Oedenburger Zeitung, März 1924 (Jahrgang 56, nr. 51-75)

1924-03-29 / nr. 74

Schriftleitung mtdvm vatimg Oedmbvrgde åkplatz sa Celangi mit AWhse von Sonss MFO isv tagen an jedem Tag umZUhr imcym.(k5Uhr)zur 21u­gabe. 56.Jahrg.sowie74. Ins­»Ist Unabhängige­ politisches Tagblatt fü­r,alle Stände Fr­ee Anzeigen und Befreiungen werden in unserer Verwaltung sowie auch im Stadtgeschäft Brabenrunde 72 angenommen. Uneuf: Schriftleitung 25, Verwaltung 19, Geschäftsstelle 6. Einzelblatt: K 600 Samstag­ den 29. März 1924. W .­­ Hardingiandapest (Drahtbericht der,,Oedenburger Zeitung«.) Budapse­st,28.März.Das­ Prä­­sident des amerikanischen Federal Reser­­ve Board,Harding,ist gestern früh aus Paris in Budapest eingetroffen.Er erklärte Journalisten gegenüber­ er ge­­denke,sich als Privatmann zwei Tage in Budapest aufzuhalten. Kein politisch itfchechisches Geheims abkommen.. (Drahtbericht der«Oedenburger Zeitung«.) Warschau,28.März.Das Mini­­sterium des Aeußers dementiert in krster Form die von der deutschen Presse, insbesondere vom,,Dresdener Anzeiger« verbreiteten Meldungen betreffend ein an­­geblich zwischen Polen und Tsche­­chien am 31. August 1922 abgeschlosse­­nes Geheimabkommen. E83 existiere seinerlei Geheimabkommen z­wis­­chen beiden Ländern. Rufsische Vergeltung. (Drahtbericht der „Oedenburger Rettung”.) London, 28. März. Aus Riga wird gemeldet, daß der Sohn des Khanz von Ehiwa und 12 seiner An­­hänger in dem Konzentrationslager bei Moskau als Vergeltnungsmaßnahme für die Hinrichtung holschemistischer Emissäre in Ehima ersc­haffen worden sind. das neue Kabinett Bafles, _ (Drahtbericht der „Oedenbu­rger Zettung“.) ‚Belgrad, 28. März. Bafiez teilte gestern dem König mit, daß er mit den Demokratischen Dissidenten Pribicsevicspartei)­­ das neue Kabinett gebildet habe. Rafics behält das Präsidium, Nincsics das Aeußere. Albanien — Republik. (Drahtbericht der „Oedenburger Zeitung“.) Santi Quaranta, 28. März. Die albanische Nationalversammlung hat mit großer Majorität die Republik aus­­gerufen. Hochmafierkatastrophe in Sü­ditalien. (Drahtbericht der „Oedenburger Beitung”.) Rom, 28. März. Eine Hochtrasier­­katastrophe, die die berühmte Straße von Salerno über Amalfi nach Sor­­rent mit ihren zahlreichen Villen, Ho­­tel und Palästen der Sturzbäche und Sturmwetter vernwüstet hat, erteilt sich als einer der größten elemen­­taren Unglücksfälle, die das an tellurischen Katastrophen­reiche Südita­­lien in den legten Jahren erlebt hat. Ein Heberbiid über den­­ Umfang des In­­glads ist noch nicht verläßlich zu gewin­­nen, weil die zahlreichen Kolonien am Küstenstrich der kleinen Halbinsel gegen­­über Capri weit zerstreut liegen. Nach den letten Nachrichten beträgt die Zahl der Menschenopfer hunundert­­fü­nfzig, wobei nicht angegeben ist, ob­­ sich um Tote oder um Tote und Ner­­fette handelt. Der Mittelpunkt der Ver­­wirltung­ ist Amalfi, der schönste Ort der landschaftlich berühmten Gegend. m = Stefan Friedrich = , Spediteur, Zoll- u. Handelsagentur Sopron, Szechenyipl. 16 Telephon Nr. 109 und 4 Poincare bildet ein­ neues Kabinett. Paris, 28. März. Gestern um 6 Uhr abends Hat sich Poincare nach dem Elysee begeben und dem Präsidenten der N Republik von den Verhandlungen, die er nachmittags geführt hatte, Kenntnis ges gehen. Poincare erklärte, daß er übernehmen werde, '. Verfügungen , die Bildung des Kabinetts die Rekonstruktion Ungarns, Budapes­t, 27. März. Ministerpräsident Graf Bethlen hat der Breffe ausführlie Aufklärungen über den Inhalt der auf die Aus­­landanleihe und das Rekon­­struktionswert bezüglichen Ge­­legentewürfe zugehen lassen, aus welchen wir im folgenden die wichtigsten herausgreifen: &s handelt ich um drei Gruppen von legislatorischen Verfügungen, und zwar um das Gefeß über den finan­­ziellen Sanierungsplan, das die Regierung zur Verminderung der Ausgaben u und Steiger­­ung der staatlichen Einnah­­men ermächtigt. Die zweite Gruppe enthält das Gefeß über die neue No­­tenbank und die dritte Gruppe um­­faßt die mit verschiedenen Auslandstaaten über die Regelung der ungari­­schen Vorfriegsschulden ab­­geschlossenen Vereinbarungen. Das Gefett über die Wiederherstel­­lung des Gleichgewichtes im Staats- Haushalte erteilt sowohl der gegenwärtigen, wie jeder folgenden Regierung die Ermächti­­gung, den mit Hilfe des Völferbundes festgefegten Finanzplan durchzu­­­führen und die in den Protokollen des Völferbundes detaillierten, auf den Fi­­nanzplan bezughabenden im BVerordnungswege — um zwar auch abweichend von den bestehen­­den Gesehen — treffen zu dürfen. Zur Deckung des bis 30. Juni 1926 sich ergebenden staatlichen Defizit ist die Regierung ermächtigt, eine Til­­gungsanlei­he mit dem Getrage von 30 Millionen Goldfro­­nen aufzunehmen und hiefür alle Ein­­nahmen aus dem Grenzzollge­­fälle, der Zudersteuer, der ära­­rischen Nukßbeteiligung an Zuder, sowie dem Tabakmono­­pol, wie auch die Nettoeinnah­­men des Salzgefälles zu ver­­pfänden. Desgleichen ist die Negierung ermäch­­tigt, bis zur Placierung der 250­ Millio­­nen Goldfronenanleihe im Wege einer Kreditoperation einen Vorschuß auf­zunehmen, der aus der Anleihe zu refundieren sein wird. Zur Sicherung dieses Vorschusses dienen dieselben staatlichen Einnahmen, die auch zur Sicherung der großen Anleihe aus­­ersehen sind. « Zur Verminderung der Ausgaben ist die Regierung berechtigt, im ganzen Bereiche der Verwaltung alles Erfor­­derliche — auch abweichend von bestehen­­den Gelegen — vorzusorgen, damit die der Staatswirtschaft verbleibenden Auf­­­gaben in richtigen Einklang mit der finanziellen Ri­ ftungsfähigkeit des Staates gebracht werden. Unter dieses Kapitel fällt auch das Erlöschen des Am­­­tes des PVoliSernährungs­­ministers am 30. Juni 1924. Die Staatsfasten hören auf, geldmanipulierende Meiter zu sein und sind zu Finanzbehörden erster S­nstanz umzugestalten, in deren Wirkungskreis Die Veranlagung der­ Steuern und Ge­­bühren gehören wird. Sämtliche Einkünfte des Staates hat der Finanzm­inister zentral zu verwalten. Sämt­­liche staatlichen Einnahmen und Aus­­gaben sind in das Budget einzustellen. Die behördliche Mehrver­­sorgung ist spätestens am 30. Jumi 1924 abzustellen. Beamtenabbau und­­ Regelung der Beamtenbezüge. Die Regierung wird ermächtigt, die Zahl der öffentlichen Ange­­teilten bis zum 30. Juni 1996 stufenweise um 15.000 Köpfe zu reduzieren. Die Reduktion hat möglichst duch Nichtbewegung freiwerdender Stellen zu er­­folgen. . «Anläßlich der Abstellung der begün­­stigenden Naturalversorgung der öffent­­lichen Angestellten ist die Regierung er­­­mächtigt, deren Bezüge, Ruhegehälter und sonstigen Gebühren entsprechend zu erhöhen und an die Familienzulagen neu zu regeln.­­Das Ruhegehalt der mit we­­niger als 15 Dienstjahren pen­­sionierten kann ab 1. Juli 1924 nicht höher als 60 Prozent de nach den bisher geltenden Bestimmungen ge­­bührenden Ruhegehaltes­ sein. Die amtliche Arbeitszeit it für an Hochschulqualifikation gebun­­dene Dienstposten auf wöchentlich 42 Stunden, für die übrigen Dienstposten auf wöchentlich 48 Stunden zu erhöhen. Auch die Städte und Gemein­­den haben im­­ Interesse der PVBerein­­fachung der Verwaltung alle jene Verfüc­hungen zu treffen, die dem Staat vorge­­schrieben sind. Zwecs Steigerung der staatlichen Einnahmen l öffentlichen Abgaben sind dem Jahre 1924 angefangen die unter Katastereinkommens zu erbö- Zugrundelegung des Wertes der Gold­­frone festzulegen. Diese Bestimmung kann auch auf aus der Vergangen­­heit stammende Radstände angewendet werden. Der Schlüssel der Boden­­steuer ist auf 25 Prozent des rei­­nen ben und nach dem jeweiligen Werte der Goldfrone einzuzahlen. Einem Rückstande von einem Kilogramm Wei­­zen wird eine Bodensteuer von 20 Gold­­hellern entsprechen. “ Die Einkommen- und Ver­­mögenssteuersfala hat auf Goldfronen zu lauten. Einkom­­men unter 500 Goldfronen und Vermögen unter 4000 Gold­­fronen sind steuerfrei. Bei Ein­­kommen über 500 bi zu 200.000 Gold­­fronen erhöht sich der Steuerschlüssel stu­­fenmäßig von ein bis zu vierzig Pro­­zent des Einkommens. Alleinstehende Steuerträger werden mit einem Zuschlag belastet, Steuerträger mit größerer Fa­­milie genießen Erleichterungen. Die im oder nach dem Siege erworbenen Vermögen­ kann der Finanzminister mit einem beson­­deren PVBermögendsteuerzu­­schlag belasten. Das Gefecht über die Gesells­­shaftssteuer wird nur insofern ab­­geändert, als die Steuerräte in Gold­­fronen festgesegt werden. Der Finanzminister wird ferner er­­mächtigt, verschiedene Steuern, wie Erbschaftssteuer, Kapitalszinssteuer, Transport-­­und Eisenbahnkriegssteuer, Sagdsteuer, Mahlsteuer usw.,, neuzu­­regeln, beziehungsweise in G­e­­bühren umzumandeln. Die Aktiengesellschaften und­ Genossenschaften haben 5 Prozent ihrer Aktien, bezie­­hungsweise ihrer Geschäftsantei­­le dem Staatsärar in natu­­ra zu übergeben. Die Freigabe der Mietzinse. Ab 1. Mai 1924 sind die nachstehend aufgezählten Prozenttäge des Mietzinses vom Jahre 1917 in Goldfronen­­wert zu entrichten. . a) Nach Wohnungen und nit für Geschäftszwecke benügten Räumlichkeiten vom Mietzinse des Jahres 1917 für das Maiquartal 1924 7 Broz. Augustquartal 1924 10 „ Novemberquartal 1924 15 “ b) Nach Geschäftslotalitäten (Werk- Stätte, Bureau, Warenlager usw.): für das Maiquartal 1924 18 Proz. Augustquartal 1924 26 „ Novemberquartal 1924 34 Februarquartal 1925 42 „ » Maiquartal 1925 Br 22 Die Zahlung ist in Staatsnoten, d. h. in Papiergeld, zu leisten, und zwar je­desmal nach dem am leßten Tage des vorhergängigen Quartals von der unga­­rischen Nationalbank zu­­ diesem Zweck verlautbarten Umrechnungsb­­littel. Die den Hausben­z einschränkenden Ausnahmebestimmungen treten für Ge­­schäftsräume am­ # Mai 1925, für Woh­­nungen aber am 1.N­ovember 1926 außer Kraft, da ist die Negierung bezeu­gt, diese Ausnahmebestimmungen dort, ma­ß die Verhältnisse es gestatten, auch früher schon außer Kraft zu geßen. . „WER „ At Ihr Ges ! WAS v­­e kaufen ? wo­­ 2 Ihr Gesc" ). ” Eine Anzeige In diesem Blatte beantwortet für Sie diese Fragen und wird Ihnen immer neue Kunden zuführen! E +0 IERT HUT

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