Pester Lloyd - Abendblatt, Juli 1861 (Jahrgang 8, nr. 149-174)
1861-07-22 / nr. 166
LMontag,223utl. Nr.166. (Die einzelne Nummer kostet skr.G.W.) West,1861. Telegr.Depesche des»Pester Lloyd.« Wiens 22.JuliMittag.Das kön.Reskript wird hier erst morgen verlesen. T Das königliche Reskript wurde soeben, Jener Mittag im Unterhause Verlesen,es ist vom 21.dai irt und vom Grafen Forgiich und Hofrath Beke Kolosman gegengezeichnet. Einige seiner wesentlichen Punkte sind wie wir sie in Eile wiedergeben können , folgende : Die 1848er Gebete stehen im Widerspruch mit der pragmatischen Sanktion und mit Ausnahme der auch im Oktoberdiplom enthaltenen allgemeinen Wahlberechtigung, Urbarialaufhebung etc. werden sie nicht anerkannt. Die pragmatische Sanktion wird als Realunion erklärt ; die staatsrechtlichen Verhältnisse Ungarns werden nur auf Grundlage des Oitober-Diploms und des Federpatentes anerkannt, der Reichstag wird daher zur baldigen Befchieung des Reichsrathes umso mehr aufgefordert, weil wichtige Gesammtinteressen Desterreichs von demselben noch im Augus berathen werden sssen, Kroatien und Slawonien betreffend, sol das flante- rechtliche Berbältnis zu Ungarn dur diese selbst mit Auen vereinbart werden. · — Die Serben betreffend,seien auch die Bemühungen des serbischen Nationalkongresses in Betracht zu ziehen. Die Union mit Siebenbürgen,nach dem sie gegen den Wunsch der Sachsen und Romanen geschah,wird feingesetzlich erklärt. Die Ergänzung des ungarischen Reichstags wird von der vorhergehenden Befriedigung der verschiedenen Nationalitäten abhängig gemacht. Ehe die Frage über die Befondung des Reichsraths vom Reichstage nicht beantwortet wird, werde Se. Majestät sich in Keine Verhandlung über das Krönungsdiplom einlassen. Die Mängel der Abdankungsurkunden betreffend, wie das bekannte Verlangen des Reichstags entschieden sürdegewiesen. Wiener Berichte melden als positiv, daß Graf Majláth und Graf Apponyi nicht abgewankt haben; dagegen lesen wir in den „Neuest. Nadır.“, Hofrath v. Zsedenyi : = An der Spike der „Wiener “. finden wir heute das Allerhöchste Handschreiben an den Grafen Moriz Epterbsch, dasselbe lautet: „Lieber Graf Epterhanzyy. Ich finde Sie zu meinem Minister zu ernennen, und Ihnen für den Tal, als Ic Mich veranlaßt sehen sollte, Sie von dieser Stelle in Gnaden zu entheben, den Nachtritt in die diplomatische Dienstleistung vorzubehalten. Wien, den 19. Suli 1861. Granz Sofephb m.p. fomwie zwei andere SHpfräthe der ungarischen Doftanzlei haben ihre Demission eingereicht, so daß gegenwärtig nur noch zwei Departementschefs der Hofkanzlei (die Herren v. Bekey und Privsinger) im Amte verbleiben. “. Der gestrige „Sarg“ meldet, daßs das Justiz-Konferenz-Eleaborat von Sr. Majestät endlich doch Definitiv angenommen wurde. Demzufolge, fügt das ofristöse Blatt hinzu, würde Georg Apponyi, wenigstens vorläufig, in seiner Stellung als Suder Euriae und Präsident des Oberhauses verbleiben; und da die berührte Resolution dieser Tage herabgelangt, so wird er an der Septemsiraltafel präsidiren. — Aus den Leitartikeln unserer gestrigen Morgenblätter lassen wir ben des , Sajtó" hier auszugsweise folgen: Dasselbe weit nah, daß die ungarische Hofkanzlei sich nicht einmal mehr der Unabhängigkeit erfreut, die sie vor dem März hatte, Sest Konzipirt! man die! Füntglichen NRestripte Schon zuerst in deutscher Sprache, und Kann nehmen gerade diejenigen sie zuerst in Verhandlung , welche von unseren Landtagen stets beschuldigt wurden, daß sie die auf Verträgen beruhenden Rechte unserer Nation seit 300 Jahren fortwährend verlegen ; dann übersehiden sie das Referint der Hofkanzlei zur Unterschrift , und wenn dies der eine nicht tönt, so wird ein anderer an seiner Stelle ernannt. Wenn dies wirklich fid fo verhält, so würde die ungarise Regierung, welcdje manung anstatt des ungarischen Ministeriums gegeben, fid fontim Vorhinein als eine dem österreichischen Staatsministerium untergeordnete Expeditur erwerfen. Uebrigeng hält „DM. S." es durchaus nicht für unmöglich, daß Graf Borgah, frogdem er seit Langer Zeit ein hohes hervorragendes Mitglied der DBureaufratie ist, sein Amt nur in der Abfit Übernommen hat, damit er Gelegenheit Habe, vor seinen deutschen Kollegen zu beweisen, daß die Nation, welcher auch der Kanzler angehört, noch immer überreich ist an jenen unüberwindlichen Waffen des paslisen Mißerstandes, welche ihr Niemand wegnehmen kann , welche die Natur den Angegriffenen gerade deshalb gegeben hat, um der, jenigen ähnliche, gegen das angegriffene Recht gerichtete unblutige Sinuasionen verhindern zu künnen. Wir werden uns freuen, wenn wir in diesem unsern Glauben ange werden verharren können. Darum wird, wenn das den auf dem Wege be findliche, Königliche Nestript nur irgendeinen Antrag, oder eine Aufforderung enthalten wird, des Sinnes , daß Ungarn seine von den Ahnen ererbten Rechte aufgebe, die Antwort einfach sein: „Die Bedingungen der Aussöhnung werden nicht angenommen.’ Wenn hingegen in Diesem Beftrist dem Landtag nur ungefähr zu missen gemacht wird, daß die fundamentalsten Gefege und konstitutionellsten Garantien schon abgeschafft sind, so vertrauen wir auf die Metsheit und den Vatrintismus des Landtages, daß er in seiner Antwort Die Art und den Ton finden wird , die der Würde der Nation entsprechen. Aus Wien vom 20. wird uns berichtet : Se. FE. Hoheit Erzherzog Ferdinand Mar und dessen Gemahlin Charlotte sind heute Früh nach Belgien abgereist. Ein Ministerrath wurde gestern Nachmittags unter dem Vorfige des Herrn Erzherzog Rainer abgehalten und dauerte von 3—5 Uhr. — Der Festungskommandant ín Komoın FME. Anton Edler v.Rudstub List, wie die „Wiener Zettung“ meldet, auf sein Ansuchen sensionirt, und anstatt feiner der FME. Karl Ritter Liltau, Westegg, des Penonsftander, zum Festungskommandanten ernannt worden, — Ders. Statthalter in Tirol Taf tobb tov Eg HH > -