinden.“ Das Präsidium des öfter. Herrenhauses bleibt unverändert. 3 wurden nämlich Präsident Graf Ferdinand Trauttmansdorff und die Vizepräfidenten Fürst Alexander Schön « DEE Die Abonnementsgelder erfuden wir rechtzeitig in unser Administrationshurean: Grabenrunde 121 zu senden. u. _ BR,