Oedenburger Zeitung, 1892. April (Jahrgang 25, nr. 76-100)
1892-04-22 / nr. 93
Xxv Jahrgang k(-«·«kc«3··.P-sis··. Ri RE u Freitag 22. ot 189, rg Oehenfugenseiten. Drnnn für Politik, Handel, Industrie und Landwirthchaft, ante für Tazinle Inferese, Für Loco: Ganzjährig, 10 ft., Serjährig, 5, fly, WVierteljährig 0 fr., Monatliches Für Mudwärts: " Bansjährig 14 fh) „Seiährig 7 fl.vierteljährig 3 fl. 50% Aie für das Bart bestimmten hie, mit Ausnahme von Inseraten, Pränumerations- und Insektionsgebühren, sind an die Redaktion portofrei einzusenden. Das Blatt erscheint täglich, mit Shienahme des auf einen Sonn- oder Feiertag folgenden Tages. Präamumterafions:Pfeife: nina A 98, Eu Bnhtinkeri E, Romtmwalter & Sohn, Grabenrunde 11, Einzelne Nummern Roflen 5 Stenzer. 5 fr. für die ein-, 10 Fr. für die ziveis, 15 fr. für die: dreis, 20 fr. für die vierspaltige und 25 fr. für die durchlaufende Petite eile erelusive der Stempelgebühr von 30 fr. 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Zur Berfassung der Entwürfe für Die drei Abschnitte desselben hat der Minister drei Nechtgelehrte betraut: für das Eherecht Alerius Györy, für Die Regelung des Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern Ludwig Krälis, für die Waisenund Bormundschafts - Angelegenheiten Ladislaus Sipörez Hinsichtlich der Regelung der mit der Ehe zusammenhängenden vermögensrechtlichen Fragen ist Dr. Georg Jancao6, Professor der Klaussenburger Universität, mit der Anfertigung eines Entwurfes betraut. Der eben tagenden Enquete, welcher außer den genannten Herren noch die Universitäts-professoren Julius Kovacs und Benjamin 3 ög 55 angehören, liegt nur der von Alerius Györny angefertigte, in diesen Blättern bereits zitierte Entwurf zur Regelung des Eherechtes vor. Laut diesem Entwurf ist die Ehe ein bürgerliches Rechtsverhältniß. Demgemäß ist nach diesem Entwurf die Ehe vollkommen und vollständig eine Beipilehe, welche im jeder Hinsicht im Sinne der Bestimmungen des auf alle ungarischen Staatsbürger gleichmäßig sich erstrebenden Zivilrechtes zu beurteilen i. Daraus folgt, daß die Gerichtsbarkeit in den Brogessen, welche aus dem ehelichen Verhältnisse etwa entstehen, nicht den kirchlichen, sondern den bürgerlichen Gerichten zusteht. Hinsichtlich der 253 - barkeit der Ehe nimmt der Entwurf ungefähr den Standpunkt ein, auf welchem das dermalen giltige protestantische Eherecht steht, während derselbe in Betreff der aufschiebenden Ehehindernisse — unter Beseitigung der Glaubensverschiedenheit — sich der Auffassung des kanonischen Rechtes nähert. Was die Formen der Eheschließung betrifft, sucht der Entwurf nach Möglichkeit jede Disharmonie zwischen der Auffassung des Wolfes und dem Geseße zu vermeiden. 3 wird denn als regelmäßige Form der Ehekhliegung selbstverständlich die Trauung durch den Priester beibehalten, wobei der Priester als Mandatar des Staates betragtet wird, welcher die Eheschließungen als öffentlich beglaubigter Zeuge zur Kenntnig nimmt und in Evidenz hält, natürlich auf Grund eines Mandats des Zivilgeheges. Der Entwurf rechnet auch mit jener Möglichkeit, welche sich in Folge Beseitigung der Glaubensverschiedenheit als Ehehinderniß ergeben mußte, daß nämlich der Briefter in einzelnen Fällen die Zukenntnißnahme der Eheschließung verweigern werde. In solchen Fällen erfolgt die Eheschließung vor der Zivilbehörde. Dieses Expediend ist nicht identisch mit der österreichischen Noth-Zivilehe, nachdem Hinsichtlich der rechtlichen Natur zwischen der vor dem Priester und der vor der Zivilbehörde geschlossenen Ehe sein Unterschied besteht, indem beide gleichmäßig Zivilehen sind, deren Zustandekommen, Bestand und Erlöschen durch das Zivilrecht einheitlich geregelt wird. Die Enquete hat die Erörterung des allgemeinen, prinzipiellen Standpunktes bereit Hinter sich. Sämmtliche Mitglieder stimmten darüber überein, daß die Ehe all ein bürgerliche Rechtsverhältniß durch die Gefeßgebung einheitlich geregelt, d. h. zu einer zivilen gemacht werden müsse. Ueber die Form der Cheichließung jedoch gehen die Meinungen so ziemlich auseinander und ist dies der Grund des langsamen Ortganges der Engquete-Berathungen, umso mehr, al Justizminister Szilaghi, der an sämmtlichen Gattungen der Enquete theilgenommen, über diese Frage sich noch nicht endgültig geäußert hat. Seien gegenüber, welche die Eheschließung obligatorisch vor der Zivilbehörde fordern, verweisen der Urheber des Entwurfes und auch Andere auf den Mangel von genügend verläßlichen Administrativ-Organen und auf finanzielle Rücksichten. Diese Frage ist daher noch nicht entschieden ; nichtdestoweniger ist die Enquete in die Beratung der Detail eingetreten und hat fünf von sieben Paragraphen, welche die Verlobung betreffen, erledigt. Dem Tage. Adlatus de3 Honved-Oberfommandanten O Auszeihunng. FML. Julius v. Fori- ngäal, Erzherzog Zosef wurde von Sr. Majestät zum wirklichen Geheimen Nath ernannt. O Saiserin-Königin Elisabeth. Aus Athen wird berichtet, daß nach Meldungen aus Korfu das Befinden der Kaiserin-Königin von Oesterreich- Ungern im Vergleich zu ihrem Befinden vor zwei Jahren eine wesentliche Besseiung erkennen lasse. Sie zeige ein hohes Maß körperlicher Frische, mache viele Spaziergänge und Ausfahrten, wende den Wohlthätigkeitsanstalten und den Mädchenschulen von Korfu lebhaftes Interesse zu, habe mehrfach Lehrerinen mit deren Schülerinen empfangen, wobei sie geläufig griechisch sprach. Ihre Nerven seien derart gestärkt, daß die völlige Beseitigung des früheren Nerven leidend zu erwarten sei. . Feuilleton. Einige, im Klassfchen Altertume angebaute Kulturpflanzen. Bon Zulius Eugen Rupprecht. (Nahdruch verboten.) (Sortregung.) Galenus sah ihn in Thrasien und Makedonien unter den Namen Briza angebaut. Bei den Spartanern wurden die „Roggenbrodelfer“ verachtet. Auch in dem Leberresten der Pfahlbauten fand man den Roggen. Der lateinische Name secale stammt von secare schneiden, breton. segal, bapf. Cekela- Zekhalea, ahd. Roggo, angelfäch. Ryge, franz. Seigle. —erfte. Hordeum. Homer erwähnt in der Ilias oft „die Heilige Döpferfrucht der Öerfte“. Theophrastos_ theilte sie nach Zeilen, ein; Columella beschreibt die sechszeilige Gerste als Winterfrucht (II 9—14) und HAN von Gerstenbrei. Auh Galenus erwähnt sie (19). Gerstengraupen nach Homer ovAcqura, oder ovror: dienten (seit den ältesten Zeiten) mit Sag vermengt als Nahrungsmittel. Der Name der „Gerste“ bedeutet zugleich Brot-und Ueberfluß. Nach Plinius war die Gerste — Kon — die erste «Getreideart welche in,. Griechenland kultivirt und.»theild al Brodfrucht, theild in grie- oder breiartigem: ‚Bustande benät wurde. Auch als Futter. verwendete » man “die ‚Gerste, so wurde z. B. das Lieblingspferd‘ ‚Caligula’s — genannt Pontifex Maximus, — mit, Gerste gefüttert. Man fand sie auch in den Pahlbauten der, Osthhweiz, wo sie die Bewohner anbauten, bevor sie Metalle besaßen. Shr ahd. Name Kerstä, angel. = bere (Bier), englis$ barley. Hafer Avena war bei den Römern und Griechen nur al Unkraut — avena fatua — Flug» hafer, wilder Hafer und als Bromos befannt, daß sie den gemeinen Hafer angebaut hätten, hiezu fehlen die Beweise. Plinius (XVIII-17) meint, daß durch Degeneration der Gerste, Hafer entstehen würde und umgekehrt: „Sermaniend Bölfer bauen ihn und ernähren sich von feinem andern Mehl.“ (Quippe quam Germaniae populi serrant eam neque alias pulte vivant — woraus man schliegen darf, daß er von den Römern nicht gebaut wurde. Galenus nennt ihn ein Futter für Thiere, aber den Menschen an Nahrung nicht dienlich, und erwähnt Mysien in Kleinasien als Hauptproduktionsort. M. Poreius Cato Censorius (geb. 234 v. Chr. in Tusculum) beschreibt den Hafer in seinem berühmten Werse: „De re rustica“ als Unfraut (frumenta face bis serias runcesque avenamque destringas.) P. Virgilius Maro, welcher den Aderbau in feinen, die Landwirthschaft idealisirenden Liedern auf die höchste Stufe erhob, schreibt I Georgieon (I. 1.54): Infelix kodiumf ın; sterilis dominantur avenae. In den Ueberresten der Schweizer Biaplbauten aus der Bronzezeit, wurde auch der Hafer gefunden ; fein:altdeutscher Name = habert — habere; dänisch hafr, italienisch vena; französisch avoine; spanisch: 'avena; portugisisch avea; altslavisch Ovesu. — Ovisw; englisch Oats; angeljächsish Ata; oftjalish Abis; ungarisch zab; roatish zob. Allem Ansgeinena If ist das Vaterland des Hafer das gemäßigte Du» Europa und die Tatarei.*) Die Hülsenfrüchte und Flutterpflanzen waren zum größten Theile schon den Griechen und Römern bekannt und fleißig kultivirt. Die Erbe wird in Homer Ilias (15—598) als pepırdos umdrısos erwähnt, von welchem das lateinische Pisum stammt. Erbsen waren ein Lieblingsgericht des Heracles. In Rom wurden sie im Großen angebaut, Columella erwähnt sie in seinen landwirthschaftlichen Werken. Der deutsche Name — Erbse — kommt von arawis — araweis. Bohnen und Linsen waren von im Alterthume ein beliebtes Nahrungsmittel des Wolfes, obzwar die Stoiker dem Anbau dieser Früchte feindlich gesinnt waren; den Briestern waren sie als etwas unheiliges verboten. Die V. faba major Buff» oder Puffbohne stammt aus dem südwestlichen Ufern des Faspischen Meeres und wurde im Altertum allgemein kultivirt, spielte auch in der Mythologie eine große Rolle; die schwarzen Tiere in der Blüthe und der Bohne galten als Schriftzeichen des Todes, daher auch als Symbol des Todes, bei. Trauerfeiten wurden besonders Bohnen als Speise aufgetragen. Me dem heiligen Wege nach Eleusis stand ein dem Bohnengotte Kvauns oder Kvavıcss geweihter Tempel , weiße und schwarze Bohnen, dienten auch zur Westimmung. *) De Candolle. *). In Hellenischen Zeiten herrschte der Glaube,“ da diese Pflanze zum Mehl genommen — Blindheit erzeugen würde; lolium stammt’ dem’ Felt. So 16% = .elend,: "und nügbar; sie wird von RE SHRTRIBON (und. Düosen 9) rides erwähnt... ee ‚(Sprtehung, folgt). rc * x 3 ° RE »Er-TRe ge a ie Kine DE RE FE BE sei a ae a a ea REN - ee und W»-—-i-"M««D»k«