Pester Lloyd, September 1858 (Jahrgang 5, nr. 199-223)

1858-09-17 / nr. 212

. 24­4 Skiz­zel. Deperthen des „Petter Royb:" Wien, 16. September. Ihre Fais, Ho: heit die DUB­ORORROEE Frau Erzherzogin Margaretha, Gemahlin Sr. Faif, Ho: heit des Herrn Erzherzog Karl Ludwig, Statthalters von Tyrol, ist in heutiger Nacht zu Monza gestorben." Konstantinopel, 11. September. R­al­­­ ím­a­dí wird muthmaßlich von seinem­­ Gesandt­­schaftsposten in Wien abberufen werden, ein Glets­­ches dürfte mit Photiodis und Aristarcbi in den Donaufrstenthü­mern gethehen. In Smyrna ist die Errichtung eines unterseeischen Te­­legraphen im Wearfe, &rieft, 16. September. Der Eisen­bahnkongreß ist heute geschlossen worden. Die nächste Zusammentrnft wird in Danzig statt­­finden. *) Die hohe Brau , deren frühes Hinscheiden wir mit­­ tiefem Bebauern vernehmen, ft eine Tochter Er. Majestät Des Könige Johann von Sachsen. Geboren am 24. Mai des Jahres 1840 und vermählt am 4. Mai des Jahres 1856, warb Libre Faif, Hoheit auf ihrer Reise in Italien von einem vaphösen Fieber ergriffen, das Teider den traurigsten Ausgang genommen. LETTER BEE BEE ]­­. Zur Situation * Das Erscheinen der Ruffen in Billafranca wird nichts weniger als mit Gleichgiftigkeit angesehen. So­­wohl­ in­ ver­deutschen als auch in der englischen Presse, wann mit Heftigkeit gegen das ran­ protestirt, in­­dem man die Vorboten eines neuen aggressiven Astes zu erbliden raubt : hi „Wird England. — ruft jebt nemerbinge „Advertifer” aus — eine so karasterlose Abtrünnigkeit vom Geist des Pa­­ziser Berliagró schmeigend ansehen ? Sollen wir, nachdem wir Menschen, Helatomben und Goldberge geopfert haben, um die Hers­chlucht Der Fofafischen Aristofatie zu zügeln — sollen wir einem unserer frühern Alliirten und obendrein dem schmädhsten von allen gestatten, den Pariser Vertrag so sehamlos zu zer­­reisen? Schlieft die souveräne Würde ols Königs Victor Emanın! das Net in ich, Das trojanische Pfert­ norbischer Beträtherei dur Das Thor Europas zu schmuggeln ? So sehe wir tie Converänetät auch des Heinsten Staates achten, denken wir noch nicht, daß Die Doktrine staatlicher Souveräne­­tät so weit gehen kann, ihm zu „erlauben, biese Unabhängig­­keit zu Gunsten einer Macht, die der­ Feind der Zivilisation ist, zu veräußern. Wir würden der Türkei nicht erlauben einen ihrer Häfen zu Rußlands Vorteil abzutreten. Wir wür­­den dagegen protestiren, wenn Dänemark oder Sch­weden einen Theil seines Gebiets der russischen Nriegaflotte zur Verfügung fielen wollte. Warum sollten wir Sardinien dasselbe thun Yaffen ? Der Kab­ul der sardinischen Staatsmänner läuft ohne Zweifel darauf hinaus, den russischen Einfluß gegen den öster­­reichischen auszuspielen ; aber wir müssen sagen, diese Nen­­nung is ohne den Wirth gemacht. Ein Koloß wie Rußland wird si nie zum Werkzeug der­ Heinlichen Diplomatie von Tu­­rin hergeben, aber der Selbstherrscher von sechzig Millionen fenn Sardinien leicht zu seiner Rabenpfote machen. Der poli­tische Gewinn für die Sache P Victor Emanuel’ wird daher gleich Null sein. Sein einziger wirklicher Vortheil besteht in den harten Nudeln, die 22 Jahre lang in den piemontesischen Staatsshab fallen werden. Die Sache der konstitutionellen italienischen Freiheit aber muß unter der verderblichen Berüh­­rung mit den Rathschlägen von St. Petersburg grausamen Schaden leiden. Wenn es auch Rußland in den Kram paffen mag, Oesterreich zumeilen einige Schwierigkeiten zu bereiten, so kann es Doch nicht im Interesse der Czaren segen, mag die Freiheit Italiens Wurzel fehlage. Dies hätten die Tibera­ Yen Staatemänner Italiens wissen sollen.” Wie man der „9. B.:9.” aus Wien schreibt, dürfte die Festsehung Neuflands im Mittelmeere Gegenstand ernster diplomatischer Diskussion werden. Daß Frankreich in dieser Angelegenheit mit Rußland und Karpinien vollkommen ein­­­­verstanden ist, nig haben. Der chinesische Vertrag, mit welchem der ehrenwerthe Zred. Bruce Cein Bruder Lord Elgin’s und davon will man fir Wien positive Kennte Sekretär, der chinesischen Miston­­ji auf dem Wege nach England befindet, scheint so günstig ausgefallen zu sein, das man nach Verträgen mit Japan und unwahrscheinlich auch mit Sorhinchina zu dürften anfängt. Der Graf und der Admiral — sagt die , Times" — har ben sich nach frischen Fluren und neuen Triften aufgemacht. Nachdem sie die Pforten des himmlischen Reiches weit geöffnet, reden sie jebt dem Kaiser von Japan zu, unter den zivilisirten Monarchen Plan zu nehmen. Di­eommerzielle Wichtigkeit eines freien Berfehts mit den Japanesen ist, wie uns Dantt, sowohl­­ England nie in Amerika sehr überfragt worden, aber sie sind eine weit höhere Race als die Christen. Mergerlich ist 88 zu sehen, wie jebt und nachdem die Beiträge gezeichnet and besiegelt sind, einige unserer langsamen englischen Habri­­tanten sich in Bewegung fehen, um von der Regierung andere früher nie erwähnte Stipulationen zu verlangen. Die Salz­­beficher im Cheshire und Worcestershire wollen, daß die freie­ Zulassung von britischem Salz in China durchgefeht werde. Wir konnen ihnen wieder über die Wahl des Zeitpunktes zu dieser Kundgebung noch über die Bescheidenheit ihres Geruches Schmeicheleien jagen. Der Salzverbrauch in China ist weit größer als die Petitionirenden ihn veranschlagen, und über­­steigt vermutlich 8,000,000 Tong jährlich. Mr. Barrow sah in Tien­jin allein 600,000,000 Pfund Salz aufgeschichtet. Es mag sein, daß die chinesische Salafteuer drühend ist, allein 8 wäre denn doch eine gar zu fauftrechtliche Maßregel, dem Stalfer von China eine Staatseinnahme von 2,500,000 2. abzufäneiten und darauf zu bestehen, daß er diesen für seinen Staatsfhat höchst wichtigen Zufluß den Sabrifanten in Che­­shire zuende. Wenn man davon spricht, daß der Kaiser von China gezwungen werden müßte, das Salz von Cheshire zoll­­frei einzulassen , so vergeffe man doch nicht, daß die Sabrifan­­ten von Cheshire noch rebt 3 Nupien (6Sh.) Zoll für jeden Korb Salz, den sie nach Kalkutta ex­portiren, zu zahlen haben, und daß der Hinduh für sein Salz zehnmal mehr zu fteuern hat, als er für dasselbe Lebensmittel unter der Mogulopnastie entrichtet. Wir zweifeln sehr, ob Das von den Unterzeichnern der Dentschrift so gestreng angefragte „Siskussystem Chinas” nur annähernd so fehlsmm ist wie Das der Offinbischen Kom­­pagnie, welches sie als so belobungswürdig hervorheben. „Post” und „Heralp” streiten darüber, wem das Ber­­dienst gebühre China „geöffnet” zu haben, Palmerston oder Derby, und­ ersteres Blatt schäumt bei dem Geban­­ken, daß Lord Derby, anstatt dem gewesenen Premier eine Ehrenerklärung zu geben, sie im Stillen die Hände reiben und den moralischen Gewinn Des­ Bertraged von Tienfin ruhig einstreichen werde. Der „Herald“ wiederholt, daß Lord Palmerston einen solchen Bertrag wie Den vom 26. Juni nie zu Stande gebracht haben würde, indem der glück­­liche Erfolg lediglich dem verhältnismäßig fließfertigen Auf­­treten Lord Elgin’s zugeschrieben werden müsse.­­ Bon anz demn Seiten hört man Warnungen, über den „chinesischen Triumph” nicht allzu Taut zu jubeln. Der , Spectator", zum Beispiel, spottet über die Kurzsichtigkeit und Gedanken- Iofigkeit oder Heuchelei und Kriecherei der Tageschronisten, die von „Erledigung und Lösung der chinesischen Frage" sohwagen, währenn es" so Flar am Tage liege, bag" sie jegt erst recht vertworren werde ; bag ein Wettkampf zwischen der religiösen Propaganda französischer Katholiken, englischer Protestanten und russischer Griechen, daß eine eben­so hef­­tige politische und kommerzielle Konkurrenz zwischen den mächtiaften, aber auch unersättlichsten und rastlosesten Staa­­ten der Welt auf dem weitesten Spielraum der Erde, das somit eine der riesenhaftesten Bragen, welche je die Mensch­­heit zu Heil und Unheil erschüttert haben, eröffnet sei. Nach Installirung des französischen Gesandten , der seinen bleibenden Aufenthalt in Peking nehmen sol, wird eine Unterpiyision errichtet werden, welche zum großen Theile aus Kanonenboten bestehen und deren Hauptstation im Golfe von Petschek­ sein sol. Mittlerweile geht die russische Negierung mit dem Gebanken um, das russische Eisenbahnrieg bis an die chine­­sische Grenze auszudehnen. Die Konzession der rus­­sischen Eisenbahngesellschaft, geht blos bis Nischnei-Nomwgo­­rod, und von hier aus sol der Schienen­weg bis an die chinesische Grenze verlängert werden. Die Regentschaftsfrage in Preußen fest noch immer Die Federn in Bewegung. Während die deutschen Blätter ziemlich alle varin Übereinstimmen, daß in dieser Frage noch kein Beichluß gefaßt sei, will das Kopen­­hagener Blatt „Daablapet” aus „zuverlässiger und wohl unterrichteter­ Quelle“ erfahren haben, Daß der König von Preußen schon am 9. d. ein Dekret unterzeichnet habe, In welchem er der Regierung­­ entsage.­­ Titel u Rang als König, aber die Regierung für die Regentschaft welches Schaft und gegen die Verlängerung Er behalte Titel und gehe unbedingt auf den Prinzen von Preußen über, der den Titel „Prinz-Regent” annehme. Man wird die Bestätigung dieser Nachricht aller­­dings noch abzuwarten haben, In Berlin fest ein Theil der Presse Die Agitation sinnt. ist, äußert sich folgendermaßen: Die oberste Staatsrettung Ein Blatt, entschiedensten für die Einsehung der Regent­­der Stellvertretung der Sürften auf Lebensdauer, in Republiken den­n­ in Monarchien dem jeglich bestimmte Zeit anvertraut, so das Erbfolgerecht oder Neumanr­­das Fundament einer gegeblich geordneten Regierung sein. Der Name, höchsten Beamten auf ge­gen einen Nachfolger zu sichern und ein Zustand ohne Staatsoberhaupt niemals in Aussicht sieht, ein Staat, in welchem nach Belieben fest­gefegt würde, daß es noch für die nächsten drei, vier oder jedes Mo­­nate einen obersten­­inhaber der Regierung geben solle, nach deren Ablauf sich bag Weitere finden werde, ein solcer Staat mwirde ohne selcher einer solchen Staatsform zusäme, wäre erst zu erfinden, denn ein Erbkönigthum besteht ohne Zweifel nur da, wo das Geburtsrecht das Recht und die Pflicht zu regieren zutheilt, nicht da, wo in belie­­bigen Terminen ein beliebiger Regent ernannt wird. . . . Man be- Da daß der in der Verfassung vorgesehene Ball, in welchem eine­igentschaft eingefegt werden sol, nicht vorliege, indem der König, wenn auch selber zu regieren außer Stande, doch seinen Willen zu err­­­fennen zu geben vermöge, von wen an seiner Statt die Regierung geführt werden solle, und man erklärt es darum für unflatthaft, einen Regenten einzufegen, der nichts anderes sein würde, als ein Vormund des Königs. Man betritt mit dieser Auslegung einen fehlüpfrigen Boden, auf den wir und so lange wie möglich enthalten wollen zu folgen ; wir wiederholen vorläufig nur, was fon so oft von uns und von Anderen gesagt worden ft, daß Fein Anhänger der Regentschaft bis jet daran gedacht hat, diese Einrichtung ohne und­ gegen den Dillen Sr. Majestät in das Leben führen zu wollen. Man hat dieselbe allen anderen Anordnungen vorgezogen, weil sie allein den an des Königs Steffe zu berufenden Reichsverweser zum vollkommen freien Herrscher und damit zu einem Lenker machen kann, der wirklich Die vollen Mittel befigt , um seiner schwierigen Stellung zu genügen ; man hat dabei gemeint, daß­ alle Bemühung darauf ge­richtet sein müsse, von Sr. Majestät die Zustimmung zu einer solchen, durch das Staatswohl gebotenen Veranstaltung zu erlangen. Dieser Bemühung haben sich alle zu unterziehen ,­­welche als Minister oder sonstige Rathgeber und Vertrauenspersonen dem Könige nahe stehen und dem Lande zu dienen in der Lage sind; und sie künnen sich dar­auf verlassen, daß der geringste und schlichteste Mann im Bolfe ein Bewußtsein von der großen Verantwortlichkeit hat, welche jegt an­ ihrer hohen Stellung haftet. Nur wenn der Mensch sein Bestes, seine Per­­sönlichkeit einfegt, kann er den höchsten Ansprüchen genügen s und einem Fürsten wollte man die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten eines Thrones antragen, ohne daß man ihn in die Lage einer freien nur sich und dem Gefege verantwortlichen Persönlichkeit fett? Bet­reibe man dem freien Regenten, der es sein sol, auch den Namen, oder man wird die Anklage auf sich ziehen, daß man die Sache so wenig wolle, wie den Namen. Den wesentlichsten Einfluß auf die Gestaltung der Regentschaftsfrage­ bildet unstreitig­ der physische Zustand des Monarchen, weshalb die folgenden Angaben ver „Brankf. Portzig." von Wichtigkeit sind : Die Mittheilung der Berliner „Revue — sagt dieses Blatt — dag der König bei seiner Nacreife blak und servend ausgesehen habe, wird auch von anderer Seite bestätigt und erregt im Zusammenhang mit dem in den höheren Kreisen beobachte­­ten Schweigen hier und da die übertriebensten Besorgnisse. Auch erzählt man sich, daß der Vorleser des Königs, Hof­­rath Schneider, welcher sich früher stets in vessen nächster Umgebung befand, schon seit längerer Zeit sich faktisch in einem Ruhestand befindet. Man hat in seiner Lernhaltung soi Hofe und in dem Umstande, daß verfelbe Se. Maj. den König nicht nach Tegernsee begleitet habe, vielfach zu erkennen geglaubt, daß derselbe in Ungnade gefallen sei. Erklärlicher aber erscheint für Beides der befragenswerthe Zustand des Monarchen, so viele zu effemptiren, als sie mit Rüdficht auf b Notenzirkulation effomptiren darf. Das übrigens im M­­ente, wo die Börsenspekulation und das Geschäft Kapitalien absorberen, eine lebhaftere Nachfrage nach flüfi­gem Gelde stattfinden muß, liegt auf der Hand und begrei­ft­ darum auch, daß man an manchen Tagen ü­ber die gro­ßelpflamme Flagt­­­­­­am mit viesem Eifer fort, nur so gro­ßM Wien, 15. September. Es ist in ven legten Tagen vielfach darüber Klage geführt worden, daß Die Banf wieder diffichler sei, als es sich mit den Wünschen und Ds­teresfen des Plages verträgt. Nachdem nun ver­lebte Banf­­aus­weis sowohl eine Vermehrung des Portefeuilles, als auch eine Zunahme der Banfnotenemission Fonstatirte, so ist aller­­dings von Banfrestriktionen seine Rede; allein trophem hat man aus dem Umstande, daß einzelnen Firmen ein großer Theil der eingereichten Wechsel zurückgewiesen wurde, fehlieen wollen daß die Bank den Kredit des Planes wieder bes­chränken wolle. Wie nachtheilig eine solche Maßregel ge­­rade in diesem Momente gewirkt hätte, bedarf wohl meiner langen Auseinanderlegung. Ich habe jedoch Grund zu glau­­ben , daß von einer Restriktion, in diesem Momente seine Rede ist, und wenn also trosdem nicht alle Welt befriedigt werden kann, so legt Diet in der Natur der Verhältnisse, welche der Banf gebieten, von den eingereichten Wechseln Der Brennereibetrieb und die niederen Spirituspreise, die er zum Betriebe bewarf, zu einem Verplick, Marktpreis versilbert und wenn Spiritus die Negieforten der Brennerei bie — sprauegefecht, niffe nichts verliert, — verwerthen, abó er durch den Berlauf 9 dedt und sein B triebekapital veruntereffirt. Ihm bleibt dann als Neiige mit Halben&uttermwerth der eingemaischten Kartoffeln gleichkommt. . Selbst durch den Berlauf von Spiritus nichts fauft. Zwar Natürlich erheirscht dies die Jahre gegeben hat, selbst das Rentabilität selbst bei diesen niedrigen Preisen als solche zu verkaufen, der viefelben­de Borhandensein ein­gehörigen Viehstandes, an welchen die gewonnene Schleme mit Nuten verfüttert wird. Auf der anderen Seite ist es aber auch nicht zu Ten­­nen, daß die außerordentlich niedern Spirituspreise des ve­rloffenen Sahres unserer Brennereien b beutend herabgebraht haben, und daß diese Preisherabmil­derung für die Erzeuger um so empfindlicher sein muß, a die Erzeugungssosten bedeutend höher gestiegen sin es in früheren Zeit deutend niedriger standen, als gegenwärtig,­liche Geschäfte machten; aber man bewente, daß die Erzei­ger in den damaligen Beiten Feine oder verhältnismäßig in geringe Steuern zu zahlen, man beweite, daß gegen Landmwirthen kaum möglich gewesen sein Kartoffeln da sie ald Nahrung­mittel einen viel geringeren Werth hatten, ald gegenwärts sowie auch, daß die Gerste damals verhältnigmäßig ein weit geringeren Preis hatte als heute, wo sie im BVBergler zu Weizen und Korn doc verhältnismäßig immer noch so genug im SPreise steht, mit Nugen es den gr würde, ich betreiben, ‚muß unser Streben darauf gerichtet sein, diese Preisunte­rschiede zu unserem Nuten möglichst auszugleichen, von Früchte, Schlempe, tst die dem ein anderer Landm­irth, es vollkommen wahr, daß Wollen wir eine Brennerei - wenn gewinnt, wird , daß er der eigenthümliche Mißverhäl­teine Kartoffeln um 50 pCt, in welchen die Spirituspfeife noch und daß die Brennerei befiger b. höh b. b do [eft Die Ermordung des Domherrn Marfovics, 8% Ralocsa, 14. September. Heute Vormittags 9 Uhr hat hier Die fanprechtliche Verhandlung gegen Katharina B. um Johann M., melde­tes an. dem Hochunwürdigen Domherrn Antony. Marfonice verüb­ten Raubmordes beschuldigt sind , ihren Anfang genom­­men. Die Verhandlung ging im Saale des Stuhlrichteram­­tes vor sich. Die Angeklagten wurden zur Wahl ihrer Vert­ei­­diger aufgefordert, und nachdem sie erklärt hatten. Feinen der­­artigen Bekannten zu befiken, wurden von Seiten des Stand­­gerichtes die hiesigen HH.-Advokaten Johann Abrah­amfy und Ludwig Sp­e­cb, und zwar ersterer als Vertheibiger der Katharina B., meirerer als Anwalt des Johann M. ernannt. Nach den üblichen Unterweifungen warb zum Einzelver­­hör der Angeklagten geritten. + Katharina B., 41 Jahre alt, ist zu Mohács ge­­boren, obgleich ledig, war sie Mutter eines Kindes, ohne Ver­­mögen, suchte sie im Dienste ihr fortkommen, sie hatte bisher keine geriährliche Strafe zu erleiden, spricht ungarisch und ist in ge­ringem Grabe des Schreibens Fundig. Sie war bereits vor zwei Jahren auf einige Monate im Dienste­s des Hrn. Domherr gestanden, und daher mit dessen häuslichen Verhältnissen­ be­­kannt. Bei einem Jahre hatte sie die Bekanntschaft des Johann M. gemacht und war mit ihm in ein außereheliches­­ Verhält­­niß getreten, . Am 2. August d. Z. kamen beide nach Kalocsa, und nahmen bei einem gewissen Weber ihr Absteigquartier. Be­­zü­glich des Mordplanes hatten sie ion früher eine Verabredung gehabt, und auch am genannten Tage,­­áls sie allein waren, feradlten sie darüber, vor Anderen aber sagte Katharina, sie gehe zu einem Juden, um dort bei der Wäsche mitzuhelfen. Am 3. 9. M. sah der Domherr die Angekragte, und da er seine frühere Dienstmagd entlassen hatte, und an die Kö­­lin an einer wehen Hand litt, so forderte er die Kath. B. auf, einige Tage bei ihm Dienste zu versehen. Die Angeklagte ging hierauf ein, und trat ihren Dienst an. Am folgenden Tage hatte sie wieder eine Unterredung mit Johann M., und am 3. Tage am 5. August Nachmittags 4 Uhr rief sie in Ab­­wesenheit des Domherrn ihren Geliebten in das Haus, in dem sie si ganz allein befunden hatte. Johann M. zog sich in das im Erdgefälle liegende Gesindezimmer zurück, wo er sich hin­­ter dem Ofen­ verborgen hielt. Bis zur Rückkehr des Herrn v. Markosics unterhielt er die Angeklagte mit ihrem Geliebten über die Ausführung des Verbrechens. Als Hr. v. M. heim­ — fehrte, hatte er seine Ahnung von der Antretenheit des Jos bann M., er sagte zu seiner Dienstmagd, daß er si um 8 Uhr wieder entferne, aber nur kurze Zeit wegbleiben werde. Gy war es auch geschehen. Der Unglückkiche war das zweite Mal nach Hause gek­­ommen, er ging zweimal vom­ oberen Geschoffe hinab, um mit eigenen Händen das Thor und die Gangthüre zu verschließen, und zu sehen, was die Angekragte mache, da er es nicht gerne sah, wenn die Kerze im Gesindezimmer lange brennen blieb. Als sich der Hochmw. Herr zum zweiten Male entfernt hatte, sagte die Angekragte zu Johann M.: „Wenn er nochmals herabkommt, dann greifen wir thmanz" zu dem Ende begab sich Johann M. an in die Küche, und als in der That bald darauf der Domherr mit einer Kerze in der Hand die Treppe hinabfam, faßte ihn Johann M., noch ehe er sprechen konnte, beim Halse und warf ihn zur Erde, ihm den Mund mit den Händen zuhaltend, damit er nicht um Hilfe rufen könne. Herr v. M. suchte ih auf der Erde liegend noch zu wehren, und iir heftig nach der Angefragten, die sich mit einem Zwirnholge feinen Süßen genähert hatte ; hierauf fchlug das böse Weib ihren Dienstheren mit dem Holze, ob nach den Füßen oder nach dem Kopfe weiß sie nicht genau zu sa­­gen, da die Kerze der Hand des Domherrn entfallen und aus­­gelöscht war. Als hierauf Johann M. ein Mefser verlangte, brachte ihm die Angekragte das im Schranfe befindliche, mit einem eisernen Hefte versehene Meffer, womit der Mörder in den Hals des­­ Domherrn find. In kurzer Zeit konnten sich die beiden Verbrecher von­ dem Tode ihres unglücklichen Opfers überzeugen. Die Ungefl. zündete hierauf Die Kerze wie­der an, und beide trugen Die Leiche von der Thlre weg nach der Küchenbank. Die Angefragte füllte dieselbe in eine Soße, die Beinkleider des Gemordeten, wo sich noch während der gerichtlichen Untersuchung eine­ bedeutende Summe Geldes vor­fand, wurden von den Mördern nicht beachtet, sondern sie be­­gaben sich nach vollbrachter That in die im ersten Store bes­findlichen Gemächer. Der Angekragten waren diese Zimmer früher nicht be­­kannt gewesen, da das Gesinde des Domherrn in Kieselden nie­­mals Einlaß hatte, und sogar das tägliche Bleichgelb pflegte er durch eine so seine Ö­ffnung der Thüre zu verabfolgen, daß nur die Hand des Gebers sichtbar wurde. Die Angekragte und ihre Genosse untersuchten zwei Zimmer, in welchen sich die ent­­wendeten Schmudfadhen und ihren unversperrt­­ vorfanden. Eine genaue Untersuchung magten sie aus Hurt nicht: Horzu= nehmen, und­ sie zogen nur Die Läden eines Schuhfachfasteng heraus, wo Johann M. einen Beutel mit Schalern, Zwanzi­­gern und Dukaten, und einen Dach Banknoten vorfand. Mit diesem Raube eilten sie, nachdem sie die Sterze ausgelöscht hat­ten, in der Dunkelheit nach dem Erdgeschoffe, die Thüren die sie fanden nur zulehnend, aber nicht versperrend. Da die mit einem Duerstabe verfehloffene Gangthüre ihrem Entweichen hin­­derlich war, sprangen sie nur das Fenster der Gefinvestube in den Hof, und über die Steinmauer des Hofes und Die höl­­zerne Gartenumtriedigung gelangten sie um 10 Uhr Nachts auf die Straße. Da Feines von beiden mit dem Wege ver­­traut war, flenderten sie die ganze Nacht herum und erst um 7 Uhr Morgens kamen sie nach Afafita, wo sie ausruhten. Die geraubten Gegenstände schleppte Johann M, mit sich. In ihrer Furcht wagten sie nicht einmal bas entwendete Geld zu zahlen, die Angeklagte erfrankte und brachte den ganzen Tag liegend zu. Am 7. August kam Johann M. nach Boghtü bei Kalocsa zurüg, um die dort gelasfenen Kleidungsstüde abzuholen,­ und am folgenden Tage brachen beide nach Szegedin auf, von wo sie ihren Weg nach Effegg und von dort wieder nac der Bar­ranya nahmen. Auf ihrer Wanderung gingen sie meist zu Fuße da sie das Cel schonten ; ihre Ausgaben bestritten sie aus der eigenen Baarschaft, und zwar für Johann­a. im Augenblick, Domheren wollten sie nicht antasten, da Johann M. die Ab­­sicht hatte mit demselben an irgend Wirthehaus zu pachten. In Dirta (Baranya) ereilte sie (wie in diesen Blättern bereits erwähnt) ihr Schiksal. Der dor­­tige Wirth signalisirte nämlich die Fremden der Gendarmerie, die von der Angeklagten den Paß verlangten und ihren Nef­­fer öffnen ließen. Beide wurden sodann dem Untersuchungs­­richter übergeben und es wurden bei ihnen 5 Domherrnkreuze mit goldenen Ketten, zwei silberne und 1 goldene Ihr, 4 Stüd­iufaten, 27 silberne Thaler, 6 silberne Guldenftüde, 630 Bzwanziger, 53 silberne 10-Kreuzerfüde, zwei Bilder mit gol­­denen Rahmen, 2 silberne Denfmünzen, 1 Domherrnring, eine Binde und 30 Stüf Fünfguldennoten gefunden. Während Die­­ser Aussage benahm sich Katharina Br mit vollkommener Nuhe, und erzählte Alles in der offenherzigsten Weise. In­folge ihrer früheren Krankheit noch angegriffen, war sie am Arme einer Wörterin erfahrenen. Sodann wurde ihr bedeutet, das sie. fi während der Aussage ihres Genossen ruhig zu verhal­­ten habe, und lebterer vor Die Schranfen geführt: Gohbann Mm, 41 Sahre alt, aus Kocsola im Zolnaer Komitate gebürtig, anderloser Witwer Fünffirchner Infasfe, vermögensloser Taglöhner und beurlaubter Soldat, spricht un­­garisch und serbisch, er ist des Schreibens unfindig, und leugnet je eine Strafe erfahren zu haben, als ein Dokument über sein Varleben verlesen wurde, stellte es si heraus, daß er wegen Mordverdachtes in Bünffirchen eingesperrt war. Doch wegen Mangel an Beweis freigelassen wurde. Seinem Geständnisse zufolge, hat ihn Die Katharina B., mit der er ein Jahr lang in außerehelichem Verhältnisse lebte, deshalb nach Kalocsa ge­rufen, damit sie dort einen Dienst suchen, und im Falle dies nicht gelingen sollte, weiter gehen. Auf den Tag der Ankunft in Kalocsa kann er sich nicht erinnern, und nur so viel weiß er, daß sie Hier bei einem Weber Unterkunft fanden, und bat Katharina zumeist vom Hause entfernt war, unter dem Bord­wanbe bei einem Yuden gegen den Taglohn von 1 fl. zu war­ten. Am 5. August Nachmittags 4 Uhr verliehen sie Kalocsa und gingen bald zu Wagen, bald zu Fug nach Ataftó, über­­nachtet hätten sie auf irgend­einer Tanga und erst am andern Morgen um 9 Uhr seien sie nach Arapis gekommen. Bezüg­­li­cher mitgenommenen Gegenstände, die ihm Katharina erst auf dem Wege zeigte, eröffnete ihm diese, sie habe Dieselben von einem Juden bekommen. Von dem Morde weiß der Angeklagte gar nichts, er sei nicht zugegen gewesen, und Katharina klage ihn ohne Grund an. Am 7. Augus sei er nach Soghtü zurückgekommen, um die dort zurückgebliebenen Kleidungsftüde mitzunehmen. Den anderen Tag febten sie, wie es Katharina. B. angegeben, ihren Weg fort. Der Angek­agte beharrt auch den Seitens der Richter Details befragt, legte er eine unbestimmte Aussage ab, auf die gegangen, antwortete er mit „Nein”. Da er an jenem Tage betrunfen gewesen sei, als ihm seine frühere abweichende Aus­­­­sage entgegengehalten wurde, eriwieberte er, das er bei seinem zu Darda gemachten Geständnisse nicht wußte, was er eigent­­gemachten Einwendungen gegenüber bei seinem Leugnen, um die Frage, ob er das Haus zeigen könne, wohin er am 5. August sich sage. Auf die wirksamen Vorstellungen des Herrn Etaatg­­beé Mordes 170 ff, 38. W, gehabt haben. Das Geld des anmaltes, der dem Angekragten ins Gemüth sprach, in­­­ einem „guten Orte" ein­­­­­­ dem er auf das Jenseits und die ewige Gerechtigkeit hinti blieb 304. M. zwar eine Zeitlang bei seiner früheren Ausfa bis er endlich in sich wehrend, nach einem Schweigen, das er ii Minuten anhielt, erklärte, daß er bereit sei das Geschehene erzählen. (Im Publikum entstand hier ein Teifes Murren, d­aber von selber aufhörte.) Johann M. gestand nun, Kathart B. habe ihn zum Morde überredet, sie habe ihn durch­­ Thor des Domherrnhauses eingelassen, und den Domherrn das Erdgeschoß­ hinabgelodt, unter dem Vorwande, daß Thore geflopft werde. Als der Domherr herunterkam, flor sie der Angekragte auf ihn, warf ihn zu Boden und stieß­­ das Messer in den Hals. Nachjddem der Domherr sehon­t war, warf Katharine eine Robe über den Leichnam, und bie­gingen auf den ersten Sto hinauf, wo sie weder Thür­n Kaften verfloffen fanden. Bezüglich der andern Einzelheit stimmt seine Aussage mit dem Gestännisse der Katharina überein. Mit seiner Geliebten Fonfrontirt, ward er von di aufgefordert einzugestehen, daß sie beide in gleicher Weise fe­dig seien ; aber Johann M. blieb, wenn auch nicht mit früheren Eifer, immer dabei, daß ihn Katharina zum Morde gestiftet habe . Lebtere lrugnete jedoch diesen Umstand und hauptete, die Ausführung der Mordt hat sei das Mert gem­samer Beratung gewesen. Als die Corpora delicti nämlich : der dem Domhe aus der Hand gefallene Leuchter, die Kreuze, das Biiend das Geld und das Messer den Angeklagten vorgezeigt war anerkannte das Weib bereitwilligst die Identität der Ge­lände. Johann M. jedoch behauptete, die Ipentität in a Stürfen nicht eingestehen zu künnen, da er sich zwar erinn daß der Herr Domherr. mit einer Kerze herabgefommen doch habe er den Leuchter nicht genau angesehen, auch Meffer sei ihm im Dunkeln von Kath. dargereicht worden, anderen Gegenstände wurden jedoch auch von ihm wieder kannt. Als die Angeklagten gefragt wurden, ob sie bei­­ ölucht aus dem Hofe kein Geräusch im Nachbarhause wer­den, antworteten sie mit „Nein”, . Auf die an Katharina richtete Frage, ob sie dem Hrn. Domherrn keinen Zorn­­ getragen habe, erklärte sie, Hr. v. Markonits habe sie , als sie früher bei ihm im Dienste gestanden, ins Gesicht schlagen, weil er das aus dem ihr überreichten Melle bere Brod zu klein fand. Doch hatte sie in Wahrheit fon b vergessen. Nach geschloffenem Verhöre wurde Das Cutachten fachverständigen Aerzte eingeholt, und diese erklärten flimmig, daß der mit dem ftumpfen Werkzeuge verfecte © , der den bodw. Herrn an der Wurzel des Ohres an der B­ale traf, unbedingt ta­­t­lich gewesen, die Halswu­t jedoch, zu deren einer das als Corpus delicti vorlieg Mefser vorkommen hasse, seien­­ als eine schwere Förperliche­legung anzusehen. Dann wurden noch die Zauficheine Angekragten und die auf das D Vorleben bezüglichen­­ Doku. dorgelesen, worauf die Verhandlung von dem Borfibenden geschlossen erklärt, und die Schlußvorträge der Staatsan­haft und der Vertheidigung auf Morgen vertagt wurden. (Bortrebung folgt).

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