Oedenburger Zeitung, März 1924 (Jahrgang 56, nr. 51-75)
1924-03-29 / nr. 74
Schriftleitung mtdvm vatimg Oedmbvrgde åkplatz sa Celangi mit AWhse von Sonss MFO isv tagen an jedem Tag umZUhr imcym.(k5Uhr)zur 21ugabe. 56.Jahrg.sowie74. Ins»Ist Unabhängige politisches Tagblatt für,alle Stände Free Anzeigen und Befreiungen werden in unserer Verwaltung sowie auch im Stadtgeschäft Brabenrunde 72 angenommen. Uneuf: Schriftleitung 25, Verwaltung 19, Geschäftsstelle 6. Einzelblatt: K 600 Samstag den 29. März 1924. W . Hardingiandapest (Drahtbericht der,,Oedenburger Zeitung«.) Budapsest,28.März.Das Präsident des amerikanischen Federal Reserve Board,Harding,ist gestern früh aus Paris in Budapest eingetroffen.Er erklärte Journalisten gegenüber er gedenke,sich als Privatmann zwei Tage in Budapest aufzuhalten. Kein politisch itfchechisches Geheims abkommen.. (Drahtbericht der«Oedenburger Zeitung«.) Warschau,28.März.Das Ministerium des Aeußers dementiert in krster Form die von der deutschen Presse, insbesondere vom,,Dresdener Anzeiger« verbreiteten Meldungen betreffend ein angeblich zwischen Polen und Tschechien am 31. August 1922 abgeschlossenes Geheimabkommen. E83 existiere seinerlei Geheimabkommen zwischen beiden Ländern. Rufsische Vergeltung. (Drahtbericht der „Oedenburger Rettung”.) London, 28. März. Aus Riga wird gemeldet, daß der Sohn des Khanz von Ehiwa und 12 seiner Anhänger in dem Konzentrationslager bei Moskau als Vergeltnungsmaßnahme für die Hinrichtung holschemistischer Emissäre in Ehima erschaffen worden sind. das neue Kabinett Bafles, _ (Drahtbericht der „Oedenburger Zettung“.) ‚Belgrad, 28. März. Bafiez teilte gestern dem König mit, daß er mit den Demokratischen Dissidenten Pribicsevicspartei) das neue Kabinett gebildet habe. Rafics behält das Präsidium, Nincsics das Aeußere. Albanien — Republik. (Drahtbericht der „Oedenburger Zeitung“.) Santi Quaranta, 28. März. Die albanische Nationalversammlung hat mit großer Majorität die Republik ausgerufen. Hochmafierkatastrophe in Süditalien. (Drahtbericht der „Oedenburger Beitung”.) Rom, 28. März. Eine Hochtrasierkatastrophe, die die berühmte Straße von Salerno über Amalfi nach Sorrent mit ihren zahlreichen Villen, Hotel und Palästen der Sturzbäche und Sturmwetter vernwüstet hat, erteilt sich als einer der größten elementaren Unglücksfälle, die das an tellurischen Katastrophenreiche Süditalien in den legten Jahren erlebt hat. Ein Heberbiid über den Umfang des Inglads ist noch nicht verläßlich zu gewinnen, weil die zahlreichen Kolonien am Küstenstrich der kleinen Halbinsel gegenüber Capri weit zerstreut liegen. Nach den letten Nachrichten beträgt die Zahl der Menschenopfer hunundertfünfzig, wobei nicht angegeben ist, ob sich um Tote oder um Tote und Nerfette handelt. Der Mittelpunkt der Verwirltung ist Amalfi, der schönste Ort der landschaftlich berühmten Gegend. m = Stefan Friedrich = , Spediteur, Zoll- u. Handelsagentur Sopron, Szechenyipl. 16 Telephon Nr. 109 und 4 Poincare bildet ein neues Kabinett. Paris, 28. März. Gestern um 6 Uhr abends Hat sich Poincare nach dem Elysee begeben und dem Präsidenten der N Republik von den Verhandlungen, die er nachmittags geführt hatte, Kenntnis ges gehen. Poincare erklärte, daß er übernehmen werde, '. Verfügungen , die Bildung des Kabinetts die Rekonstruktion Ungarns, Budapest, 27. März. Ministerpräsident Graf Bethlen hat der Breffe ausführlie Aufklärungen über den Inhalt der auf die Auslandanleihe und das Rekonstruktionswert bezüglichen Gelegentewürfe zugehen lassen, aus welchen wir im folgenden die wichtigsten herausgreifen: &s handelt ich um drei Gruppen von legislatorischen Verfügungen, und zwar um das Gefeß über den finanziellen Sanierungsplan, das die Regierung zur Verminderung der Ausgaben u und Steigerung der staatlichen Einnahmen ermächtigt. Die zweite Gruppe enthält das Gefeß über die neue Notenbank und die dritte Gruppe umfaßt die mit verschiedenen Auslandstaaten über die Regelung der ungarischen Vorfriegsschulden abgeschlossenen Vereinbarungen. Das Gefett über die Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Staats- Haushalte erteilt sowohl der gegenwärtigen, wie jeder folgenden Regierung die Ermächtigung, den mit Hilfe des Völferbundes festgefegten Finanzplan durchzuführen und die in den Protokollen des Völferbundes detaillierten, auf den Finanzplan bezughabenden im BVerordnungswege — um zwar auch abweichend von den bestehenden Gesehen — treffen zu dürfen. Zur Deckung des bis 30. Juni 1926 sich ergebenden staatlichen Defizit ist die Regierung ermächtigt, eine Tilgungsanleihe mit dem Getrage von 30 Millionen Goldfronen aufzunehmen und hiefür alle Einnahmen aus dem Grenzzollgefälle, der Zudersteuer, der ärarischen Nukßbeteiligung an Zuder, sowie dem Tabakmonopol, wie auch die Nettoeinnahmen des Salzgefälles zu verpfänden. Desgleichen ist die Negierung ermächtigt, bis zur Placierung der 250 Millionen Goldfronenanleihe im Wege einer Kreditoperation einen Vorschuß aufzunehmen, der aus der Anleihe zu refundieren sein wird. Zur Sicherung dieses Vorschusses dienen dieselben staatlichen Einnahmen, die auch zur Sicherung der großen Anleihe ausersehen sind. « Zur Verminderung der Ausgaben ist die Regierung berechtigt, im ganzen Bereiche der Verwaltung alles Erforderliche — auch abweichend von bestehenden Gelegen — vorzusorgen, damit die der Staatswirtschaft verbleibenden Aufgaben in richtigen Einklang mit der finanziellen Ri ftungsfähigkeit des Staates gebracht werden. Unter dieses Kapitel fällt auch das Erlöschen des Amtes des PVoliSernährungsministers am 30. Juni 1924. Die Staatsfasten hören auf, geldmanipulierende Meiter zu sein und sind zu Finanzbehörden erster Snstanz umzugestalten, in deren Wirkungskreis Die Veranlagung der Steuern und Gebühren gehören wird. Sämtliche Einkünfte des Staates hat der Finanzminister zentral zu verwalten. Sämtliche staatlichen Einnahmen und Ausgaben sind in das Budget einzustellen. Die behördliche Mehrversorgung ist spätestens am 30. Jumi 1924 abzustellen. Beamtenabbau und Regelung der Beamtenbezüge. Die Regierung wird ermächtigt, die Zahl der öffentlichen Angeteilten bis zum 30. Juni 1996 stufenweise um 15.000 Köpfe zu reduzieren. Die Reduktion hat möglichst duch Nichtbewegung freiwerdender Stellen zu erfolgen. . «Anläßlich der Abstellung der begünstigenden Naturalversorgung der öffentlichen Angestellten ist die Regierung ermächtigt, deren Bezüge, Ruhegehälter und sonstigen Gebühren entsprechend zu erhöhen und an die Familienzulagen neu zu regeln.Das Ruhegehalt der mit weniger als 15 Dienstjahren pensionierten kann ab 1. Juli 1924 nicht höher als 60 Prozent de nach den bisher geltenden Bestimmungen gebührenden Ruhegehaltes sein. Die amtliche Arbeitszeit it für an Hochschulqualifikation gebundene Dienstposten auf wöchentlich 42 Stunden, für die übrigen Dienstposten auf wöchentlich 48 Stunden zu erhöhen. Auch die Städte und Gemeinden haben im Interesse der PVBereinfachung der Verwaltung alle jene Verfüchungen zu treffen, die dem Staat vorgeschrieben sind. Zwecs Steigerung der staatlichen Einnahmen l öffentlichen Abgaben sind dem Jahre 1924 angefangen die unter Katastereinkommens zu erbö- Zugrundelegung des Wertes der Goldfrone festzulegen. Diese Bestimmung kann auch auf aus der Vergangenheit stammende Radstände angewendet werden. Der Schlüssel der Bodensteuer ist auf 25 Prozent des reinen ben und nach dem jeweiligen Werte der Goldfrone einzuzahlen. Einem Rückstande von einem Kilogramm Weizen wird eine Bodensteuer von 20 Goldhellern entsprechen. “ Die Einkommen- und Vermögenssteuersfala hat auf Goldfronen zu lauten. Einkommen unter 500 Goldfronen und Vermögen unter 4000 Goldfronen sind steuerfrei. Bei Einkommen über 500 bi zu 200.000 Goldfronen erhöht sich der Steuerschlüssel stufenmäßig von ein bis zu vierzig Prozent des Einkommens. Alleinstehende Steuerträger werden mit einem Zuschlag belastet, Steuerträger mit größerer Familie genießen Erleichterungen. Die im oder nach dem Siege erworbenen Vermögen kann der Finanzminister mit einem besonderen PVBermögendsteuerzuschlag belasten. Das Gefecht über die Gesellsshaftssteuer wird nur insofern abgeändert, als die Steuerräte in Goldfronen festgesegt werden. Der Finanzminister wird ferner ermächtigt, verschiedene Steuern, wie Erbschaftssteuer, Kapitalszinssteuer, Transport-und Eisenbahnkriegssteuer, Sagdsteuer, Mahlsteuer usw.,, neuzuregeln, beziehungsweise in Gebühren umzumandeln. Die Aktiengesellschaften und Genossenschaften haben 5 Prozent ihrer Aktien, beziehungsweise ihrer Geschäftsanteile dem Staatsärar in natura zu übergeben. Die Freigabe der Mietzinse. Ab 1. Mai 1924 sind die nachstehend aufgezählten Prozenttäge des Mietzinses vom Jahre 1917 in Goldfronenwert zu entrichten. . a) Nach Wohnungen und nit für Geschäftszwecke benügten Räumlichkeiten vom Mietzinse des Jahres 1917 für das Maiquartal 1924 7 Broz. Augustquartal 1924 10 „ Novemberquartal 1924 15 “ b) Nach Geschäftslotalitäten (Werk- Stätte, Bureau, Warenlager usw.): für das Maiquartal 1924 18 Proz. Augustquartal 1924 26 „ Novemberquartal 1924 34 Februarquartal 1925 42 „ » Maiquartal 1925 Br 22 Die Zahlung ist in Staatsnoten, d. h. in Papiergeld, zu leisten, und zwar jedesmal nach dem am leßten Tage des vorhergängigen Quartals von der ungarischen Nationalbank zu diesem Zweck verlautbarten Umrechnungsblittel. Die den Hausbenz einschränkenden Ausnahmebestimmungen treten für Geschäftsräume am # Mai 1925, für Wohnungen aber am 1.November 1926 außer Kraft, da ist die Negierung bezeugt, diese Ausnahmebestimmungen dort, maß die Verhältnisse es gestatten, auch früher schon außer Kraft zu geßen. . „WER „ At Ihr Ges ! WAS ve kaufen ? wo 2 Ihr Gesc" ). ” Eine Anzeige In diesem Blatte beantwortet für Sie diese Fragen und wird Ihnen immer neue Kunden zuführen! E +0 IERT HUT