Oedenburger Zeitung, 1892. April (Jahrgang 25, nr. 76-100)

1892-04-22 / nr. 93

Xxv Jahrgang k(-«·«kc«3··.P­-sis··. Ri RE u Freitag 22. ot 189, rg Oehenfugenseiten. Drnnn für Politik, Handel, Industrie und Landwirthchaft, ante für Tazinle Inferese, Für Loco: Ganzjährig, 10 ft., Serjährig, 5, fly, WVierteljährig 0 fr., Monatlich­es Für Mudwärts: " Bansjährig 14 fh) „Seiährig 7 fl.­­viertel­­jährig 3 fl. 50% Aie für das Bart bestimmten hie, mit Ausnahme von Inseraten, Pränumerations- und Insektionsgebühren, sind an die Redaktion portofrei einzusenden.­­ Das Blatt erscheint täglich, mit Shienahme des auf­ einen Sonn- oder Feiertag folgenden Tages. Präamumterafions:Pfeife: nina A 98, Eu Bnhtinkeri E, Romtmwalter & Sohn, Grabenrunde 11, Einzelne Nummern Roflen 5 Stenzer. 5 fr. für die ein-, 10 Fr. für die ziveis, 15 fr. für die: dreis, 20 fr. für die vierspaltige und 25 fr. für die durchlaufende Petite eile erelusive der Stempelgebühr von 30 fr. 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Zur Berfassung der Entwürfe für Die drei Abschnitte desselben hat der Minister drei Necht­­­gelehrte betraut: für das Eherecht Alerius Györy, für Die Regelung des Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern Ludwig Krälis, für die Waisen­­und Bormundschafts - Angelegenheiten Ladislaus Sipörez Hinsichtlich der Regelung der mit der Ehe zusammenhängenden vermögensrechtlichen Fra­­gen ist Dr. Georg Jancao6, Professor der Klau­­­ssenburger­­ Universität, mit der Anfertigung eines Entwurfes betraut. Der eben tagenden Enquete, welcher außer den genannten Herren noch die­­ Universitäts-professoren Julius Kovacs und Benjamin 3 ög 55 angehören, liegt nur der von Alerius G­yörny angefertigte, in diesen Blättern bereits zitierte Entwurf zur Regelung des Eherechtes vor. Laut diesem Entwurf ist die Ehe ein bür­­gerliches Rechts­verhältniß. Demgemäß ist nach diesem Entwurf die Ehe vollkommen und vollständig eine Beipilehe, welche im jeder Hinsicht im Sinne der Bestimmungen des auf alle ungarischen Staatsbürger gleichmäßig sich er­­strebenden Zivilrechtes zu beurteilen i­. Daraus folgt, daß die Gerichtsbarkeit in den Brogessen, welche aus dem ehelichen Verhältnisse etwa ent­­stehen, nicht den kirchlichen, sondern den bürger­­lichen Gerichten­ zusteht. Hinsichtlich der 253 - barkeit der Ehe nimmt der Entwurf ungefähr den Standpunkt ein, auf welchem das dermalen giltige protestantische Eherecht steht, während der­­selbe in Betreff der aufschiebenden Ehe­­hindernisse — unter Beseitigung der Glau­­bensver­schiedenheit — sich der Auffassung des kanonischen Rechtes nähert. Was die Formen der Eheschließung betrifft, sucht der Entwurf nach Möglichkeit jede Disharmonie zwischen der Auffassung des Wolfes und dem Geseße zu ver­­meiden. 3 wird denn als regelmäßige Form der Ehekhliegung selbstverständlich die Trauung durch den Priester beibehalten, wobei der Priester als Mandatar des Staates betragtet wird, welcher die Eheschließungen als öffentlich beglaubigter Zeuge zur Kenntnig nimmt und in Evidenz hält, natürlich auf Grund eines Mandats des Zivilgeheges. Der Entwurf rechnet auch mit jener Mög­­lichkeit, welche sich in Folge Beseitigung der Glau­­bensverschiedenheit als Ehehinderniß ergeben mußte, daß nämlich der Briefter in einzelnen Fällen­ die Zuk­enntnißnahme der Eheschließung verweigern werde. In solchen Fällen erfolgt die Eheschließung vor der Zivilbehörde. Dieses Expediend ist nicht identisch mit der österreichischen Noth-Zivil­­ehe, nachdem Hinsichtlich der rechtlichen Nat­ur zwi­­schen der vor dem Priester und der vor der Zivil­­behörde geschlossenen Ehe sein Unterschied besteht, indem beide gleichmäßig Zivilehen sind, deren Zu­­standekommen, Bestand und Erlöschen durch das Zivilrecht einheitlich geregelt wird. Die Enquete hat die Erörterung des allge­­meinen, prinzipiellen Standpunktes bereit Hinter sich. Sämmtliche Mitglieder stimmten darüber ü­ber­­­­ein, daß die Ehe all ein bürgerliche Rechtsver­­hältniß durch die Gefeßgebung einheitlich geregelt, d. h. zu einer zivilen gemacht werden müsse. Ueber die Form der Cheichließung jedoch gehen die Meinungen so ziemlich auseinander und ist dies der Grund des langsamen Ortganges der Engquete-Berathungen, umso mehr, al Justizmi­­nister Szilaghi, der an sämmtlichen Gattungen der Enquete theilgenommen, über diese Frage sich noch nicht endgültig geäußert hat. Seien gegenüber, welche die Eheschließung obligatorisch vor der Zivilbehörde fordern, verwei­­sen der Urheber des Entwurfes und auch Andere auf den Mangel von genügend verläßlichen Ad­­ministrativ-Organen und auf finanzielle Rücksichten. Diese Frage ist daher noch nicht entschieden ; nicht­­­destoweniger ist die Enquete in die Berat­ung der Detail eingetreten und hat fünf von sieben Para­graphen, welche die­­ Verlobung betreffen, erledigt. Dem Tage. Adlatus de3 Honved-Oberfommandanten O Auszeihunng. FML. Julius v. Fori- ngäal, Erzherzog­ Zosef wurde von Sr. Majestät zum wirklichen Geheimen Nath ernannt. O Saiserin-K­önigin Elisabeth. Aus Athen wird berichtet, daß nach­ Meldungen aus Korfu das Befinden der Kaiserin-Königin von Oesterreich- Ungern im Vergleich zu ihrem Befinden vor zwei Jahren eine wesentliche Besseiung erkennen­ lasse. Sie zeige ein hohes Maß körperlicher Frische, mache viele Spaziergänge und Ausfahrten, wende den Wohlthätigkeitsanstalten und den Mädchenschulen von Korfu lebhaftes Interesse zu, habe mehrfach Lehrerinen mit deren Schülerinen empfangen, wobei sie geläufig griechisch sprach. Ihre Nerven seien derart gestärkt, daß die völlige Beseitigung des frü­­heren Nerven leidend zu erwarten sei. . Feuilleton. Einige, im Klassfchen Altertume ange­­baute Kulturpflanzen. Bon Zulius Eugen Rupprecht. (Nahdruch verboten.) (Sortregung.) Galenus sah ihn in Thrasien und Ma­­kedonien unter den Namen Briza angebaut. Bei den Spartanern wurden die „Roggenbrod­­elfer“ verachtet. Auch in dem Leberresten der Pfahlbauten fand man den Roggen. Der lateinische Name secale stammt von secare schneiden, breton. segal,­ bapf. Cekela- Zekhalea, ah­d. Roggo, angelfäch. Ryge, franz. Seigle. —­­erfte. Hordeum. Homer erwähnt in der Ilias oft „die Heilige Döpferfrucht der Öerfte“. Theophrastos_ theilte sie nach Zeilen, ein; Columella beschreibt die sechszeilige Gerste als Winterfrucht (II 9—14) und HAN von Gerstenbrei. Auh Galenus erwähnt­ sie (1­9). Gerstengraupen nach Homer ovAcqura, oder ovror: dienten (seit den ältesten Zeiten) mit Sag vermengt­ als Nahrungsmittel. Der Name der „Gerste“­ bedeutet­ zugleich Brot-und Ueberfluß. Nach Plinius war die Gerste — Kon — die erste «Getreideart welche in,. Griechenland kultivirt und.»theild al Brodfrucht, theild in grie- oder breiartigem: ‚Bustande benät wurde. Auch als Futter. verwendete » man “die ‚Gerste, so­ wurde z. B. das Lieblingspferd‘ ‚Caligula’s — genannt Pontifex Maximus, — mit, Gerste gefüttert. Man fand­ sie auch in den P­ahlbauten der, Ost­hhweiz,­ wo sie die Bewohner anbauten, bevor sie Metalle besaßen. Shr ahd. Name Kerstä, angel. = bere (Bier), englis$ barley. Hafer Avena war bei den Römern und Griechen nur al Unkraut — avena fatua — Flug» hafer, wilder Hafer und als Bromos befannt, daß sie den gemeinen Hafer angebaut hätten, hiezu fehlen die Beweise. Plinius (XVIII-17) meint, daß durch Degeneration der Gerste, Hafer ent­­stehen würde und umgekehrt: „Sermaniend Bölfer bauen ihn und ernähren sich von feinem andern Mehl.“ (Quippe quam Germaniae populi serrant eam neque alias pulte vivant — woraus man schliegen darf, daß er von den Römern nicht gebaut wurde. Galenus nennt ihn ein Futter für Thiere, aber den Menschen an Nahrung nicht dienlich, und erwähnt Mysien in Kleinasien als Hauptproduktionsort. M. Poreius Cato Censorius (geb. 234 v. Chr. in Tusculum) beschreibt den Hafer in seinem berühmten Werse: „De re rustica“ als Unfraut (frumenta face bis serias run­­cesque avenamque destringas.) P. Virgilius Maro, welcher den Ader­­bau in­ feinen, die Landwirthschaft idealisirenden Liedern auf­ die höchste Stufe erhob, schreibt I Georgieon (I. 1.54): Infelix kodiumf­ ın; sterilis dominantur avenae. In den­ Ueberresten­ der Schweizer Biaplbau­­ten aus der Bronzezeit, wurde auch der Hafer ge­­funden ; fein:­­altdeutscher Name = habert — habere; dänisch hafr, italienisch vena; fran­­zösisch avoine; spanisch: 'avena; portugisisch avea; altslavisch Ovesu. — Ovisw; englisch Oats; angeljächsish Ata; oftjalish Abis; un­­garisch zab; roatish zob. Allem Ansgeine­na If ist das Vaterland des Hafer das gemäßigte Du­» Europa und die Tatarei.*) Die Hülsenfrüchte und Flutter­­pflanzen waren zum größten Theile schon den Griechen und Römern bekannt und fleißig kultivirt. Die Erbe wird in Homer Ilias (15—598) al­s pepırdos umd­rısos erwähnt, von welchem das latei­­nische Pisum stammt. Erbsen waren ein Lieblingsgericht des Herac­­les. In Rom wurden sie im Großen angebaut, Co­­lumella erwähnt sie in seinen landwirthschaftlichen Werken. Der deutsche Name — Erbse — kommt von arawis — araweis. Bohnen und Linsen waren von im Alter­­thume ein beliebtes­ Nahrungsmittel des W­olfes, obzwar die Stoiker dem Anbau dieser Früchte feind­­lich gesinnt waren; den Briestern waren sie als etwas unheiliges verboten. Die V. faba major Buff» oder Puffbohne stammt aus dem südwestlichen Ufern des Faspischen Meeres und wurde im Altert­um allgemein kulti­­virt, spielte auch in der Mythologie eine große Rolle; die schwarzen Tiere in der Blüthe und der Bohne galten als Schriftzeichen des Todes, daher auch als Symbol des Todes, bei. Trauerfeiten­­ wurden besonders Bohnen als Speise aufgetragen. Me dem heiligen Wege nach Eleusis stand ein dem­ Bohnengotte Kvauns oder Kvavıcss geweihter Tempel , weiße und schwarze Bohnen, dienten auch zur Westimmung. *) De Can­dolle. *). In Hellenischen Zeiten herrschte der Glaube,“ da diese Pflanze zum Mehl genommen — Blindheit erzeug­en würde; lolium stam­mt’ dem’ Felt. So 16% = .elend,: "und nügbar; sie wird­ von RE SHRTRIB­ON (und. Düosen 9) rides erwähnt... ee ‚(Sprt­ehung, folgt). rc­ ­ * x 3 ° RE »Er-T­­Re ge a ie Kine DE RE FE BE sei a ae a a ea REN - ee und W»-—-i-"M««D»k«

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